Zitat:
Zitat von Bienemaia
170 Tage war ich insgesamt "ehefrau" und kein Au pair mehr.
|
Immerhin etwas, dann bist Du wenigstens unter der 180 Tage Grenze gebllieben

Zitat:
Zitat von Bienemaia
Und ja, die Ehe habe ich nicht gemeldet, nämlich nicht hier in Deutschland!
|
Rechtsgueltig verheiratet bist Du in D aber trotzdem

Zitat:
Zitat von Bienemaia
das ganze ist ja nun schon länger als 3 Jahre her (2007) ist das 3 Jahre Einreiseverbot damit schon rum?
|
Einreiseverbot hattest/hast Du nicht, da weniger as 180 tage overstay.
Aber einfach so unter dem VWP einreisen kannst m.M.n. nicht, eigentlich muesstest Du fuer zukuenftige Besuche ein B-Visum beantragen.
Du koenntest natuerlich erstmal ESTA beantragen und sehen, ob das genehmigt wird.....aber selbst mit genehmigtem ESTA bliebe immer noch ein Risiko bei der Einreise.

Zitat:
Zitat von Bienemaia
Und nein, mein Kind ist 6 Monate alt,also nicht vom "amerikanischen Ehemann"
|
Rechtlich gesehen ist das Kind aber das Deines Ehemannes, da innerhalb der Ehe geboren (das meinte McKenna wohl auch). Zumindest gemaess deutschem Recht, amerikanisches ist da glaub ich anders, da kenn ich mich aber nicht so aus.
Praktisch ist das natuerlich Quatsch, da Ihr ja schon lange getrennt wart, bloss wie gesagt, rechtlich gesehen eigentlich ja. Ich wuerde auch sagen, eine Scheidung waere wirklich empfehlenswert, um das alles etwas zu ordnen. Das wuerde auch bei weiteren Einreisen bzw. bei der Beantragung eines Besuchervisums sehr helfen