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Geschäftsgründungen & Business in den USA

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Alt 26.08.2004, 20:19   Firmegründung ? Gute Branche ? Beitrag #1
Sonja2807
Newbie
 
Registriert seit: 15.08.2004
Beiträge: 18
Firmegründung ? Gute Branche ?

Hallo an alle,

ich habe schon in einem anderen Posting geschrieben, dass mein Schatz zur Zeit eine Helikopterflugschein macht.

Jetzt sind wir auf die Idee gekommen ob wir nicht villeicht eine Flugschule bzw. Helifirma (für Rundflüge , Fotoaufnahmen usw. ) gründen könnten und damit an ein Investor-Visa kommen könnten.

Die Frage ist nur, würde ich dann auch eins bekommen wenn ich mich zur Hälfte an der Finanzierung beteilige ? Oder kann ich automatisch in "unserer " Firma mitarbeiten wenn wir verheiratet sind?

Wie denkt Ihr sind die Chancen in diesem Beruf?

Wird das Visum nur verlängert wenn man zusätzlich Leute einstellt oder auch wenn die Fa. gut läuft aber man keine weiteren Stellen besetzen kann ?

Wäre für alle Antworten dankbar. Auch wenn Ihr meien Traum platzen lassen müsst :roll:

Schöne Grüsse noch

SONJA
Sonja2807 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2004, 20:36   Firmegründung ? Gute Branche ? Beitrag #2
SouthernGuy
Amerika Tourist
 
Registriert seit: 12.02.2003
Beiträge: 240
Grundsätzlich geht das.

Aber: Zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen, geht nicht. Dem "Investor", der das Visum beantragt, müssen 51% der Firma gehören.

Wenn Ihr verheiratet seid, müsstest Du auch eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Bin da aber nicht mehr ganz sicher.

Der Business-Plan, der für den Visumsantrag erstellt werden muss, sollte schon so nach 2-3 Jahren erste US-Angestellte vorsehen. Und natürlich sollte schon geplant sein, irgendwann Amerikaner zu beschäftigen. Sonst sieht's mit der Verlängerung irgendwann schlecht aus.

Robinson hat auf http://www.robinsonheli.com/R44prices.htm übrigens sehr schöne Preislisten und vor allem Operating Cost-Übersichten. Schon erschreckend, dass so ein kleiner R22 schon um die $80 echte Betriebskosten pro Stunde verschluckt. (bei 500 Std/Jahr)
SouthernGuy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2004, 21:30   Firmegründung ? Gute Branche ? Beitrag #3
Michu
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von Michu
 
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 14.155
Re: Firmegründung ? Gute Branche ?

Zitat:
Zitat von Sonja2807
Hallo an alle,

ich habe schon in einem anderen Posting geschrieben, dass mein Schatz zur Zeit eine Helikopterflugschein macht.

Jetzt sind wir auf die Idee gekommen ob wir nicht villeicht eine Flugschule bzw. Helifirma (für Rundflüge , Fotoaufnahmen usw. ) gründen könnten und damit an ein Investor-Visa kommen könnten.

Die Frage ist nur, würde ich dann auch eins bekommen wenn ich mich zur Hälfte an der Finanzierung beteilige ? Oder kann ich automatisch in "unserer " Firma mitarbeiten wenn wir verheiratet sind?

Wie denkt Ihr sind die Chancen in diesem Beruf?

Wird das Visum nur verlängert wenn man zusätzlich Leute einstellt oder auch wenn die Fa. gut läuft aber man keine weiteren Stellen besetzen kann ?

Wäre für alle Antworten dankbar. Auch wenn Ihr meien Traum platzen lassen müsst :roll:

Schöne Grüsse noch

SONJA
Sorry wenn ich das mal ganz krass ausdruecke, ist das glaube ich nur ein Wunschtraum.
Ist zwar voellig legal, aber an den Voraussetzungen duerfte es schon scheitern.

E-2 Visum ist schon Ok, besser wahrscheinlich EB-5.
Aber wie schon im anderen Bereich geschrieben, muss dein Freund die gesamte Ausbildung in den USA wiederholen.

Der Kostenaufwand fuer ein solches Projekt wie es euch vorschwebt, duerfte bei ueber $1.000.000 liegen, wobei ich natuerlich eure Finanzlage nicht kenne.
Weiterhin duerfte es verdammt schwer werden in dieser Branche ueberhaupt einen Platz zufinden.

Hier ist einmal eine Abhandlung von einem US-Kollegen fuer diese Visa-Art:

Zitat:
US-Immigration und das E-2 Investoren Visum

von Rechtsanwalt Clemens W. Pauly, LL.M.

Es gibt verschiedene Arten von Visa, die es dem einzelnen erlauben, in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten. Eines der nützlichsten und die größte Beweglichkeit gewährendes Visum ist das sogenannte E-2 (Investor) Visum, mit welchem sich vorliegender Artikel auseinandersetzen wird. Der Einfachheit halber nennen wir das Visum im folgenden E-2 Visum.

