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22.01.2012, 21:47
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US citizen heiratet J1 Inhaberin Beitrag #25
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Amerikaner
Registriert seit: 24.02.2011
Ort: Österreich
Beiträge: 1.023
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Zitat:
Zitat von newyork83
Danke für die Infos!
Meine Sorge war nur, dass die sagen, dass wir das mit der Hochzeit schon gewusst haben, als sie für das j1 applied hat und dann sagen, ich hätte ja schon von vorn herein die GC beantragen müssen, weil sie mit der Absicht eingereist ist, längerfristig zu bleiben.
Aber dann können wir ja argumentieren, dass wir uns das ganze mal ein Jahr ansehen wollen, also ob wir überhaupt in den usa bleiben wollen usw.bevor wir die GC beantragen, oder?
Und noch eine Frage: wenn wir jetzt im Sommer in den USA heiraten und sie nimmt meinen Namen an, dann bräuchte sie doch auch einen neuen (österreichischen) Pass mit dem neuen Familiennamen. Der alte wäre dann weg, da ist aber das J1 Visa drinnen. Soll sie dann einfach weiterhin unter ihrem Mädchennamen mit dem alten Pass, in dem auch das J1 ist, reisen (also bevor wir AOS machen)? Oder bekommt man dann auf der ö Botschaft in den USA einen neuen Pass mit j1 Visa?
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sie kann mit dem alten pass reisen. tickets unter dem namen im pass buchen. wenn ihr die unter dem neuen namen bucht, heiratsurkunde mitnehmen. um einen neuen pass zu bekommen, muss sie ihren namen ändern lassen. obwohl das aut gesetz eigentlich besagt, dass die frau bei heirat automatisch den namen des mannes bekommt, sofern sie nicht vorher eine anderslautende erklärung abgegeben hat.
ich hab auch einen amerikaner in den usa geheiratet und dann in aut meinen namen ändern lassen und einen neuen pass beantragt. war wahnsinnig kompliziert! aber der ganze prozess ist sicher ein anderer, weil sie ja drüben is und nicht in österreich zur gemeinde muss!!! informiert euch nur vorher bei der botschaft was ihr für die namensänderung und den neuen pass alles braucht.
den alten pass kann sie übrigens behalten. da kommt dann ein stempel rein:
" UNGÜLTIG" und das ganze in rot, einmal quer über die seit mit den infos 
wie kommt man übrigens an eine aut-us doppelstaatsbürgerschaft?  sollte hoffentlich in ca. 5 jahren interessant werden  oder hast du sie von geburt an?
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22.01.2012, 22:04
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US citizen heiratet J1 Inhaberin Beitrag #26
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Newbie
Registriert seit: 13.11.2011
Ort: Brooklyn, New york
Beiträge: 21
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Zur Doppel-Staatsbürgerschaft: ich bin in New York geboren und habe hier meine ersten Lebensjahre verbracht. Meine Mum (Österreicherin) hat auf der aut Botschaft in NYC gearbeitet, mein Dad ist Amerikaner. Ende der 80er sind wir dann nach Ö gezogen. Ich glaube, jetzt ist das nicht mehr so einfach mit der Doppel-Staatsbürgerschaft, oder ?
Zum Pass: wenn sie sich also einen neuen Pass mit neuem Namen machen lässt, ist das J1 Visum im alten (dann ungültigen) Pass echt noch gültig? Ich glaube, sie soll den alten vorerst mal behalten, bis das j1 abgelaufen ist und wir AOS machen.
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22.01.2012, 22:10
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US citizen heiratet J1 Inhaberin Beitrag #27
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USC
Registriert seit: 03.02.2007
Ort: SLC
Beiträge: 3.758
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Zitat:
Zitat von newyork83
Zur Doppel-Staatsbürgerschaft: ich bin in New York geboren und habe hier meine ersten Lebensjahre verbracht. Meine Mum (Österreicherin) hat auf der aut Botschaft in NYC gearbeitet, mein Dad ist Amerikaner. Ende der 80er sind wir dann nach Ö gezogen. Ich glaube, jetzt ist das nicht mehr so einfach mit der Doppel-Staatsbürgerschaft, oder ?
