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14.01.2010, 18:24
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Krankenversicherung nach Auswanderung? Beitrag #25
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Texaner in New Hampshire
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Lewisville TX
Beiträge: 2.878
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Zitat:
Zitat von Charlie
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
"der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird"...nicht "der benutzt werden koennte, aber leer steht"
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Na, damit meinen sie eher, dass Dein Aquarium keine Wohnung ist obwohl es ein umschlossener Raum ist.
Also im Gesetzestext steht definitiv nicht - und ich wuerde mich eher auf das Gesetz berufen als auf eine beamtliche Auslegung dessen. Dass man seine gemeldete Erstwohnung regelmaessig benutzen muss. Laut Steuergesetz muss sogar die Wohnung Erstwohnung sein an der der Lebensmittelpunkt ist (Freunde usw.) - auch wenn man dort nur manchmal ist. Nur so kann man Heimfahrten steuerlich absetzen.
gruss teaki
Geändert von teaki (14.01.2010 um 18:28 Uhr)
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14.01.2010, 20:11
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Krankenversicherung nach Auswanderung? Beitrag #26
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Gesperrt
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: Tampa Bay Area, Florida.
Beiträge: 9.017
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Zitat:
Zitat von teaki
So ist das dann richtig. Solange man mehr als 183 Tage ausserhalb von Deutschland bleibt muss man in Deutschland sein Einkommen (Lohnsteuer) nicht versteuern. Andere Steuern bleiben davon unberuehrt - Achtung Progressionsvorbehalt.
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Und das ist leider falsch. Wer einen Wohnsitz in Deutschland behält, bleibt mit seinem Welteinkommen vollumfänglich in Deutschland steuerpflichtig - auch dann, wenn er sich tatsächlich gar nicht in Deutschland aufhält. Der Wohnsitz (der als Hauptwohnsitz betrachtet wird) reicht für die Erlangung der vollumfänglichen Steuerpflicht aus.
Darüberhinaus besteht für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung (geregelt im § 193 (Versicherte Person; Versicherungspflicht) des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html), und es kann weitere Nachteile geben (etwa in Bezug auf die Zustellung offizieller Dokumente oder in Bezug auf die Regelung dringender offizieller Angelegenheiten im deutschen Konsulat in den USA, für die man in der Regel den grünen Abmeldeschein vorweisen muss).
Vor allem aber ist die Beibehaltung eines "offiziellen" Wohnsitzes in Deutschland bei tatsächlicher Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland gesetzwidrig. Das ist in den Meldegesetzen geregelt, die wiederum Landesgesetze sind. Die verlinke ich nun nicht alle im Einzelnen, aber hier ist beispielhaft der fragliche Auszug aus dem Meldegesetz für BaWü: In §15 Abs. 2 heißt es unmissverständlich: " Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden." (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=MeldeG+BW&psml=bsbawueprod.psm l&max=true&aiz=true#jlr-MeldeGBWV3P15)
Ich würde von der Idee, einen Wohnsitz in Deutschland zu behalten (der von den Behörden automatisch als Erst-(Hauptwohnsitz btrachtet würde), Abstand nehmen, denn für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist das nicht notwendig.
Und wenn man bei der Versicherung einen deutschen "pro-forma-Wohnsitz" angibt, aber beispielsweise bei einem Arbeitsunfall in den USA verletzt wird und damit auffliegt, dass der "Wohnsitz" in Deutschland tatsächlich nur eine Postanschrift ist, dann dürfte der Versicherungsschutz ohnehin nicht gegeben sein. Von solch einer Farce kann man nur abraten.
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14.01.2010, 21:57
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Krankenversicherung nach Auswanderung? Beitrag #27
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Texaner in New Hampshire
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Lewisville TX
Beiträge: 2.878
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Zitat:
Zitat von Emmaglamour
Und das ist leider falsch. Wer einen Wohnsitz in Deutschland behält, bleibt mit seinem Welteinkommen vollumfänglich in Deutschland steuerpflichtig - auch dann, wenn er sich tatsächlich gar nicht in Deutschland aufhält. Der Wohnsitz (der als Hauptwohnsitz betrachtet wird) reicht für die Erlangung der vollumfänglichen Steuerpflicht aus.
