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14.07.2010, 11:50
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ratlos wegen Scheidung, etc.. Beitrag #1
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Newbie
Registriert seit: 19.11.2006
Beiträge: 7
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ratlos wegen Scheidung, etc..
Hallo,
ich brauche dringend Rat und hoffe das irgendjemand mir irgendwie
weiterhelfen kann.
Ich bin seit ca. 2005 mit einem US Amerikaner verheiratet,
2007 erfolgte die Trennung und er lebt in den USA,
ich habe Anfang 2009 die Scheidung eingereicht hier in der BRD.
Leider ignoriert mein (noch) Ehemann jeden Brief vom Gericht,
beschimpft meinen Anwalt und versuchte mehrmals seine Unterschrift
gegen Geld zu erpressen, nun happert es am Sozialausgleich ( Rente )
das Gericht besteht darauf und er ignoriert jedes schreiben.
Das Gericht sagt wenn es nicht antwortet und Auskunft erteilt kann die
Ehe nicht geschieden werden.
Nun habe ich aus den USA erfahren das er dort eine andere Frau
geheiratet hat, obwohl wir noch nicht geschieden sind.
Ich weis einfach nicht weiter! Wo kann ich mich hin wenden?
Diesen Vorfall melden, etc...
Vielleicht könnt ihr mir eine Idee geben.
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14.07.2010, 12:08
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ratlos wegen Scheidung, etc.. Beitrag #2
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macht was sie will
Registriert seit: 18.12.2009
Ort: am perfekten
Beiträge: 7.151
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Hallo,
da bist du ja mit einem schönen Früchtchen verheiratet....   
Eine Ehe wird in D nach! dem nachgewiesenen Trennungsjahr auch geschieden wenn der Partner abwesend ist. Also dauert der Prozess max. 15 Monate.
(So lange dauerte er bei einem Freund, der mit einer Amerik. verheiratet war, die sich auch nicht meldete)
Der Versorgungsausgleich steht auf einem ganz anderen Blatt. Das kann sich noch über Jahre hinziehen!
Vielleicht ist er ja in den USA schon geschieden?
Was sagt denn dein Anwalt? Wo liegen denn für ihn die Probleme, dass die Ehe nicht geschieden wird?
Ist dein Nochmann Soldat?
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14.07.2010, 12:40
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ratlos wegen Scheidung, etc.. Beitrag #3
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Gouverneur
Registriert seit: 24.09.2008
Beiträge: 1.666
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In der Regel werden Scheidung und Versorgungsausgleich nur zusammen durchgeführt. Allerdings kann der Versorgungsausgleich in Ausnahmefällen von der Scheidung abgetrennt werden, wenn es die Scheidung erheblich verzögert. Die Gerichte machen das alles sehr ungern, so dass der Antragszeitpunkt (Anfang 2009) eher als noch nicht wirklich lange anzusehen ist. 
Ansonsten ist meines Wissens nach auch Bigamie in den Staaten strafbar. Du könntest ihn also evtl. anzeigen. Weißt Du denn genau, dass er geheiratet hat?? Genauere Daten wären da sicher hilfreich, wenn Du das irgendwo melden willst. Falls Du Dir nicht sicher bist, bringt es nur unnötige Scherereien und reibt Dich noch mehr auf...
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14.07.2010, 13:22
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ratlos wegen Scheidung, etc.. Beitrag #4
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macht was sie will
Registriert seit: 18.12.2009
Ort: am perfekten
Beiträge: 7.151
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Hu-- sehe jetzt, dass du erst seit 2005 verheiratet bist...
Welche Versorgungsausgleichsleistungen erwartest du?
Beim Durchschnittseinkommen betragen diese ein paar Euro monatlich im Rentenalter.
Deswegen lohnt doch keine Streiterei mit so einem Menschen....
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14.07.2010, 13:29
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ratlos wegen Scheidung, etc.. Beitrag #5
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Lebenskuenstler
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Florida
Beiträge: 13.098
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Zitat:
Zitat von Manu-Ela
Hu-- sehe jetzt, dass du erst seit 2005 verheiratet bist...
Welche Versorgungsausgleichsleistungen erwartest du?
