Geh zum Standesamt, wie Pitti Dir empfahl. Dein Fall scheint im Namensrecht
vorgesehen zu sein. Kannst ja das mitnehmen:
: 49. Beseitigung hinkender Namensführung
:
: Führt ein Deutscher, der auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, nach
: dem Recht des ausländischen Staates, dessen Staatsangehöriger er auch ist, einen
: anderen Familiennamen als den, den er nach dem Recht im Geltungsbereich des Gesetzes
: zu führen verpflichtet ist, so kann die »hinkende Namensführung« dadurch beseitigt
: werden, dass der im Geltungsbereich des Gesetzes zu führende Familienname in den
: Familiennamen geändert wird, der nach dem Recht des anderen Staates zu führen ist.
: Soll dagegen der andere Familienname aufgegeben werden, so ist der Betroffene an die
: Behörden des Staates zu verweisen, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt.
http://www.verwaltungsvorschriften-i...II31331317.htm