Nein, ich werde die Aufnahmen (Ton und Bild) hier in Deutschland ganz normal und legal auswerten. Also ganz normal und offiziell über die Plattenfirma usw. ganz genau so, als würde ich hier in Deutschland in ein Studio gehen. Mit allen GEMA-Anmeldungen, offiziellem Vertrieb und was so dazugehört. In
Amerika würde ich in diesem Fall kein Geld verdienen - erst als "Rücklauf" durch den CD-Verkauf - genau so wie mit den bisherigen Aufnahmen, die ich bislang nur in Deutschland gemacht habe, zum Teil eben dann auch ganz legal und offiziell nach Amerika lizensiert habe usw...
Es geht mir hier also nur darum, ob ich, wenn ich in den USA Dienstleistungen in Anspruch nehme, eine Arbeitsgenemigung brauche.
(Wenn ich die Aufnahmen in Deutschland machen würde und nur zum Abmischen und Mastern nach Amerika schicken würde - vielleicht die fertigen Aufnahmen dort auch Pressen lassen würde (z.Z. lasse ich meine DCs auch im Ausland - Österreich bei Sony DADC - pressen) und dann die fertigen CDs nach Deutschland geliefert bekäme - dann bräuchte ich sicher keine Arbeitserlaubnis...
Aber wenn ich selbst vorort bin und selbst mein Instrument einspiele im Studio in den USA und selbst als Fotograf meine Bilder für Cover und Booklet in den USA schieße...
...ist dann eine Arbeitserlaubnis erforderlich?