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Alt 03.07.2009, 18:17   Todesfall in D - was nun? Beitrag #9
Emmaglamour
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: Tampa Bay Area, Florida.
Beiträge: 9.030
Zitat:
Zitat von RolandRahn Beitrag anzeigen
Um jedes Missverständnis zu vermeiden:
Die Leute am JFK blieben absolut höflich. War eben nur nicht ganhz klar, was gemacht werden soll. Na ja, jetzt ist mein Visum zweimal abgestempelt - was solls?
Unhöflichkeit auf Seiten der POE-Leute hatte ich auch gar nicht unterstellen wollen. Nur Unwissenheit. Und Dir versichern wollen, dass Du Dir keine Sorgen machen musst.
Zitat:
Im Augenblick bin ich ziemlich überempfindlich, wenn jemand mit GC und Steuerbescheid nach ca. einer Woche Abwesenheit nicht mehr einreisen könnte - wer könnte dann überhaupt noch einreisen (ausser US-Staatsbürgern)?
Das kann ich einerseits verstehen, aber andererseits solltest Du auf diese Gedanken wirklich keine Energie verwenden: bislang bist Du doch auch immer ins Land gekommen - da werden die Dich auch beim nächsten Mal problemlos wieder reinlassen.
Zitat:
Vielen Dank, aber ich will den Todesfall nicht ausnutzen. Und die $2000 für Hin- und Rückreise sind jetzt wirklich nicht das Thema. Das sollten nur Leute in Anspruch nehmen, die darauf angewiesen sind (d.h. die anderenfalls nicht zur Beerdigung fliegen könnten).
Ich würde das nicht als "ausnutzen" betrachten - diese Kosten sind ja in die Gesamtflugpreise einkalkuliert. Und freie Upgrades in die Businessklasse würdest Du doch sicher auch akzeptieren, oder? Aber ich sehe da auch ncoh den praktischen Aspekt, den der Hudsoner erwähnt: Wenn Du Erbgut mit in die USA zurückbringen möchtest, dann kann das Bereavement-Ticket für die Einreise- und Zollformalitäten hilfreich sein.
Aber natürlich musst Du das allein wissen, was Dir angemessen erscheint.
Emmaglamour ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2009, 18:47   Todesfall in D - was nun? Beitrag #10
RolandRahn
Wahl-Amerikaner
 
Benutzerbild von RolandRahn
 
Registriert seit: 30.05.2008
Beiträge: 593
Alles klar, vielen Dank!

Ich werde einfach eine Kopie vom Erbschein oder der Sterbeurkunde mitnehmen.

Ausserdem - im Augenblick sollte ich mir wirklich keine Sorgen über solche Dinge machen.

Was meinen AG anbelangt - am Dienstag (ich erfuhr vom Tod gegen ca. 11:30 AM) hat sich meine Personalchefin mit mir zusammengesetzt, mir erklärt, dass ich kommen und gehen kann wie und wann ich will und mir noch ein paar Telefonnummern (Psychologischer Dienst e.t.c.) gegeben.

Ich kann Bereavement time nehmen, (der Dienstag wurde trotzdem als voller Arbeitstag gerechnet), Mittwoch habe ich mir frei genommen, gestern waren die Leute erstaunt, dass ich wieder da war.

Jedenfalls wird die komplette Reise nach D unter "Bereavement" fallen.

Gruß
Roland
RolandRahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2009, 21:23   Todesfall in D - was nun? Beitrag #11
kangel Frau
Newbie
 
Registriert seit: 11.02.2009
Ort: Xenia, Ohio
Beiträge: 18
Auch von mir herzliches Beileid, leider kann ich mir sehr gut vorstellen wie du dich fühlst, da meine Mutter letztes Jahr mit nur 58 Jahren einfach tot umgefallen ist. Das verändert vieles und braucht sehr viel Zeit.
Das mit dem Erbschein geht in der Regel nicht so schnell wir haben fast 4 Monate auf einen Termin beim Notariat der Stadt gewartet, da die einen Erbschein ausstellen. Ohne Erbschein widerrum geht gar nichts. Bei uns war es eine Klainstadt, vielleicht geht das in einer Stadt schneller oder es gibt eine Härtefallregel für im Ausland lebende Hinterbliebene ... kosten tut es ein Vermögen, da die Kosten für den Erbschein von der Nachlassumme bestimmt wird. In any case .... bist du der einzige Erbe? Wenn ja kannst du evtl. in einer Grauzone schon Sachen mitnehmen, rein rechtlich darfst du aus der Wohnung & dem Erbe nichts entfernen bis die Erben nicht vom Staat eindeutig bestimmt sind ... that said wir haben damals die Wersachen aus der Wohnung entfernt, da wir nicht wollten dasa jemand in die leere Wohnung einbricht und evtl ihren Schnmuck klaut aber wir haben nichts verteilt obwohl glasklar war das meine Schwester & ich einzige Erben sind.
Wie du siehst das ganze ist nur theoretisch simple ... der deutsche Staat macht daraus einen langwierigen Prozess .... wenn du konkrete Fragen zum Erbschein oder dem Prozess in D hast schreib mir doch einfach eine PM.
Zur Einfuhr kann ich nicht viel sagen außer once again das du wenn du die Münzen anmeldest dich in einem Graubereich begibst solltest du keinen Erbschein haben. Aber hier vermute ich funktioniert es nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter also wenn noch andere Erben vorhanden sind eine schriftliche Erlaubnis holen ... sicher ist sicher.

