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Visa, Green Card und US Citizenship

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Alt 23.01.2012, 17:30   Seltene Frage - Einbürgerung umgekehrt Amerikanisch zu Deutsch? Beitrag #9
derbold Mann
Newbie
 
Registriert seit: 25.10.2011
Beiträge: 28
@DDHD: Wir können uns telefonisch gerne mal austauschen. Schick mir eine private Nachricht, dann können wir gerne eine Zeit vereinbaren.
derbold ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2012, 20:41   Seltene Frage - Einbürgerung umgekehrt Amerikanisch zu Deutsch? Beitrag #10
TomUT Mann
USC
 
Benutzerbild von TomUT
 
Registriert seit: 03.02.2007
Ort: SLC
Beiträge: 3.758
Zitat:
Zitat von derbold Beitrag anzeigen
da black-list für Ausgebürgerte (die IRS führt tatsächlich eine Liste mit Namen von Leuten, die ausgebürgert wurden).
Nicht nur die IRS sondern auch USCIS. Zumindest USCIS hat ja gar keine andere Wahl, denn nur so koennen sie mal spaeter beweisen, dass du nicht US-Buerger bist. Da du ja (vermutlich) in den USA geboren wurdest, bist du normalerweise vollautomatisch US citizen. Wenn du ausgebuergert wurdest, aendert sich aber dein Geburtsort nicht, also muss man irgendwo festhalten, dass du zwar in den USA geboren wurdest, aber nicht mehr Staatsbuerger bist.
TomUT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2012, 21:57   Seltene Frage - Einbürgerung umgekehrt Amerikanisch zu Deutsch? Beitrag #11
happy2 Mann
we the people
 
Benutzerbild von happy2
 
Registriert seit: 21.01.2010
Ort: east bay
Beiträge: 2.064
Zitat:
Zitat von derbold Beitrag anzeigen
Naja, eine Einbürgerung in Deutschland setzt ja, sofern keine Ausnahmegründe vorhanden sind, die Abgabe der US-Staatsbürgerschaft voraus. Und die Ausbürgerung ist mit einigem Aufwand verbunden, der Kontakt zum US-Verwaltunsapparat beinhaltet. Somit hatte ich schon gedacht, daß der eine oder andere hier so etwas schon mal angefragt oder gemacht hat.

Interessant wäre auch, ob die Ausbürgergung unangenehme Konsequenzen hat, z.B. Strafsteuer auf ein US-Konto oder Verweigerung der Einreise, da black-list für Ausgebürgerte (die IRS führt tatsächlich eine Liste mit Namen von Leuten, die ausgebürgert wurden).

das das irs eine liste fuerht ueber leute die ihre steuern nicht bezahlen ist schon klar, kann man auch, wenn das state law es zulaesst, einsehen im internet.
fuer die liste von "ausgebuergerten" vom irs wuerde ich gerne mal eine link sehen?

hier ist mal eine web seite zum nachschauen.

https://www.ftb.ca.gov/individuals/txdlnqnt.shtml
happy2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2012, 12:02   Seltene Frage - Einbürgerung umgekehrt Amerikanisch zu Deutsch? Beitrag #12
derbold Mann
Newbie
 
Registriert seit: 25.10.2011
Beiträge: 28
Auf Wikipedia gibt es eine Liste von Amerikanern, die ausgebürgert wurden. Ich weiß aber nicht, ob das von der IRS stammt. Sie ist jedenfalls angabegemäß nicht vollständig.

http://en.wikipedia.org/wiki/List_of..._United_States
derbold ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2012, 15:05   Seltene Frage - Einbürgerung umgekehrt Amerikanisch zu Deutsch? Beitrag #13
derbold Mann
Newbie
 
Registriert seit: 25.10.2011
Beiträge: 28
So, kurzes Update zu diesem Thema:

Am 30.12.2011 hatte ich bei dem örtlichen Standesamt meinen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Dazu war nur das Formular auszufüllen und Nachweise über Abitur, Einkommen und Geburt beizubringen. Die freundliche Dame hat das alles gescannt, beglaubigt und an die zentrale Stelle für Einbürgerungen des Bundeslandes (für Hessen ist das Darmstadt) geschickt. Angesichts des deutschen Abiturs wurde auf einen Sprach- und Einbürgerungstest verzichtet. Im Formular wurden nur die persönlichen Angaben, Aufenthalte im In- und Ausland und mögliche Verurteilungen wg. Straftaten erfragt, ferner Deutschkenntnisse und Bildung.

Eine Woche später kam die Aufforderung, die Gebühr von 255 Euro zu zahlen. Ein happiger Betrag, aber ohne Zahlung arbeiten die nicht weiter. Daher sofort überwiesen.

Danach war erstmal Funkstille, aber gestern (08.02.2011) kam in der Post bereits die sogenannte "Einbürgerungszusicherung." Diese stellt eine verbindliche Zusage dar, mich später einzubürgern, wenn ich die einzige Bedingung erfüllt habe, meinen aktuellen Paß (USA) aufzugeben. Im o.g. Formular mußte man ankreuzen, daß man zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit zur Aufgabe der derzeitigen Staatsangehörigkeit bereit ist. Es ist zwar unangenehm, aber laut einhelliger Aussage in diesem Forum und auch gemäß meinen eigenen Recherchen wird Deutschland partout die doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung nicht akzeptieren, außer die USA würden mir die Ausbürgerung vehement verweigern. Somit bin ich jetzt in der unangenehmen und teuren ($ 450 Gebühr) Pflicht, mich von den USA ausbürgern lassen zu müssen.

