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07.03.2005, 19:26
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Studentenvisum - F/M-Visa - Beitrag #1
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Ehrenmitglied
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 14.155
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Studentenvisum - F/M-Visa -
Studentenvisum (F/M-Visa) Im allgemeinen muss jeder, der in den Vereinigten Staaten studieren moechte, ein Studentenvisum beantragen. Es gibt zwei Arten von Studentenvisa: • ein Visum für akademische Studien (F-1)• ein Visum, das für nichtakademische oder berufsbezogene Studien bestimmt ist (M-1)Allgemeine HinweiseDas amerikanische Einwanderungs- und Staatsbuergerschaftsgesetz sieht zwei Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für Personen vor, die in den USA eine Schule besuchen oder ein Studium aufnehmen moechten:- das „F" Visum für ein akademisches Studium,- - das „M" Visum für nicht-akademische bzw. berufliche Weiterbildung.Um sich für ein Schueler-/Studentenvisum zu qualifizieren, muss ein auslaendischer Antragsteller folgende Bedingungen erfuellen: AKADEMISCHE VORAUSSETZUNGEN Der Antragsteller muss einen Studienkurs erfolgreich abgeschlossen haben, der den Anmeldebedingungen für das beabsichtigte Studium entspricht. Der Schueler/Student muss entweder die englische Sprache hinreichend beherrschen, um dem beabsichtigten Unterricht folgen zu koennen, oder der Kurs muss in der Muttersprache des Schuelers/Studenten stattfinden, oder das Lehrinstitut muss besondere Englischkurse eingerichtet haben. Ausgenommen hiervon sind Schueler/Studenten, die ausschliesslich an einem englischen Sprachkurs teilnehmen wollen. FINANZIELLE MITTEL Der Antragsteller muss belegen, dass ihm ausreichende Mittel aus namentlich angegebener, zuverlaessiger Quelle zur Verfuegung stehen werden, um saemtliche Unkosten des Lebensunterhalts und der Unterrichtsgebuehren waehrend der Gesamtdauer des beabsichtigten Schulbesuchs/Studiums in den USA zu bestreiten.Insbesondere muss der Antragsteller durch Belege glaubhaft machen, dass er genuegend Mittel besitzt, um saemtliche Unkosten des ersten Schul-/ Studienjahres zu decken, und dass ihm - unvorhersehbare Ereignisse ausgenommen - genuegend Mittel für jedes darauf folgende Schul-/Studienjahr zur Verfuegung stehen werden. Der Antragsteller für ein „M-1" Studentenvisum muss nachweisen, dass ihm ausreichende Mittel zur Verfuegung stehen, um saemtliche Unkosten der Unterrichtsgebuehren und des Lebensunterhalts waehrend der Gesamtdauer des beabsichtigten Aufenthalts zu bestreiten. Arbeitsaufnahme
„F-1" Schueler und Studenten duerfen zu keiner Zeit waehrend des ersten Jahres eine Beschäftigung ausserhalb des Schul-/Universitaetsgelaendes annehmen. Nach einem Jahr kann die Einwanderungsbehoerde unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschaeftigung ausserhalb bewilligen.„M-1" Studenten duerfen keine Arbeit annehmen, es sei denn eine voruebergehende Beschaeftigung in Form eines Praktikums. Ehegatten und Kinder von Schuelern und Studenten duerfen zu keiner Zeit einer Arbeit nachgehen. UNTERLAGENUm einen Visumsantrag für ein akademisches oder sprachliches Studium stellen zu koennen, muessen Antragsteller die Aufnahme in einen regulaeren Studiengang ("full course of study") an einem staatlich anerkannten Bildungsinstitut nachweisen koennen. Das Lehrinstitut muss dem Antragsteller ein ordnungsgemaess ausgefuelltes und von einem befugten Vertreter unterzeichnetes Formblatt I-20A-B, „Bescheinigung der Zulassungsfaehigkeit für ein Nichteinwanderungsvisum („F-1") mit Studentenstatus für akademische und Sprachstudenten" schicken, welches dieser ebenfalls unterzeichnen und dem Konsularbeamten vorlegen muss.Um ein Visum für eine nichtakademische bzw. berufsbezogene Weiterbildung zu beantragen, muss die Aufnahme in einen regulaeren Studiengang ("full course of study") an einem staatlich anerkannten nichtakademischen Bildungsinstitut nachgewiesen werden. Der Student muss ein ordnungsgemaess ausgefuelltes und sowohl von ihm als auch von einem befugten Vertreter der Schule in den USA unterzeichnetes Formblatt I-20M-N, „Bescheinigung der Zulassungsfaehigkeit für ein Nichteinwanderungsvisum („M-1") mit Studentenstatus für Teilnehmer an berufsbildenden Kursen" einreichen.Der Visaantrag
Fuer ein Visum muessen folgende Unterlagen eingereicht werden:
• bei deutschen Staatsbuergern den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gueltigen Reisepass. Bei Staatsbuergern bestimmter anderer Laender muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gueltig sein;
• ein vollstaendig ausgefuelltes und unterschriebenes Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters), http://usembassy.state.gov/germany-ger/img/assets/5816/ds156d.pdf
Elektronisch auf Deutsch: https://evisaforms.state.gov/ds156.asp?lang=7oderhttps://evisaforms.state.gov/ds156.asp?lang=1
• maennliche Antragsteller zwischen 16 und 45 muessen auch das Formular DS-157 einreichen. http://usembassy.state.gov/germany-ger/img/assets/5816/ds157d.pdf oderhttp://www.state.gov/documents/organization/7769.pdf
• alle Antragssteller für F, J und M Visa muessen zusaetzlich das Formular DS-158 (Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund) einreichen.http://usembassy.state.gov/germany-ger/img/assets/10256/ds158d.pdfoderhttp://www.state.gov/documents/organization/12154.pdf
• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters; http://usembassy.state.gov/germany-ger/visa/foto.html
• Nachweis der Absicht, die USA nach einem voruebergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;
• für jeden Antrag einen Ueberweisungsbeleg ueber die Antragsgebuehr (kann nicht zurueckerstattet werden) mit dem Originalstempel der Bank. http://usembassy.state.gov/germany-ger/visa/gebuehr.html z.Zt.EURO 80,00 Hinweis:
Ab Montag, dem 20. Juni 2005, wird die Visa-Antragsgebühr EUR 85 betragen.