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Das ist doch nur Augenwischerei da man auf sein Einkommen aus den USA keine Steuern zahlen muss (Doppelbesteuerungsabkommen). Sprich auf in Deutschland erzielte Einkommen zahlt man den aus dem Welteinkommen berechneten Steuersatz - auf in den USA erzielten Einkommen nichts.
Zitat:
Zitat von Emmaglamour
Darüberhinaus besteht für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung (geregelt im § 193 (Versicherte Person; Versicherungspflicht) des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html), und es kann weitere Nachteile geben (etwa in Bezug auf die Zustellung offizieller Dokumente oder in Bezug auf die Regelung dringender offizieller Angelegenheiten im deutschen Konsulat in den USA, für die man in der Regel den grünen Abmeldeschein vorweisen muss).
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Das ist doch auch Quark, da einen die Deutsche Krankenversicherung sogar bei laengerem Aufenthalt in den USA selbst rauswirft. Man muss dies daher der Krankenkasse melden und man wird sofort rausgenommen.
Zitat:
Zitat von Emmaglamour
Vor allem aber ist die Beibehaltung eines "offiziellen" Wohnsitzes in Deutschland bei tatsächlicher Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland gesetzwidrig. Das ist in den Meldegesetzen geregelt, die wiederum Landesgesetze sind. Die verlinke ich nun nicht alle im Einzelnen, aber hier ist beispielhaft der fragliche Auszug aus dem Meldegesetz für BaWü: In §15 Abs. 2 heißt es unmissverständlich: " Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden." (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=MeldeG+BW&psml=bsbawueprod.psm l&max=true&aiz=true#jlr-MeldeGBWV3P15)
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Ja, hat ja niemand davon gesprochen, dass man aus jeglichen Wohnungen im gesamten Bundesgebiet auszieht. Im Sinne des Einwohnermeldegesetzes ist eindeutig erlaubt einen Wohnsitz in Deutschland zu haben solange man jederzeit einen umschlossenen Raum zur Verfuegung hat ... was ja sicherlich bei den Eltern der Fall sein wird.
Also mache hier nicht so einen Wind und sei nicht paepstlicher als der Papst. Lasst euch nicht kirre machen von Personen die aus niedrigen Beweggruenden euch aus Deutschland abgemeldet haben wollen.
Gruss teaki
Geändert von teaki (14.01.2010 um 22:02 Uhr)
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14.01.2010, 22:31
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Krankenversicherung nach Auswanderung? Beitrag #28
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Gesperrt
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: Tampa Bay Area, Florida.
Beiträge: 9.017
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Zitat:
Zitat von teaki
Das ist doch nur Augenwischerei da man auf sein Einkommen aus den USA keine Steuern zahlen muss (Doppelbesteuerungsabkommen). Sprich auf in Deutschland erzielte Einkommen zahlt man den aus dem Welteinkommen berechneten Steuersatz - auf in den USA erzielten Einkommen nichts.
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Das ist - wieder mal - falsch, denn ob und in welcher Höhe in den USA erzielte Einkommen in Deutschland versteuert werden, das hängt von der Art und von der Höhe dieser Einkommen ab. Schau Dir dazu das Doppelbesteuerungsabkommen mal etwas genauer an, ehe Du andere der "Augenwischerei" bezichtigst.
Zitat:
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Das ist doch auch Quark, da einen die Deutsche Krankenversicherung sogar bei laengerem Aufenthalt in den USA selbst rauswirft. Man muss dies daher der Krankenkasse melden und man wird sofort rausgenommen.
