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15.01.2011, 16:34
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Steuererklärung für Greencard während Aufenthalt in Österreich Beitrag #1
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Mad Scientist
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 37
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Steuererklärung für Greencard während Aufenthalt in Österreich
Ich hätte einige Fragen zur im April fälligen Steuererklärung:
Davor erstmals einmal eine Kurzfassung meiner Situation: Ich habe im April 2010 meine Greencard aktiviert. Ursprünglich hatte ich geplant Ende 2010 zu übersiedeln. Das Research-Projekt in dem ich derzeit mein Doktoratsstudium absolviere ist aber verlängert worden, weshalb ich voraussichtlich Juni 2011 übersiedeln werde. Davor bin ich noch Ende März in den USA (einerseits aufgrund von Job Interviews, andererseits um die 1-Jahresfrist der Greencard nicht zu überschreiten). Ich gehe davon aus, dass ich möglicherweise bei der Einreise Probleme bekommen könnte, da so lange Aufenthalte ungern gesehen werden. Mein Plan ist es bei der Einreise einerseits eine Bestätigung meiner Universität über das Ende meines Dienstvertrages mitzunehmen, andererseits ausgedruckte Email Kommunikation von Firmen bei denen ich mich beworben habe mitzunehmen.
1) Kann mir jemand einen Steuerberater empfehlen? Mein gesamtes Einkommen 2010 kommt aus einem Angestelltenverhältnis in Österreich. Bevor ich mich selber in die Formulare einarbeite, wärs mir glaubich fast lieber die Sache an einen Experten zu übergeben.
2) Muss ich mein gesamtes Einkommen 2010 deklarieren, oder erst ab April 2010 (den Monat der Greencardaktivierung)?
3) Soweit ich mich bis jetzt eingelesen habe bin ich "resident alien", auch wenn ich ausserhalb der USA gelebt habe. Formular wird damit 1040 oder 1040-EZ sein (aber nicht 1040-NR). Ist das korrekt?
4) Zwischen Österreich und den USA gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wo kann ich da die Steuer die ich in Österreich bezahlt habe angeben? Brauche ich da ein eigenes Formular oder geht das auch mit den 1040er Formularen? Gibt es irgendeinen Freibetrag für im Ausland erwirtschaftetes Einkommen?
5) Brauche ich eine Bestätigung über die in Österreich bezahlte Steuer?
6) Meine Adresse in den USA ist derzeit ein Postfach in Florida (allerdings mit Street Address). Dies habe ich bei der Einreise dem Grenzbeamten auch so mitgeteilt nachdem ich gefragt wurde ob Verwandte von mir dort wohnen. Hat diese Adresse einen Einfluss darauf bei welcher IRS "Zweigstelle" ich die Erklärung abgebe, oder soll ich die Erklärung an die Hauptadresse in Austin schicken?
Danke für jede Hilfe.
lg,
Günther
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15.01.2011, 18:12
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Steuererklärung für Greencard während Aufenthalt in Österreich Beitrag #2
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Es kann nur EINEN geben
Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 29.755
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Wende Dich mal an unser Member HANNI.
Sie ist Steuerberaterin in den USA und hat eine Menge Ahnung!
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30.01.2011, 23:58
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Steuererklärung für Greencard während Aufenthalt in Österreich Beitrag #3
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Mad Scientist
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 37
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Danke - werde ich machen.
(Irgendwie ist die Notification untergegangen - hab deshalb das Reply leider erst jetzt gesehen.)
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01.02.2011, 01:10
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Steuererklärung für Greencard während Aufenthalt in Österreich Beitrag #4
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Amerika Kenner
Registriert seit: 02.07.2005
Ort: Westwood, MA
Beiträge: 270
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Zitat:
Zitat von gst
Ich hätte einige Fragen zur im April fälligen Steuererklärung:
...
3) Soweit ich mich bis jetzt eingelesen habe bin ich "resident alien", auch wenn ich ausserhalb der USA gelebt habe. Formular wird damit 1040 oder 1040-EZ sein (aber nicht 1040-NR). Ist das korrekt?
