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Visa, Green Card und US Citizenship

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Alt 28.10.2005, 13:41   DV- Staatangehörigige. Was ist das genau ? Beitrag #1
coco3
Newbie
 
Registriert seit: 13.09.2005
Beiträge: 21
DV- Staatangehörigige. Was ist das genau ?

Hi there,

ich wollte die DV machen, stoße auf die Teilnahmebedingungen. Darin steht dass Staatangehörige eines Landes ist in meisten Fäellen, das Land wo man geboren ist.
OK !
Ich bin in einem Land geboren, deren Leute IN-eligible für die DV ist, besitzt aber jedoch nur noch einzig die deutsche Staatburgerschaft.

Frage: bin ich qualifiziert für die DV oder nicht.

Danke cho-ma für die Antwort.
Gruss
coco3
coco3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2005, 13:54   DV- Staatangehörigige. Was ist das genau ? Beitrag #2
serabe
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von serabe
 
Registriert seit: 21.01.2005
Beiträge: 3.863
Schau mal hier:

http://www.auswanderer-forum.com/for...ad.php?t=55599


"1. WAS BEDEUTET DER BEGRIFF "STAATSANGEHÖRIGER"? GIBT ES FÄLLE, IN DENEN PERSONEN, DIE NICHT IN EINEM TEILNAHMEBERECHTIGTEN LAND GEBOREN WURDEN, EINEN ANTRAG STELLEN KÖNNEN?

Unter einem "Staatsangehörigen" versteht man für gewöhnlich eine in einem bestimmten Land geborene Person, unabhängig vom derzeitigen Wohnort oder der derzeitigen Nationalität dieser Person. Für Einwanderungszwecke kann man unter einem "Staatsangehörigen" jedoch auch eine Person verstehen, die das Recht hat, gemäß der Vorschriften von Paragraf 202 (b) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes einem anderen Land als demjenigen "zugeordnet" zu werden, in dem sie geboren wurde.

Wenn beispielsweise ein Hauptantragsteller in einem nicht für das diesjährige DV-Programm antragsberechtigten Land geboren wurde, kann er die "Zuordnung" zu einem Land geltend machen, in dem sein diesen Anspruch begründender Ehegatte geboren wurde. Ihm wird jedoch kein DV-1 erteilt, es sei denn, der Ehegatte hat ebenfalls Anspruch auf ein DV-2, das ihm erteilt wird. Beide müssen gemeinsam im Rahmen der DVs in die Vereinigten Staaten einreisen. In gleicher Weise kann ein minderjähriges unterhaltsberechtigtes Kind dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden.

Und schließlich kann ein Antragsteller, der in einem für das diesjährige DV-Programm nicht antragsberechtigten Land geboren wurde, dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden, so lange kein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers in dem nicht teilnahmeberechtigten Land wohnhaft war. Im Allgemeinen werden Personen nicht als Einwohner eines Landes angesehen, in dem sie nicht geboren oder in das sie nicht rechtmäßig eingebürgert wurden, wenn sie das Land nur vorübergehend besuchen oder sich aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen für ein Unternehmen oder die Regierung in dem Land aufhalten.

Ein Antragsteller, der die "Zuordnung" zu einem anderen Land geltend macht, muss diesbezügliche Angaben auf dem Registrierungsantrag machen."


Und hier ist auch nochmal ein interessanter Thread, der das Thema etwas erklaert:

http://www.auswanderer-forum.com/for...ad.php?t=55604





serabe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2005, 21:03   DV- Staatangehörigige. Was ist das genau ? Beitrag #3
greencardgratis
Wahl-Amerikaner
 
Registriert seit: 06.08.2001
Beiträge: 624
Hallo,

die Staatsbürgerschaft interessiert nicht.

Wenn dein Geburtsland nicht teilnehmen darf, darfst Du nicht teilnehmen.

Ausnahme: Bist Du verheiratet und der Ehepartner ist in einem Land geboren, daß teilnehmen darf, dann kannst Du sein Land nutzen und darfst teilnehmen.

Gruß
Markus
greencardgratis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2005, 21:26   DV- Staatangehörigige. Was ist das genau ? Beitrag #4
Foreigner
Amerika Fan
 
Registriert seit: 06.02.2002
Beiträge: 67
Die deutsche Version der DV-Anleitung ist aeusserst missverstaendlich, da diese voellig unnoetigerweise von Staatsangehoerigkeit redet und anschliessend den Begriff neu definiert (siehe http://www.auswanderer-forum.com/for...ad.php?t=55828 fuer Beispiel.)

Sofern das Englisch fuer Dich kein Problem ist, lies Dir am besten das ganze da durch. Das sollte eigentlich alle Fragen beantworten.
Foreigner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2005, 23:52   DV- Staatangehörigige. Was ist das genau ? Beitrag #5
Michu
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von Michu
 
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 14.155
Im englischen ist es nun nicht anderes wie ich auch schon einmal schrieb:

Native of a country whose natives qualify: In most cases this means the country in which the applicant was born. However, there are two other ways a person may be able to qualify. First, if a person was born in a country whose natives are ineligible but his/her spouse was born in a country whose natives are eligible, such person can claim the spouse's country of birth provided both the applicant and spouse are issued visas and enter the U.S. simultaneously. Second, if a person was born in a country whose natives are ineligible, but neither of his/her parents was born there or resided there at the time of his/her birth, such person may claim nativity in one of the parents' country of birth if it is a country whose natives qualify for the DV-2007 program.

http://travel.state.gov/pdf/dv07bulletin.pdf

Mit Geburt erhaelt jeder normalerweise die Staatsangehoerigkeit des jeweiligen Landes.

Gruss
Michael
Michu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2005, 08:11   DV- Staatangehörigige. Was ist das genau ? Beitrag #6
coco3
Newbie
 
Registriert seit: 13.09.2005
Beiträge: 21
Zitat:
Zitat von Michu
Mit Geburt erhaelt jeder normalerweise die Staatsangehoerigkeit des jeweiligen Landes.
Gruss
Michael
Normalerweise: JA.
Es ist aber hier nicht normal der Fall.
Bsp. Kinder von Ausländer bekommt nicht automatisch die deutsche Staatbürgerschaft, wenn sie in D geboren sind.
Die Ursprung-Staatbürgerschaft der Eltern bekomme das Kind auch nicht, weil sie nicht dort geboren sind bzw. nicht registriert sind. Sie sind sozusagen Staatenlos.

In der Form wurde nur den Normal-Fall beschrieben. So verstehe ich das.

coco3
coco3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2005, 09:29   DV- Staatangehörigige. Was ist das genau ? Beitrag #7
MaDe Mann
Gouverneur
 
Benutzerbild von MaDe
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Las Vegas, NV
Beiträge: 1.824
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Coco3,
dann hast Du wohl irgendetwas falsch gemacht oder falsch verstanden.
Denn nach:

BGBL 1973 II 1534
Jedes Kind muss unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register eingetragen werden und einen Namen erhalten.
und
BGBL 1992 II 122
(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben...

Natürlich trabt Dir kein Staatsbediensteter hinterher sondern Du solltest schon Deine eigenen Sohlen bemühen.
Das Recht besteht jedoch!
MaDe ist offline   Mit Zitat antworten
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