Hätte da auch nochmal paar seltene Fragen zu diesem Thema, daher etwas für die Profis:
Angenommen ich würde eine US-Bürgerin heiraten und frühestens nach 3 Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen, dass ist nicht sehr unwahrscheinlich denn wie einige wissen habe ich eine US-Oma und deshalb auch Bekannte/Freunde in den
USA. (Mehr Informationen zum Status meiner Beziehungen nur per PM

)
1.) Benötig man zwangsläufig bzw. ausnahmslos die Geburtsurkunde für I-130, wenn ein US-Bürger seine Eltern rüber holen will?
Denn das Problem ist, dass die Geburtsurkunde meiner Mutter abhanden gekommen ist und da sie nicht aus der EU kommt, ist es schwer da wieder ran zu kommen. Darüber hinaus besitzt sie nur die deutsche Staatsbürgerschaft; die Kontakte zu der Botschaft ihrer ehemaligen Heimat sind im Gange, aber ich wage nicht die Chance für das Wiederfinden der Dokumente einzuschätzen.
Deshalb meine Frage:
benötigt man zwangsläufig bzw. ausnahmslos die Geburtsurkunde für I-130, wenn ein US-Bürger seine Eltern rüber holen will? Alternativ: Reicht meine originale Geburtsurkunde, in der immerhin offiziell meine Mutter als Mutter eingetragen ist?
Bzw. die originale Tauf-Urkunde meiner Mutter + deutsche Pass meiner Mutter + meine Geburtsurkunde. So beweist man ja mehr als genug wer meine Mutter ist.
Weitere Alternative wäre Stammbuch, in dem beglaubigt Informationen zu meiner Mutter zu finden sind, wie z.B. ihre Eltern, ihre Kinder (meine Wenigkeit etc.)
2.) Falls es klappt, erhalten meine Eltern ja eine Greencard, was ist denn, wenn meine Eltern noch ein Kind haben (mein Bruder), der unter 21 Jahre alt ist, erhält er dann auch eine Greencard, weil ja seine Eltern eine erhalten?
Vielen lieben Dank im Voraus