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Visa, Green Card und US Citizenship

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Alt 09.11.2004, 00:27   US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag #1
simsalabim
Newbie
 
Registriert seit: 09.11.2004
Beiträge: 1
US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt

Hallo,

ich habe ein äusserst kompliziertes Problem und hoffe jemand kann mir ein paar Tipps geben.
Um die Problematik zu verstehen hier meine Lebensgeschichte:

Mein Vater (Amerikaner) war 1967 in Deutschland stationiert und hatte viel Spass mit meiner Mama (Deutsch) ... * [smiley=09]

Noch vor meiner Geburt 1968 verlies mein Vater Deutschland und lebt seitdem in Amerika. (Er ist nicht in meiner Geburtsurkunde vermerkt ...) 1972 heiratet meine Mutter ein A-Loch. 1974 wurde ich dann umbenannt (Geburtsname zu A-Loch-Name) Mit ca. 16 Jahren erfuhr ich dann, dass mein Stiefvater nicht mein leiblicher Vater ist und ich versuche seitdem meinen Geburtsnamen wieder zu erhalten. (Was in Deutschland so gut wie unmöglich ist !) 2001 habe ich durch eine Internetrecherche meinen leiblichen Vater ausfindig gemacht und wir haben seitdem regen Kontakt und verstehen uns prima.

Und hier meine Fragen:

- ist es möglich, dass ich eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalte ?
- ist es möglich, wenn mein Vater die Vaterschaft "formell" anerkennt,
*dass ich in diesem Zuge den Namen meines Vaters annehmen kann ?
*Natürlich sollte die Namensänderung hier in Deutschland auch für meine Familie
(Ehefrau und zwei Kinder) gelten.

Die Namenänderungsgeschichte ist für mich sehr wichtig, da ich nicht möchte, dass meine Kinder mit einem Namen aufwachsen zu dem sie keinerlei Beziehung haben.

Ich habe schon eine Odysee hinter mir. Deutsche Anwälte sagen mir sie kennen das amerikanische Recht nicht und amerikanische kennen das deutsche Recht nicht. Und so dreht sich das ganze ständig im Kreis ... Vielleicht hatte ja schonmal jemand ein ähnliches Problem oder Ihr könnt mir irgendwelche Anlaufstellen nennen.

Ich hoffe ich hab mein Problem verständlich geschildert und würde mich über Tipps sehr freuen !
simsalabim ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2005, 23:45   US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag #2
stephan-b
Newbie
 
Registriert seit: 18.03.2005
Beiträge: 3
re: US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt

tach simsalabim, da du wie ich das verstanden habe in D geboren bist, hättest du höchstens die möglichkeit eine greencard,- wenn dein leiblicher vater die vaterschaft anerkennt,- zu erhalten. wenn du dann dort wohnen und leben möchtest kannst du als singele nach 5 und als ehepartner nach 3 jahren die staatsbürgerschaft annehmen. das erst mal wie ich es weiß und mit deiner nahmensänderung da weiß ich im moment auch nicht so weiter aber sage deinem vater er soll sich da mal schlau machen oder dir schriftliches material zuschicken das du dann in D mit kompetenten leuten mal durchliest damit man die verschiedenen rechtslagen vergleichen kann. keine ahnung ob das hilft ist mir nur so eingefallen. jeder versuch zählt
stephan-b ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2005, 01:45   US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag #3
azschalter Mann
Wahl-Amerikaner
 
Benutzerbild von azschalter
 
Registriert seit: 22.01.2004
Ort: Zuhause
Beiträge: 823
re: US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt

Hallo simsalabim,

Wie Stephan schon schrieb, muß dein Vater erst einmal aus Amerikanischer Sicht rechtsgültig die Vaterschaft anerkennen. Danach habt ihr mehrere Optionen:

Du erhälst als leiblicher Sohn eines US Citizen die Staatsbürgerschaft. In Folge dessen bekommt deine Frau erstmal die Greencard und deine Kinder widerum die Doppelte Staatsbürgerschaft. Du bist aus Altersgründen dafür grundsätzlich nicht qualifiziert. Es kann aber gut sein das du sie über die Beibehaltungsgenehmigung doch behalten darfst. Das solltest du vorher abklären eh du deinen Deutschen Pass abgeben mußt. Hier kann dir ein Anwalt weiterhelfen. Stichwort: Staatsbürgerschaftsrecht.