Beim Durchschnittseinkommen betragen diese ein paar Euro monatlich im Rentenalter.
Deswegen lohnt doch keine Streiterei mit so einem Menschen....
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Genau ! Wegen der paar lumpigen Cent wuerde ich mir den Stress auch nicht antun.
Verzichtserklaerung.....ist ganz einfach !
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14.07.2010, 14:53
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ratlos wegen Scheidung, etc.. Beitrag #6
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Gouverneur
Registriert seit: 24.09.2008
Beiträge: 1.666
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Zitat:
Zitat von Manu-Ela
Hu-- sehe jetzt, dass du erst seit 2005 verheiratet bist...
Welche Versorgungsausgleichsleistungen erwartest du?
Beim Durchschnittseinkommen betragen diese ein paar Euro monatlich im Rentenalter.
Deswegen lohnt doch keine Streiterei mit so einem Menschen....
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Der Versorgungsausgleich steht erst einmal nicht zur Disposition der Scheidungswilligen. Selbst wenn Du hier großzügig verzichten wollen würdest, genehmigt ein Gericht soetwas nur, wenn es vorher von Amts wegen ermittelt hat, auf was verzichtet werden will. Zum Versorgungsausgleich gehört ja auch nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch u.U. Betriebsrenten, bestimmte Lebensversicherungen etc....
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14.07.2010, 14:59
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ratlos wegen Scheidung, etc.. Beitrag #7
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macht was sie will
Registriert seit: 18.12.2009
Ort: am perfekten
Beiträge: 7.151
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Zitat:
Zitat von Pitti
Der Versorgungsausgleich steht erst einmal nicht zur Disposition der Scheidungswilligen. Selbst wenn Du hier großzügig verzichten wollen würdest, genehmigt ein Gericht soetwas nur, wenn es vorher von Amts wegen ermittelt hat, auf was verzichtet werden will. Zum Versorgungsausgleich gehört ja auch nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch u.U. Betriebsrenten, bestimmte Lebensversicherungen etc....
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Wenn du darauf verzichtest, prüft und genehmigt das Gericht gar nichts.
Sämtl. Renten ergeben wirklich nur ganz wenig bei 5 Jahren Ehe.
Sie muss sogar noch aufpassen. Hat sie mehr verdient, hat er auch Ansprüche, die ggf. gegeneinander aufgerechnet werden.
Einzig wenn eine Zugewinngemeinschaft vorliegt und er in der Ehe sehr viel verdient, geerbt oder sonstige Millionen auf seinem Konto verbucht hat, würde sich die Sache lohnen.
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14.07.2010, 15:07
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ratlos wegen Scheidung, etc.. Beitrag #8
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Gouverneur
Registriert seit: 24.09.2008
Beiträge: 1.666
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Zitat:
Zitat von Manu-Ela
Wenn du darauf verzichtest, prüft und genehmigt das Gericht gar nichts.
Sämtl. Renten ergeben wirklich nur ganz wenig bei 5 Jahren Ehe.
Sie muss sogar noch aufpassen. Hat sie mehr verdient, hat er auch Ansprüche, die ggf. gegeneinander aufgerechnet werden.
Einzig wenn eine Zugewinngemeinschaft vorliegt und er in der Ehe sehr viel verdient, geerbt oder sonstige Millionen auf seinem Konto verbucht hat, würde sich die Sache lohnen.
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Der Verzicht auf einen Versorgungsausgleich MUSS vom Gericht genehmigt werden. Es gibt zwar auch die Möglichkeit für das Gericht, den VA nicht durchzuführen, wenn er eine Mindestgrenze unterschreitet, aber auch das macht ein Gericht nur, wenn es vorher festgestellt hat, um welche Ausgleichbeträge es sich handelt. 
Ach ja, un Du würfelst hier einfach zuviel zusammen. Erbschaften, Millionen auf den Konten etc. haben mit einem Versorgungsausgleich reinweg NICHTS zu tun. Diese Sachen kannst Du in der Tat teilen oder auch nicht. Das interessiert das Gericht nur wirklich etwas, wenn Du dahingehend eine Entscheidung beantragst.
Geändert von Pitti (14.07.2010 um 15:09 Uhr)
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