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Geschäftsgründungen & Business in den USA

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Alt 29.06.2004, 22:08   Und wieder ´mal ein Restaurant ... evtl. schaff ich´s?! Beitrag #1
matso
Newbie
 
Registriert seit: 29.06.2004
Beiträge: 4
Und wieder ´mal ein Restaurant ... evtl. schaff ich´s?!

Hallo zusammen,

seit Jahren träume ich von meinem eigenen Restaurant in den USA - genauer gesagt in Tucson, Arizona.

Einziger Unterschie zu den bisherigen Beiträgen die ich gefunden habe, will ich die Sache jedoch eher in Art einer deutschen Fast-Food-Kette aufziehen. Zwar soll ein erster Standort und evtl ein oder Zwei Imbiss-Wägen der Start sein, Ziel ist jedoch irgendwann eine Kette zu betreiben.

Ich weiß - eine ziemlich gewagte Idee - aber wer nicht wagt ...

Ich Dipl.Ing. für Lebensmitteltechnologie und habe Kenntnisse und Fertigkeiten in der Produktion von Wurst und Fleichwaren. Die Produkte könnte ich daher selbst herstellen. Selbst zum deutschen Bier bestehen Beziehungen (nicht nur als Konsument).

Derzeit betreibe ich in D mein kleines Ingenieurbüro und arbeite darauf hin in den USA meinen Traum zu verwirklichen. Nun zu meinen Fragen bei denen ich Eure Hilfe brauche:

1) Welches Visum brauche ich für meine Geschäftseröffnung?
2) Welche Mindestinvestition muss ich tätigen? Ist diese Investition mit einem Visum verbunden und welche Art investitionen gelten dafür (Einrichtung, Miete, Lebensmittel, ect.)?
3) Welche Firmenform sollte man hierzu wählen?
4) Kann ich durch eine Firmengründung von D aus leichter/schneller eine Arbeitserlaubnis/Visum erhalten?
5) WILL JEMAND IN MEIN VORHABEN INVESTIEREN ODER MIT MACHEN?

Ich habe sicherlich noch einige Fragen die ich nachstellen werde, aber dies sollte für den Anfang mal reichen - ich will Euch ja nicht gleich überfahren mit Fragen.

Ich hoffe auf viele Antworten - Danke Euch!

Gruß

Matthias
matso ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2004, 22:29   Und wieder ´mal ein Restaurant ... evtl. schaff ich´s?! Beitrag #2
texasmatze Mann
Amerika Tourist
 
Benutzerbild von texasmatze
 
Registriert seit: 24.06.2004
Beiträge: 180
texasmatze eine Nachricht über Yahoo! schicken texasmatze eine Nachricht über Skype™ schicken
Hallo Matthias,

zu 1. Du musst in der GreenCard Lotterie gewinnen (groesste Huerde)
zu 2. Erstelle eine Business-Plan und lasse ihn prüfen
zu 3. Kann ich dir auch nicht sagen
zu 4. nein
zu 5. kann fruehestens in 5 Jahren die GC beantragen, sonst waere es eine ueberlegung wert

Hoffe dir geholfen zu haben

MfG
Mathias
texasmatze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2004, 22:39   Und wieder ´mal ein Restaurant ... evtl. schaff ich´s?! Beitrag #3
Michu
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von Michu
 
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 14.155
Re: Und wieder ´mal ein Restaurant ... evtl. schaff ich´s?!

Zitat:
Zitat von matso


1) Welches Visum brauche ich für meine Geschäftseröffnung?

Du benortigst ein E 2 Visum um ein Geschaeft in den USA zu eroeffnen und zufuehren.

http://www.usembassy.de/travel/d41_2_6.htm

http://www.usembassy.de/travel/treatytraders.htm


2) Welche Mindestinvestition muss ich tätigen? Ist diese Investition mit einem Visum verbunden und welche Art investitionen gelten dafür (Einrichtung, Miete, Lebensmittel, ect.)?

Kann man generell nicht sagen. Haengt davon ab wo das Geschaeft sein soll, was es fuer ein Geschaeft ist ect. grober Rahmen von $ 50000-$1000000

Zitat:
US-Immigration und das E-2 Investoren Visum

von Rechtsanwalt Clemens W. Pauly, LL.M.