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Fuer die erste Steuererklaerung als GC Inhaber muss man 1040NR UND 1040 ausfuellen.
1040 NR fuer jenen Zeitraum in dem man noch keine GC hatte.
Hast du die GC im April aktiviert musst du also fuer JAN-MRZ 1040NR machen und APR-DEC 1040.
Kann aber sein dass das (1040NR) fuer Dich nicht zutrifft, da du den substancial presence test nicht erfuellst... http://www.irs.gov/businesses/small/...=96389,00.html
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01.02.2011, 20:01
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Steuererklärung für Greencard während Aufenthalt in Österreich Beitrag #5
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Proudly Owned By My Presa Canario
Registriert seit: 10.09.2006
Ort: Powder Springs, GA
Beiträge: 3.401
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my mother Hanni is currently sick and cannot answer here but i've printed your questions so she can review them.
Zitat:
Zitat von gst
Ich hätte einige Fragen zur im April fälligen Steuererklärung:
Davor erstmals einmal eine Kurzfassung meiner Situation: Ich habe im April 2010 meine Greencard aktiviert. Ursprünglich hatte ich geplant Ende 2010 zu übersiedeln. Das Research-Projekt in dem ich derzeit mein Doktoratsstudium absolviere ist aber verlängert worden, weshalb ich voraussichtlich Juni 2011 übersiedeln werde. Davor bin ich noch Ende März in den USA (einerseits aufgrund von Job Interviews, andererseits um die 1-Jahresfrist der Greencard nicht zu überschreiten). Ich gehe davon aus, dass ich möglicherweise bei der Einreise Probleme bekommen könnte, da so lange Aufenthalte ungern gesehen werden. Mein Plan ist es bei der Einreise einerseits eine Bestätigung meiner Universität über das Ende meines Dienstvertrages mitzunehmen, andererseits ausgedruckte Email Kommunikation von Firmen bei denen ich mich beworben habe mitzunehmen.
1) Kann mir jemand einen Steuerberater empfehlen? Mein gesamtes Einkommen 2010 kommt aus einem Angestelltenverhältnis in Österreich. Bevor ich mich selber in die Formulare einarbeite, wärs mir glaubich fast lieber die Sache an einen Experten zu übergeben.
2) Muss ich mein gesamtes Einkommen 2010 deklarieren, oder erst ab April 2010 (den Monat der Greencardaktivierung)?
3) Soweit ich mich bis jetzt eingelesen habe bin ich "resident alien", auch wenn ich ausserhalb der USA gelebt habe. Formular wird damit 1040 oder 1040-EZ sein (aber nicht 1040-NR). Ist das korrekt?
4) Zwischen Österreich und den USA gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wo kann ich da die Steuer die ich in Österreich bezahlt habe angeben? Brauche ich da ein eigenes Formular oder geht das auch mit den 1040er Formularen? Gibt es irgendeinen Freibetrag für im Ausland erwirtschaftetes Einkommen?
5) Brauche ich eine Bestätigung über die in Österreich bezahlte Steuer?
6) Meine Adresse in den USA ist derzeit ein Postfach in Florida (allerdings mit Street Address). Dies habe ich bei der Einreise dem Grenzbeamten auch so mitgeteilt nachdem ich gefragt wurde ob Verwandte von mir dort wohnen. Hat diese Adresse einen Einfluss darauf bei welcher IRS "Zweigstelle" ich die Erklärung abgebe, oder soll ich die Erklärung an die Hauptadresse in Austin schicken?
Danke für jede Hilfe.
lg,
Günther
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03.02.2011, 14:17
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Steuererklärung für Greencard während Aufenthalt in Österreich Beitrag #6
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Super-Moderator
Registriert seit: 29.06.2009
Ort: AUT-T => USA-MA
Beiträge: 2.673
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Zitat:
Zitat von Jack-P.
Fuer die erste Steuererklaerung als GC Inhaber muss man 1040NR UND 1040 ausfuellen.
