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24.12.2011, 17:57
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Namen ändern bei der Einbürgerung Beitrag #33
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we the people
Registriert seit: 21.01.2010
Ort: east bay
Beiträge: 2.064
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Zitat:
Zitat von fredi
Ganz sicher ist es hier lockerer geregelt als in Deutschland. Trotzdem bist du herzlich eingeladen, dich oder dein Kind in "Dumbas Wood" oder "F*** Thebitch" oder "Barrack Obama" umzubenamen. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, aber normalerweise dürfte das nicht durchgehen.
Mal grundsätzlich macht nicht USCIS die Namensänderung, sondern der Richter, der dir den Eid abnimmt. Und der ist an die Gesetze des Staates gebunden. Ohio verlangt z.B. "reasonable and proper cause" für die Namensänderung. Ob sich Dumbas Wood gut genug begründen lässt? Andere Staaten verlangen speziell bei Kindern, dass die Namensänderung im best interest des Kindes liegen muss. Das trifft bei solchen Namen sicher nicht zu.
Ne andere Quelle schreibt: http://www.nolo.com/legal-encycloped...faq-29091.html
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mensch was hast du denn da fuer eine mickey maus web seite ausgekramt.?
hier geht es doch um einen name change im immigration bereich. also federal level und NICHT state level. http://www.uscis.gov/files/article/M-476.pdf
fuer california http://www.courts.ca.gov/selfhelp-namechange.htm
und nochmals der process ist ganz einfach.:
detailierter einschwoerungs process http://www.uscis.gov/ilink/docView/A...0-0-25772.html
einfach im entsprechendem bereich (form n-400) ausfuellen und wenn gefordert, einreichen.
eine namens aenderung muss NICHT begruendet werden, und es werden auch KEINE namen vorgeschrieben oder verboten.
im uebrigen erinnerte der richter waehrend meiner einschwoerung die leute mit namen change, an den namen change....lol
aber woher solltest du das wissen?
Geändert von happy2 (24.12.2011 um 18:17 Uhr)
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24.12.2011, 18:18
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Namen ändern bei der Einbürgerung Beitrag #34
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Ehrenmitglied
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Eastern Shore, Virginia
Beiträge: 7.137
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Zitat:
Zitat von happy2
mensch was hast du denn da fuer eine mickey maus web seite ausgekramt.?
hier geht es doch um einen name change im immigration bereich. also federal level und NICHT state level. http://www.uscis.gov/files/article/M-476.pdf
fuer california http://www.courts.ca.gov/selfhelp-namechange.htm
und nochmals der process ist ganz einfach.:
einfach im entsprechendem bereich (form n-400) ausfuellen und wenn gefordert, einreichen.
eine namens aenderung muss NICHT begruendet werden, und es werden auch KEINE namen vorgeschrieben oder verboten.
im uebrigen erinnerte der richter waehrend meiner einschwoerung die leute mit namen change, an den namen change....lol
aber woher solltest du das wissen?
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Und warum quotest du dann selbst eine California-State-Webseite, wenn es doch Bundesrecht ist? 
Okay, nochmal ganz langsam:
Zitat:
18. Can I change my name when I naturalize? Congress did not give USCIS legal authority to change a person’s name when that person naturalizes. Therefore, there are only two ways that USCIS can issue your Certificate of Naturalization under a new name:
1. (...)
2. If you are going to take the Oath of Allegiance at a Naturalization Ceremony that is held in Court, you may ask the Court to change your name. If the Court grants your request, your new name will appear on your Certificate of Naturalization.
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http://www.uscis.gov/files/article/M-476.pdf
Die Namensänderung ist also Landesrecht. Und wenn du glauben willst, dass jeder Name zulässig ist, dann probier's doch. Ich glaube nicht, dass der Richter - und der tut es - absolut jeden Namen akzeptieren wird. Dazu hat jeder Staat seine Gesetze.
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24.12.2011, 18:54
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Namen ändern bei der Einbürgerung Beitrag #35
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USC
Registriert seit: 03.02.2007
Ort: SLC
Beiträge: 3.758
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Die Frage ist also, wie das beim AOS dann funktioniert... Ich habe nur meinen Nachnamen geaendert, und auch nur auf den meiner Frau. Also die "normale" Prozedur nach einer Hochzeit. Obwohl das in meinem Bundesstaat als Mann eigentlich gar nicht geht. Dennoch habe ich alle Dokumente unter dem neuen Namen bekommen, natuerlich auch die drivers license.
Anscheinend kann man beliebige Namen wohl nur beim N-400 waehlen, und auch nur dann wenn man vor Gericht erscheint. In den AOS/N-400 Formularen/Instructions stand dazu glaub ich nichts.
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24.12.2011, 19:07
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Namen ändern bei der Einbürgerung Beitrag #36
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Ehrenmitglied
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Eastern Shore, Virginia
Beiträge: 7.137
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Wir debattieren hier auch - wie so oft - um Kaisers Bart. Ich bin ja absolut einig, dass jeder Name, den ein halbwegs vernünftiger Mensch wählen würde, auch durchgehen wird.
Im Fall von Eheschliessungen bieten manche Staaten übrigens auch vereinfachte Wege an, so dass man nicht unbedingt auf die formelle Namensänderung bei Gericht (die jeder Citizen durchführen kann) angewiesen ist. Ggf. einfach mal beim DMV nachfragen.
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24.12.2011, 19:11
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Namen ändern bei der Einbürgerung Beitrag #37
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we the people
Registriert seit: 21.01.2010
Ort: east bay
Beiträge: 2.064
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Zitat:
Zitat von TomUT
Die Frage ist also, wie das beim AOS dann funktioniert... Ich habe nur meinen Nachnamen geaendert, und auch nur auf den meiner Frau. Also die "normale" Prozedur nach einer Hochzeit. Obwohl das in meinem Bundesstaat als Mann eigentlich gar nicht geht. Dennoch habe ich alle Dokumente unter dem neuen Namen bekommen, natuerlich auch die drivers license.
Anscheinend kann man beliebige Namen wohl nur beim N-400 waehlen, und auch nur dann wenn man vor Gericht erscheint. In den AOS/N-400 Formularen/Instructions stand dazu glaub ich nichts.
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man muss nicht vor einem gericht erscheinen. der "antrag" auf names wechsel ist im form n-400 eingebaut.
part 1, D http://www.uscis.gov/files/form/n-400.pdf
man fuellt das n-400 aus, reicht es ein, dann wird man zum letztem interview eingeladen.
nach dem interview werden die letzten papiere, name change etc zu einem federal richter ueberprueft/ beglaubigt etc, und dann wird man zur einschwoerung eingeladen.
es ist kein extra process, jedenfalls nicht erkennbar fuer den n-400 antragssteller.
die eigendliche einschwoerung wird ja sowieso von einem federal immigration richter vorgenommen.
alle anderen namesaenderung die nicht mit dem immigration process zu tun haben werden per state law/ code behandelt.
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