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Das ist kein "Quark", das ist eine Tatsache, wie Du in dem verlinkten Gesetzestext hättest nachlesen können. Wer seinen (Haupt-)Wohnsitz in Deutschland hat, wird seitens der Behörden als in Deutschland ansässig behandelt, also muss er sich auch den für im Inland lebende Personen geltenden Gesetzen unterwerfen. Sich nur die Rosinen rauszupicken und nur die Gesetze zu befolgen, die einem behagen, ist leider nicht drin.
Und woher sollte die Krankenversicherung überhaupt "wissen", dass die Person, die in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und diesen Wohnsitz in der Versicherung angegeben hat, sich gar nicht in Deutschland aufhält? Das konterkariert doch den Sinn der Wohnsitzmeldung - davon abgesehen wäre es mir neu, dass Kranken- und Pflegeversicherungen durch Hausbesuche oder Komplettüberwachung von Personen deren tatsächlicen Aufenthaltsort feststellen würden. Wozu sollten sie auch? Denen sind Beitragszahler, die nie Leistungen in Ansprich nehmen, doch die allerliebsten Beitragszahler. Solche Beitragszahler wünscht man sich als Krankenversicherung doch geradezu. Warum sollte man so jemandem kündigen? Das wäre doch komplett unlogisch.
Die von Dir erwähnte angebliche Pflicht, der Krankenkasse längere Auslandsaufenthalte zu "melden", ist mir jedenfalls nicht bekannt - ich bitte Dich, zu dieser Aussage einen seriösen Link als Beleg zu ergänzen, anderenfalls werde ich die Aussage als Geschichte aus dem Reich der Fabeln betrachten.
Zitat:
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Ja, hat ja niemand davon gesprochen, dass man aus jeglichen Wohnungen im gesamten Bundesgebiet auszieht. Im Sinne des Einwohnermeldegesetzes ist eindeutig erlaubt einen Wohnsitz in Deutschland zu haben solange man jederzeit einen umschlossenen Raum zur Verfuegung hat ... was ja sicherlich bei den Eltern der Fall sein wird.
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Wenn die Person sich dort aber tatsächlich nicht aufhält und diese Adresse tatsächlich nur eine Postadresse ist, weil die Person tatsächlich ins Ausland gezogen ist, dann ist das ungesetzlich. S. Link zum Meldegesetz in BW, der sich in gleicher oder ähnlicher Form auch für die 15 anderen Meldegesetze findet.
Zitat:
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Also mache hier nicht so einen Wind und sei nicht paepstlicher als der Papst. Lasst euch nicht kirre machen von Personen die aus niedrigen Beweggruenden euch aus Deutschland abgemeldet haben wollen.
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Ich mache hier keinen "Wind", ich nenne - anders als Du - die geltende Gesetzeslage, und das - anders als Du - in sachlicher Weise. Und was bitteschön sollten meine (oder sonst jemandes) "Niedrige Beweggründe" sein, aus denen wir andere "aus Deutschland abgemeldet haben wollen"? Welchen persönlichen Vorteil (aka "niedrigen Beweggrund") hätte ich denn durch die Abmeldung der OP in Deutschland? Könntest Du mir Deine Anwürfe freundlicherweise erklären?
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14.01.2010, 23:08
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Krankenversicherung nach Auswanderung? Beitrag #29
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Texaner in New Hampshire
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Lewisville TX
Beiträge: 2.878
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Hi,
hier z.B. klaeren die gesetzlichen Krankenversicherung auf, dass im Falle der USA eine Weiterversicherung nicht moeglich ist http://www.dvka.de/oeffentlicheSeite...ereStaaten.htm
Selbstverstaendlich kann man sich freiwillig weiterversichern, was aber nicht stimmt ist, dass man gezwungen wird GKV Beitraege (auf welches Einkommen denn?) zu zahlen.