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Die USA sehen dich nur als US-Buerger an. Und wer in den USA geboren ist, ist vollautomatisch US-Staatsbuerger. Man toleriert andere Staatsbuergerschaften, aber fuer die USA ist man prinzipiell nur US-Buerger. Wie das die anderen Staaten handhaben, haengt von deren Gesetzen an. Fuer Oesterreich kann ich nicht sprechen...
Deutschland erlaubt es (allerdings nur mit expliziter Genehmigung), die deutsche Staatsbuergerschaft beizubehalten, wenn man eine andere Staatsbuergerschaft annimmt. Wer als deutscher Staatsbuerger ein Kind bekommt (egal wo auf dieser Welt), vererbt diese Staatsbuergerschaft an diese vollautomatisch weiter (das wurde allerdings geaendert und wird die naechste Generation betreffen).
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22.01.2012, 22:11
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US citizen heiratet J1 Inhaberin Beitrag #28
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Amerikaner
Registriert seit: 24.02.2011
Ort: Österreich
Beiträge: 1.023
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Zitat:
Zitat von newyork83
Zur Doppel-Staatsbürgerschaft: ich bin in New York geboren und habe hier meine ersten Lebensjahre verbracht. Meine Mum (Österreicherin) hat auf der aut Botschaft in NYC gearbeitet, mein Dad ist Amerikaner. Ende der 80er sind wir dann nach Ö gezogen. Ich glaube, jetzt ist das nicht mehr so einfach mit der Doppel-Staatsbürgerschaft, oder ?
Zum Pass: wenn sie sich also einen neuen Pass mit neuem Namen machen lässt, ist das J1 Visum im alten (dann ungültigen) Pass echt noch gültig? Ich glaube, sie soll den alten vorerst mal behalten, bis das j1 abgelaufen ist und wir AOS machen.
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ne, eigentlich ist es jetzt fast unmöglich  in solchen momenten wünscht man sich fast deutscher staatsbürger zu sein, da ist die bbg leichter zu bekommen 
ich glaube auch, dass es einfacher ist, des pass zu behalten bis ihr aos einreicht... das j-1 sollte aber glaube ich noch gültig sein, auch wenn der pass selber ungültig wird mit der ausstellung eines neuen.
ich würde wegen des neuen passes und der namensänderung einfach bei der österreichischen botschaft anrufen und nachfragen. wegen des j-1 ist es etwas schwieriger. die uscis info hotline kannste leider vergessen 
google?
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22.01.2012, 22:34
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US citizen heiratet J1 Inhaberin Beitrag #29
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Koelsch Maedche
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 34.354
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Zitat:
Zitat von newyork83
Danke für die Infos!
Meine Sorge war nur, dass die sagen, dass wir das mit der Hochzeit schon gewusst haben, als sie für das j1 applied hat und dann sagen, ich hätte ja schon von vorn herein die GC beantragen müssen, weil sie mit der Absicht eingereist ist, längerfristig zu bleiben.
Aber dann können wir ja argumentieren, dass wir uns das ganze mal ein Jahr ansehen wollen, also ob wir überhaupt in den usa bleiben wollen usw.bevor wir die GC beantragen, oder?
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Vielleicht hoerst du mal auf wilde Szenarien dir auszudenken...es ist nicht verboten oder illegal was ihr da machen wollt.. 
Zitat:
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Und noch eine Frage: wenn wir jetzt im Sommer in den USA heiraten und sie nimmt meinen Namen an, dann bräuchte sie doch auch einen neuen (österreichischen) Pass mit dem neuen Familiennamen. Der alte wäre dann weg, da ist aber das J1 Visa drinnen. Soll sie dann einfach weiterhin unter ihrem Mädchennamen mit dem alten Pass, in dem auch das J1 ist, reisen (also bevor wir AOS machen)? Oder bekommt man dann auf der ö Botschaft in den USA einen neuen Pass mit j1 Visa?
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Mit dem alten Pass reisen ..das mit der Namendsaenderrung kann sie machen wenn sie Aos macht..