LG
Kristina

Zitat:
Zitat von RolandRahn Beitrag anzeigen
Alles klar, vielen Dank!

Ich werde einfach eine Kopie vom Erbschein oder der Sterbeurkunde mitnehmen.

Ausserdem - im Augenblick sollte ich mir wirklich keine Sorgen über solche Dinge machen.

Was meinen AG anbelangt - am Dienstag (ich erfuhr vom Tod gegen ca. 11:30 AM) hat sich meine Personalchefin mit mir zusammengesetzt, mir erklärt, dass ich kommen und gehen kann wie und wann ich will und mir noch ein paar Telefonnummern (Psychologischer Dienst e.t.c.) gegeben.

Ich kann Bereavement time nehmen, (der Dienstag wurde trotzdem als voller Arbeitstag gerechnet), Mittwoch habe ich mir frei genommen, gestern waren die Leute erstaunt, dass ich wieder da war.

Jedenfalls wird die komplette Reise nach D unter "Bereavement" fallen.

Gruß
Roland
kangel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2009, 21:48   Todesfall in D - was nun? Beitrag #12
RolandRahn
Wahl-Amerikaner
 
Benutzerbild von RolandRahn
 
Registriert seit: 30.05.2008
Beiträge: 593
Zitat:
Zitat von kangel Beitrag anzeigen
Auch von mir herzliches Beileid, leider kann ich mir sehr gut vorstellen wie du dich fühlst, da meine Mutter letztes Jahr mit nur 58 Jahren einfach tot umgefallen ist. Das verändert vieles und braucht sehr viel Zeit.
Grauenhaft - nur 58 Jahre.

Meine Mutter ist immerhin 65 geworden. Trotzdem zu früh.

Zitat:
Zitat von kangel Beitrag anzeigen
Das mit dem Erbschein geht in der Regel nicht so schnell wir haben fast 4 Monate auf einen Termin beim Notariat der Stadt gewartet, da die einen Erbschein ausstellen. Ohne Erbschein widerrum geht gar nichts. Bei uns war es eine Klainstadt, vielleicht geht das in einer Stadt schneller oder es gibt eine Härtefallregel für im Ausland lebende Hinterbliebene ... kosten tut es ein Vermögen, da die Kosten für den Erbschein von der Nachlassumme bestimmt wird. In any case .... bist du der einzige Erbe? Wenn ja kannst du evtl. in einer Grauzone schon Sachen mitnehmen, rein rechtlich darfst du aus der Wohnung & dem Erbe nichts entfernen bis die Erben nicht vom Staat eindeutig bestimmt sind ...
Oh je. Ich glaube, ich werde das dt. Konsulat in Chicago kontaktieren. Oder das zuständige Amtsgericht in D. Und ich werde eine Kopie meiner Abmeldebescheinigung dabei haben (um zu beweisen, dass ich "Ausländer" bin).

Zitat:
Zitat von kangel Beitrag anzeigen
Zur Einfuhr kann ich nicht viel sagen außer once again das du wenn du die Münzen anmeldest dich in einem Graubereich begibst solltest du keinen Erbschein haben. Aber hier vermute ich funktioniert es nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter also wenn noch andere Erben vorhanden sind eine schriftliche Erlaubnis holen ... sicher ist sicher.

LG
Kristina
Laut meinem Onkel existiert ein Testament, welches mich (Einzelkind) zum Alleinerben macht.
Ich nehme mal an, dass meine Mutter (zum Zeitpunkt der Testamentserstellung) davon ausging, ihren Bruder zu überleben.

