Doppelbesteuerungsabkommen D-USA

  1. Doppelbesteuerungsabkommen D-USA #1
    Mr.W

    Doppelbesteuerungsabkommen D-USA

    Hallo,

    bin neu in diesem Forum und finde es echt sehr informativ!!
    Hätte mal eine Frage zu den Steuern.
    Wie ich hier im Forum erfahren habe, muss nach erfolgter Aktivierung der GC auch ein US Steuererklärung abgegeben werden - selbst wenn man noch in D lebt. Sonst könnte es bei der USCIS zu Problemen kommen.

    Es gibt ja ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und den USA. Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass das nur bis zu einer Höhe von $91,400 gilt. Stimmt diese Aussage? Und falls ja, ist das pro Kopf oder Familie?

  2. Doppelbesteuerungsabkommen D-USA #2
    teaki
    Zitat Zitat von Mr.W Beitrag anzeigen
    Es gibt ja ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und den USA. Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass das nur bis zu einer Höhe von $91,400 gilt. Stimmt diese Aussage? Und falls ja, ist das pro Kopf oder Familie?
    Fast. Die $91.400 gelten fuer 2009 und werden jedes Jahr neu angepasst. Dabei kann diese Hoehe fuer jeden Greencard Inhaber individuell angewendet werden.

    http://www.irs.gov/businesses/articl...182017,00.html

    Zu beachten ist, dass man fuer die Maximale Hoehe sich auch 365 Tage in dem Land aufgehalten haben muss fuer die man diese Exclusion beantragt. Jeder Aufenthalt im Ausland verringert dementsprechend die Hoehe.

    Gruss teaki

  3. Doppelbesteuerungsabkommen D-USA #3
    Mr.W
    Hallo teaki,

    danke für die schnelle Antwort.
    Das hilft mir weiter.

    Gruß

  4. Doppelbesteuerungsabkommen D-USA #4
    hanni
    tut mir leid, dass ich dies jetzt erst sehe...
    Zitat Zitat von teaki Beitrag anzeigen
    Fast. Die $91.400 gelten fuer 2009 und werden jedes Jahr neu angepasst. Dabei kann diese Hoehe fuer jeden Greencard Inhaber individuell angewendet werden.
    ganz so stimmt das deine aussage leider nicht, teaki

    fuer 2009 kann man bis zu $91,400 pro verdiener abschreiben. wenn z.b. ehemann und ehefrau arbeiten kann mann 2x bis zu $91,400 abschreiben. wenn aber nur ein ehegatte arbeitet kann man auch nur einmal die $91,400 abschreiben.

    ausser der "foreign earned income exclusion" kann man aber auch den "foreign tax credit nehmen" wenn das eine nicht genug ist

  5. Doppelbesteuerungsabkommen D-USA #5
    teaki
    @Hanni,

    so hatte ich es gemeint aber danke fuer die Klarstellung

    Gruss teaki

  6. Doppelbesteuerungsabkommen D-USA #6
    hanni
    Zitat Zitat von teaki Beitrag anzeigen
    @Hanni,

    so hatte ich es gemeint aber danke fuer die Klarstellung

    Gruss teaki

    du weiss doch, dass ich es perfekt haben muss...

  7. Doppelbesteuerungsabkommen D-USA #7
    Mr.W
    Zitat Zitat von hanni Beitrag anzeigen
    tut mir leid, dass ich dies jetzt erst sehe...

    ganz so stimmt das deine aussage leider nicht, teaki

    fuer 2009 kann man bis zu $91,400 pro verdiener abschreiben. wenn z.b. ehemann und ehefrau arbeiten kann mann 2x bis zu $91,400 abschreiben. wenn aber nur ein ehegatte arbeitet kann man auch nur einmal die $91,400 abschreiben.

    ausser der "foreign earned income exclusion" kann man aber auch den "foreign tax credit nehmen" wenn das eine nicht genug ist

    So hatte ich das auch verstanden...trotzdem vielen Dank für die Klarstellung.
    Steuern sind ja ein sehr komplexes Thema (zumindest n D)

    Gruß

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