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Zitat von dago
Also zaehlen wir mal wieder Erbsen, mache gerne mit: Wer einen Grund sucht, einen Betriebswirt einzustellen, findet vielleicht auch einen Grund, warum er in seinem gastronomischen Betrieb einen solchen braucht.
Ich koennte mir auch unter Umstaenden vorstellen, dass es durchaus moeglich ist, dass groessere Betriebe eigene Kaufleute beschaeftigen...
Und wenn die Gastronomie erst ein Restaurant umfasst, kann der Inhaber vielleicht trotzdem, statt Steuerberater, einen eigenen Fachmann beschaeftigen.
Ausserdem war ich der Meinung, dass E 2 Inhaber immer wieder Plaene nachreichen muessen, wenn sie verlaengern?
Gruss DagO
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Es sagt ja auch keiner, dass das nicht ginge (ich sagte doch selbst, ich halte das E2 in diesem speziellen Fall immer noch fuer das "geeignetste" Visum) , sondern nur, dass es u.U. bzw. vermutlich ziemlich aufwendig sein duerfte. Gerade weil die "kaufmaennischen" Aspekte ja wohl
USA betreffen - k.A., inwieweit ein deutsches BWL-Studium dafuer "qualifizierend" ist.
Hier wird uebrigens grad eine aehnliche Problematik behandelt (wobei es fuer einen deutschen Koch in einem deutschen Restaurant erheblich einfacher sein duerfte).
Wie gesagt, ein Anwalt waere sehr empfehlenswert...