Die Greencard währe eine weitere Alternative, bedeutet aber Wartezeit da du a) über 21 Jahre alt bist und b) verheiratet. Die Wartezeit für deine Frau und die Kinder verlängert sich auch wieder da, sie dann in einer niedrigeren Kategorie währen.

Als Lösung würde ich vorschlagen, das ihr zu deinen Vater fliegt und ihr einen Imigration Laywer aufsucht der euch berät.

Wichtig: Bevor du dich für die Annahme der US-Staatsbürgerschaft entscheidest mußt du die Schritte zur Beibehaltung der Deutschen unternehmen! Sonst ist die Weg und du bist hier auf einmal Ausländer und darfst eventuell erstmal nicht mehr arbeiten weil die USA ja bekanntlich kein Schengen-Land sind.

Mit einer e-Mail Adresse eines Deutschsprachigen Imigration Laywers kann ich dir auch aushelfen.

Gruß

Uwe
azschalter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2008, 00:42   US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag #4
tccb Mann
Newbie
 
Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 2
US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt

Hallo,

bin heute über das Googlen zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft erstmals auf diese sehr interessante Seite gestossen (gleich registriert) und möchte gerne nach kurzem Intro folgende Frage(n) in die Runde geben.

Besitze durch Geburt in den USA ('66 in New Jersey) sowohl die deutsche als auch die amerikanische Staatsbürgerschaft; meine beiden Eltern sind Deutsche, die seinerzeit in die Staaten ausgewandert und nach einigen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind. Meine Frau und ich haben zwei Kinder (7 J. & 4 J.); alle drei sind in Deutschland geboren und haben (bislang) ausschliesslich die deutsche Staatsangehörigkeit. Meine Frau (Jahrgang '67) hat allerdings eine deutsche Mutter und einen amerikanischen Vater (ehemaliger U.S. Soldat, leider Ende der 70er Jahre verstorben), beide waren nicht verheiratet; der Vater ist dann nach ein paar Jahren zurück in die Staaten (dort verschiedene Militärstationierungen; nach Ausscheiden aus der Army dann zuletzt in Florida bei der Familie).

Hoffe, dass das zunächst ausreichend ist, denn vor diesem Hintergrund interessieren mich besonders zwei Fragen:

1) Hat meine Frau eine Möglichkeit, neben der deutschen Staatsangehörigkeit (die sie nicht aufgeben möchte) auch die amerikanische zu erlangen? (ich erinnere, dass sie das mal vor einigen Jahren versucht hat beim Konsulat in Erfahrung zu bringen; damals schien das jedoch nicht so ohne weiteres möglich zu sein)

2) Haben unsere gemeinsamen Kinder die Möglichkeit, neben der deutschen auch die amerikanische Staatsbürgerschaft zu erwerben? Liegt hier der Fall ähnlich wie bei meiner Frau oder anders?

Wäre sehr dankbar, wenn jemand hierzu Informationen hat oder vielleicht Hinweise auf Quellen/Kontakte geben kann.

Gruss
Chris
tccb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2008, 01:02   US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag #5
Charlie Frau
Super-Moderator
ehemals Mat-Su
 
Benutzerbild von Charlie
 
Registriert seit: 13.07.2005
Ort: Eisbaerland
Beiträge: 29.414
Erst einmal ein paar Fragen:

Du hast wahrscheinlich nach der Geburt Deiner Kinder keinen "report of birth abroad" bei einer Amerikanischen Auslandsvertretung gemacht, oder?

Wielange hast Du damals in den USA gelebt und in welchem Alter bist Du wieder nach D zurueckgegangen?

Es ist wichtig, dass Du insgesamt 5 Jahre vor der Geburt deiner Kinder in den USA gelebt hast, von denen 2 Jahre nach Deinem 14. Geburtstag gewesen sein muessen. Wenn das bei dir zutrifft, dann koennen Deine Kinder auch die US citizenship bekommen.