1040 NR fuer jenen Zeitraum in dem man noch keine GC hatte.
Hast du die GC im April aktiviert musst du also fuer JAN-MRZ 1040NR machen und APR-DEC 1040.
Kann aber sein dass das (1040NR) fuer Dich nicht zutrifft, da du den substancial presence test nicht erfuellst... http://www.irs.gov/businesses/small/...=96389,00.html
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Bist du dir sicher, dass du dann nicht einfach am 1040 eine andere Periode eintragen mußt?
Nicht dass das 1040NR dann später bei gewünschter Annahme der US-Stabü zum Boomerang wird
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03.02.2011, 22:00
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Steuererklärung für Greencard während Aufenthalt in Österreich Beitrag #7
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Proudly Owned By My Presa Canario
Registriert seit: 10.09.2006
Ort: Powder Springs, GA
Beiträge: 3.401
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Zitat:
Zitat von gst
Davor erstmals einmal eine Kurzfassung meiner Situation: Ich habe im April 2010 meine Greencard aktiviert. Ursprünglich hatte ich geplant Ende 2010 zu übersiedeln. Das Research-Projekt in dem ich derzeit mein Doktoratsstudium absolviere ist aber verlängert worden, weshalb ich voraussichtlich Juni 2011 übersiedeln werde. Davor bin ich noch Ende März in den USA (einerseits aufgrund von Job Interviews, andererseits um die 1-Jahresfrist der Greencard nicht zu überschreiten). Ich gehe davon aus, dass ich möglicherweise bei der Einreise Probleme bekommen könnte, da so lange Aufenthalte ungern gesehen werden. Mein Plan ist es bei der Einreise einerseits eine Bestätigung meiner Universität über das Ende meines Dienstvertrages mitzunehmen, andererseits ausgedruckte Email Kommunikation von Firmen bei denen ich mich beworben habe mitzunehmen.
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hallo Guenther, da du noch im ausland wohnst, ist deine U.S. steuererklaerung erst am 15. Juni, 2011 faellig. falls du mehr als als $10k in nicht U.S. konten hast, musst auch noch ein Report of Foreign Bank and Financial Accounts (FBAR) angefertigt werden. dieser ist bis zum 30. Juni 2011 faellig.
Zitat:
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1) Kann mir jemand einen Steuerberater empfehlen? Mein gesamtes Einkommen 2010 kommt aus einem Angestelltenverhältnis in Österreich. Bevor ich mich selber in die Formulare einarbeite, wärs mir glaubich fast lieber die Sache an einen Experten zu übergeben.
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ich kenne eine steuerberaterin aus Atlanta, die sich sehr gut mit solchen sachen auskennt.  
bei interesse schicke mir bitte eine pm 
Zitat:
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2) Muss ich mein gesamtes Einkommen 2010 deklarieren, oder erst ab April 2010 (den Monat der Greencardaktivierung)?
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fuer das ganze kalendarjahr 2010, die begruendung dafuer kannst du in meiner unten folgenden antwort an Jack ersehen.
Zitat:
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3) Soweit ich mich bis jetzt eingelesen habe bin ich "resident alien", auch wenn ich ausserhalb der USA gelebt habe. Formular wird damit 1040 oder 1040-EZ sein (aber nicht 1040-NR). Ist das korrekt?
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die formulare werden 1040, 2555 und evt. 1116 sein. dein steuerberater wird wissen welche formulare am besten sind 
Zitat:
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4) Zwischen Österreich und den USA gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wo kann ich da die Steuer die ich in Österreich bezahlt habe angeben? Brauche ich da ein eigenes Formular oder geht das auch mit den 1040er Formularen? Gibt es irgendeinen Freibetrag für im Ausland erwirtschaftetes Einkommen?
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der betrag fuer die 2010 Foreign Earned Income Exclusion betraegt $91,500 und wird auf form 2555 berechnet
Zitat:
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5) Brauche ich eine Bestätigung über die in Österreich bezahlte Steuer?