Das E-2 Visum ist für Staatsangehörige von insgesamt 39 Ländern erhältlich. Hierzu zählen von den europäischen Staaten Deutschland, Belgien, Grossbritanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Spanien und die Türkei.

Die Voraussetzungen des E-2 Visums sind im einzelnen:

1. Zwischen den USA und dem Heimatland des Investors muss ein Staatsvertrag bestehen. Das ist bezüglich der im vorangegangenen Abschnitt genannten Staaten der Fall. BEACHTE: Man muss nur ein Staatsangehöriger, nicht aber in dem Vertragsstaat geboren sein. So würde zum Beispiel ein venezualischer Staatsangehöriger, der einen deutsche Pass innehat, für ein E-2 Visum antragsberechtigt sein.

2. Der Investor muss die Kontrolle über das in den USA ansässige Unternehmen ausüben. Das ist der Fall, wenn er mindestens 51% der Unternehmensanteile hat.

3. Sollten an einem Unternehmen mehrere Investoren beteiligt sein, so müssen alle die Staatsangehörigkeit eines der genannten Vertragsstaaten haben. Beispiel: Drei Deutsche kontrollieren 100% des Unternehmens. Sie können in den USA investieren und, vorausgesetzt die übrigen Voraussetzungen sind erfüllt, ein E-2 Visum erhalten.

4. Die Investition muss in dem Sinne aktiv sein, dass geschäftliche Transaktionen nach aussen hin erkennbar sind.

5. Substantielle Investition. Die Investition muss von der Summe her von einigem Gewicht sein und darf nicht nur marginal sein.

6. Die Investition muss Arbeitsplätze schaffen; und

7. Die Person, für die der Investorenstatus begehrt wird, muss eine Schlüsselrolle einnehmen, indem sie entweder der eigentliche Investor, der Geschäftsführer oder ein mit besonderer Ausbildung oder überragenden Qualifikationen ausgestatteter Arbeitnehmer ist.

Der Investor bzw. die Investoren müssen tatsächlich die Kontrolle über das Unternehmen oder das Geschäft ausüben. Kontrolle in diesem Sinne wird von den zuständigen Behörden definiert als Innehabung von mindestens 51% der Geschäftsanteile des Unternehmens, welches die Investition darstellt. Die anwendbaren Vorschriften erlauben auch mehrere Investoren, vorausgesetzt, alle Investoren sind Staatsbürger eines der Vertragsstaaten und kontrollieren mehr als 50% der Geschäftsanteile.

Wie bereits erwähnt, muss die Investition des weiteren "aktiv" sein. Aktiv in diesem Sinne bedeutet, dass die Investition gegenwärtig, real und insbesondere Dienstleistungen oder handelbare Erzeugnisse hervorbringen muss. Es müssen mithin geschäftliche Aktivitäten irgendeiner Art entwickelt werden. Dafür reicht es nicht aus, lediglich Geld auf einem amerikanischen Konto anzulegen. Wenn aber ersichtlich ist, dass mit dem auf dem Konto angelegten Geld laufende Ausgaben des Unternehmens bestritten werden, wie etwa die Begleichung von Rechnungen oder die Anschaffung von Inventar, so stellt dies eine "aktive" Investition dar. Ein weiteres Beispiel, in welchem die Ausstellung des E-2 Visums in Betracht kommt, ist der Erwerb und die Führung von Wohnungseigentum, welches bereits ein Einkommen produzierendes Unternehmen darstellt.

Die Frage, was eine Investition von einigem Gewicht darstellt, ist sehr schwer zu beantworten, da es hier keine klaren Abgrenzungskriterien und Maßstäbe gibt. Den zuständigen Behörden nach gibt es keine Mindestsumme, die zur Bejahung einer Summe von einigem Gewicht erreicht werden müsste.

In der Praxis kann man doch als Faustregel in Erinnerung behalten, dass erst eine Summe über 100.000 USD als substantiell gewertet wird. Bei darunter liegenden Summen sollte man auf die Konsultation eines erfahrenen und qualifizierten Anwalts keineswegs verzichten.

Weiterhin ist zu beachten, dass nur solche Transaktionen als Investitionen anerkannt werden, bei denen der Investor für den Fall des Misserfolges das Risiko selbst trägt, sogenanntes "investment at risk." Das ist bei folgenden Transaktionen der Fall:

A. Kredite, die mit investoreigenem Vermögenswerten gesichert sind.

B. Ungesicherte Kredite, gewährt auf der Basis der Unterschrift des Investors.

C. Bargeldreserven, plaziert auf einnem Geschäftskonto, die von dem Geschäft zum Erwerb von Ausstattungsgegenständen, Inventar und zur Deckung der Anlaufkosten gedeckt werden.