• weitere Unterlagen wie z.B. das Formular I-20A-B (akademische Programme) oder I-20M-N (nicht-akademische Programme). Diese Unterlagen sind nicht bei den konsularischen Vertretungen sondern nur von der jeweiligen Austauschorganisation oder der Schule bzw. Hochschule zu erhalten.
• einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rueckumschlag, der groß genug für den Pass ist (kein Einschreiben).
Schueler und Studenten muessen einen Wohnsitz im Ausland nachweisen, den sie nicht aufzugeben beabsichtigen, und dass sie nach Beendigung des Schulbesuchs die USA verlassen werden. Da sich die Gruende und Umstaende der Antragsteller sehr voneinander unterscheiden, kann die Art der zu erbringenden Nachweise nicht allgemeingueltig festgelegt werden.
Das SEVIS-Programm
Das Ministerium für innere Sicherheit (DHS) hat eine SEVIS (Student and Exchange Visitor System) Gebuehr eingefuehrt. Sie gilt für alle Antragsteller von F, J und M Visa mit I-20 oder DS-2019 Formularen, die am oder nach dem 1. September 2004 ausgestellt wurden.
SEVIS ist ein Internet-basiertes System, das F, M und J Visa-Teilnehmer (und ihre Familienangehoerigen) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der ersten Dokumente (entweder das Formular I-20 oder das Formuar DS-2019) bis zum Abschluss/Verlassen der Schule oder Beenden des Austauschprogramms verfolgt.
Für die meisten Antragsteller wird eine SEVIS-Gebuehr von $100 erhoben.http://usembassy.state.gov/germany-ger/sevis.htmlhttp://www.ice.gov/graphics/sevis/faq.htm http://www.ice.gov/graphics/sevis/i901/index.htm http://www.ice.gov/graphics/sevis/https://www.fmjfee.com/index.jhtml Wann sollte der Antrag gestellt warden
Das Amerikanische Gesetz sieht vor, dass F- und M-Visa fruehestens 90 Tage vor Beginn des jeweiligen Studienbeginns ausgestellt werden koennen; dies betrifft jedoch nicht die Ausstellung von J-Visa. J-Visa sollten so bald wie moeglich nach Erhalt des DS-2019 beantragt werden. Darauf achten, dass Inhaber von F-, M- and J-Visa, gemaess der Bestimmungen der Einwanderungsbehörde (USCIS), fruehestens 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Studiums bzw. Austauschprogramms (massgebend sind die Daten im I-20 bzw. DS-2019) einreisen duerfen.
http://usembassy.state.gov/germany-ger/visa/studenten.html
Gruss
Michael
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20.04.2005, 02:49
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Studentenvisum - F/M-Visa - Beitrag #2
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Ehrenmitglied
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 14.155
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Ergaenzung:
Die Form DS-156 in Deutsch oder Englisch kann nunmehr nur noch elektronisch ausgefuellt werden. Bitte beachten:
Aktueller Hinweise:
Füllen Sie das Formular für die Beantragung eines US-Visums online aus
Deutsche Staatsangehörige, die für die Einreise in die Vereinigten Staaten (beispielsweise als Student, Journalist, Au Pair oder Praktikant) ein Visum benötigen, können das Antragsverfahren beschleunigen, indem sie das Antragsformular online auf Deutsch oder Englisch ausfüllen und den Ausdruck zu ihrem Visumgespräch in das zuständige Amerikanische Konsulat mitbringen. Sämtliche online eingegebenen Informationen sind in einem Barcode - auf der letzten Seite des ausgefüllten Antragsformulars - enthalten, der im Konsulat in das Visaerteilungssystem eingescannt werden kann, so dass die Informationen nicht manuell eingegeben werden müssen. Der Barcode trägt zur schnelleren Bearbeitung von Visaanträgen und zur Beschleunigung der Visumgespräche bei. Je mehr Antragssteller das elektronische Formular verwenden, desto schneller werden alle Anträge bearbeitet.
Das elektronische Antragsformular finden Sie auf der Website der Amerikanischen Botschaft unter http://evisaforms.state.gov/instructions_German.asp (Deutsch) http://evisaforms.state.gov/ (Englisch) http://www.us-botschaft.de/germany-g...formulare.html
Dort finden Sie alle erforderlichen Informationen über die Beantragung eines Visums für die Einreise in die Vereinigten Staaten, wenn Sie nicht im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) reisen.
Herausgegeben: 6. April 2005 http://usembassy.state.gov/germany-g...aformular.html
Gruss
Michael
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