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13.03.2011, 17:14
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Erst kirchliche Heirat in D und dann standesamtlich in USA. Beitrag #1
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Newbie
Registriert seit: 13.03.2011
Ort: CA, USA
Beiträge: 10
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Erst kirchliche Heirat in D und dann standesamtlich in USA.
Hallo,
habe schon einige hilfreiche Tipps und Infos bekommen und habe jetzt eine Frage, wozu ich noch nichts gesehen habe oder vielleicht hab ich es auch einfach uebersehen..nun gut.
Mein Verlobter ist Amerikaner und ich Deutsche. Er lebt in USA und ich in Deutschland. Seit 01.01.2009 gibt es ja eine neue Gesetzeslage (Wegfall von Personenstandsgesetz 67), das besagt, dass man auch kirchlich heiraten kann in Deutschland ohne vorher standesamtlich geheiratet zu haben. So wie ich das verstanden habe, wäre man nicht vom Gesetz her verheiratet, sonder man führt eine nichteheliche Partnerschaft.
Ich wuerde gerne wissen:
Koennte man erst kirchlich in Deutschland heiraten und dann ein K1 Visum beantragen (Verlobtenvisum), um dann in den USA innerhalb von 90 Tagen nach Einreise dort standesamtlich zu heiraten?
Das wäre doch theoretisch möglich und vorallem auch legal, oder nicht?
Ich wäre dankbar,wenn mir einer Antwort geben koennte,der da irgendwie Erfahrung hat oder Bescheid weiss.
Jetzt schon vielen Dank für eure Antworten !!!
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13.03.2011, 17:15
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Erst kirchliche Heirat in D und dann standesamtlich in USA. Beitrag #2
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Gast
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13.03.2011, 17:52
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Erst kirchliche Heirat in D und dann standesamtlich in USA. Beitrag #3
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Southerner, 8th State
Registriert seit: 15.11.2010
Beiträge: 2.441
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Das geht definitiv NICHT, da man bei einer kirchlichen Trauung in Dtland u.a. vorher die standesamtliche Heiratsurkunde vorlegen muss.
Dies geschieht, weil die Kirchen in Dtland keine "offiziellen" Heiraten durchführen dürfen. Und inoffizielle Heiraten sind nicht mit dem religiösen Aspekt bei der Sache in einklang zu bringen.
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13.03.2011, 19:31
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Erst kirchliche Heirat in D und dann standesamtlich in USA. Beitrag #4
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Newbie
Registriert seit: 13.03.2011
Ort: CA, USA
Beiträge: 10
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Zitat:
Zitat von Samilar
Das geht definitiv NICHT, da man bei einer kirchlichen Trauung in Dtland u.a. vorher die standesamtliche Heiratsurkunde vorlegen muss.
Dies geschieht, weil die Kirchen in Dtland keine "offiziellen" Heiraten durchführen dürfen. Und inoffizielle Heiraten sind nicht mit dem religiösen Aspekt bei der Sache in einklang zu bringen.
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Hallo,
danke für deine Antwort, doch habe gelesen, dass sich das recht nur in der katholische kirche geändert hat. die evangelische kirche verlangt, wie du sagst, noch immer eine standesamtliche heiratsurkunde vor der kirchlichen Trauung.
siehe auch: http://www.theology.de/kirche/amtsha...standesamt.php
und http://www.buzer.de/gesetz/7606/b25515.htm
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13.03.2011, 20:26
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Erst kirchliche Heirat in D und dann standesamtlich in USA. Beitrag #5
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Southerner, 8th State
Registriert seit: 15.11.2010
Beiträge: 2.441
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Verstehe nun nicht ganz was du sagen willst.
Google doch einfach nach Voraussetzung kirchliche Heirat, katholische und evangelische Kirche verlangen beide nach einer vorher geschlossenen standesamtlichen Trauung.
Zumindest was ich gefunden habe. Nur weil der Gesetzgeber nichtmehr auf einer solchen Trauung besteht, bevor die Priester loslegen, heisst das ja nicht das die Kirchen mitmachen.
Und das es keine rein kirchlich geschlossene anerkannte Heirat gibt, habe ich auch schon gesagt.
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14.03.2011, 07:59
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Erst kirchliche Heirat in D und dann standesamtlich in USA. Beitrag #6
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Amerika Kenner
Registriert seit: 28.02.2007
Ort: San Diego, California
Beiträge: 467
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Zitat:
Zitat von Samilar
Das geht definitiv NICHT, da man bei einer kirchlichen Trauung in Dtland u.a. vorher die standesamtliche Heiratsurkunde vorlegen muss.
Dies geschieht, weil die Kirchen in Dtland keine "offiziellen" Heiraten durchführen dürfen. Und inoffizielle Heiraten sind nicht mit dem religiösen Aspekt bei der Sache in einklang zu bringen.
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Nein, falsch. Seit Anfang 2009 kann man auch nur kirchlich heiraten, das ist vor allem für die älteren Paare gedacht, die zwar zusammengehören wollen, aber nicht die Ansprüche auf die Witwenrente verlieren wollen, siehe http://fachanwaeltin-familienrecht-m...-dem-01012009/
Zitat:
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Demzufolge wird der kirchlichen Trauung ohne standesamtliche Trauung wohl nur Symbolwert haben. (...) Vorteil hätte dies für die sogenannte Rentnerehe, bei der zwei Hinterbliebene den kirchlichen Segen wünschen, ohne zivilrechtlich den Status für eine Witwenrente verlieren zu müssen.
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14.03.2011, 15:10
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Erst kirchliche Heirat in D und dann standesamtlich in USA. Beitrag #7
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Southerner, 8th State
Registriert seit: 15.11.2010
Beiträge: 2.441
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Zitat:
Zitat von freuerin
Nein, falsch. Seit Anfang 2009 kann man auch nur kirchlich heiraten, das ist vor allem für die älteren Paare gedacht, die zwar zusammengehören wollen, aber nicht die Ansprüche auf die Witwenrente verlieren wollen, siehe http://fachanwaeltin-familienrecht-m...-dem-01012009/
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Dannn zitiere auch korrekt. Daher wurde bereits seitens der Kirchen angekündigt, das Heiraten ohne Trauschein nur [mit] Ausnahmegenehmigungen möglich sein sollen. Ergo - normal NICHT möglich. Und hier geht es auch nicht um Rentner oder ähnliche Spezialfälle.
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14.03.2011, 15:19
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Erst kirchliche Heirat in D und dann standesamtlich in USA. Beitrag #8
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Amerika Fan
Registriert seit: 13.12.2010
Beiträge: 82
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man könnte es sich auch ganz einfach machen und mal zum telefonhörer greifen und im pfarrbüro anrufen
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