Da die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht zahlt reicht ein formloser Brief an die KV, dass man sich im Ausland befindet. Da kein Lohn mehr abfliesst werden auch keine KV Beitraege mehr automatisch abgezogen. So einfach ist da. Hat bei mir geklappt, bei meiner Frau (andere Versicherung) und allen Freunden die wir in der Deutschen Gemeinschaft haben.
Du malst einfach den Teufel an die Wand.
Bezueglich Meldegesetz:
Du interpretierst den Text, sohingehend, dass man sich sofort wenn man keinen Wohnraum mehr hat sich abmelden muss. Aber ich habe z.B. ein Zimmer bei meinen Eltern, das mit noch von meiner Kindheit her gehoert. Das war bisher immer als Zweitwohnsitz gemeldet und wurde mit meinem Umzug ins Ausland Erstwohnsitz da das Deutsche Meldegesetz keinen Wohnort im Ausland kennt.
Mir ist nicht bekannt, dass die Meldeaemter Stempelkarten haetten an denen man sich anmelden muss wenn man mal wieder in seiner Wohnung ist. Natuerlich kann man jederzeit ein Ferienhaus haben solange das angemeldet ist und in dem man nur alle Schaltjahr wohnt.
Ich denke Du machst Schaeuble mit seinen Ueberwachungsgesetzen alle Ehre...
Gruss teaki
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14.01.2010, 23:22
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Krankenversicherung nach Auswanderung? Beitrag #30
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Texaner in New Hampshire
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Lewisville TX
Beiträge: 2.878
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Hi,
ich hab mir jetzt den Spass erlaubt bei der Frau vom Einwohnermeldeamt bei meinen Eltern anzurufen. Das ist eine gute Bekannte meiner Familie.
Sie hat nur gelacht und mir wieder bestaetigt, dass die Einwohnermeldeaemter keine Suchtruppen haben um nachzusehen ob jemand zuhause ist. Natuerlich muss ich gemeldet sein wenn ich einen Wohnsitz habe aber es prueft niemand nach ob ich in meinem Bettchen schlafe oder bei meiner Freundin bin.
Und selbstverstaendlich kann ich Deutschland gemeldet bleiben mit allen Vorteilen - das ist uebrigens keine Rosinenpickerei sondern Fakt. Und mit dem Kommentar ist auch klar was Dir wichtig ist: den Leuten eine Story vom Pferd erzaehlen damit sie alles in Deutschland abbrechen.
Gruss teaki
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14.01.2010, 23:50
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Krankenversicherung nach Auswanderung? Beitrag #31
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Gesperrt
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: Tampa Bay Area, Florida.
Beiträge: 9.017
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Teaki, vielleicht könntest Du Deinen Ton mal etwas mäßigen und Deine unterschwelligen und offenkundigeren Unverschämtheiten stecken lassen.
Zitat:
Zitat von teaki
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Du schreibst aber die ganze Zeit, dass man weiter in Deutschland gemeldet bleiben kann. Wer aber weiter in Deutschland gemeldet ist, der ist folglich weiterhin in Deutschland anwesend, denn eine Meldung in Deutschland ist gleichbedeutend mit dem Hauptwohnsitz in Deutschland. Und damit ist auch eine Weiterversicherung in den GKV möglich.
Davon abgesehen besagt die Versicherungspflicht für Deutschland nicht, dass man sich in einer GKV versichern muss - man kann seiner Versicherungspflicht für KV und PV auch in einer PKV nachkommen - das stellt der Gesetzgeber frei. Fakt ist, wer in Deutschland gemeldet ist, muss auch seiner Versicherungspflicht nachkommen, also PV und KV für Deutschland nachweisen.
Zitat:
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Selbstverstaendlich kann man sich freiwillig weiterversichern, was aber nicht stimmt ist, dass man gezwungen wird GKV Beitraege (auf welches Einkommen denn?) zu zahlen.
