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Auswandern in die USA

Auswanderung, Greencard und US-Staatsbürgeschaft.


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Alt 11.11.2011, 15:12   E1 Handelsvisum Beitrag #1
Mozartkugel
Newbie
 
Registriert seit: 25.09.2011
Beiträge: 45
E1 Handelsvisum

eine Kanzlei schreibt folgendes...

"Ein potenzieller Antragsteller für ein E-1 Visum sollte eine Firma in den USA gründen und das U.S. Geschäft aufbauen, mit dem Visa Waiver oder mit dem B-1 Visum. Die Firma soll schon regelmässigen Handel vorweisen, wenn der E-1 Antrag eingereicht wird. Mit dem Visa Waiver oder dem B-1 Visum kann der Händler in den USA verhandeln und Verträge unterschreiben, Personal einstellen, usw., aber er darf weder das Geschäft aktiv leiten, noch Personal überwachen, und er darf von der U.S. Firma kein Gehalt erhalten."

Er darf u.a. nicht das Geschäft aktiv leiten? Wer soll den Laden leiten? In den USA gibt es doch bestimmt auch
eine Impressumspflicht inkl. haftenden Gesellschafter, oder nicht?

- - -

Zum Thema B-1 Visum

Die Seite "The American Dream" schreibt dazu...
"Grundsätzlich müssen Antragssteller neben den gängigen Antragsformularen und der Visa-Gebühr ihre festen beruflichen und privaten Bindungen ans Heimatland (nicht USA!) und Ihre Rückkehrabsichten nach Deutschland belegbar nachweisen. Sollte der Konsularbeamte Grund zur Annahme haben, dass z.B. eine Einwanderungsintention besteht oder Sie eine Arbeit in den USA aufnehem möchten, wird man Ihrem Gesuch mit Sicherheit nicht stattgeben."

Ja wie jetzt? Die Intension ist E1 Visum zu erhalten und in den USA ein Geschäft aufzubauen?!


Geändert von Mozartkugel (11.11.2011 um 15:42 Uhr)
Mozartkugel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2011, 16:04   E1 Handelsvisum Beitrag #2
Hermes Mann
Ditat Deus
 
Benutzerbild von Hermes
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 1.505
Zitat:
Zitat von Mozartkugel Beitrag anzeigen
eine Kanzlei schreibt folgendes...

"Ein potenzieller Antragsteller für ein E-1 Visum sollte eine Firma in den USA gründen und das U.S. Geschäft aufbauen, mit dem Visa Waiver oder mit dem B-1 Visum. Die Firma soll schon regelmässigen Handel vorweisen, wenn der E-1 Antrag eingereicht wird. Mit dem Visa Waiver oder dem B-1 Visum kann der Händler in den USA verhandeln und Verträge unterschreiben, Personal einstellen, usw., aber er darf weder das Geschäft aktiv leiten, noch Personal überwachen, und er darf von der U.S. Firma kein Gehalt erhalten."

Er darf u.a. nicht das Geschäft aktiv leiten? Wer soll den Laden leiten? In den USA gibt es doch bestimmt auch
eine Impressumspflicht inkl. haftenden Gesellschafter, oder nicht?

- - -

Zum Thema B-1 Visum

Die Seite "The American Dream" schreibt dazu...
"Grundsätzlich müssen Antragssteller neben den gängigen Antragsformularen und der Visa-Gebühr ihre festen beruflichen und privaten Bindungen ans Heimatland (nicht USA!) und Ihre Rückkehrabsichten nach Deutschland belegbar nachweisen. Sollte der Konsularbeamte Grund zur Annahme haben, dass z.B. eine Einwanderungsintention besteht oder Sie eine Arbeit in den USA aufnehem möchten, wird man Ihrem Gesuch mit Sicherheit nicht stattgeben."

Ja wie jetzt? Die Intension ist E1 Visum zu erhalten und in den USA ein Geschäft aufzubauen?!

