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Geschäftsgründungen & Business in den USA

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Alt 15.08.2011, 16:37   Tochterunternehmen Los Angeles Beitrag #1
fordster
Newbie
 
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 5
Tochterunternehmen Los Angeles

Hallo Zusammen!

Mit meinem ersten Beitrag komme ich nun auch gleich mit einem Haufen Fragen um die Ecke. Ich hoffe mir kann der ein oder andere helfen

Folgende Situation:

Ich betreibe gemeinsam mit einem Geschäftspartner eine Firma in Deutschland. Wir sind spezialisert auf Online/Social Media Marketing und Beratung. Die Firma existiert seit ca. 1 1/2 Jahren in D als UG (Mini GmbH) und erwirtschaftet Gewinne. Nun kommen die ersten 2 Angestellten dazu und die Umfirmierung in die GmbH findet nun auch statt. Unsere Kunden kommen aus aller Welt. Hauptkunden kommen vor allem aus der Unterhaltungsbranche. Seit längerem Bereits denken wir deshalb darüber nach wie es möglich wäre eine Dependance in den USA, speziell in Los Angeles zu errichten. Da Los Angeles der Nabel der Unterhaltungswelt ist, würde das für uns absolut Sinn machen. Wir haben dort auch bereits gute Kontakte und würden diesen Schritt also nicht aus lauter guter Hoffnung machen. Leider gottes ist es speziell in unserer Branche so, dass man eben immer vor Ort sein muss um die guten Deals zu machen.

Folgendes Szenario steht aktuell im Raum:

Die Deutsche Firma soll nicht nur erhalten bleiben (Was ja für eine Niederlasssung in den USA unabdingbar ist) sondern es wird vermutlich ein weiterer dritter Gesellschafter einsteigen, der die Geschäftsführung des Deutschlandgeschäftes übernehmen soll. Mein jetztiger Geschäftspartner und ich würden den Aufbau der Dependance in den USA betreuen. Diese Dependance wäre dann eine 100%ige Tochterfirma des deutschen Unternehmens. Es wäre realistisch, bereits im ersten Jahr eine Person einzustellen, dass soll ein Amerikaner sein.

Nun zu meinen Fragen:

- Ist es möglich in einer solchen Konstellation ein L1 Visum für beide Geschäftsführer zu erhalten, oder ist das eher unrealistisch? Bzw. macht dieses Visum Sinn? (Leider bin ich durch den Wust noch nicht ganz durchgestiegen)

- Müssen die persönlichen Geschäftsführergehälter gleich von Beginn an von der neugründeten US Niederlassung kommen, oder können diese zunächst weiter vom deutschen Mutterunternehmen getragen werden?

- Ist es möglich Wohn- und Geschäftsraum zu verbinden, also ein Haus zu mieten in dem zumindest einer der Geschäftsführer leben kann und extra Räumlichkeiten für den Betrieb beeinhalten.

- Es wird hin und wieder die Situation geben, dass Aufträge an die amerikanische Firma gehen, die Leistungen aber in Deutschland erbracht werden müssten - z.B. Programmierleistungen. Müssten wir diese dann bei unserer Muttergesellschaft zu marktüblichen Preisen einkaufen oder gibt es da intercompany regeln?

Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen, fehlende Infos reiche ich natürlich gerne nach!

Beste Grüße und vielen Dank!
fordster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2011, 16:44   Tochterunternehmen Los Angeles Beitrag #2
Choernchen Frau
Amerika Fan
 
Benutzerbild von Choernchen
 
Registriert seit: 05.08.2011
Beiträge: 64
ich bin auch neu hier und kann eigentlich keine wirkliche Antwort geben, außer vielleicht dazu:
Zitat:
Zitat von fordster Beitrag anzeigen
- Es wird hin und wieder die Situation geben, dass Aufträge an die amerikanische Firma gehen, die Leistungen aber in Deutschland erbracht werden müssten - z.B. Programmierleistungen. Müssten wir diese dann bei unserer Muttergesellschaft zu marktüblichen Preisen einkaufen oder gibt es da intercompany regeln?
Was meinst mit "intercompany-regeln"? Zumindest für die Steuerbilanz müssten die Verrechnungspreise stimmen, da die deutsche Mutter ja Leistung erbringt, der "Gewinn" aber nur in US abgerechnet werden soll und dem deutschen Staat somit Steuern durch die lappen gehen... Oder verstehe ich Dich jetzt falsch?

Für diese Fragestellungen würde ich Euch einen Anwalt bzw. Steuerberater empfehlen, da ja auch die Frage ist, ob ihr eine Betriebsstätte oder eine Tochtergesellschaft gründen wollt.

Geändert von Choernchen (15.08.2011 um 16:51 Uhr)
Choernchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2011, 16:58   Tochterunternehmen Los Angeles Beitrag #3
fordster
Newbie
 
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Choernchen Beitrag anzeigen
ich bin auch neu hier und kann eigentlich keine wirkliche Antwort geben, außer vielleicht dazu:
Was meinst mit "intercompany-regeln"? Zumindest für die Steuerbilanz müssten die Verrechnungspreise stimmen, da die deutsche Mutter ja Leistung erbringt, der Gewinn aber nur in US abgerechnet werden soll und dem deutschen Staat somit Steuern durch die lappen gehen... Oder verstehe ich Dich jetzt falsch?
Danke für Deine Antwort. Nehmen wir mal folgendes Szenario:

Ein US Unternehmen beauftragt uns damit eine Facebook Kampagne zu fahren, Leistungen wie das eigentliche Marketing etc. würde von uns in den USA erbracht werden. Der Auftrag geht natürlich an die US Company. Jetzt gehört dazu aber z.B. die Programmierung eines Features. Diese Programmierarbeiten würden dann in Deutschland erledigt, da die Manpower in den USA noch nicht vorhanden ist. Das die Leistungen eingekauft werden müssen steht ja eigentlich außer Frage, nur zu welchem Kurs? Können da Minimaltarife berechnet werden oder müssen diese sich zwangsläufig am Markttarif bewegen?