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Ich habe nie behauptet, dass man verpflichtet sei, sich in den GKV krankenzuversichern. Wer sich das leisten kann oder von den GKV abgelehnt wird, der kann sich auch in den PKV versichern. Es besteht aber - unabhängig von der Art der Versicherung - nun mal seit dem 1.1. 2009 eine Krankenversicherungspflicht für in Deutschland lebende Personen (die Pflegeversicherungspflicht besteht schon seit 1995), und Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland müssen dieser Pflicht nachkommen. Ob sie das bei einer GKV oder einer PKV tun, ist doch vollkommen nebensächlich.
Zitat:
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Da die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht zahlt reicht ein formloser Brief an die KV, dass man sich im Ausland befindet. Da kein Lohn mehr abfliesst werden auch keine KV Beitraege mehr automatisch abgezogen. So einfach ist da. Hat bei mir geklappt, bei meiner Frau (andere Versicherung) und allen Freunden die wir in der Deutschen Gemeinschaft haben.
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Nochmal: Ich glaube, Du begreifst nicht, dass die bestehende Krankenversicherungspflicht nicht gleichzusetzen ist mit einer Versicherung in den GKV. Außerdem begreifst Du offenbar nicht, dass man bei einem Wohnsitz in Deutschland behördlich automatisch so betrachtet wird, als habe man seinen Hauptwohnsitz in Deutschland, und damit ist man versicherungspflichtig.
Zitat:
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Du malst einfach den Teufel an die Wand.
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Nein. Ich verstehe einfach die deutsche Gesetzgebung.
Zitat:
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Du interpretierst den Text, sohingehend, dass man sich sofort wenn man keinen Wohnraum mehr hat sich abmelden muss. Aber ich habe z.B. ein Zimmer bei meinen Eltern, das mit noch von meiner Kindheit her gehoert. Das war bisher immer als Zweitwohnsitz gemeldet und wurde mit meinem Umzug ins Ausland Erstwohnsitz da das Deutsche Meldegesetz keinen Wohnort im Ausland kennt.
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Ganz genau. Den Teil scheinst Du ja verstanden zu haben ...
Zitat:
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Mir ist nicht bekannt, dass die Meldeaemter Stempelkarten haetten an denen man sich anmelden muss wenn man mal wieder in seiner Wohnung ist.
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Nein, haben sie nicht Und? Nur, weil die Wohnung nicht überwacht wird, darf man sich doch nicht seinen gesetzlichen Pflichten entziehen - was Du aber wohl zu tun scheinst, wenn Du trotz Deines Wohnsitzes in Deutschland weder KV noch PV nachweisen kannst. Das würde ich an Deiner Stelle nicht mit Porträtfoto im Internet herumposaunen...
Zitat:
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Ich denke Du machst Schaeuble mit seinen Ueberwachungsgesetzen alle Ehre...
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Ich habe nie von Überwachung gesprochen oder Überwachung gutgeheißen, im Gegenteil, und ich finde Deine derartigen Anwürfe unmöglich.
Zitat:
Zitat von teaki
ich hab mir jetzt den Spass erlaubt bei der Frau vom Einwohnermeldeamt bei meinen Eltern anzurufen. Das ist eine gute Bekannte meiner Familie.
Sie hat nur gelacht und mir wieder bestaetigt, dass die Einwohnermeldeaemter keine Suchtruppen haben um nachzusehen ob jemand zuhause ist. Natuerlich muss ich gemeldet sein wenn ich einen Wohnsitz habe aber es prueft niemand nach ob ich in meinem Bettchen schlafe oder bei meiner Freundin bin.
