Um die in dem Bereich:
http://www.auswanderer-forum.com/for...ad.php?t=51018
genannten „Jobs“ antreten zu koennen, bedarf es des J-Visums.
Im nachfolgenden ist beschrieben, wie das Visum beantragt werden muss und kann.
Austauschbesucher (J-Visum)
Austauschbesuchervisum - in die
USA als Au-Pair, Austauschschueler, Praktikant oder für einen Ferienjob
Wer mit einem Austauschprogramm oder als Au-Pair in die Vereinigten Staaten reisen moechte, braucht ein Austauschbesuchervisum, da dies der einzig legale Weg ist, um in die USA einzureisen. Auch Praktikanten und Personen, die einen Ferienjob in den USA annehmen moechten, benoetigen ein Austauschbesuchervisum.
Die Austauschorganisation muss das Formblatt DS-2019 ausstellen (ehem. IAP-66) und zuschicken. Wenn man dieses Formblatt erhalten hat, kann man damit den Visumsantrag stellen.
Ausnahmen:
Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren moechten, dann koennen Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benoetigen KEIN Austauschbesuchervisum. Gleiches gilt für Rechtsreferendare, die in den USA eine Wahlstation durchlaufen moechten. Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahmen.
Das Gesetz über Einwanderung und Staatsbuergerschaft sieht zwei Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für Teilnehmer eines Austauschprogramms in den USA vor. Das „J" Visum gilt für Austauschprogramme im Bereich Bildung und Kultur, die durch das Department of State, Bureau of Public Affairs bestimmt werden, waehrend das „Q" Visum für internationale kulturelle Austauschprogramme vorgesehen ist, die durch die Einwanderungsbehoerde (ICE) genehmigt werden.
WAS IST EIN „J" VISUM?
Das „J" Besucherprogramm soll den Austausch von Personen mit Kenntnissen und Faehigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft foerdern. Die Teilnahme ist moeglich für Studenten aller akademischer Grade; Auszubildende, die eine Ausbildung in Firmen, Institutionen und Behoerden erhalten; Lehrkraefte an Grundschulen, weiterfuehrenden Schulen und Sonderschulen; Professoren, die an einer Hochschule lehren oder Forschung betreiben moechten; Forschungswissenschaftler; Personen in der Ausbildung in medizinischen und damit verbundenen Bereichen und für internationale Besucher, die zu Reisezwecken, zur Beobachtung, Konsultation, Forschung, Weiterbildung, zur Weitergabe und Anwendung von spezialisierten Kenntnissen und Faehigkeiten in die USA kommen oder für Teilnehmer organisierter Programme mit direktem Personenaustausch.
WAS IST EIN „Q" VISUM?
Das „Q" Programm für den internationalen kulturellen Austausch ermoeglicht eine praktische Ausbildung, die Arbeitsaufnahme, und es soll zur Weitergabe von Informationen in den USA beitragen ueber die Geschichte, Kultur und Traditionen im Herkunftsland des Teilnehmers.
FINANZIELLE MITTEL
Teilnehmer an einem „J" Programm muessen ueber ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung aller anfallenden Kosten verfuegen, oder die finanziellen Mittel muessen durch die Austauschorganisation in Form eines Stipendiums oder einer anderen Form der Unterstuetzung bereitgestellt werden. „Q" Austauschbesucher werden von ihren Arbeitgebern in gleicher Hoehe bezahlt wie einheimische Arbeitskraefte in vergleichbaren Positionen.
SCHULISCHE VORBILDUNG
„J" Besucher muessen ueber eine ausreichende schulische Vorbildung, einschliesslich englischer Sprachkenntnisse, verfuegen, um an dem ausgewaehlten Programm teilnehmen zu koennen oder das Austauschprogramm muss so ausgelegt sein, dass Teilnehmer ohne Englischkenntnisse aufgenommen werden koennen. Der „Q" Austauschbesucher muss mindestens 18 Jahre alt sein und Informationen über kulturelle Besonderheiten seines Herkunftslandes vermitteln können.
MEDIZINISCHE AUSBILDUNG IN THEORIE UND PRAXIS
Austauschbesucher, die im Rahmen des „J" Programms für die theoretische und praktische medizinische Ausbildung in die Staaten kommen, muessen bestimmte Sonderauflagen erfuellen. Als Auslaender muessen sie den Aufnahmetest für das Hochschulstudium der Medizinischen Wissenschaften (Foreign Medical Graduate Examination on Medical Studies) ablegen, sie muessen ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen und es gelten zeitliche Beschraenkungen im Hinblick auf die Dauer ihres Programms. Aerzte in Austauschprogrammen, die zu Zwecken der Lehre, Beobachtung, Forschung oder Beratung, die keine oder kaum Patientenbetreuung beinhalten, in die USA kommen, sind nicht an obenstehende Bedingungen gebunden.
