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Visa, Green Card und US Citizenship

Was Sie schon immer im Bereich Visa, Green Card, Green Card Lotterie oder der US Citizenship interessierte - jede Frage ist erlaubt.


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Alt 14.09.2011, 14:39   Hilfe!!! Replace a Consular Report of Birth Abroad Beitrag #1
Briny1709 Frau
Newbie
 
Benutzerbild von Briny1709
 
Registriert seit: 14.09.2011
Ort: Gary, TX :)
Beiträge: 33
Hilfe!!! Replace a Consular Report of Birth Abroad

Howdy =)

ich weiss gar nicht wo ich anfangen soll... und es wird irgendwie immer komplizierter... x neue Fragen und alles sowieso voll chaos ;D

Also ich möchte meinen U.S Pass wieder beantragen (hatte einen als ich ca. 3 Jahre alt war) habe aber weder den alten Pass (der ging schon vor Jaaaahren verloren) noch habe ich eine Report of Birth =( keine Ahnung wo diese Unterlagen alle geblieben sind...

Auf jedenfall bin ich auf dem Stand das ich wohl ein Consular Vital Record Form ausfüllen oder schreiben soll um das nach Washington D.C. zu schicken... hier stellen sich schon die 1. Fragen:

Das ganze soll ja notariziert werden.

1. benötigen man nun eine beglaubigte Abschrift des Dokuments oder muss ich meine Unterschrift notariell beglaubigen lassen?

2. reicht das wenn das ein deutscher Notar macht?! Oder sollte man dazu ins Konsulat gehen und dort unterschreiben lassen!?

Mit diesem Forumlar bekomme ich dann ja meinen Report of Birth (FS-240) mit diesem kann ich dann ja wieder zum Konsulat fahren und den Rest beantragen... also U.S. Pass und SSN.

Etz will ich aber für meine Tochter ebenfalls die amerikanische Staatsbürgerschaft sowie den U.S. Pass... das hab ich gehört geht nur wenn ich dann mit der kleinen 1 Jahr drüben leben (ohne unterbrechung)

Geht das den dann so einfach wenn sie keine Staatsbürgerschaft hat und nur einen Deutschen Reisepass?

Bin übrigens Alleinerziehend und habe auch das alleinige Sorgerecht.

Was benötige ich dann alles für Unterlagen und kann ich die auf dem Konsulat auch in deutsch einreichen (Geburtsurkunden, Beleg das sole custody habe, etc.pp.)

Einzige was ich noch habe ist die Geburtsurkunde von meinem Daddy, kann ich mir damit vllt. das ein oder andre ersparen?!

Ich bin so verwirrt ich kapier schon gar nichts mehr...

habe mir aber schon Form DS-11 ausgedruckt von DS-2029 für die kleine und ein Consular Vital Record Search Request Form.

Kann mir auch einer zusammen fassen was da für kosten auf mich zu kommen werden?! und wann was wo beantragen abgeben etc.pp. =(

So am besten damit ichs auch verstehe =D und sry hoffe ihr habs auch verstanden was ich wissen möchte... ansonsten einfach nochmal nachfragen... ^^

Danke schon mal im Voraus. MfG Briny
Briny1709 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2011, 14:12   Hilfe!!! Replace a Consular Report of Birth Abroad Beitrag #2
BobTown Mann
germarican
 
Registriert seit: 24.05.2011
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 100
Zitat:
Zitat von Briny1709 Beitrag anzeigen
Howdy =)

ich weiss gar nicht wo ich anfangen soll... und es wird irgendwie immer komplizierter... x neue Fragen und alles sowieso voll chaos ;D

Also ich möchte meinen U.S Pass wieder beantragen (hatte einen als ich ca. 3 Jahre alt war) habe aber weder den alten Pass (der ging schon vor Jaaaahren verloren) noch habe ich eine Report of Birth =( keine Ahnung wo diese Unterlagen alle geblieben sind...

Auf jedenfall bin ich auf dem Stand das ich wohl ein Consular Vital Record Form ausfüllen oder schreiben soll um das nach Washington D.C. zu schicken... hier stellen sich schon die 1. Fragen:

Das ganze soll ja notariziert werden.

1. benötigen man nun eine beglaubigte Abschrift des Dokuments oder muss ich meine Unterschrift notariell beglaubigen lassen?

2. reicht das wenn das ein deutscher Notar macht?! Oder sollte man dazu ins Konsulat gehen und dort unterschreiben lassen!?