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nur fuer deine unterlagen falls es mal zu einer steuerpruefung kommt. du bekommst doch sicher einen jaehrlichen gehaltsauszug, oder? so jedenfalls bin ich es von meinen anderen klienten aus Oesterreich gewohnt
Zitat:
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6) Meine Adresse in den USA ist derzeit ein Postfach in Florida (allerdings mit Street Address). Dies habe ich bei der Einreise dem Grenzbeamten auch so mitgeteilt nachdem ich gefragt wurde ob Verwandte von mir dort wohnen. Hat diese Adresse einen Einfluss darauf bei welcher IRS "Zweigstelle" ich die Erklärung abgebe, oder soll ich die Erklärung an die Hauptadresse in Austin schicken?
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da du z. zt. nicht in den U.S.A. wohnst, wuerde ich auch nicht die FL adresse angeben sondern die, wo du wohnst
Zitat:
Zitat von Jack-P.
Fuer die erste Steuererklaerung als GC Inhaber muss man 1040NR UND 1040 ausfuellen.
1040 NR fuer jenen Zeitraum in dem man noch keine GC hatte.
Hast du die GC im April aktiviert musst du also fuer JAN-MRZ 1040NR machen und APR-DEC 1040.
Kann aber sein dass das (1040NR) fuer Dich nicht zutrifft, da du den substancial presence test nicht erfuellst... http://www.irs.gov/businesses/small/...=96389,00.html
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Jack, das stimmt nicht ganz so...
als GC holder wird man fuer das ganze kalendar jahr als U.S. resident angesehen und nicht nur fuer die zeit nachdem man aktiviert hat!
Zitat:
If you meet the green card test at any time during a calendar year, but do not meet the substantial presence test for that year, your residency starting date is the first day in the calendar year on which you are present in the United States as a Lawful Permanent Resident. However, section 7701(b)(1)(A)(i) of the Internal Revenue Code provides that an alien who is a Lawful Permanent Resident of the United States at any time during a taxable year shall be considered to be a resident alien for the entire tax year.
source: IRS
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05.02.2011, 04:48
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Steuererklärung für Greencard während Aufenthalt in Österreich Beitrag #8
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Amerika Kenner
Registriert seit: 02.07.2005
Ort: Westwood, MA
Beiträge: 270
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Hanni - die von Dir zitierte section 7701 gilt NUR wenn man im vorangegangenen tax Jahr ebenfalls schon resident alien war!!!
Hier geht es aber um das first year of residency!
Zu finden in IRS publication 519- Kapitel "first year of residency" http://www.irs.gov/publications/p519...link1000222164
Zitat:
First Year of Residency
If you are a U.S. resident for the calendar year, but you were not a U.S. resident at any time during the preceding calendar year, you are a U.S. resident only for the part of the calendar year that begins on the residency starting date. You are a nonresident alien for the part of the year before that date. Residency starting date under substantial presence test. If you meet the substantial presence test for a calendar year, your residency starting date is generally the first day you are present in the United States during that calendar year.
Dual-Status Aliens
You can be both a nonresident alien and a resident alien during the same tax year. This usually occurs in the year you arrive in or depart from the United States. Aliens who have dual status should see chapter 6 for information on filing a return for a dual-status tax year.
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Zitat:
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Zitat von IRS Publication 519
If you meet both the substantial presence test and the green card test, your residency starting date is the earlier of the first day during the year you are present in the United States under the substantial presence test or as a lawful permanent resident.
Residency during the preceding year. If you were a U.S. resident during any part of the preceding calendar year and you are a U.S. resident for any part of the current year, you will be considered a U.S. resident at the beginning of the current year. This applies whether you are a resident under the substantial presence test or green card test.
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Die IRS wollte im ersten Jahr von mir einen Dual Status Return.
Sprich 1040 ganz normal, aber mit handschriftlichem Vermerk oben am Formular "Dual Status Return"
Und ein - bis auf meinen Namen - leeres 1040 NR ebenfalls mit handschriftlichem "Dual Status Return" oben am Formular.
Dazu noch ein Info Blatt - wo das Datum eingetragen wurde ab welchem Tag ich Permanent Resident war...
Geändert von Jack-P. (05.02.2011 um 05:24 Uhr)
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