ANTRAGSFORMULARE
Teilnehmer an einem „J" Programm muessen ein Formblatt DS-2019 vorlegen, das durch eine anerkannte Austauschorganisation ausgestellt wird. Fuer Teilnehmer an einem „Q" Programm muss ein Formblatt I-129, Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus, bei der US-Einwanderungsbehoerde (Immigration and Naturalization Service - INS) eingereicht und von dieser genehmigt werden. Die Bestaetigung der Petition wird dem Sponsor auf dem Formblatt I-797 mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine genehmigte Petition nicht die Erteilung eines Visums garantiert, falls sich der Antragsteller nach dem Einwanderungs- und Staatsbuergerschaftsgesetz nicht für ein Visum qualifiziert.
NICHT-QUALIFIZIERUNG - SONDERGENEHMIGUNGEN
Das Antragsformular DS-156 listet Personengruppen auf, die nach amerikanischem Recht nicht für Nichteinwanderungsvisa in Frage kommen. In manchen Faellen kann sich ein abgelehnter Antragsteller um die Aussetzung der Visa-Ablehnung bemuehen und ein Visum erhalten, wenn die Genehmigung vorliegt.
VISABEANTRAGUNG
Für ein Visum muessen folgende Unterlagen eingereicht werden:
• bei deutschen Staatsbuergern den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gueltigen Reisepass. Bei Staatsbuergern bestimmter anderer Laender muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gueltig sein;
• ein vollstaendig ausgefuelltes und unterschriebenes Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular kann heruntergeladen werden.
http://usembassy.state.gov/germany-g...816/ds156d.pdf in Deutsch
https://evisaforms.state.gov/ds156.asp?lang=1 in Englisch und Online
• maennliche Antragsteller zwischen 16 und 45 muessen auch das Formular DS-157 einreichen;
http://usembassy.state.gov/germany-g...816/ds157d.pdf in Deutsch
http://travel.state.gov/visa/DS-0157.pdf in Englisch
• alle Antragssteller für F, J und M Visa muessen zusaetzlich das Formular DS-158 (Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund) einreichen;
http://usembassy.state.gov/germany-g...256/ds158d.pdf in Deutsch
http://travel.state.gov/visa/DS-0158.pdf in Englisch
• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;
http://usembassy.state.gov/germany-ger/visa/foto.html
• Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem voruebergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;
• weitere Unterlagen: für den „J"-Antragsteller das Formular DS-2019, für den „Q"-Antragsteller die Notice of Action/Approval I-797 (Original). Diese Unterlagen sind nicht bei den konsularischen Vertretungen erhaeltlich, sondern nur bei der jeweiligen Austauschorganisation bzw. dem Arbeitgeber anzufordern;
• für jeden Antrag ist ein Ueberweisungsbeleg über die Visa-Antragsgebuehr (die Antragsgebuehr kann nicht zurückerstattet werden ) mit dem Originalstempel der Bank beizulegen. Diese Antragsgebühr ist auf folgendes Konto der Botschaft zu ueberweisen: Dresdner Bank AG Berlin, BLZ: 120 800 00, Konto Nr.: 40 512 576 00 Es werden weder Euroschecks noch Bargeld akzeptiert. Fuer bestimmte Nationalitaeten wird zusaetzlich eine Visaausstellungsgebuehr erhoben. Sollte dies auf Sie zutreffen, werden Sie von der Visaabteilung benachrichtigt. Gebuehren koennen nur in Euro überwiesen werden;
Hinweis:
Ab Montag, dem 20. Juni 2005, wird die Visa-Antragsgebühr EUR 85 betragen.http://usembassy.state.gov/germany-g...a/gebuehr.html
• einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rueckumschlag, der gross genug für den Pass ist (kein Einschreiben).
Sowohl „J" als auch „Q" Antragsteller muessen nachweisen, dass sie eine feste Bindung an ihren Wohnsitz im Ausland haben und nur für eine befristete Zeit in die Vereinigten Staaten reisen werden. In welcher Form diese Nachweise zu erbringen sind, kann nicht allgemeingültig festgelegt werden, da sich Gruende und Umstaende der Antragsteller von Fall zu Fall unterscheiden.
VISAINTERVIEW
Alle Antragsteller von J-Visa (Austauschbesucher) muessen ihre Antragsunterlagen persoenlich in Berlin oder Frankfurt einreichen.
Alle Visa-Antragsteller muessen einen Termin mit unserem Visa Informationsdienst zur Beantragung des Visums, biometrischen Datensammlung und einem Visa-Interview mit dem Konsul vereinbaren: Tel. 0190 – 85 00 55 (Eur 1.86/Min.)
http://usembassy.state.gov/germany-g...nfodienst.html
Um weitestgehend sicherzustellen, dass jeder Antragsteller seinen Einreisetermin einhalten kann, wird taeglich eine groessere Anzahl von Terminen speziell für Antragsteller von J und F/M Visa reserviert. Wir werden den Terminplan genau beobachten, um Rueckstaende bei der Terminvergabe moeglichst gering zu halten. Wir empfehlen jedoch allen Antragstellern, sich so frueh wie moeglich um einen Termin zu bemuehen, da die Anzahl der Beantragungen uns nicht im Voraus bekannt ist.
