eine Kanzlei schreibt folgendes...
"Ein potenzieller Antragsteller für ein E-1 Visum sollte eine Firma in den
USA gründen und das U.S. Geschäft aufbauen, mit dem Visa Waiver oder mit dem B-1 Visum. Die Firma soll schon regelmässigen Handel vorweisen, wenn der E-1 Antrag eingereicht wird.
Mit dem Visa Waiver oder dem B-1 Visum kann der Händler in den USA verhandeln und Verträge unterschreiben, Personal einstellen, usw., aber er darf weder das Geschäft aktiv leiten, noch Personal überwachen, und er darf von der U.S. Firma kein Gehalt erhalten."
Er darf u.a. nicht das Geschäft aktiv leiten? Wer soll den Laden leiten? In den USA gibt es doch bestimmt auch
eine Impressumspflicht inkl. haftenden Gesellschafter, oder nicht?
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Zum Thema B-1 Visum
Die Seite "The American Dream" schreibt dazu...
"Grundsätzlich müssen Antragssteller neben den gängigen Antragsformularen und der Visa-Gebühr ihre festen beruflichen und privaten Bindungen ans Heimatland (nicht USA!) und Ihre Rückkehrabsichten nach Deutschland belegbar nachweisen.
Sollte der Konsularbeamte Grund zur Annahme haben, dass z.B. eine Einwanderungsintention besteht oder Sie eine Arbeit in den USA aufnehem möchten, wird man Ihrem Gesuch mit Sicherheit nicht stattgeben."
Ja wie jetzt? Die Intension ist E1 Visum zu erhalten und in den USA ein Geschäft aufzubauen?!