Zitat:
Zitat von appenzeller
Ok, jetzt wirds spannend 
Wie ist das mit der Army zu verstehen? War das Deutsche Luftwaffe oder US Army? Wenn US-Army, war der Vater nach der Rueckkehr immer noch in der Army? Wenn er weiterhin in D stationiert gewesen waere, wie alt war deine Frau, als er ausgetreten ist?
Weil wenn US-Army Angehörige in D stationiert sind, zaehlt der Aufenthalt weiter als US-Aufenthalt. Sollte also der Vater deiner Frau mit der US-Army nach Deutschland versetzt worden sein und noch in D stationiert gewesen sein bis zu deren 16. Lebensjahr, wuerde sie die Voraussetzungen der Weitergabe der US-Staatsbuergerschaft auch an die 2 juengeren Kinder erfuellen und das Problem waere geloest. Dann braeuchte sie nur die alten Orders des Vaters als Nachweis fuer den Aufenthalt...
Ach, das waere jetzt aber zu schoen um wahr zu sein 
Nein, wuerd ich mir sparen...
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also sandras vater war in de stationiert in neu-ulm(us army). einige jahre.
dann habe die eltern 1978 in daenemark geheiratet.
meine frau wurde januar 1979 geboren,der vater war bei der army und sie wohnte auch zusammen in der us-kaserne in de.
may 1979 wurde der vater zurueck nach
amerika stationiert,hierbei gingen alle mit in die usa.
die ganze familie flog nicht mit einem normal buergerlichem flug zurueck,sondern mit einer us-army maschine.
da die rueckreise ueber die us-army organisiert wurde.
der vater war nach rueckreise,nur noch etwa 1-2 mon. in der usa,bei der army.
die eltern waren etwa bis 1990-1991 verheiratet.sprich da ließen sie sich die eltern scheiden.
(scheidug lief sehr einfach ab,vater schickte papiere rueber,mutter unterschrieb,zurueck fertig)
die mutter meldeten sich und die kinder nie ab in der usa.(wohnsitz,...)
die kinder behielten auch die us-buergerschaft,und den familien namen des vaters.
die mutter heiratete nie mehr,vater auch nicht mehr.
tja die frage ist was sollen wir sagen wie lang sie drueben war ;-)
koennte ja bis zur scheidung gewesen sein.
meine frau,hatte dieses jahr im februar,ihren pass neu bekommen.
brauchten nur unsere eigene heiratsurgunde wegen der namens aenderung.ging super schnell.
obwohl wir den us kinder/reisepass nicht mehr hatten!auch keinerlei anderen nachweis.
da das konsulat, noch die ausstellungsdaten, vom damaligen kinderpass gespeichert hatten.
wurden eigetlich damals,dass ein und ausreisen regestriert, von baby bis man 16j ist.