gosh, Ihr habt Fragen


Also erst einmal gilt freilich weltweit der Grundsatz: wo nichts zu holen ist gibt es nichts

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Wenn der Mann, wie hier beschrieben, wirklich arbeitsunfaehig ist, dann ist bei ihm eben nichts zu holen, vorausgesetzt er hat keine anderweitigen Einkuenfte z.B. aus Vermoegen oder Immobilien.
Normalerweise ist es hier wie in D auch, dass bei der Scheidung die beiden Seiten eine Uebereinkunft ueber den Kindesunterhalt treffen, koennen sie sich nicht selber einigen, wird es das Gericht tun.
Ergeben sich dann schwerwiegende Aenderungen, z.B. wird der Mann hier erst nach der Einigung arbeitsunfaehig, kann man den Unterhaltsbeschluss vom Gericht aendern lassen. Das sollte man dann auch, denn wenn man einfach aufhoert zu zahlen und keinen Grund angibt, dann kann man in grosse Schwierigkeiten kommen.
Ist der Grund aber legitim wird das Gericht eben einen entsprechenden Beschluss fassen.