Hier kannst du dich ein bisschen weiter informieren:

b. Born on or after November 14, 1986
The U.S. citizen parent must have been physically present in the United States for a period (or periods totaling) five years prior to the birth of the child, at least two years of which were after the U.S. citizen parent reached the age of fourteen years. If this requirement is met, the child acquires U.S. citizenship under the provisions of Section 301(g) of the Immigration and Nationality Act (as amended by Public Law 99-653 of November 14, l986).
Quelle: http://malaysia.usembassy.gov/consul...acs/births.htm

Bei Deiner Frau sieht es etwas anders aus, und ihr Fall wird natuerlich noch dadurch sehr erschwert, dass ihr Vater bereits verstorben ist.

Hier stehen die Anforderungen fuer sie:

2) Born to a U.S. citizen father and an alien mother
In November 1986, the United States Immigration and Nationality Act was amended to permit a child born out of wedlock to a U.S. citizen father and an alien mother to acquire U.S. citizenship at birth based upon clear and convincing evidence of paternity. The father must have fulfilled the appropriate physical presence requirements under Section 301(g) of the United States Immigration and Nationality Act (ten or five years of physical presence as explained).

In addition, the United States citizen father must:
  • Sign a written agreement to provide financial support until the child reaches the age of eighteen years; and
  • Make a statement under oath acknowledging parentage, or legitimate the child under the law of the child's residence or domicile; or, have the paternity of the child adjudicated and established by a competent court. (gleiche Quelle wie oben).
Was hat sie denn als "Beweismittel"?
Steht der Vater in der Geburtsurkunde? Gibt es einen "report of birth abroad"...? Hat sie Kontakt mit der Familie des Vaters, leben evtl. die Grosseltern noch....?
Es gaebe evtl. Moeglichkeiten, aber es waere wohl kein ganz einfacher Fall

Gruss,
Charlie
Charlie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2008, 04:11   US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag #6
Stern Frau
Amerikaner
 
Registriert seit: 28.06.2008
Ort: TN
Beiträge: 1.168
Mein Vorredner hat absolut recht. Die 5-Jahres-Regelung ist in "unserem" Jahrgang relevant.

Allerdings kenne ich Fälle, wo deutsch-amerikanische frischgebackene Eltern beim Einreichen eines "Consular Report of Birth Abroad" nicht danach gefragt wurden, ob sie diese Bedingung erfüllen. Ihre Kinder bekamen einfach ohne weitere Nachfragen ihre US-Papiere. Mein Rat: Einfach hingehen, Papiere einreichen, freundlich lächeln, keine Antworten auf Fragen geben die nicht gestellt wurden, keine schlafenden Hunde wecken.
Stern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2008, 22:56   US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag #7
tccb Mann
Newbie
 
Registriert seit: 05.08.2008
Beiträge: 2
Lächeln Doppelte Staatsbürgerschaft? (ctd)

Vielen Dank an Euch für die ersten Informationen. Antworten auf die gestellten Fragen sind wie folgt:
  • einen "report of birth abroad" bei einer amerikanischen Auslandsvertretung haben wir bislang nicht eingereicht; wie und wo macht man so etwas? Ist das in Anbetracht des Alters unserer Kinder (7 u. 4 J.) womöglich schon zu spät? Gibt es dazu Erfahrungsberichte, was dabei ggf. zu beachten ist, u.ä.?
  • in den USA habe ich leider selbst keine fünf Jahre in der geforderten Weise gelebt, da meine Eltern bereits ein halbes Jahr nach meiner Geburt nach Deutschland zurückgekehrt sind (schade, schade). Andererseits, wie soll denn so etwas dokumentiert werden? M.W. gibt es in den Staaten doch keine Meldepflicht (oder doch?). Da ich noch eine Halbschwester in Massachussetts habe (lebt dort seit den 60ies), könnte ich ggf. versuchen, deren Wohnsitz anzugeben, oder muss ein solcher Nachweis womöglich über eine Social Security Number Activity (die ich zwar habe, aber lediglich einmal für ein dreimonatiges Praktikum Mitte der Achtziger Jahre genutzt habe) geführt werden?
Da die formalen Voraussetzungen wahrscheinlich nicht ohne weiteres zu erfüllen sind, überlegen wir nun, ob wir für unsere Kinder einfach den report of birth abroad (und was sonst noch f. die Registrierung erforderlich ist) einreichen, und hoffen, dass keine allzu kritischen Fragen gestellt werden ... (keep you posted).

Was die Situation bei meiner Frau anbelangt, ...