Jetzt muß ich als nächstes einen Termin mit der US-Botchaft in Frankfurt am Main machen wg. einer sogenannten "Renunciation of US Citizenship" machen. Die Dame dort verlangte vorab einige persönliche Angaben, wo und wann man in Amerika gelebt hat, wo und wann man geboren ist usw. Vor allem muß man den Grund für den Antrag darlegen.

So, mal schauen wann ich den Termin für das Interview bei der Botschaft bekomme. Die Dame sagte, man bekäme nach dem Interview erstmal eine Bedenkzeit von bis zu 5 Wochen, danach könne man bei einem zweiten Termin ausgebürgert werden. Das Zertifikat der Ausbürgerung muß ich dann (nach einer beglaubigten Übersetzung) dann einschicken und bekomme anschließend wahrscheinlich beim Standesamt die deutsche Einbürgerungsurkunde überreicht.

Falls jemand Tips oder Anmerkungen hat, nur zu, jetzt ist die Zeit.
derbold ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2012, 18:12   Seltene Frage - Einbürgerung umgekehrt Amerikanisch zu Deutsch? Beitrag #14
TomUT Mann
USC
 
Benutzerbild von TomUT
 
Registriert seit: 03.02.2007
Ort: SLC
Beiträge: 3.758
Also hast du nicht versucht, diesen Ausbuergerungszwang zu umgehen? Es gibt ja - aehnlich wie die BBG - ggf. diese Moeglichkeit, auch bei einer Einbuergerung. Nun weiss ich allerdings nicht, welche Gruende man da geltend machen kann, und wie die Chancen dazu stehen. Aber versucht haette ich es wohl, mehr als eine Ablehnung haettest du wohl nicht zu befuerchten gehabt.
TomUT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2012, 10:34   Seltene Frage - Einbürgerung umgekehrt Amerikanisch zu Deutsch? Beitrag #15
derbold Mann
Newbie
 
Registriert seit: 25.10.2011
Beiträge: 28
Ich hatte mich im Vorfeld schlau gemacht, aber die wenigen Möglichkeiten der Vermeidung der Abgabe des US-Passes trafen auf mich nicht zu.

Mögliche Gründe sind:

- Man hat einen deutlichen praktischen, beruflichen Nachteil
- Man hat einen deutlichen finanziellen Nachteil
- Man gehört zu einer von den Nazis verfolgten Volksgruppe

Den Paß behalten zu wollen, weil man den vielleicht irgendwann mal braucht und er bei der Einreise praktisch ist oder man sich teilweise noch als Ami fühlt, lassen die deutschen Behörden nicht gelten. Ironischerweise tolerieren sie die Mehrstaatigkeit ausgerechnet bei den Bürgern, deretwegen die Politiker ursprünglich so stark gegen die doppelte Staatsbürgerschaft gewettert hatten - bei den Türken ist die Ausbürgerung aus der Türkei oft unmöglich, sodaß trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen wird.

Es hat bei mir einfach eine ganze Weile gedauert, bis ich mich dazu überwinden konnte, zu akzeptieren, daß ich danach den US-Paß nicht mehr habe. Aber man kann nach der Abgabe trotzdem noch als Tourist problemlos einreisen, muß aber keine amerikansiche Steuererklärung mehr machen und darf dann in Deutschland endlich wählen + man braucht nicht für jede Anmeldung irgendwo in Deutschland (sogar eine Videothek hat das von mir mal verlangt, sowie die Auto-Zulassungsstelle) eine kostnepflichtige Aufenthaltsbescheinigung, da die Anschrift im Gegensatz zum US-Paß im deutschen Personalausweis steht.

Unangenehm wird nur erstmal der Moment, wo man die US-Staatsbürgerschaft nicht mehr hat - danach muß man das Zertifikat in der Post abwarten (1 Monat, da es vom State Department in Washington kommt), es beglaubigt übersetzten lassen (2-3 Tage), es einschicken (2 Tage) und abwarten, bis man vom lokalen Standesamt eingebürgert wird. Einige Standesämter machen das individuell jederzeit, aber andere nur feierlich in der Gruppe und zu bestimmten Terminen (alle 1 bis 2 Monate).

In der Zwischenzeit werde ich staatenlos sein und keinen Reisepaß haben!
derbold ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2012, 12:26   Seltene Frage - Einbürgerung umgekehrt Amerikanisch zu Deutsch? Beitrag #16
mademoiselle12
Amerika Tourist
 
Benutzerbild von mademoiselle12
 
Registriert seit: 08.12.2009
Beiträge: 234
Hast Du keinen Grundbesitz, Kinder, Enkel in den USA, Erbschaftsangelegenheiten?? Ich würde in jedem Fall um die Beibehaltung der USA Staatsbürgerschaft kämpfen. Die Entscheidung der deutschen Behörden ist eine Ermessensfrage, deshalb kommt es auch auf den (schauspielerischen?) Auftritt deinerseits an.

Geändert von mademoiselle12 (10.02.2012 um 12:29 Uhr)
mademoiselle12 ist offline   Mit Zitat antworten
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