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Visa, Green Card und US Citizenship

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Alt 06.05.2009, 02:42   Einwanderungsvisum trotz Vorstrafe/Eintrag im FZ? Beitrag #33
Kryptos
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Registriert seit: 22.11.2008
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Zitat:
Zitat von Emmaglamour Beitrag anzeigen
Vielleicht war die Strafe nicht erstmalig? Womöglich hakt es da noch an einer anderen Stelle?

DIESER Meinung bin ich auch!!!

Allerdings Emma, lautet die Frage auf den I-94 etc, ob man schon jemals verhaftet oder VERURTEILT wurde. Verurteilt ist man erst dann, wenn ein rechtsgültiges Urteil ergangen ist. Dabei erhebt sich sofort danach die Frage, ob man das angeben muß, wenn die Strafe so gering war, daß sie im Führungszeugnis nicht dokumentiert ist. Denn was da nicht registriert ist, ist auch nicht nachprüfbar.

So, das hat aber mit dem Fall nichts zu tun. Denn DER steht im Führungszeugnis, das vorzulegen und entscheidend ist. Theoretisch wäre die Frage, ob es da überhaupt drin stehen dürfte. Doch da teile ich eher Deine Zweifel. Denn so schnell kommt da nichts rein. Es sei denn es war schon was vorher! Oder die Sache war schwerwiegender.

Sollte es unberechtigt sein, könnte man die Löschung verlangen. Das wird dauern.
Bleibt der Weg über Waiver! Das dauert und kostet. Ohne Anwalt würde ich das nicht machen wollen.
Kryptos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2009, 03:46   Einwanderungsvisum trotz Vorstrafe/Eintrag im FZ? Beitrag #34
Emmaglamour
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.07.2007
Ort: Tampa Bay Area, Florida.
Beiträge: 9.017
Zitat:
Zitat von Kryptos Beitrag anzeigen
Allerdings Emma, lautet die Frage auf den I-94 etc, ob man schon jemals verhaftet oder VERURTEILT wurde. Verurteilt ist man erst dann, wenn ein rechtsgültiges Urteil ergangen ist. Dabei erhebt sich sofort danach die Frage, ob man das angeben muß, wenn die Strafe so gering war, daß sie im Führungszeugnis nicht dokumentiert ist. Denn was da nicht registriert ist, ist auch nicht nachprüfbar.
Nur weil es u.U. nicht im Führungszeugnis steht, hat man doch aber keinen Freibrief zum Lügen...

Zur Formulierung_ Du hast recht. Da steht "... verhaftet oder verurteilt ...". Konkret heißt der Passus: "Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled sibstance; (...)". Das müsste die Fragestellerin ziemlich eindeutig mit "ja" beantworten.

(Wer's nochmal selber nachlesen möchte: http://amsterdam.usconsulate.gov/uploads/images/P9Iq5HW2NS8hA2EWdGRSFg/I-94W.JPG - zweite Seite, Punkt "B")
Emmaglamour ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2009, 04:26   Einwanderungsvisum trotz Vorstrafe/Eintrag im FZ? Beitrag #35
Kryptos
Es kann nur EINEN geben
 
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Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 29.749
Zitat:
Zitat von Emmaglamour Beitrag anzeigen
Nur weil es u.U. nicht im Führungszeugnis steht, hat man doch aber keinen Freibrief zum Lügen...

Zur Formulierung_ Du hast recht. Da steht "... verhaftet oder verurteilt ...". Konkret heißt der Passus: "Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled sibstance; (...)". Das müsste die Fragestellerin ziemlich eindeutig mit "ja" beantworten.

(Wer's nochmal selber nachlesen möchte: http://amsterdam.usconsulate.gov/uploads/images/P9Iq5HW2NS8hA2EWdGRSFg/I-94W.JPG - zweite Seite, Punkt "B")

Absolut richtig!!

Nur ist eben eine Sache, die nicht nachprüfbar dokumentiert ist auch juristisch nicht relevant! Das jedenfalls ist meine Auffassung. - Mit Moral hat das nichts zu tun. Aber was sollen Fragen nach Dingen, die nirgendwo stehen? Da müßten dann schon bei uns ein paar Vorschriften geändert werden. Denn die Rechtssysteme sind nun mal unterschiedlich. Alles was interpretierbar bleibt, ist juristisch immer ein Eiertanz!

Aber bei der Fragestellerin IST es dokumentiert. Insofern ist das keine Frage!
Kryptos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2009, 09:48   Einwanderungsvisum trotz Vorstrafe/Eintrag im FZ? Beitrag #36
Porziobella
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Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Pauli Beitrag anzeigen
Hallo,

hiernach und hiernach gibt es bei einer erstmaligen Geldstrafe unter 90 Tagessaetzen keinen Eintrag im Fuehrungszeugnis.