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Und wer soll unterstellt haben, dass die Behörden (oder sonstwer) überprüfen, wer sich tatsächlich unter der Meldeadresse aufhält? Außer Dir, der Du von einer Abmeldepflicht bei der Versicherung (!) geschrieben hast (die ich weiterhin anzweifele und die Du trotz Aufforderung noch immer nicht mit einem unabhängigen, seriösen Link belegt hast - der Link, den Du gesetzt hast, bestätigt Deine Aussage jedenfalls nicht), und der Du behauptetest, dass die Versicherung einen ohnehin rausschmisse, wenn man ins Ausland verzöge (was die Versicherung ohne Überwachung der Beitragszahler aber gar nicht wisen könnte, wenn der Beitragszahler weiterhin über seine deutsche Meldeadresse bei der Versicherung verzeichnet wäre - es sei denn, der Beitragszahler würde von der Versicherung überwacht), hat hier niemand den Verdacht der "Überwachung" eingebracht.
Zitat:
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Und selbstverstaendlich kann ich Deutschland gemeldet bleiben mit allen Vorteilen - das ist uebrigens keine Rosinenpickerei sondern Fakt.
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Nein, das ist ungesetzlich. Siehe - noch einmal - den Hinweis auf die Meldegesetze. Wer ins Ausland verzieht, ist verpflichtet, sich binnen einer Woche behördlich abzumelden. Was konkret verstehst Du nicht an dem relevanten Paragraphenabsatz? Ist doch nur ein Satz - und der ist noch nicht mal sonderlich kompliziert?
Zitat:
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Und mit dem Kommentar ist auch klar was Dir wichtig ist: den Leuten eine Story vom Pferd erzaehlen damit sie alles in Deutschland abbrechen.
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Was für eine ... wohlgewärmte Luftblase. Was sollte mir persönlich das denn bitte bringen, dass Leute "alles in Deutschland abbrechen"? Das hatte ich Dich schon einmal gefragt, aber Du hast es nicht beantwortet. Wenn Du mir nun BITTE mal erklären würdest, worin meine persönliche Vorteilsnahme bestehen würde?
Ich habe lediglich ein gewisses Interesse daran, dass wir hier keine Ratschläge geben, die in Aufrufen zu gesetzwidrigen Handlungen gipfeln und gebe selber Hinweise auf gesetzkonformes Verhalten. Das ist alles. Wenn Du oder sonstwer meint, er könne auf die Gesetze pfeifen, dann ist das Deine oder sonstjemandes Privatsache, die mich nicht weiter anficht. Aber hier im Forum zu ungesetzlichen Handlungen aufzurufen oder entsprechende Tipps zu geben, verstößt nun mal gegen die Forumsregeln.
Geändert von Emmaglamour (14.01.2010 um 23:56 Uhr)
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15.01.2010, 00:00
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Krankenversicherung nach Auswanderung? Beitrag #32
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Super-Moderator ehemals Mat-Su
Registriert seit: 13.07.2005
Ort: Eisbaerland
Beiträge: 29.414
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Zitat:
Zitat von teaki
Das ist doch auch Quark,
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Teaki, Du schreibst ja erst seit kurzem (wieder) regelmaessig mit und hast vielleicht noch nicht alle Regeln mitbekommen, aber in diesem Forum ist es nicht gestattet, die postings/Aussagen anderer Mitglieder mit "Kosenamen" wie Quark, Schwachsinn, o.ae. zu belegen. Bitte halte Dich in Zukunft daran.
Zitat:
Zitat von teaki
Also mache hier nicht so einen Wind und sei nicht paepstlicher als der Papst. Lasst euch nicht kirre machen von Personen die aus niedrigen Beweggruenden euch aus Deutschland abgemeldet haben wollen.
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Zitat:
Zitat von teaki
Und mit dem Kommentar ist auch klar was Dir wichtig ist: den Leuten eine Story vom Pferd erzaehlen damit sie alles in Deutschland abbrechen.
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Und solche persoenlichen Angriffe sind schon gar nicht erwuenscht. Bitte maesige mal Deinen Umgangston etwas bzw. diskutiere etwas konstruktiver. Es ist ja kein Problem, eine abweichende Meinung zu haben, man muss diese aber respektvoller "rueberbringen" als in den obigen postings Gruss,Charlie
Geändert von Charlie (15.01.2010 um 00:28 Uhr)
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