Zitat:
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Zum Pass: wenn sie sich also einen neuen Pass mit neuem Namen machen lässt, ist das J1 Visum im alten (dann ungültigen) Pass echt noch gültig? Ich glaube, sie soll den alten vorerst mal behalten, bis das j1 abgelaufen ist und wir AOS machen.
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Ja sicher ist das gueltig das Visum haengt doch nicht an der Passlaufzeit.... 
Sucht euch den passenden termin wenn das j am ende ist und fertig und nicht nochmehr grausige Szenen erfinden.. 
Und Tom hat recht mit Visum ist AOS kein Problem...
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10.04.2012, 17:47
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US citizen heiratet J1 Inhaberin Beitrag #30
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J1 Hofa Trainee
Registriert seit: 20.10.2010
Ort: Georgia
Beiträge: 175
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Sorry, dass ich einen aelteren Thread nochmal hoch hol, aber ich hab noch nicht 100% verstanden.
Wenn ich als J1 Inhaberin waehrend meines J1 Praktikums heirate, aber noch kein AoS beantrage, sondern erst nach Ende des Praktikums, in der Grace Period, ist alles gut?
Oder macht diese Verzoegerung Probleme?
Oder geht das gar nicht?
(Ich lese hier so oft, bis zur Grace Period zu warten aber dann auch wieder, dass die Heirat an sich nicht den Verlust des J1's bedeutet?!)
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10.04.2012, 17:52
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US citizen heiratet J1 Inhaberin Beitrag #31
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Es kann nur EINEN geben
Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 29.757
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Zitat:
Zitat von cmcm
Sorry, dass ich einen aelteren Thread nochmal hoch hol, aber ich hab noch nicht 100% verstanden.
Wenn ich als J1 Inhaberin waehrend meines J1 Praktikums heirate, aber noch kein AoS beantrage, sondern erst nach Ende des Praktikums, in der Grace Period, ist alles gut?
Oder macht diese Verzoegerung Probleme?
Oder geht das gar nicht?
(Ich lese hier so oft, bis zur Grace Period zu warten aber dann auch wieder, dass die Heirat an sich nicht den Verlust des J1's bedeutet?!)
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Die Heirat selbst verändert ja nicht Deinen Status. Also ist sie erstmal Wurscht!
Dein Status wird erst mit akzeptierten AOS verändert. Dann allerdings gelten die o.g. Regeln.
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10.04.2012, 17:56
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US citizen heiratet J1 Inhaberin Beitrag #32
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Super-Moderator - Kojak is mine -
Registriert seit: 29.08.2007
Ort: Pacific Northwest
Beiträge: 21.463
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Zitat:
Zitat von cmcm
Sorry, dass ich einen aelteren Thread nochmal hoch hol, aber ich hab noch nicht 100% verstanden.
Wenn ich als J1 Inhaberin waehrend meines J1 Praktikums heirate, aber noch kein AoS beantrage, sondern erst nach Ende des Praktikums, in der Grace Period, ist alles gut?
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alles gut
Zitat:
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Oder macht diese Verzoegerung Probleme?
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Nein, solange du legal im J-Status in den USA bist, ist alles in Butter
Zitat:
Oder geht das gar nicht?
(Ich lese hier so oft, bis zur Grace Period zu warten aber dann auch wieder, dass die Heirat an sich nicht den Verlust des J1's bedeutet?!)
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Die Hochzeit ist nicht das Problem, zumindest nicht aus Sicht von USCIS. Fuer USCIS ist nur interessant, wann du AOS beantragst. Damit tust du deinen Willen zu bleiben naemlich kund. Mit der Hochzeit bindest du dich nur an den Mann, nicht an die USA.
Etwas anderes waeren Regeln, die dein J-Provider aufstellt. Aupair Agenturen koennen da ihre eigenen Regeln haben bzgl Hochzeit ihrer J-ler. Wenn eine Hochzeit also automatisch einen J-Vertrag terminiert, dann wartet man mit der Hochzeit natuerlich bis zur Grace Period.
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