Gruss

pauli
Das stimmt so auch nicht. hier ist ein abschnitt vom BFJ

Hinweise zur Aufnahme von Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis

Vielfach werden Führungszeugnisse als fehlerhaft beanstandet, weil die Empfänger meinen, eine Verurteilung zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen sei generell nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen.
Dies trifft jedoch nicht zu. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist nämlich nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG -). Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG). Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches ist selbst dann in das Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich um die einzige im Zentralregister eingetragene Strafe handelt (§ 32 Abs. 1 satz 2 BZRG).
Porziobella ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2009, 09:54   Einwanderungsvisum trotz Vorstrafe/Eintrag im FZ? Beitrag #37
Porziobella
Newbie
 
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Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 5
Erstens wollt ich nur sagen es war nicht so das ich ein drogendealer bin oda war oda kilo weisse drogen geschmuggelt habe. Und JA es war meine erste Tat.
Und wenn sich das besser anhoert war ich nicht JUNG UND DUMM sondern nur Dumm.
Ist das dann besser.
Naja jetzt warte ich mal ab mehr kann ich ja auch nicht tun. Und werde auf das Interview warten.

Vielen Dank fuer all die Antworten.
Porziobella ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2009, 10:04   Einwanderungsvisum trotz Vorstrafe/Eintrag im FZ? Beitrag #38
Porziobella
Newbie
 
Benutzerbild von Porziobella
 
Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Emmaglamour Beitrag anzeigen
Zum Eintrag im Führungszeugnis würde ich mich an den Anwalt wenden, der Dich seinerzeit beraten hat.

Aber hierzu ...

... möchte ich Dir gern ins virtuelle Gesicht sagen, dass ich diese Aussagen zum Brechen finde. Wenn Du im Jahr 2009 alt genug bist, um verheiratet zu sein, dann warst Du 2007 alt genug, um Dir über die Konsequenzen einer illegalen Drogeneinfuhr nach Deutschland im Klaren zu sein. Zu versuchen, ein Drogendelikt mit "ich war jung" herunterzuspielen, finde ich unmöglich.

Und bei welcher Frage "nach Vorstrafen" hast Du jeweils "nein" angegeben? Sofern Du bislang mit VWP in die USA eingereist bist, lautet die Frage nicht, ob man schon mal vorbestraft war, sondern ob man schon mal verhaftet worden ist. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Ich war DUMM wenn sich das besser anhoert und zweitens hab ich nicht Kilo weisse drogen nach deutschland geschmuggelt und VERHAFTET aben Sie mich auch nicht. Sie haben nur meine Peronalien aufgenommen und haben mich weiterfahren lassen.
Und in meinen FZ steht nicht das ich vorbestraft bin sondern das ich nur eine geldstrafe bekommen habe.
Und einen Anwalt hatte ich auch nie. Weil ich nie for Gericht war.
Und wenn man mal auf die BfJ seite geht steht da auch warum es sein koennte das es drinsteht auch mit weniger als 90 Tagessaetze und JA ES WAR DIE EINZIGE STRAFE DIE ICH BEGANNEN HABE.
Und ich stehe zu meiner Dummheit.
Porziobella ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2009, 12:48   Einwanderungsvisum trotz Vorstrafe/Eintrag im FZ? Beitrag #39
Gast12639
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Porziobella Beitrag anzeigen
Erstens wollt ich nur sagen es war nicht so das ich ein drogendealer bin oda war oda kilo weisse drogen geschmuggelt habe. Und JA es war meine erste Tat.
Und wenn sich das besser anhoert war ich nicht JUNG UND DUMM sondern nur Dumm.
Ist das dann besser.
Naja jetzt warte ich mal ab mehr kann ich ja auch nicht tun. Und werde auf das Interview warten.

Vielen Dank fuer all die Antworten.
Ja, das klingt besser, und ueberzeugter !

Auch in Zukunft immer voll zu dem stehen, was man getan hat. Dann meistert man seine Zukunft besser und leichter !
Denn Vergangenheit holt dich immer wieder ein. Bei dem Einnen dauerts, Bei dem anderen gehts schneller.
Das gilt fuer Jeden, auch fuer mich.
In dem Sinne
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Alt 06.05.2009, 14:10   Einwanderungsvisum trotz Vorstrafe/Eintrag im FZ? Beitrag #40
Pauli Mann
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von Pauli
 
Registriert seit: 07.08.2007
Ort: am laengsten Fjord Deutschlands
Beiträge: 2.007
@ Proziobella:

Ein Geldstrafe nach den Paragreaphen 174 (Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener), 180 (Foerderung sexueller Handlungen Minderjaehriger) oder 182 (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) liegt hier aber nicht vor. Zudem ist es, wenn ich dich richtig verstanden habe, dein erster und einziger Gesetzeskonflikt.
Insofern ist das von dir zitierte und das im Paragraphen ueber den Inhalt des Fuehrungszeugnisses nicht widerspruechlich. Fraglich bleibt hingegen der Eintrag, der in deinem Fuehrungszeugnis enthalten ist. Und auch bei der Eintragung im Fuehrungszeugnis bzw. der Tilgung sind durchaus schon Fehler vorgekommen.

Gruss

pauli
Pauli ist offline   Mit Zitat antworten
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