Das führt mich eigentlich zur nächsten Frage, nämlich die Abführung von Gewinnen an die Deutsche Firma. Sollten in den USA Gewinne erwirtschaftet werden, können alle Gewinne ja dem Gesellschafter (Also die deutsche GmbH) ausgeschüttet werden. Richtig? Wie sieht es denn da mit der Besteuerung aus?
fordster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2011, 17:04   Tochterunternehmen Los Angeles Beitrag #4
Choernchen Frau
Amerika Fan
 
Benutzerbild von Choernchen
 
Registriert seit: 05.08.2011
Beiträge: 64
1. Ich würde Euch wirklich dringen dazu raten, Euch einen im internationalen StR erfahrenen StB zu suchen, der Euch schon vor der Gründung berät (gerade was die Rechtsformwahl angeht).

2. Natürlich müssen sich die Preise (zumindest entfernt) am Marktpreis orientieren. Verrechnungspreise müssen regelmäßig den Fremdvergleichsgrundsätzen entsprechen und wenn ihr in eine Betriebsprf. kommt, dann solltet Ihr dies auch belegen können.

Ganz vereinfacht gesagt: Wenn ihr nun die Leistung in Dtl. erbringt und dafür nur 10 EUR (statt der üblichen 500) verrechnet, dann wächst ja der Gewinn in den USA an, wohingegen der in Dtl. verbleibende sich verkleinert oder bei genügend solchen Fällen sogar ins Minus geht. Da freut sich der Herr Finanzbeamte aber gar nicht Und deshalb ist die Verrechnungspreis-Problematik in den letzten Jahren auch so in den Fokus der Betriebs-Prf. gerückt!
Choernchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2011, 17:18   Tochterunternehmen Los Angeles Beitrag #5
fordster
Newbie
 
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Choernchen Beitrag anzeigen
1. Ich würde Euch wirklich dringen dazu raten, Euch einen im internationalen StR erfahrenen StB zu suchen, der Euch schon vor der Gründung berät (gerade was die Rechtsformwahl angeht).

2. Natürlich müssen sich die Preise (zumindest entfernt) am Marktpreis orientieren. Verrechnungspreise müssen regelmäßig den Fremdvergleichsgrundsätzen entsprechen und wenn ihr in eine Betriebsprf. kommt, dann solltet Ihr dies auch belegen können.

Ganz vereinfacht gesagt: Wenn ihr nun die Leistung in Dtl. erbringt und dafür nur 10 EUR (statt der üblichen 500) verrechnet, dann wächst ja der Gewinn in den USA an, wohingegen der in Dtl. verbleibende sich verkleinert oder bei genügend solchen Fällen sogar ins Minus geht. Da freut sich der Herr Finanzbeamte aber gar nicht Und deshalb ist die Verrechnungspreis-Problematik in den letzten Jahren auch so in den Fokus der Betriebs-Prf. gerückt!
Das mit dem Anwalt und Steuerberater werden wir definitiv tun, da wir das ganze Thema nicht leichtfertig angehen werden. Denn das ist schon ein ganz schöner Schritt dieses Risiko einzugehen, zumal ich mit unserer Firma in D mittlerweile wirklich sehr zufrieden sein kann. Ich wollte aber mal schauen, dass ich mich vorher schon mal informieren um ein Grundwissen mitzubringen.

Ich werde mal schauen ob ich genaue Angaben zu den Fremdvergleichsgrundsätzen finde, damit komme ich bestimmt schon etwas weiter, da ich gerade dabei bin eine realistische Kalku anzugehen. Merci
fordster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2011, 17:20   Tochterunternehmen Los Angeles Beitrag #6
Choernchen Frau
Amerika Fan
 
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Registriert seit: 05.08.2011
Beiträge: 64
Zitat:
Zitat von fordster Beitrag anzeigen
Ich werde mal schauen ob ich genaue Angaben zu den Fremdvergleichsgrundsätzen finde, damit komme ich bestimmt schon etwas weiter, da ich gerade dabei bin eine realistische Kalku anzugehen. Merci
Tipps: Google spuckt Dir wohl unter den Begriffen Transfer Picing, arm's length principle usw. am meisten aus!

Auf eigentlich allen HPs der Big4 (Deloitte, KPMG, E&Y, PWC) findest Du Überblicke über TPs und die Regelungen.

Geändert von Choernchen (15.08.2011 um 17:24 Uhr)
Choernchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2011, 17:23   Tochterunternehmen Los Angeles Beitrag #7
fordster
Newbie
 
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Choernchen Beitrag anzeigen
Tipps: Google spuckt Dir wohl unter den Begriffen Transfer Picing, arm's length principle usw. am meisten aus!
Danke!
fordster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2011, 17:27   Tochterunternehmen Los Angeles Beitrag #8
Choernchen Frau
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Beiträge: 64
Gerne Viel Erfolg!
Choernchen ist offline   Mit Zitat antworten
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