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03.01.2008, 01:46
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Gemeinsames Kind ~ nur deutscher Pass Beitrag #17
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Amerika Kenner
Registriert seit: 26.07.2005
Ort: El Paso
Beiträge: 421
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Ja ich weiss gar nicht, ich glaub das war ein einfaches Sheet wo man halt Fragen zu den Eltern ausfullen muss, wenn ich mich recht erinner war das fuer einen US Pass. Wo reiche ich das dann ein? Braucht er unbedingt einen US Pass? Fuers reisen hat er ja auch den dt. der noch 10 Jahre oder so gueltig ist.
Ich reise ja auch mit meinem dt. Reisepass nach Deutschland? Oder?
*gruebel*
Welchen Vorteil hat er denn mit einem US Pass bzw. wann brauche ich den ueberhaupt? Beim Immigrationpoint war eine Kopie des Passes meines Mannes ausreichend, plus int. Geburtsurkunde plus unsere Visa halt (wo er nur im SChriftverkehr vom Konsulat erwaehnt wurde)
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03.01.2008, 01:56
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Gemeinsames Kind ~ nur deutscher Pass Beitrag #18
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Gesperrt
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: Tampa Bay Area, Florida.
Beiträge: 9.017
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Zitat:
Zitat von wonderfulmarriagehoney
Ja ich weiss gar nicht, ich glaub das war ein einfaches Sheet wo man halt Fragen zu den Eltern ausfullen muss, wenn ich mich recht erinner war das fuer einen US Pass. Wo reiche ich das dann ein? Braucht er unbedingt einen US Pass? Fuers reisen hat er ja auch den dt. der noch 10 Jahre oder so gueltig ist.
Ich reise ja auch mit meinem dt. Reisepass nach Deutschland? Oder?
*gruebel*
Welchen Vorteil hat er denn mit einem US Pass bzw. wann brauche ich den ueberhaupt? Beim Immigrationpoint war eine Kopie des Passes meines Mannes ausreichend, plus int. Geburtsurkunde plus unsere Visa halt (wo er nur im SChriftverkehr vom Konsulat erwaehnt wurde)
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Also, soweit ich die Situation verstehe (erfahrene US-Eltern und sonstige Kompetenzler, korrigiert mich im Zweifel bitte), darf Dein Sohn (als Deutscher) ohne seine US-Papiere und ohne Aufenthaltsgenehmigung nicht länger als 90 Tage im Land sein, sonst ist er illegal hier. Da er aber durch die Nationalität seines Vaters ohnehin die US-StaBü hat, dürfte es das geringste Problem sein, diese Papiere zu bekommen und Deinem Sohn einen legalen Status zu verschaffen.
Als US-StaBü ist er meines Wissens zudem verpflichtet, bei Einreisen in die USA einen US-Pass vorzulegen. Sprich, falls Du mit Deinem Sohn ausreist, benötigt er für die Wiedereinreise ohnehin einen US-Pass.
Bei Dir ist die Situation, soweit ich das verstehe, insoweit anders, dass Du ja ohnehin nur die deutsche StaBü hast, also reist Du natürlich in beide Richtungen "nur" mit Deinem deutschen Pass (und der Greencard).
Aber von den erfahrenen Eltern mit Kindern doppelter Staatsbürgerschaft kannst Du das sicher sehr viel kompetenter hören.
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03.01.2008, 02:15
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Gemeinsames Kind ~ nur deutscher Pass Beitrag #19
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Gast
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Was mich hier wundert ist, warum Angehoerige der USAF sich sofort nach der Geburt um die amerikanische Geburtsurkunde und Pass fuer ihre Neugeborenen in D oder NL bemueht haben. Wohl doch nicht zum Spass!
Zur Sicherheit wuerde ich doch nachschauen, ob am POE nicht doch ein Datum in den Pass des Kindes eingetragen wurde, das seinen Aufenthaltsgenehmigungzeitraum bedeutet. Oder ihr seid tatsaechlich ein Einzelfall. Soll es ja geben,
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03.01.2008, 05:25
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Gemeinsames Kind ~ nur deutscher Pass Beitrag #20
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Amerika Kenner
Registriert seit: 26.07.2005
Ort: El Paso
Beiträge: 421
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Im seinem Pass ist gar nix eingetragen. Kein Stempel NIX (ausser das 90 Tage Visum von letztem Weihnachtsurlaub~06). Aber bei der Einreise war das okay so, weil er in den Papieren vom Konsulat vermerkt war.
