Das Problem ist das man zwar mit der AC21 eine Erleichterung des Wechseln
vor der GC erreicht hat, gleichzeitig hat man aber vergessen dass es auch noch die INA gibt. Leider gibt's keine Gerichtsurteile welche den Widerspruch klaeren wuerden. In der Praxis duerfte das INS (USCIS) jedoch kaum wegen eines wohl kaum zu beweisenden Umstandes (wie beweist/wiederlegt man eine Absicht ?) eine Naturalization ablehnen. Ich wuerde einfach niemandem empfehlen am 1. Tag nach Erhalt der GC zu kuendigen ein paar Wochen Geduld sollte man noch aufbringen.
Viele Leute lachen ja jeweils uber die Fragen die z.B. auf dem I-94 stehen. Ich habe einfach den Eindruck dass viele Amtsstellen solche schwammigen Regeln haben damit im Zweifelsfall eine Kugel mehr in der Knarre ist um eine Amtshandlung (z.B. Abschiebung) einfacher Begruenden zu koennen ...