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17.01.2012, 16:50
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Nach Hochzeit mit US-Bürgerin Beitrag #1
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Newbie
Registriert seit: 30.12.2010
Beiträge: 7
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Nach Hochzeit mit US-Bürgerin
Hallo.
Meine Freundin und ich haben letztes Jahr im Sommer geheiratet. Sie ist US Bürgerin, lebt aber mit mir seit 4 Jahren in Deutschland. Sie hat noch eine Aufenthaltsgenehmigung von über einem Jahr. Trotzdem will ich mich jetzt mal für sie um eine permanenten Aufenthaltsgenehmigung kümmern. Was sind die ersten Schritte? Außerdem möchte ich (Deutscher) mich auf der anderen Seite um eine Greencard bemühen. Was muss ich tun? Und weiß jemand, ob es ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und den USA gibt? Damit man nicht doppelt Steuern zahlen muss?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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17.01.2012, 16:52
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Nach Hochzeit mit US-Bürgerin Beitrag #2
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Super-Moderator - Kojak is mine -
Registriert seit: 29.08.2007
Ort: Pacific Northwest
Beiträge: 21.463
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Die Greencard nuetzt dir nur was, wenn ihr auch dauerhaft in den USA leben wollt. Umgekehrt wohl auch.
wo wollt ihr denn leben?
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17.01.2012, 17:08
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Nach Hochzeit mit US-Bürgerin Beitrag #3
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Ehrenmitglied
Registriert seit: 03.02.2010
Ort: San Antonio
Beiträge: 3.919
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Seid ihr nach eurer Hochzeit nicht zum Auslaenderamt gegangen und habt die Heirat gemeldet? Frueher wars mal so, dass man nach Heirat mit einem Deutschen Staatsbuerger zuerst einen Aufenthaltstitel fuer 3 Jahre bekommen hat und danach eine unbegrenzte. Da hat es aber in den letzten Jahren Aenderungen gegebe, ueber die dir andere besser Auskunft geben koennen.
Auf der US Seite sind die Bedingungen fuer eine Greencard, dass du in den USA lebst. Lebst du nicht mehr dort, verlierst du die Berechtigung, diese zu haben. Einzige Ausnahme sind Armeeangehoerige. Da verlieren die Spouses die Greencard auch nicht, wenn ihre Ehepartner wieder in Deutschland stationiert werden. Das gilt dann als US-Territorium.
Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/USA. Deine Frau muss ihren US-Taxreturn jedes Jahr einreichen. Sie kann aber dort angeben, wie viele Tage sie ausserhalb den USA gelebt hat und wie viel Steuern sie in Deutschland bezahlt hat. Wenn man unter einem gewissen foreign earnd income liegt (ist etwas ueber 90'000$) und im Jahr nicht mehr als eine gewisse Anzahl Tage in den USA war (uns wurde damals gesagt 35 Tage, aber ich hab da auch schon andere Zahlen gehoert), zahlt man in den USA selber keine Steuern.
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17.01.2012, 18:33
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Nach Hochzeit mit US-Bürgerin Beitrag #4
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Koelsch Maedche
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 34.338
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Zitat:
Zitat von causio
Außerdem möchte ich (Deutscher) mich auf der anderen Seite um eine Greencard bemühen. Was muss ich tun?
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wenn du die Gc beantragst musst du aber nach USA ziehen..wenn ihr das nicht vorhabt, gibt's auch keine GC..
Wenn ihr umziehen wollte dann kommt das hier in Frage http://travel.state.gov/visa/immigra...ypes_2991.html
das IR-1 Visa mit direct consular filing..
Zitat:
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Und weiß jemand, ob es ein Steuerabkommen zwischen Deutschland und den USA gibt? Damit man nicht doppelt Steuern zahlen muss?
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ja gibt es....nur wie gesagt du musst nach USA ziehen..und dein Frau sollte auch jedes jahr einen UStaxreturn gemacht haben auch wenn sie nicht dort lebt..
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18.01.2012, 00:36
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Nach Hochzeit mit US-Bürgerin Beitrag #5
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Newbie
Registriert seit: 30.12.2010
Beiträge: 7
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Wir wollen in Deutschland leben. Aber jedes Jahr die Möglichkeit haben für ein paar Monate in den USA zu sein. Wenn die Greencard nicht in Frage kommt, gibt es denn ein anderes Visum, das man beantragen kann? Im Moment habe ich das B1/B2 Visum.
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18.01.2012, 01:15
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Nach Hochzeit mit US-Bürgerin Beitrag #6
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Koelsch Maedche
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 34.338
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nein, dir bleibt dann nur das B..nur weiss ich nicht ob du das nochmal bekommst weil du kannst ja acu auf VW 90 Tage bleiben....die fragen sich dann eh irgendwann wie man sich das Arbeits/Urlaubstechnisch leisten kann..
darf man fragen was du fuer einen Grund beim jetztigen B angegeben hast?
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