D. Bereits erhobene Ausstattungsgegenstände und Inventar des Unternehmens.

Wenn auch nicht ausdrücklich vorausgesetzt, so wird von den zuständigen Behörden dennoch gefordert, dass die Investition in den USA Arbeitsplätze für Amerikaner schafft. Als Amerikaner in diesem Sinne gelten nicht nur amerikanische Staatsbürger, sondern alle Personen, die sich rechtmässig in den USA aufhalten und eine Arbeitserlaubnis besitzen. Die Investition darf keinesfalls lediglich der Bestreitung des Lebensunterhalts des Investors und seiner Angehörigen dienen. Bei der Frage, ob die Investition nur marginal ist, kommt es entscheidend auf den Umfang der Investition und der zu erwartenden Gewinne an. Bei einer Neuinvestition ist diese Bestimmung natürlich spekulativer Art. Bei Neuinvestitionen ist für diese Bestimmung von erheblicher Bedeutung, ob neben dem Investor selbst noch weitere Angestellte erforderlich sind, damit das Unternehmen funktioniert. Auch ist es wichtig darlegen zu können, dass zur Entlohnung etwaiger Arbeitnehmer ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Schließlich muss der Bewerber für das Visum in dem die Investition darstellenden Unternehmen eine essentielle Rolle einnehmen. Das ist unzweifelhaft der Fall, wenn dem Investor das ganze Unternehmen gehört.

Sollte jedoch mehr als ein Investor an dem Unternehmen beteiligt sein, bedarf es einer sorgfältigen Überprüfung, ob jeder der Investoren fü einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erforderlich ist.

Wenn der Investor vorgenannte Voraussetzungen erfüllt, hat er überaus gute Chancen von der amerikanischen Regierung ein E-2 Visum zu erlangen. Das E-2 Visum hat den grossen Vorteil, dass es für Staatsangehörige der Länder Deutschland, Frankreich, Italien für fünf Jahre ausgestellt wird. Danach kann und wird es in der Regel für weitere Zeitabschnitte verlängert, wenn das Unternehmen noch existiert und betrieben wird und der Inhaber daran noch beteiligt ist.
http://www.cpauly.com/deu/E2visum.htm

Auf die gestzlichen Vorschriften und Bindungen gehe ich erstmal garnicht ein.

Es ist schoen wenn man sich mit "Selbststaendigkeit" beschaeftigt, aber in diesem konkreten Beispiel sehe ich schon erhebliche Probleme dieses zu verwirklichen.

Gruss
Michael
Michu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2004, 22:37   Firmegründung ? Gute Branche ? Beitrag #4
RickM
Newbie
 
Registriert seit: 26.08.2004
Beiträge: 22
Sonja,

zu den Chancen in dem Beruf (habe selber alle Pilotenscheine): das hat vor allem damit zu tun wo ihr arbeiten wollt.

Abgesehen davon dass erstmal noch die Fluglehrer-Lizenz (als Ausbilder) gemacht werden muss, danach der kommerzielle Schein (fuer Personenbefoerderung bzw. Bezahlung von Fluegen), sind z. B. Wisconsin, Illinois, Indiana, Michigan und Ohio ziemlich duerftig. Du hast nicht angegeben, wo ihr wohnt bzw. wo ihr das machen wollt.

Helikopterschein ist eher selten (zu langsam, schwierig zu fliegen), die Besserverdienenden gehen eher zu einer grossen Flugschule, etc. etc..

Und nicht zuletzt: Ihr muesst erstmal einen chopper haben und dann eine Versicherung finden, die einen akzeptablen Beitrag anbeitet. Ohne einige tausend nachgewiesenen Flugstunden wird es eher unwahrscheinlich werden.
RickM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2004, 06:15   Firmegründung ? Gute Branche ? Beitrag #5
VegasGirl
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von VegasGirl
 
Registriert seit: 15.04.2003
Beiträge: 17.410
Sorry, muss da leider auch sagen, dass das Vorhaben sehr unrealistisch ist... es gibt dafuer einfach keinen Markt selbst wenn ihr schon alle Vorraussetzungen erfuellen wuerdet... der Markt ist vollkommen saturated.

Und der Helikopterflugschein allein bringt euch eh nichts... sorry.

Darf ich mal fragen um welche Ausbildung es sich da ueberhaupt dreht?
Vielleicht waere das viele Geld was fuer so eine Ausbildung ausgegeben werden muss besser anders angelegt?
VegasGirl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2004, 06:31   Firmegründung ? Gute Branche ? Beitrag #6
Christoph_AWF
Benutzer
 
Benutzerbild von Christoph_AWF
 
Registriert seit: 03.07.2001
Beiträge: 7.868
Zu einem guten Business Plan gehoert halt auch immer die entprechende Marktforschung. Man sollte halt das anbieten, was der Markt verlangt und nicht umgekehrt. Es sei denn man schafft es Nachfrage nach dem eigenen Proddukt aufzubauen. Dazu gehoert aber in der Regel eher ein grosser Betrag an $$$$.

Christoph
Christoph_AWF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.08.2004, 06:40   Firmegründung ? Gute Branche ? Beitrag #7
VegasGirl
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von VegasGirl
 
Registriert seit: 15.04.2003
Beiträge: 17.410
Und Christoph, ich bin mir so ziemlich sicher, dass in dem Bereich die Nachfrage mehr wie ausgenuetzt ist.
VegasGirl ist offline   Mit Zitat antworten
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