"Beweismittel":
  • Steht der Vater in der Geburtsurkunde? - Nein, nur die Mutter, da die Eltern nicht verheiratet waren. Die Vaterschaft ist aber später durch den Vater ausdrücklich anerkannt worden (wohl auch schriftlich; muss aber nochmal fragen, in welcher Form das geschehen ist). Zudem hatte er einige Jahre Unterhalt gezahlt, bevor er in die Staaten zurückgekehrt ist.
  • Gibt es einen "report of birth abroad"...? - M.W. nicht, jedenfalls haben wir keinen in unseren Unterlagen. Ist dieser ggf. beim Konsulat zu erhalten, wenn er denn dort gestellt worden wäre?
  • Hat sie Kontakt mit der Familie des Vaters, leben evtl. die Grosseltern noch....? - Ja, wir haben die Familie Anfang der 90er Jahre in Florida über abenteuerliche Pfade ausfindig gemacht und auch schon einmal besucht. Es besteht seitdem ein loser wenn auch sehr herzlicher Kontakt zur Großmutter in Florida (Mitte 80) und einigen Tanten & Onkeln; zur Halbschwester meiner Frau (US Amerikanerin, in N.J. lebend) besteht seit einigen Jahren ein intensiver Kontakt. Sind diese Angaben in diesem Zusammenhang irgendwie hilfreich?
Welche Möglichkeiten bestehen für meine Frau auf dieser Basis und was macht den Fall ggf. schwierig? Habe nochmal kurz mit meiner Frau gesprochen, die aus ihrer damaligen Recherche am Konsulat noch erinnerte, dass die Frage der US Staatsbürgerschaft in ihrem Fall wohl auch mit dem/den Bundesstaat(en) zutun haben könnte, in denen ihr Vater während bzw. nach seiner aktiven Militärzeit gelebt hatte (i.e. Kansas, Georgia, Florida).

Bin wie gesagt sehr dankbar für alle Informationen und Erfahrungen in diesen Fragen.

LG
Chris
tccb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2008, 00:59   US citizenship - Staatsbürgerschaft durch Geburt Beitrag #8
Charlie Frau
Super-Moderator
ehemals Mat-Su
 
Benutzerbild von Charlie
 
Registriert seit: 13.07.2005
Ort: Eisbaerland
Beiträge: 29.414
Soweit ich weiss, kann man den report of birth abroad machen, solange das Kind noch unter 18 ist.

Aber wenn Deine Frau zumindest eine schriftliche Vaterschaftsanerkennung o.ae. hat, dann muesste das eigentlich die Anforderung bezueglich der eindeutigen Feststellung der paternity erfuellen......Nachweis ueber die erfolgten Unterhaltszahlungen wuerde auch helfen.

Das mit den Grosseltern hatte ich deswegen gefragt, weil es in gewissen Faellen auch eine Moglichkeit gibt, statt ueber ein Elternteil ueber die amerikanischen Grosseltern an die Staatsbuergerschaft zu kommen.

Findest Du auch in dem obigen link:
"Not Enough U.S. Physical Presence?
If you are an American citizen who does not have enough U.S. physical presence to transmit your U.S. nationality to your child, a grandparent may be able to do so via the Child Citizenship Act of 2000."

Das haette Dir z.B. bei der Staatsangehoerigkeit Deiner Kinder helfen koennen, wenn der Vater Deiner Frau noch am Leben waere.

Ob so ein "Umweg" bei Deiner Frau ueberhaupt notwendig ist (vielleicht, weil der Vater Deiner Frau bereits verstorben ist?) oder ob es anders geht, weiss ich leider nicht......in Bezug auf die Staatsangehoerigkeit Deiner Frau wuerde ich mich bei einer US Auslandsvertretung beraten lassen.....oder halt einen Anwalt befragen, der sich mit den US Vorschriften auskennt.

In welchem Bundesstaat der Vater damals gelebt hat, spielt allerdings keinerlei Rolle. Staatsangehoerigkeit, immigration, o.ae. ist alles auf dem federal level, nicht auf state level.

Sorry, dass ich Dir nicht sehr viel weiterhelfen kann......mehr versteh ich von der Materie leider auch nicht

Gruss,
Charlie
Charlie ist offline   Mit Zitat antworten
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