Mit diesem Forumlar bekomme ich dann ja meinen Report of Birth (FS-240) mit diesem kann ich dann ja wieder zum Konsulat fahren und den Rest beantragen... also U.S. Pass und SSN.

Etz will ich aber für meine Tochter ebenfalls die amerikanische Staatsbürgerschaft sowie den U.S. Pass... das hab ich gehört geht nur wenn ich dann mit der kleinen 1 Jahr drüben leben (ohne unterbrechung)

Geht das den dann so einfach wenn sie keine Staatsbürgerschaft hat und nur einen Deutschen Reisepass?

Bin übrigens Alleinerziehend und habe auch das alleinige Sorgerecht.

Was benötige ich dann alles für Unterlagen und kann ich die auf dem Konsulat auch in deutsch einreichen (Geburtsurkunden, Beleg das sole custody habe, etc.pp.)

Einzige was ich noch habe ist die Geburtsurkunde von meinem Daddy, kann ich mir damit vllt. das ein oder andre ersparen?!

Ich bin so verwirrt ich kapier schon gar nichts mehr...

habe mir aber schon Form DS-11 ausgedruckt von DS-2029 für die kleine und ein Consular Vital Record Search Request Form.

Kann mir auch einer zusammen fassen was da für kosten auf mich zu kommen werden?! und wann was wo beantragen abgeben etc.pp. =(

So am besten damit ichs auch verstehe =D und sry hoffe ihr habs auch verstanden was ich wissen möchte... ansonsten einfach nochmal nachfragen... ^^

Danke schon mal im Voraus. MfG Briny

Zur ersten und zweiten deiner Fragen kann ich sagen das:

1. deine Unterschrift sehr wahrscheinlich notariell beglaubigt werden muss
( so war das zumindest bei mir)

und

2. du das wahrscheinlich auch im Konsulat machen musst/solltest. Weil:
Im Konsulat ist das ganze gleich in english notarized. Solltest du zu nem
deutschen Notar gehen, kann es sein das das niemand anerkennt weil
in Staaten die Amtssprache nun mal englisch ist.
Vorab schon mal zur Info: Ein Dokument/Unterschrift im Konsulat zu beglaubigen kostet 50$.

Was deine Tochter betrifft kann ich dir nicht viel sagen. Da werden andere dir hierzu mehr sagen können. Was vll aber geht ist das deine Tochter die Stabü über deine Eltern bekommen (falls amerikaner) könnte. Ist jetz nur so ne Idee von mir,... ich hab das mal so nebenbei bei anderen Themen mitgelesen.
BobTown ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2011, 14:14   Hilfe!!! Replace a Consular Report of Birth Abroad Beitrag #3
blackmike
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Beiträge: 1.055
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Zum Thema Staatsbuergerschaft der Kinder kenne ich mich auch nicht sooo gut aus, ich meine aber gehoert zu haben, dass man als Elternteil selbst die US-Staatsbuergerschaft besitzen UND mindestens XXX Tage am Stueck in den USA gelebt haben muss.

Ich schau grad mal, ich hab da nen Bookmark dazu irgendwo...
blackmike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2011, 14:22   Hilfe!!! Replace a Consular Report of Birth Abroad Beitrag #4
blackmike
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Beiträge: 1.055
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Habs gefunden:

http://travel.state.gov/law/citizens...ship_5199.html

A child born abroad to one U.S. citizen parent and one alien parent acquires U.S. citizenship at birth under Section 301(g) of the INA provided the U.S. citizen parent was physically present in the United States or one of its outlying possessions for the time period required by the law applicable at the time of the child's birth. (For birth on or after November 14, 1986, a period of five years physical presence, two after the age of fourteen, is required. For birth between December 24, 1952 and November 13, 1986, a period of ten years, five after the age of fourteen, is required for physical presence in the United States or one of its outlying possessions to transmit U.S. citizenship to the child.) The U.S. citizen parent must be genetically related to the child to transmit U.S. citizenship.

So wie ich das interpretieren wuerde, heisst das dass es nicht ausreichend ist, jetzt im Nachhinein noch eine definierte Zeit in den USA zu leben. Ich meine mich zu erinnern, dass es noch irgendeine Regelung gibt, nach der ein Anerkennen der US-Staatsbuergerschaft moeglich waere, wenn die Eltern des einen Elternteils in den USA leben oder so. Aber da lehne ich mich jetzt arg weit aus dem Fenster, das weiss ich nicht wirklich...

