Hallo Zusammen!
Mit meinem ersten Beitrag komme ich nun auch gleich mit einem Haufen Fragen um die Ecke. Ich hoffe mir kann der ein oder andere helfen

Folgende Situation:
Ich betreibe gemeinsam mit einem Geschäftspartner eine Firma in Deutschland. Wir sind spezialisert auf Online/Social Media Marketing und Beratung. Die Firma existiert seit ca. 1 1/2 Jahren in D als UG (Mini GmbH) und erwirtschaftet Gewinne. Nun kommen die ersten 2 Angestellten dazu und die Umfirmierung in die GmbH findet nun auch statt. Unsere Kunden kommen aus aller Welt. Hauptkunden kommen vor allem aus der Unterhaltungsbranche. Seit längerem Bereits denken wir deshalb darüber nach wie es möglich wäre eine Dependance in den
USA, speziell in Los Angeles zu errichten. Da Los Angeles der Nabel der Unterhaltungswelt ist, würde das für uns absolut Sinn machen. Wir haben dort auch bereits gute Kontakte und würden diesen Schritt also nicht aus lauter guter Hoffnung machen. Leider gottes ist es speziell in unserer Branche so, dass man eben immer vor Ort sein muss um die guten Deals zu machen.
Folgendes Szenario steht aktuell im Raum:
Die Deutsche Firma soll nicht nur erhalten bleiben (Was ja für eine Niederlasssung in den USA unabdingbar ist) sondern es wird vermutlich ein weiterer dritter Gesellschafter einsteigen, der die Geschäftsführung des Deutschlandgeschäftes übernehmen soll. Mein jetztiger Geschäftspartner und ich würden den Aufbau der Dependance in den USA betreuen. Diese Dependance wäre dann eine 100%ige Tochterfirma des deutschen Unternehmens. Es wäre realistisch, bereits im ersten Jahr eine Person einzustellen, dass soll ein Amerikaner sein.
Nun zu meinen Fragen:
- Ist es möglich in einer solchen Konstellation ein L1 Visum für beide Geschäftsführer zu erhalten, oder ist das eher unrealistisch? Bzw. macht dieses Visum Sinn? (Leider bin ich durch den Wust noch nicht ganz durchgestiegen)
- Müssen die persönlichen Geschäftsführergehälter gleich von Beginn an von der neugründeten US Niederlassung kommen, oder können diese zunächst weiter vom deutschen Mutterunternehmen getragen werden?
- Ist es möglich Wohn- und Geschäftsraum zu verbinden, also ein Haus zu mieten in dem zumindest einer der Geschäftsführer leben kann und extra Räumlichkeiten für den Betrieb beeinhalten.
- Es wird hin und wieder die Situation geben, dass Aufträge an die amerikanische Firma gehen, die Leistungen aber in Deutschland erbracht werden müssten - z.B. Programmierleistungen. Müssten wir diese dann bei unserer Muttergesellschaft zu marktüblichen Preisen einkaufen oder gibt es da intercompany regeln?
Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen, fehlende Infos reiche ich natürlich gerne nach!
Beste Grüße und vielen Dank!