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Visa, Green Card und US Citizenship

Was Sie schon immer im Bereich Visa, Green Card, Green Card Lotterie oder der US Citizenship interessierte - jede Frage ist erlaubt.


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Alt 24.04.2005, 01:40   US-Staatsbürgerschaft durch Oma... Beitrag #1
TinaHaarbusch
Newbie
 
Registriert seit: 25.08.2004
Beiträge: 7
US-Staatsbürgerschaft durch Oma...

Hallo,

im letzten jahr gab es schon einmal einen thread zum Thema US-Staatsbürgerschaft durch Großeltern und daran wollte ich noch einmal anknüpfen mit einer Frage. Ich bin selbst Doppelstaatlerin, da meine Mutter Amerikanerin ist. Als im letzten Jahr mein Sohn geboren wurde, wollte ich für ihn die Staatsbürgerschaft über das Konsulat Sydney (wir leben in Australien) beantragen und da wurde uns gesagt, dass ich die Anforderungen nicht erfülle, da mein Mann Deutscher sei und ich nie länger als 4 Jahre am Stück in den USA gelebt habe.
KURZER EINSCHUB: Wenn ich in den USA leben würde, wäre es kein Problem, da ich dann offiziell resident wäre - geht aber aus beruflichen Gründen in den nächsten Jahren nicht!
Auf jeden Fall wurde mir gesagt, dass ich durch meine Mutter für meinen Sohn die Staatsbürgerschaft beantragen könnte, da sie die residence-Voraussetzungen erfüllt. Das habe ich letztes Jahr im Oktober getan und vor einer Woche kam der Bescheid aus Kansas City, das wir drei (Oma, Mutter, Kind) zu einem Interview erscheinen sollen.
Hat jemand eine Ahnung, was uns dort erwartet? Mein Sohn ist ja zu klein, um interviewt zu werden und ich und meine Mutter sind ja seit Geburt Amerikaner. Irgendwie ist mir das nicht ganz klar und ich würde mich über ein paar Antworten freuen.

Gruss aus dem sonnigen Sydney,
Tina
TinaHaarbusch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2005, 02:22   US-Staatsbürgerschaft durch Oma... Beitrag #2
Michu
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von Michu
 
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 14.155
Zitat:
Zitat von TinaHaarbusch
Hallo,

im letzten jahr gab es schon einmal einen thread zum Thema US-Staatsbürgerschaft durch Großeltern und daran wollte ich noch einmal anknüpfen mit einer Frage. Ich bin selbst Doppelstaatlerin, da meine Mutter Amerikanerin ist. Als im letzten Jahr mein Sohn geboren wurde, wollte ich für ihn die Staatsbürgerschaft über das Konsulat Sydney (wir leben in Australien) beantragen und da wurde uns gesagt, dass ich die Anforderungen nicht erfülle, da mein Mann Deutscher sei und ich nie länger als 4 Jahre am Stück in den USA gelebt habe.
KURZER EINSCHUB: Wenn ich in den USA leben würde, wäre es kein Problem, da ich dann offiziell resident wäre - geht aber aus beruflichen Gründen in den nächsten Jahren nicht!
Auf jeden Fall wurde mir gesagt, dass ich durch meine Mutter für meinen Sohn die Staatsbürgerschaft beantragen könnte, da sie die residence-Voraussetzungen erfüllt. Das habe ich letztes Jahr im Oktober getan und vor einer Woche kam der Bescheid aus Kansas City, das wir drei (Oma, Mutter, Kind) zu einem Interview erscheinen sollen.
Hat jemand eine Ahnung, was uns dort erwartet? Mein Sohn ist ja zu klein, um interviewt zu werden und ich und meine Mutter sind ja seit Geburt Amerikaner. Irgendwie ist mir das nicht ganz klar und ich würde mich über ein paar Antworten freuen.

Gruss aus dem sonnigen Sydney,
Tina
Das Interview und Erscheinen der Beteiligten ist so vorgeschrieben:

25. If I am a U.S. citizen, but my child does not meet the requirements listed above, can I still apply for citizenship for my child?



A child who is regularly residing IN the United States can become a citizen of the United States only by meeting the requirements listed in the answer to Question 24 above. If a child regularly resides IN the United States and is not a lawful permanent resident, he or she cannot acquire citizenship automatically until he or she is granted lawful permanent residence. If a child who has been lawfully admitted for permanent residence fails to qualify for citizenship under the provisions of law, the child may apply for naturalization by filing an N-400 after reaching 18 years of age, provided that he or she has the required 5 years of lawful permanent residence.