Es gibt verschiedene Arten von Visa, die es dem einzelnen erlauben, in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten. Eines der nützlichsten und die größte Beweglichkeit gewährendes Visum ist das sogenannte E-2 (Investor) Visum, mit welchem sich vorliegender Artikel auseinandersetzen wird. Der Einfachheit halber nennen wir das Visum im folgenden E-2 Visum.

Das E-2 Visum ist für Staatsangehörige von insgesamt 39 Ländern erhältlich. Hierzu zählen von den europäischen Staaten Deutschland, Belgien, Grossbritanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Spanien und die Türkei.

Die Voraussetzungen des E-2 Visums sind im einzelnen:

1. Zwischen den USA und dem Heimatland des Investors muss ein Staatsvertrag bestehen. Das ist bezüglich der im vorangegangenen Abschnitt genannten Staaten der Fall. BEACHTE: Man muss nur ein Staatsangehöriger, nicht aber in dem Vertragsstaat geboren sein. So würde zum Beispiel ein venezualischer Staatsangehöriger, der einen deutsche Pass innehat, für ein E-2 Visum antragsberechtigt sein.

2. Der Investor muss die Kontrolle über das in den USA ansässige Unternehmen ausüben. Das ist der Fall, wenn er mindestens 51% der Unternehmensanteile hat.

3. Sollten an einem Unternehmen mehrere Investoren beteiligt sein, so müssen alle die Staatsangehörigkeit eines der genannten Vertragsstaaten haben. Beispiel: Drei Deutsche kontrollieren 100% des Unternehmens. Sie können in den USA investieren und, vorausgesetzt die übrigen Voraussetzungen sind erfüllt, ein E-2 Visum erhalten.

4. Die Investition muss in dem Sinne aktiv sein, dass geschäftliche Transaktionen nach aussen hin erkennbar sind.

5. Substantielle Investition. Die Investition muss von der Summe her von einigem Gewicht sein und darf nicht nur marginal sein.

6. Die Investition muss Arbeitsplätze schaffen; und

7. Die Person, für die der Investorenstatus begehrt wird, muss eine Schlüsselrolle einnehmen, indem sie entweder der eigentliche Investor, der Geschäftsführer oder ein mit besonderer Ausbildung oder überragenden Qualifikationen ausgestatteter Arbeitnehmer ist.

Der Investor bzw. die Investoren müssen tatsächlich die Kontrolle über das Unternehmen oder das Geschäft ausüben. Kontrolle in diesem Sinne wird von den zuständigen Behörden definiert als Innehabung von mindestens 51% der Geschäftsanteile des Unternehmens, welches die Investition darstellt. Die anwendbaren Vorschriften erlauben auch mehrere Investoren, vorausgesetzt, alle Investoren sind Staatsbürger eines der Vertragsstaaten und kontrollieren mehr als 50% der Geschäftsanteile.

Wie bereits erwähnt, muss die Investition des weiteren "aktiv" sein. Aktiv in diesem Sinne bedeutet, dass die Investition gegenwärtig, real und insbesondere Dienstleistungen oder handelbare Erzeugnisse hervorbringen muss. Es müssen mithin geschäftliche Aktivitäten irgendeiner Art entwickelt werden. Dafür reicht es nicht aus, lediglich Geld auf einem amerikanischen Konto anzulegen. Wenn aber ersichtlich ist, dass mit dem auf dem Konto angelegten Geld laufende Ausgaben des Unternehmens bestritten werden, wie etwa die Begleichung von Rechnungen oder die Anschaffung von Inventar, so stellt dies eine "aktive" Investition dar. Ein weiteres Beispiel, in welchem die Ausstellung des E-2 Visums in Betracht kommt, ist der Erwerb und die Führung von Wohnungseigentum, welches bereits ein Einkommen produzierendes Unternehmen darstellt.

Die Frage, was eine Investition von einigem Gewicht darstellt, ist sehr schwer zu beantworten, da es hier keine klaren Abgrenzungskriterien und Maßstäbe gibt. Den zuständigen Behörden nach gibt es keine Mindestsumme, die zur Bejahung einer Summe von einigem Gewicht erreicht werden müsste.