Ich habe eigentlich nie mit so etwas gerechnet (jedenfalls nicht so früh).

Gruß
Roland
RolandRahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2009, 01:34   Todesfall in D - was nun? Beitrag #13
Poloele Frau
Paechter der Weisheit
 
Benutzerbild von Poloele
 
Registriert seit: 13.03.2002
Ort: Coos Bay, OR
Beiträge: 4.145
Poloele eine Nachricht über Skype™ schicken
also, die Eltern meines Mannes sind 2007 und 2008 gestorben.

1. GC, du brauchst gar nichts ausser Deiner GC, du bist schliesslich permanent resident. Als ich noch alle 3 oder so Jahre nach D. geflogen bin, 4 mal mit GC, und immer nur fuer 1 Woche hat sich keiner drum geschert.

2. Wir haben alles per Fax erledigt mit dem Nachlassgericht etc.
auch mit der Bank. Hatten allerdings Vollmachten fuer alles. Schon einige Jahre bevor die Eltern starben, da man ja weiss, dass sie mal sterben werden. Auch die Verfrachtung ins Altenheim war dadurch vereinfacht, da sein vater Alzheimer hatte. Die Vollmacht war im Original beim deutschen Anwalt, in Kopie haben wir sie einfach immer gefaxt.

Haben alles von hier aus erledigt, und sind nicht rueber geflogen.

3. Vorsorge zahlt sich hier wirklich aus! Die Eltern hatten beide eine Akte beim Beerdigungs Institut, mit Unterschrift zur Einaescherung. Die Asche wurde dann sofort hierher geschickt, per Post Paket.
Meine Eltern hab ich uebrigens die Asche auch exhumieren lassen und rueberschicken. Ich wollte halt nicht fuer ewig Grabmiete zahlen, und hier ist die Grabstelle mein Eigentum fuer den gleichen Preis.

Die Schwiegereltern wollten eh unter den Baum.

Ausserdem hatten wir Kopien von allen Versorgern mit Nr und Kontakt, Telefon, Strom, Wasser, Vermieter, DAK, Rente, Hausarzt etc. Sowie, Patienten verfuegungen in Kopie.
Vollmacht fuer die Bank Konten und online Banking Zugriff

4. Erbschaft: Wir haben auch nicht viel geerbt, aber alles mit dem
Nachlass per Fax geregelt. Wg. Doppelsteuerabkommen war das nur in D. zu versteuern, mit Null
Poloele ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2009, 12:00   Todesfall in D - was nun? Beitrag #14
ulli-im-netz Frau
Robin Hood
 
Benutzerbild von ulli-im-netz
 
Registriert seit: 19.05.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 269
Auch von mir aufrichtiges Beileid. 58 ist einfach jung. Es war aber auch so überraschend, dass es keinen Unterschied macht, wo du zum Zeitpunkt ihres Todes warst. Auch in D. hättest Du nichts unternehmen können.

Sollte Deine Mutter ein notarielles Testament hinterlassen haben, benötigst du keinen Erbschein.

Gruß
Ulli
ulli-im-netz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2009, 13:18   Todesfall in D - was nun? Beitrag #15
RolandRahn
Wahl-Amerikaner
 
Benutzerbild von RolandRahn
 
Registriert seit: 30.05.2008
Beiträge: 593
Zitat:
Zitat von ulli-im-netz Beitrag anzeigen
Auch von mir aufrichtiges Beileid. 58 ist einfach jung. Es war aber auch so überraschend, dass es keinen Unterschied macht, wo du zum Zeitpunkt ihres Todes warst. Auch in D. hättest Du nichts unternehmen können.

Sollte Deine Mutter ein notarielles Testament hinterlassen haben, benötigst du keinen Erbschein.

Gruß
Ulli
Erstmal vielen Dank.

Meine Mutter ist wenigstens 65 geworden - die 58 waren Kangel's Mutter.

Ich war im Juli für 12 Tage ausser Landes (wg. Beerdigung usw). Mein Onkel kümmert sich jetzt noch um die Wohnungsauflösung.

Meine Mutter hatte ein handschriftliches Testament hinterlassen, Erbschein ist beantragt.

Wiedereinreise war kein Problem, ich hatte alle Gegenstände korrekt deklariert und musste keinen Zoll zahlen.

Wenn ich nächstes Jahr meine Steuererkläriung machen lasse, werde ich das Erbe angeben und sehen, was meine Steuerberaterin dazu sagt.

Viele Grüße,
Roland
RolandRahn ist offline   Mit Zitat antworten
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