U.S. citizens may apply for citizenship for their children by birth or adoption who do NOT regularly reside in the United States, if all of the following conditions are met:
  • The child is under 18 years of age; and
  • The child is not married; and
  • The child regularly resides outside the United States; and
  • The child is temporarily present in the United States pursuant to a lawful admission and is maintaining such lawful status; and
  • The child is in legal and physical custody of a parent who is a U.S. citizen; and
  • The child is the U.S. citizen’s legitimate child, or was legitimated before the child’s 16th birthday (stepchildren or children born out of wedlock who were not legitimated before their 16th birthday are not eligible for this procedure); and
  • If adopted, the child meets the requirements of section 101(b)(1)(E) or (F) and had a full and final adoption; and either of the following is true:
    • The citizen parent has lived at least 5 years in the United States, and at least 2 of which were after the citizen parent’s 14th birthday; or
    • If the child’s citizen parent has not lived in the United States for at least 5 years, 2 of which were after that parent's 14th birthday, the citizen parent currently has a parent (the child's grandparent) who:
      • is also a U.S. citizen; and
      • lived in the United States for 5 years, at least 2 of which were after the citizen grandparent's 14th birthday; and
      • is still living at the time of the adjudication of the application and the taking of the Oath.
If the foregoing conditions are met, the citizen parent can apply for a certificate of citizenship in behalf of a legitimate or legitimated child using an "Application for Certificate of Citizenship" (Form N-600) or, in the case of an adopted child, an “Application for Certificate of Citizenship on Behalf of An Adopted Child” (Form N-643). If the citizen parent is relying on the grandparent’s physical presence in the United States, the citizen parent should also submit Form N-643, Supplement A. Both the citizen parent and the child must appear at an interview with an Immigration officer in the United States. The child must meet ALL of the required conditions at the time when he or she takes the Oath of Allegiance (Note: the Oath may be waived if the child is too young to understand it).

http://uscis.gov/graphics/services/natz/faq.htm#q25

Die gesetzlichen Bestimmungen dazu:

http://uscis.gov/lpBin/lpext.dll/ins...htm#slb-act334

Gruss
Michael
Michu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 20:29   US-Staatsbürgerschaft durch Oma... Beitrag #3
alyatagelo
Amerika Tourist
 
Registriert seit: 20.08.2004
Beiträge: 149
Hallo Tina!!!

Freut mich von Dir zu hören. Hatte Dich schon mal per email angeschrieben, aber leider keine Antwort erhalten.

Ich bin übrigens diejenige, die im letzten Jahr schon einmal den Treat gestartet hat. Bei uns ging um die staatsbürgerschaft durch den Opa.

Ist ja wahnsinn, das das bei Euch so schnell ging. Was habt ihr denn bisher an Anträgen gehabt. Wir haben das ganze auch letzten Oktober gemacht. Bzw. mein Schwiegervater, denn der musste das alles direkt von USA aus machen. Haben die Gebüren bezahlt und müssen jetzt abwarten. Kann allerdings bis zu zwei Jahre dauern. Man machte uns zwar Hoffnungen, das es schneller über die Bühne geht, aber bisher ist nichts passiert. Wie ging das denn bei Euch so schnell?? UNd wann müsst Ihr denn zum Interview und wo??? Bin schon so neugierig, Du musst mich unbedingt auf dem laufenden halten.

LG Tanja
alyatagelo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2005, 23:41   US-Staatsbürgerschaft durch Oma... Beitrag #4
TinaHaarbusch
Newbie
 
Registriert seit: 25.08.2004
Beiträge: 7
Hallo Michael,

danke für die Infos. Da wir alle Voraussetzungen erfüllen, müssen wir also gemeinsam zum oath of allegiance anreisen. In dem Sinne also kein richtiges Interview im Sinne von Verhör ...

Hallo Tanja,

du kannst mir einfach mal privat schreiben an Tina.Haarbusch@web.de
Bei mir landen alle unbekannten Emails im Spam-Ordner, aber ich werde dich schon rausfischen. Ich weiss sonst auch nicht so viel, ausser dass meine Mutter in D den Bescheid bekommen hat. Sie wollte rausfinden, ob wir gemeinsam am Frankfurter Konsulat erscheinen können, aber das wird wohl nicht klappen, wenn ich Michaels Infos richtig verstehe. Melde dich einfach mal.

Gruss an alle,
Tina
TinaHaarbusch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2005, 11:37   US-Staatsbürgerschaft durch Oma... Beitrag #5
alyatagelo
Amerika Tourist
 
Registriert seit: 20.08.2004
Beiträge: 149
Hi Tina!!

Hab Dir ne PM und ne E-mail geschickt. Meld Dich mal bei mir.

LG Tanja
alyatagelo ist offline   Mit Zitat antworten
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