In der Praxis kann man doch als Faustregel in Erinnerung behalten, dass erst eine Summe über 100.000 USD als substantiell gewertet wird. Bei darunter liegenden Summen sollte man auf die Konsultation eines erfahrenen und qualifizierten Anwalts keineswegs verzichten.

Weiterhin ist zu beachten, dass nur solche Transaktionen als Investitionen anerkannt werden, bei denen der Investor für den Fall des Misserfolges das Risiko selbst trägt, sogenanntes "investment at risk." Das ist bei folgenden Transaktionen der Fall:

A. Kredite, die mit investoreigenem Vermögenswerten gesichert sind.

B. Ungesicherte Kredite, gewährt auf der Basis der Unterschrift des Investors.

C. Bargeldreserven, plaziert auf einnem Geschäftskonto, die von dem Geschäft zum Erwerb von Ausstattungsgegenständen, Inventar und zur Deckung der Anlaufkosten gedeckt werden.

D. Bereits erhobene Ausstattungsgegenstände und Inventar des Unternehmens.

Wenn auch nicht ausdrücklich vorausgesetzt, so wird von den zuständigen Behörden dennoch gefordert, dass die Investition in den USA Arbeitsplätze für Amerikaner schafft. Als Amerikaner in diesem Sinne gelten nicht nur amerikanische Staatsbürger, sondern alle Personen, die sich rechtmässig in den USA aufhalten und eine Arbeitserlaubnis besitzen. Die Investition darf keinesfalls lediglich der Bestreitung des Lebensunterhalts des Investors und seiner Angehörigen dienen. Bei der Frage, ob die Investition nur marginal ist, kommt es entscheidend auf den Umfang der Investition und der zu erwartenden Gewinne an. Bei einer Neuinvestition ist diese Bestimmung natürlich spekulativer Art. Bei Neuinvestitionen ist für diese Bestimmung von erheblicher Bedeutung, ob neben dem Investor selbst noch weitere Angestellte erforderlich sind, damit das Unternehmen funktioniert. Auch ist es wichtig darlegen zu können, dass zur Entlohnung etwaiger Arbeitnehmer ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Schließlich muss der Bewerber für das Visum in dem die Investition darstellenden Unternehmen eine essentielle Rolle einnehmen. Das ist unzweifelhaft der Fall, wenn dem Investor das ganze Unternehmen gehört.

Sollte jedoch mehr als ein Investor an dem Unternehmen beteiligt sein, bedarf es einer sorgfältigen Überprüfung, ob jeder der Investoren fü einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erforderlich ist.

Wenn der Investor vorgenannte Voraussetzungen erfüllt, hat er überaus gute Chancen von der amerikanischen Regierung ein E-2 Visum zu erlangen. Das E-2 Visum hat den grossen Vorteil, dass es für Staatsangehörige der Länder Deutschland, Frankreich, Italien für fünf Jahre ausgestellt wird. Danach kann und wird es in der Regel für weitere Zeitabschnitte verlängert, wenn das Unternehmen noch existiert und betrieben wird und der Inhaber daran noch beteiligt ist.
http://www.cpauly.com/deu/E2visum.htm

3) Welche Firmenform sollte man hierzu wählen?

Kann ich nichts zusagen, habe ich mich noch nicht mit beschaeftigt.

4) Kann ich durch eine Firmengründung von D aus leichter/schneller eine Arbeitserlaubnis/Visum erhalten?

Wenn die noetigen Voraussetzungen geschaffen wurden in Deutschland, im Zusammenspiel mit dem US-Konsulat in Frankfurt, sprich alle noetigen Unterlagen bereits vorliegen und geprueft sind, kann es sehr schnell gehen.

5) WILL JEMAND IN MEIN VORHABEN INVESTIEREN ODER MIT MACHEN?

Klare Antwort fuer mich persoenlich: NEIN, weil ich in der Form des gewaehlten Betriebes keine grosse Zukunft sehe.