Der Vater des Kindes ist kein US-Amerikaner, oder? Eventuell waere es dann moeglich, ueber ihn die US-Staatsbuergerschaft anerkennen zu lassen.
blackmike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2011, 14:49   Hilfe!!! Replace a Consular Report of Birth Abroad Beitrag #5
Briny1709 Frau
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Ok. Deutscher Notar wäre natürlich günstiger =D aber umsetzen lassen dann wiederum nicht wah?! ^^ Ok nur is die Frage wenn ich das beantrage kann cih doch eigtl. gleich den ganzen andern Krempel mitabgeben ... hoffe ich zumindest weil nach München runter is halt auch immer ne Strecke und ich muss mir dafür frei nehmen =(

Und mein Daddy lebt seit dem ich 3 Jahre alt bin in den USA also wenn man dann über ihn das übernehmen kann sollte es kein Problem darstellen hab davon aber auch noch ncihts gelesen =) das müsste man dann doch am Konsulat alles erfragen... nur das mti dem Telefon is so ne Sache also wenn ich die Chance habe innerhalb der Öffnungszeiten anzurufen dann bräuchte ich doch wen der deutsch spricht... ich kann wzar englisch verstehe es auch nur mit dem selbst sprechen bzw. eher mit den ganzen Fachbegriffen würd ich sicherlich meine schwierigkeiten haben und sicherlich nicht alles geklärt bekommen =(

Ich weiß nur das letzte mal wo ich da war (ewige Jahre her) konnte da keiner deutsch bis auf eine und die war zufällig an dem Tag da =D *g*

So ich glaub ich hab alles geschriebenw as ich schreiben wollte... sitz nämlich auf arbeit und krieg dauernd anrufe rein =D da wird man bissl abgelenkt *g*
Briny1709 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2011, 15:10   Hilfe!!! Replace a Consular Report of Birth Abroad Beitrag #6
BobTown Mann
germarican
 
Registriert seit: 24.05.2011
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 100
Schau mal hier das das habe ich auf http://german.austria.usembassy.gov/iv_claim.html gefunden:



Erwerb der Staatsbürgerschaft durch die Grosseltern


Unabhängig davon, ob das Kind beabsichtigt, in den Vereinigten Staaten ansässig zu werden, besteht ein alternatives Verfahren für den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft. Wenn das Kind unter 18 Jahren alt ist und einen Grosselternteil hat, der die Voraussetzungen bezüglich der physischen Anwesenheit wie oben beschrieben erfüllt, kann das Kind im Rahmen des Immigration and Nationality Technical Corrections Act von 1994 (Gesetz über Technische Korrekturen zum Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsrecht) für eine beschleunigte Einbürgerung infrage kommen. Obwohl das Kind keinen Anspruch auf US-Staatsbürgerschaft durch Geburt hat, kann es mittels dieses Verfahrens die US-Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlangen, ohne davor in den Vereinigten Staaten ansässig werden zu müssen. Es ist jedoch erforderlich, dass das Kind zum Zwecke der Einbürgerung in die Vereinigten Staaten reist und davor sämtliche Anträge und Unterlagen eingereicht und bewilligt wurden. Genauere Information über Staatsbürgerschaft durch die Großeltern/Citizenship through parents/grandparents (English only) ist auf der USCIS Homepage verfügbar

Geändert von Toapert (15.09.2011 um 21:33 Uhr)
BobTown ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2011, 16:10   Hilfe!!! Replace a Consular Report of Birth Abroad Beitrag #7
Briny1709 Frau
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Ort: Gary, TX :)
Beiträge: 33
Uuhhhh das klingt doch sehr gut =D *G* das würde ja dann auch für mich gelten... hach nein ich bin über 18 *damn* =/ wenigstens mal eine Sorge weniger, wenn das alles so klappt etz nur noch heraus finden was ich alles für DOkumente brauche =) und was es alles kosten wird -.- davor hab ich am meisten Angst... =(
Briny1709 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2011, 16:18   Hilfe!!! Replace a Consular Report of Birth Abroad Beitrag #8
blackmike
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Beiträge: 1.055
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Ja ne, ich les das so dass das Kind unter 18 ist und nen Grosselternteil [...] hat. Von der Mutter les ich da nix
blackmike ist offline   Mit Zitat antworten
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