Bearbeitungsdauer
Antragsteller aller hier aufgefuehrten Kategorien sollten erwarten, mehrere Stunden aufwenden zu muessen.
Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rueckumschlag mitbringen. Die Bearbeitungszeit betraegt z.Zt. etwa 2 Wochen.
http://travel.state.gov/visa/tempvisitors_wait.php Wann sollte der Antrag gestellt werden
Aufgrund der beschriebenen Bearbeitungsdauer sollte der Antrag so frueh wie moeglich gestellt werden. Das Amerikanische Gesetz sieht jedoch vor, dass F- und M-Visa fruehestens 90 Tage vor Beginn des jeweiligen Studienbeginns ausgestellt werden koennen; dies betrifft jedoch nicht die Ausstellung von J-Visa. J-Visa sollten so bald wie moeglich nach Erhalt des DS-2019 beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass Inhaber von F-, M- and J-Visa, gemaess der Bestimmungen der Einwanderungsbehoerde (Department of Homeland Security), fruehestens 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Studiums bzw. Austauschprogramms (massgebend sind die Daten in Ihrem I-20 bzw. DS-2019) einreisen duerfen
EINREISE
Ein Visum ist keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten. Die Einwanderungsbehoerde in den USA (USCIS) kann die Einreise verweigern. Diese Behoerde entscheidet über die Dauer des Auftenthalts, nicht der Konsularbeamte in Deutschland. Bei der Einreise vermerkt ein USCIS-Beamter die Dauer des erlaubten Aufenthalts auf dem Formular I-94, Record of Arrival-Departure.
Das SEVIS-Program
SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) ist ein Internet-basiertes System, das F, M und J Visa Teilnehmer (und ihre Familienangehörigen) ab dem Zeitpunkt des Erhalt der ersten Dokumente (entweder das Formular I-20 das das Formuar DS-2019) bis zum Abschluss/Verlassen der Schule oder des Beenden des Austauschprogramms verfolgt.
Für die meisten Antragsteller wird eine SEVIS-Gebühr von $100 erhoben. Wen betrifft diese Gebühr?
http://usembassy.state.gov/germany-g...vis-german.pdf Arbeitsaufnahme
Die Arbeitsaufnahme für Personen mit „J" Status haengt von den Bedingungen des jeweiligen Programms ab. Teilnehmer an Programmen, die eine Ausbildung am Arbeitsplatz, eine Lehr- oder Forschungstaetigkeit oder eine andere Beschaeftigung vorsehen, die eine bezahlte Arbeit einschliessen, duerfen eine solche Arbeit annehmen. Teilnehmer an Programmen, die keine Taetigkeit vorsehen, ist eine Arbeitsaufnahme ausserhalb des jeweiligen Programms nicht gestattet. Das „Q" Programm für den internationalen kulturellen Austausch gestattet ausdruecklich die bezahlte Arbeit als Teil des Programms.
Auflage zur Rueckkehr an den Wohnsitz im Ausland
Bestimmte „J" Austauschbesucher, die an Programmen teilnehmen, die ganz oder teilweise, direkt oder indirekt durch eine Behoerde der amerikanischen Regierung oder der Regierung ihres eigenen Landes finanziert werden, oder die Staatsangehoerige oder Bewohner eines Landes sind, in dem laut Feststellung durch das Department of State, Bureau of Public Affairs, ein Bedarf an Personen mit den Faehigkeiten der Austauschbesucher besteht, muessen nach Beendigung ihres Programms in den USA in ihr Heimatland oder das Land ihres festen Wohnsitzes zurueckkehren und dort zwei Jahre wohnhaft sein, bevor sie ein Einwanderungsvisum, ein Verlobtenvisum oder ein Visum für voruebergehend Beschaeftigte beantragen koennen. „Q" Austauschbesuchern ist die Teilnahme an einem anderen „Q" Programm nicht gestattet, bevor sie nicht ein Jahr ausserhalb der USA wohnhaft waren.
Familienangehoerige
Ehepartner und minderjährige Kinder von Teilnehmern an „J" Programmen koennen „J-2" Visa bei Vorlage einer Ausfertigung des Formblattes DS-2019 beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm in die USA zu folgen. Sie muessen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, die zur Deckung aller in den Staaten anfallenden Kosten erforderlich sind. Unter bestimmten Voraussetzungen koennen Familienangehoerige bei der amerikanischen Einwanderungsbehoerde einen Antrag für eine Arbeitsaufnahme in den USA stellen. Ehepartner und Kinder eines „Q" Besuchers haben kein Anrecht auf ein Einreisevisum in Ableitung des „Q" Visums des Hauptantragstellers.
http://usembassy.state.gov/germany-g...uschvisum.html
Gruss
Michael