Von den ganzen 3- und 5-Jahre Geschichten in diesem thread ist ueberall nur die halbe Wahrheit drin.
Bis vor ein paar Jahren war es so:
US-Buerger konnte werden,
- wer die GC fuer mindestens 5 Jahre besitzt;
- und von diesen 5 Jahren mindestens 3 Jahre in USA gelebt hat.
Der Antrag auf die Einbuergerung konnte nach 3 Jahren GC Status eingereicht und bearbeitet werden. Sollte er erfolgreich vor dem Erreichen der 5-Jahresregel abgeschlossen sein, muss mit der tatsaechlichen Einbuergerung noch gewartet werden bis die 5 Jahre rum sind.
Heute:
- wer die GC fuer mindestens 5 Jahre besitzt;
- und in diesen 5 Jahren die USA fuer nicht laenger als 6 Monate am Stueck verlassen hat.
oder
- wer 3 Jahre lang mit einem US-Buerger verheiratet ist.
Der Antrag kann fruehestens 90 Tage vor Ablauf der genannten 3- oder 5-Jahresfrist eingereicht werden.
Quelle fuer alle Zweifler:
http://www.uscis.gov/files/article/chapter4.pdfFrueher und heute: Wer einen US-Buerger heiratet und dadurch die "conditional" GC bekommt, kann nach 3 Jahren die condition auf Antrag loeschen lassen, und hat damit die "regulaere" GC. Alternativ dazu kann heute direkt die Einbuergerung beantragt werden.
Es gibt natuerlich noch unzaehlige andere Varianten (siehe in der Quellenangabe), aber die beiden geschilderten Varianten duerften rund 98% aller Faelle abdecken.
Jawja