Mal abgesehen davon das die E-Visa bis aufs kleinste Detail besprochen wurde, würde mich die Quelle interessieren.
Hermes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2011, 16:07   E1 Handelsvisum Beitrag #3
Mozartkugel
Newbie
 
Registriert seit: 25.09.2011
Beiträge: 45
http://www.immigrationvisausa.com/De...ISUM_E_1_.aspx

und

http://www.americandream.de/b1-b2-visum

So, ein Link zum ausführlichst-besprochenen-Thema würde mich hingegen interessieren
Mozartkugel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2011, 16:33   E1 Handelsvisum Beitrag #4
Hermes Mann
Ditat Deus
 
Benutzerbild von Hermes
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 1.505
Zitat:
Zitat von Mozartkugel Beitrag anzeigen
http://www.immigrationvisausa.com/De...ISUM_E_1_.aspx

und

http://www.americandream.de/b1-b2-visum

So, ein Link zum ausführlichst-besprochenen-Thema würde mich hingegen interessieren
Nur eine kleine Auswahl:
http://www.amerika-forum.de/statuswe...sum-89440.html
www.amerika-forum.de/e1-visum-97324.html
www.amerika-forum.de/e1-visum-92892.html
www.amerika-forum.de/e1-visum-92892.html
Hermes ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2011, 17:32   E1 Handelsvisum Beitrag #5
Mozartkugel
Newbie
 
Registriert seit: 25.09.2011
Beiträge: 45
danke für die Links, bloß beantworten diese meine Frage nicht.
Mozartkugel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2011, 02:59   E1 Handelsvisum Beitrag #6
Kryptos
Es kann nur EINEN geben
 
Benutzerbild von Kryptos
 
Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 29.763
Zitat:
Zitat von Mozartkugel Beitrag anzeigen
danke für die Links, bloß beantworten diese meine Frage nicht.

Ich versuch's mal :

Was Kanzeien schreiben ist bis auf wenige Ausnahmen ziemlicher Blödsinn. Die versuchen alles in dem Licht darzustellen, daß der Leser zu dem Schluss kommt: Ohne Kanzlei schaffe ich das nie!

Die Wahrheit ist: Wenn der Leser es nicht selbst schaffen KÖNNTE, schafft es eine Kanzlei auch nicht!

Du brauchst zur Vorbereitung des Geschäftes ÜBERHAUPT kein Visa. Denn alles, was Du mit dem B-Visa darfst, darfst Du mit VWP auch. Einziger Unterschied: die Dauer des Aufenthaltes.
Man kann aber leicht innerhalb von 90 Tagen alles auf die Reihe für ein lauffähiges Unternehmen bringen. Nur wenn tatsächlich extreme Besonderheiten sind, dann kann man an ein B-Visa denken und es auch bekommen dafür (mit Begründung).

In diesem Fall wird der Consular Officer den Zusammenhang erkennen. Das E-Visa ist sowieso KEIN Einwanderungs-Visa. Und die vorbereitenden Arbeiten für dieses E-Visa sind sehr wohl auch mit B-Visa erlaubt.

Hier mal der Link zum Manual for Consular Officers hinsichtlich des E-visa's:

http://www.state.gov/documents/organization/87220.pdf

Studier das mal in Ruhe.... Dann weisst Du eine Menge mehr!
Kryptos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2011, 15:46   E1 Handelsvisum Beitrag #7
Mozartkugel
Newbie
 
Registriert seit: 25.09.2011
Beiträge: 45
mittlerweile kenne ich mich mit dem ganzen Visa Zeugs etwas besser aus.
Für uns kommt entweder L-1 oder E-1 in Frage.

Am einfachsten wäre es natürlich in der GC Lotterie zu gewinnen
Mozartkugel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2011, 15:57   E1 Handelsvisum Beitrag #8
Hermes Mann
Ditat Deus
 
Benutzerbild von Hermes
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 1.505
Zitat:
Zitat von Mozartkugel Beitrag anzeigen
mittlerweile kenne ich mich mit dem ganzen Visa Zeugs etwas besser aus.
Für uns kommt entweder L-1 oder E-1 in Frage.
Das ist ja schön. L-1 mit Aussicht auf auf Greencard?

Zitat:
Zitat von Mozartkugel Beitrag anzeigen
Am einfachsten wäre es natürlich in der GC Lotterie zu gewinnen
Das stimmt, wär will da schon nicht gewinnen
Hermes ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

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