Hallo zusammen!
Zitat:
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Ihr Kind hat durch mindestens ein deutsches Elternteil automatisch die deutsche und durch Geburt in den USA automatisch die amerikanische Staatsangehörigkeit erworben.
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So schreibt es das Deutsche Konsulat aber die Wirklichkeit sieht anders aus.
Meine jüngste Tochter ist hier in Spanien geboren und durch meine deutsche Staatsangehörigkeit hätte ihr ja dann auch „automatisch“ die deutsche Staatsangehörigkeit zugestanden.
Es kann eigentlich nichts mit den Spaniern zu tun haben denn die haben ihr sofort die spanische Staatsbürgerschaft gegeben und obwohl ich der „deutsche“ Vater bin (im Familienstammbuch steht’s ja auch drin) habe ich mit den deutschen Behörden (Konsulat in Barcelona) fast 5 Jahre lang gekämpft (!) und gestritten (!) damit meine Tochter auch „die Deutsche“ bekam.
Sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft erst eine Woche vor ihrem 5ten Geburtstag erhalten. Wäre sie schon 5 gewesen, hätte ich sie zwar nicht adoptieren müssen aber es wäre der gleiche Weg und der gleiche „Papierkram“ gewesen.
Das mit der doppelten Staatsangehörigkeit gibt es hier offiziell gar nicht. Auskunft Deutsches Konsulat in Barcelona: Für uns ist sie Deutsche und für die Spanier ist sie Spanierin.