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03.01.2008, 05:26
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Gemeinsames Kind ~ nur deutscher Pass Beitrag #21
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Amerika Kenner
Registriert seit: 26.07.2005
Ort: El Paso
Beiträge: 421
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Zitat:
Zitat von flori
Was mich hier wundert ist, warum Angehoerige der USAF sich sofort nach der Geburt um die amerikanische Geburtsurkunde und Pass fuer ihre Neugeborenen in D oder NL bemueht haben. Wohl doch nicht zum Spass!
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Von uns wollt keiner was. Er wurde als er geboren wurde nur registriert, weil mein Mann dann irgendwelche Taxverguenstigungen gekriegt hat. Des war alles. Die wollten aber keine Geburtsurkunde oder so sehen. Rein gar nix.
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03.01.2008, 05:55
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Gemeinsames Kind ~ nur deutscher Pass Beitrag #22
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Gesperrt
Registriert seit: 16.04.2005
Beiträge: 14.657
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Zitat:
Zitat von wonderfulmarriagehoney
Hallo,
gesetzt der Fall ich wuerde unseren gemeinsamen Sohn (geboren in Deutschland mit dt. Reisepass und dt. Geburtsurkunde) zurueck mit nach Deutschland nehmen wollen und der Vater wuerde das nicht erlauben wollen, welche Chancen habe ich dann, ihn trotzdem mitzunehmen.
Der Kleine hat keinerlei US Papiere, ich habe eine Greencard, wir haben nach dt. Recht geheiratet.
Kann man das ueberhaupt so pauschal sagen?
Unser 2. gemeinsames Kind kommt Anfang Mai zur Welt. Koennte ich zur Entbindung auch nach D. fliegen (natuerlich mit Urlaub bei der Familie) und fuer das Kind dann einen dt. Reisepass beantragen? Welche Papiere brauche ich dann wieder zur Einreise? Reicht wie bei unserem Sohn die Geburtsurkunde und der dt. Reisepass?
PS
Unser Sohn wurde nur als Familienangehoeriger im FRA Schriftverkehr mit vermerkt und uns wurde gesagt, dass wir halt dann bei Gelegenheit nen US Pass beantragen sollen....den gibts aber bis heute nicht...
Danke schonmal im Voraus!
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was mich hier wundert ist, warum eurer SOhn keine Amerikanische und Deutsche Staatsangehoerigkeit hat.
Als unsere ersten 2 Buben in D-Land geboren wurden, hat mein Mann eine Certificate of birth abroad beantragt, so haben sie 2 , eine fuer Texas eine fuer die in Bad Windsheim und die andere die in Sulzbach Rosenberg ausgestellt wurde.
Die anderen 2 wurden in Ft.Irwin geboren, die haben auch 2, und sie haben 2 Paesse, einen Amerikanischen , die mein Mann gleich am Anfang beantragte und einen Deutschen die wir beantragten.
Deshalb kann ich dir so auch icht helfen, da unsere beide haben.
Der grosse nicht mehr, da er ueber 18 ist, und die Deutsche abgelegt hat.
Der 2. wird im November 18, und wird auch entscheiden muessen, aber da wir hier leben, wird er die Deutsche auch ablegen.
Wuerde mich nur interessieren,warum er beide nicht hat, von Geburt an.
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03.01.2008, 06:01
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Gemeinsames Kind ~ nur deutscher Pass Beitrag #23
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Ehrenmitglied
Registriert seit: 11.08.2004
Beiträge: 2.159
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Solaris, deine Soehne muessen sich nicht entscheiden, sie koennen doch beide Staatsbuergerschaften behalten wenn sie wollen. Das war frueher mal, aber wenn die beiden Staatsbuergerschaften von Geburt an sind dann muss man nichtmehr waehlen.
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03.01.2008, 06:06
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Gemeinsames Kind ~ nur deutscher Pass Beitrag #24
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Ehrenmitglied
Registriert seit: 11.08.2004
Beiträge: 2.159
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Zu dem Status von dem Jungen, er hat durch den Vater automatisch die amer. Staatsbuergerschaft, er braucht dafuer als Nachweis nicht unbedingt die "amer." Geburtsurkunde. Er bekommt auch ohne groessere Probleme einen amerikanischen Pass ausgestellt.
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