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25.11.2010, 10:23
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Kirchliche Ehe in Deutschland Beitrag #1
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Newbie
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 3
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Kirchliche Ehe in Deutschland
Hallo,
ne Frage..vielleicht kennt sich ja damit jemand aus :-)
Wie ist das wenn ich einne Witwen-Rente aus den Staaten erhalte?
Kann ich dann nach *neuen* Recht kirchlich heiraten ?? Oder wird diese Heirat in den Staaten anerkannt ?
Finde keine Antwort..
Danke schön schon mal..
Gruss K.
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25.11.2010, 15:12
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Kirchliche Ehe in Deutschland Beitrag #2
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Gast
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Zitat:
Zitat von katzengirl
Hallo,
ne Frage..vielleicht kennt sich ja damit jemand aus :-)
Wie ist das wenn ich einne Witwen-Rente aus den Staaten erhalte?
Kann ich dann nach *neuen* Recht kirchlich heiraten ?? Oder wird diese Heirat in den Staaten anerkannt ?
Finde keine Antwort..
Danke schön schon mal..
Gruss K.
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da solltest du mal mit deinem pfarrer reden....
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25.11.2010, 15:21
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Kirchliche Ehe in Deutschland Beitrag #3
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Amerika Kenner
Registriert seit: 13.03.2009
Beiträge: 318
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kann man denn in Deutschl. kirchlich heiraten OHNE standesamtl. Heirat?
Eine kirchl. Heirat ist doch nicht vor dem Gesetz nicht anerkannt, oder? Warum dann kirchl. heiraten?
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25.11.2010, 17:41
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Kirchliche Ehe in Deutschland Beitrag #4
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 2.984
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Zitat:
Zitat von tashina
kann man denn in Deutschl. kirchlich heiraten OHNE standesamtl. Heirat?
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Nein. Und selbst wenn, gilt das nicht.
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25.11.2010, 17:55
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Kirchliche Ehe in Deutschland Beitrag #5
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Gast
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hab das hier gerade gefunden. so es darf seit 2009 nun doch kirchlich geheiratet werden OHNE staatliche anerkennung. http://www.spiegel.de/politik/deutsc...563582,00.htmlDoch keine nur kirchliche Heirat?
Nov 13th, 2008 by Rechtsanwalt Brandau
Der Bundesrat hat sich gegen die Aufhebung des Verbots der Vorausehe ausgesprochen. Bisher ist es verboten die kirchliche Ehe zu schließen, wenn die staatliche Ehe noch nicht geschlossen wurde. Zum Januar 2009 soll aber dieses Verbot aufgehoben werden. Dies hatte der Bundestag bereits beschlossen (vgl zB diesen Bericht bei Jurabilis)
Der Bundesrat möchte nunmehr an dem Verbot festhalten und begründet seine Einwände wie folgt: Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass mit der ersatzlosen Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung zum 1. Januar 2009 ein falsches Signal gesetzt wird.
Religiös geprägte Bevölkerungsschichten könnten sich verstärkt von der Zivilehe abwenden. Sie werden den Wegfall dieses Verbots als Einladung verstehen, Ehen nur noch nach den Vorgaben ihrer Religion und Tradition zu schließen.
Dies hätte fatale Auswirkungen. Vor allem die betroffenen Frauen wären schutzund rechtlos, da religiös geschlossene Ehen zivil- und familienrechtlich keinerlei Wirkungen entfalten. Es besteht daher die Gefahr, dass die Frauen keine Unterhaltsansprüche erwerben und nicht am Vermögen des Partners partizipieren. Besonders problematisch erweist sich dies im Falle einer Zwangsverheiratung.
Es mag zutreffen, dass der Wegfall des gegenwärtig in den §§ 67, 67a PStG zum Ausdruck gebrachten zeitlichen Vorrangs der obligatorischen Zivilehe gegenüber den beiden großen Kirchen im Land keine praktische Bedeutung erlangen wird.
Entsprechendes kann jedoch für die - tendenziell an Bedeutung gewinnenden - anderen in Deutschland verbreiteten Religionsgemeinschaften nicht festgestellt werden. Dies hat auch die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Reformierung des Personenstandsgesetzes auf den Vorschlag des Bundesrates zur Beibehaltung des in den §§ 67, 67a PStG geregelten zeitlichen Vorrangs der Zivilehe eingeräumt (BT-Drs. 16/1831, S. 76). Dennoch wurden die §§ 67, 67a PStG gestrichen. Dies war der falsche Weg, da die unerwünschte Heiratspraxis einiger Religionsgemeinschaften gefördert wird.
Der Vorrang der Zivilehe sollte daher gestärkt werden. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, den vorhandenen Ordnungswidrigkeitentatbestand effektiver zu gestalten, etwa - wie vom Bundesrat bereits vorgeschlagen - durch die Einführung der Möglichkeit, bei Verstößen gegen das Verbot der religiösen Voraustrauung eine Geldbuße zu verhängen.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die im Zuge der Reformierung des Personenstandsgesetzes beschlossene Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung (§§ 67, 67a PStG) zurückgenommen wird.
http://www.rechtsanwalt-news.de/fami...hliche-heirat/
Geändert von Gast45003 (25.11.2010 um 18:04 Uhr)
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25.11.2010, 20:12
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Kirchliche Ehe in Deutschland Beitrag #6
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 2.984
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Zitat:
Zitat von memo
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Unglaublich! Denken die Jungs denn nicht von 12 bis Mittag. Wenn jetzt der Imman alleine Zwangsehen schließen kann wäre das ja unglaublich.
Ich hoffe, die geplante Gesetzesänderung kam nie durch. Muss mal googeln...
BTW: Dennoch ist eine solche Ehe rechtlich nichtig. Es wäre nur nicht mehr verboten, sie zu schließen.
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25.11.2010, 20:51
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Kirchliche Ehe in Deutschland Beitrag #7
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Super-Moderator - Kojak is mine -
Registriert seit: 29.08.2007
Ort: Pacific Northwest
Beiträge: 21.463
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Moeglicherweise will die OP lediglich eine kirchliche Trauung als Symbol. In Deutschland wuerde sich da rechtlich fuer sie nichts aendern.
Da sie die Witwenrente anspricht, hat sie vielleicht Sorge, dass die USA eine kirchliche Trauung als bindend und rechtlich betrachten wuerden, und ihr damit die Witwenrente streichen wuerden.
Da sie aber in Deutschland nach dt. Gesetz als nicht verheiratet gilt, wird sie wohl auch fuer die USA weiterhin als nicht-verheiratet gelten, oder? Somit verliert sie auch ihre Ansprueche nicht?
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25.11.2010, 20:53
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Kirchliche Ehe in Deutschland Beitrag #8
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Gast
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Zitat:
Zitat von Toapert
Moeglicherweise will die OP lediglich eine kirchliche Trauung als Symbol. In Deutschland wuerde sich da rechtlich fuer sie nichts aendern.
Da sie die Witwenrente anspricht, hat sie vielleicht Sorge, dass die USA eine kirchliche Trauung als bindend und rechtlich betrachten wuerden, und ihr damit die Witwenrente streichen wuerden.
Da sie aber in Deutschland nach dt. Gesetz als nicht verheiratet gilt, wird sie wohl auch fuer die USA weiterhin als nicht-verheiratet gelten, oder? Somit verliert sie auch ihre Ansprueche nicht?
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du hast das genau erkannt. ich wollte das schon schreiben, aber dann fallen alle ueber mich her....lol
es geht hier ja doch eindeutig um die witwenrente und NICHT um eine heirat. (was immer das auch ist heutzutage)
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