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Zitat von Hermes
Nochmal zwei Fragen zu EB-5:
1.) In welche Richtung tendiert eigentlich die derzeitige Politik bei Investorenvisa? Schätzt ihr das es die in Zukunft noch geben wird oder sogar vereinfacht wird? Hier in Deutschland erfährt man so etwas natürlich nicht in den Medien (in den USA wahrscheinlich auch nicht alltäglich), aber schließlich gibt es dieses EB-5 Programm seit 1990. Aber leider arbeite ich noch an den Voraussetzungen und hoffe das es das ganze in den nächsten 10 Jahren auch noch geben wird.
2.) Auf der USCIS Seite steht, dass man die vorläufige Greencard nach 2 Jahren gegen eine "normale" austauschen kann. Zudem wird erwähnt, das dies auch nach dem Verkauf der Anteile möglich ist, aber natürlich nicht vor den 2 Jahren. Nur denke ich aber, das so ein Antrag auf die "normale" GC bestimmt viel Zeit kostet. Deshalb wollte ich wissen, ob man auch schon im Voraus (z.B. 3 Monate vor dem Ende des 2.Jahres) schon die GC beantragen kann. Oder eine andere Methode wäre, nach 2 Jahren verkaufen und dann beantragen, nur kann man dann keine Anteile nachweisen, aber eben die unter Umständen erfolgreichen 2 Jahre...
Oder dauert der Antrag auf die "normale" GC doch nicht so lange?
Vielen Dank im Voraus.
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Zu 1.) Dazu lässt sich nichts Verbindliches sagen. Doch die Aktivitäten und die Tendenz bei USCIS sind z.Zt. sehr Investorenfreundlich. Ich lieferte ja bereits Links.
Natürlich laufen im Background weitere Initiativen auch durch Lobbyisten wie mich ausgelöst, die auf weitere Verbesserungen zielen. Doch sowas ist langwierig und braucht Zeit. Gesetzgebungen gerade im Bereich Immigration Law sind dabei ein ganz besonder Ding!
Zu 2.) Das ist doch nur eine Umwandlung/Verlängerung der ansonsten bereits völlig normalen GC. Nur das Ablaufdatum wird verändert/verlängert. Sonst nichts!
Es dient zu einem Checkpoint, ob die getätigte Investition immer noch den Anforderungen entspricht. Du kannst das vergleichen mit der Conditional GC von Ehepartnern, die ja auch nur zunächst 2 Jahre bekommen, um einen weiteren Riegel vor z.B. Scheinehen etc. zu setzen. Auf Antrag und Check wird das Ding verlängert und gut ist. Das passiert aber eben nur EIN MAL. Danach ist Ruhe!