Matthias
Gruss
Michael
Michu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2004, 22:42   Und wieder ´mal ein Restaurant ... evtl. schaff ich´s?! Beitrag #4
lurker99
Amerika Kenner
 
Registriert seit: 01.07.2003
Beiträge: 292
Hallo Matthias,

1.) E-2 oder EB 5, oder die Lottery, oder du heiratest eine Amerikanerin

2.) Bei E-2 irgendwo zwischen 20.000 (sehr unwahrscheinlich) und > 100.000. Bei EB 5 eine Million, in wirtschaftlich schwachen Gebieten 500.000,--.

3.) Eine normale Corporation, alles andere wäre schon aus Haftungsgründen sehr gefährlich. Wenn du Investoren suchst, solltest du dich unbedingt mit einem guten Steuerberater beraten, um eine Konstruktion zu wählen, die potentiellen Investoren Steuervorteile bringt.

4.) Im Allgemeinen nein.

5.) Nein (Aber du kannst gerne Aktien von mir haben :-)
lurker99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2004, 22:43   Und wieder ´mal ein Restaurant ... evtl. schaff ich´s?! Beitrag #5
Michu
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von Michu
 
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 14.155
Zitat:
Zitat von eichhorn
Hallo Matthias,

zu 1. Du musst in der GreenCard Lotterie gewinnen (groesste Huerde)
zu 2. Erstelle eine Business-Plan und lasse ihn prüfen
zu 3. Kann ich dir auch nicht sagen
zu 4. nein
zu 5. kann fruehestens in 5 Jahren die GC beantragen, sonst waere es eine ueberlegung wert

Hoffe dir geholfen zu haben

MfG
Mathias
Der Gewinn einer GreenCard ist nicht notwendig.
Es wird erstmal grundsaetzlich ein Visum verlangt und zwar wie bereits geschrieben das E1 = Handelsvisum oder E2 = Investorenvisum

Gruss
Michael
Michu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2004, 23:09   Und wieder ´mal ein Restaurant ... evtl. schaff ich´s?! Beitrag #6
texasmatze Mann
Amerika Tourist
 
Benutzerbild von texasmatze
 
Registriert seit: 24.06.2004
Beiträge: 180
texasmatze eine Nachricht über Yahoo! schicken texasmatze eine Nachricht über Skype™ schicken
@Michu, im Grunde hast du recht,

die GC beinhaltet das uneingeschraenkte Aufenthalts und Arbeitsvisum, waehrend das E1 bzw E2 jedoch nur speziell fuer dieses Geschaeft ist.

Da gabs hier auch schon mal ein Beitrag wo die Kinder von denen keine Arbeitserlaubnis bekommen haben. Ausserdem kostet das Investoren-Visum eine Menge Kohle, welches man lieber in das Geschaeft stecken koennte...

Schneller gehts mit dem E1/E2, aber die GC ist aus meiner Sicht die bessere Loesung, auch wenn das bedeutet, sich 5 und mehr Jahre hintereinander zu bewerben...

MfG
Mathias

P.S.: Lasse dich nicht entmutigen, wenn du wirklich so etwas vor hast, erstelle einen Business- Plan und lasse ihn von jemanden Pruefen der sich damit auskennt, ob er korrekt und auch realistisch ist. Denn spaetestens beim Kohle beschaffen brauchst du diesen Plan.
texasmatze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2004, 23:28   Und wieder ´mal ein Restaurant ... evtl. schaff ich´s?! Beitrag #7
Michu
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von Michu
 
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 14.155
Das Beantragen des Visums kostet immer noch nur EURO 85,00.
Wie gesagt das Visum :!:
Auch das E1-E2 Visum kann zur GreenCard fuehren.

Also kurz und schmerzlos gesagt, um einen Betrieb in den USA zu eroeffnen, braucht man KEINE GreenCard.

Gruss
Michael
Michu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2004, 23:35   Und wieder ´mal ein Restaurant ... evtl. schaff ich´s?! Beitrag #8
matso
Newbie
 
Registriert seit: 29.06.2004
Beiträge: 4
wow - hier ist ja richtig Hilfe angesagt.

Eine Info noch:

Meine Schwester lebt in den USA und ist inzwischen auch schon Amerikanerin geworden. Sollte ich eher eine Greencard auf Basis dieses Verwandschaftsverhältnisses beantragen oder eher ein Arbeitsvisum? Kann man beides gleichzeitig anlaufen lassen?

Matthias
matso ist offline   Mit Zitat antworten
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