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06.09.2003, 21:06
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Kinder von E-Visainhabern Beitrag #1
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Amerika Kenner
Registriert seit: 09.10.2001
Beiträge: 284
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Kinder von E-Visainhabern
hallo ,
mich wurde interesiseren was mit kindern von inhabern eines e-visums passiert wenn sie volljaehrig werden und nicht mehr als unterhaltspflichtige gelten. das thema hatten wir bei bekannten von uns ,
die eltern beide mit e-visum hier ,die tochter war 16 als sie herkamen.die ersten jahre ja noch kein problem bis zum ende der schule. aber dann ? wie regeln andere das ?
gruss
petra
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31.10.2011, 13:16
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Kinder von E-Visainhabern Beitrag #2
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Ditat Deus
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 1.505
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Ist zwar uralt, aber eine interessante Frage. Die gleiche Frage haben sich ja auch viele bei den Bratwurstkönigen gestellt.
Aber dürfen denn überhaupt Kinder von E-Visum Antragsteller überhaupt in die öffentlichen Schulen? Wenn ja, dann ist das aber eine ziemliche Verschwendung der Steuergelder, wenn man erst in die Kinder investiert und danach stehen die Kinder der Wirtschaft nicht mehr zur Verfügung weil sie mit 21 Jahre das Land verlassen müssen..
Geändert von Hermes (31.10.2011 um 14:46 Uhr)
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31.10.2011, 14:44
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Kinder von E-Visainhabern Beitrag #3
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Es kann nur EINEN geben
Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 29.755
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Zitat:
Zitat von Hermes
Ist zwar uralt, aber eine interessante Frage. Die gleiche Frage haben sich ja auch viele bei den Bratwurstkönigen gestellt.
Aber dürfen denn überhaupt Kinder von E-Visum Antragsteller überhaupt in die öffentlichen Schulen? Wenn ja, dann ist das aber eine ziemliche Verschwendung der Steuergelder, wenn man erst in die Kinder investiert und danach stehen die Kinder der Wirtschaft weil sie mit 21 Jahre das Land verlassen müssen..
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Naja, das Schulgeld fuer weiterfuehrende Schulen ist bei uns schon ganz schoen erheblich. 
Die Regelung besteht tatsaechlich. Die Kinder muessen sich um eine EIGENE Aufenthaltserlaubnis bemuehen. Sie sind ab 21 fuer ihr EIGENES Leben verantwortlich.
Aber der Konflikt zwischen zu begruessenden Investitionen und dem Schutz vor Belastung des Arbeitsmarktes stellt ein Problem dar. Daran ist zu arbeiten!
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31.10.2011, 14:48
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Kinder von E-Visainhabern Beitrag #4
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Troll bitte nicht füttern
Registriert seit: 09.09.2008
Ort: ...
Beiträge: 2.902
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Zitat:
Zitat von Hermes
Ist zwar uralt, aber eine interessante Frage. Die gleiche Frage haben sich ja auch viele bei den Bratwurstkönigen gestellt.
Aber dürfen denn überhaupt Kinder von E-Visum Antragsteller überhaupt in die öffentlichen Schulen? Wenn ja, dann ist das aber eine ziemliche Verschwendung der Steuergelder, wenn man erst in die Kinder investiert und danach stehen die Kinder der Wirtschaft nicht mehr zur Verfügung weil sie mit 21 Jahre das Land verlassen müssen..
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dieses problem besteht aber doch in jedem land!
das gleiche gibt es auch bei uns!
egal, ob freiwillig oder unfreiwillig....wenn sie das land verlassen!
aber in jedem fall gilt doch wohl, je besser die ausbildung!
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31.10.2011, 14:54
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Kinder von E-Visainhabern Beitrag #5
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Ditat Deus
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 1.505
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Ja und der Konflikt wird auch dadurch größer (Für die einen ist es ein Konflikt für die anderen die Lösung), dass es immer eine Möglichkeit gibt, wie die Betroffenen an eine Aufenthaltsgenehmigung kommen. Wie z.B. der Fall von der Tochter des Bratwurstkönigs, die ohne besondere Qualifikation weiter Bratwurst verkauft. Oder die Tochter der Schnitzel Ranch (auch nur E-Visum): "Jacky hat die Highschool abgeschlossen und freut sich auf ihr Studium am College. Doch: sie wurde nicht angenommen. Denn ihr Visum läuft bald ab. Und das wird nur verlängert, wenn sie einen Bürgen findet. Sonst muss sie das Land verlassen. Mutter und Tochter sind entsetzt. Was tun? Wer könnte für Jackie bürgen?" ( http://www.sagamedia.de/3produktion/...eutschland.php)
Am Ende hat auch Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
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31.10.2011, 15:11
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Kinder von E-Visainhabern Beitrag #6
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Super-Moderator - Kojak is mine -
Registriert seit: 29.08.2007
Ort: Pacific Northwest
Beiträge: 21.463
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Das mit dem Buergen in dem Fall ist absoluter Pupes. Man braucht keine Buergen fuer ein Studentenvisum, sondern Geld. Ich nehme mal an, das war das Problem.
Da hat das Fernsehen mal wieder ein Script vorgeschrieben.
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31.10.2011, 15:13
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Kinder von E-Visainhabern Beitrag #7
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Es kann nur EINEN geben
Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 29.755
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Zitat:
Zitat von Hermes
Ja und der Konflikt wird auch dadurch größer (Für die einen ist es ein Konflikt für die anderen die Lösung), dass es immer eine Möglichkeit gibt, wie die Betroffenen an eine Aufenthaltsgenehmigung kommen. Wie z.B. der Fall von der Tochter des Bratwurstkönigs, die ohne besondere Qualifikation weiter Bratwurst verkauft. Oder die Tochter der Schnitzel Ranch (auch nur E-Visum): "Jacky hat die Highschool abgeschlossen und freut sich auf ihr Studium am College. Doch: sie wurde nicht angenommen. Denn ihr Visum läuft bald ab. Und das wird nur verlängert, wenn sie einen Bürgen findet. Sonst muss sie das Land verlassen. Mutter und Tochter sind entsetzt. Was tun? Wer könnte für Jackie bürgen?" ( http://www.sagamedia.de/3produktion/...eutschland.php)
Am Ende hat auch Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
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Genau BEIDE Faelle wurden vielfach diskutiert.
Bei der Bratwurst-Tochter war es ja wohl so, dass sie das Land bei Ablauf ihres B-Visa's verlassen musste. Ob und mit welchem Visa sie wieder da ist, weiss ich nicht.
Der Fall der Studien-Tochter KANN so gar nicht stimmen. Denn der Ablauf eines Visa's fuehrt nicht zur Aufnahmeverweigerung. Denn wenn sie aufgenommen wird, bekommt sie einen NEUEN Aufenthaltsstatus und im Heimatland auch ein Visa.
Wenn sie NICHT aufgenommen wurde, hatte das vielleicht finanzielle Gruende, denn Studienplaetze sind sehr teuer. Vielleicht brauchte sie fuer den Nachweis den Sponsor ......
Wenn sie alles zusammenbekam, dann kann sie sicher auch unter neuem Status studieren. Warum auch nicht?
Geändert von Kryptos (31.10.2011 um 15:15 Uhr)
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