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Leben und Arbeiten in den USA

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Alt 06.11.2011, 16:31   D->US: Wo Versteuern, Renten, Absetzbarkeit... Beitrag #1
h2000
Newbie
 
Registriert seit: 15.11.2004
Ort: Bayarea
Beiträge: 8
D->US: Wo Versteuern, Renten, Absetzbarkeit...

Hi,
ich werde im nachstes Jahr eine Postdoc Stelle in Stanford (California) beginnen unter J1. Daher falle ich ja unter den tax treaty, ich bin nun am ueberlegen ob ich hier in D oder in den US versteuern soll.

Ich verdiene 89K, bin verheiratet und habe ein Kind.

Kann mir jemand sagen wieviel fed/state tax ich da zahlen muss? Welchen Wert kann ich bei Witholding allowance eintragen?

Kann ich in den US Kinderbetreung, Umzug, Arbeitsmittel aehnlich wie in D absetzen?

Kann ich Riester/Ruehrup Renten Zuschuss vom Staat bekommen wenn ich in D versteuere? Habe ich Anrecht auf Kindergeld, wenn ich in D versteuere?
Gibt es in den US soetwas wie Kindergeld?

Ich werde zusaetlich Mieteinnahmen in D beziehen, kann ich diese auch entweder in den US oder D versteuern?

Falls ich in D versteuere muss ich dann eigentlich automatisch Rentenbeitraege/Arbeitslosenversicherung/Soli zahlen?

Geändert von h2000 (06.11.2011 um 16:48 Uhr)
h2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2011, 19:33   D->US: Wo Versteuern, Renten, Absetzbarkeit... Beitrag #2
bine22 Frau
Amerika Fan
 
Registriert seit: 17.08.2011
Ort: Newton Highlands, MA
Beiträge: 58
Mit einem J1 Visum ist man fuer die ersten zwei Kalenderjahre ein "non-resident alien".
Das bedeutet, Du muesstest das Formular 1040NR fuer die Steuer benutzen.
Jeder bekommnt eine sogenannte "personal exemption", $3700 die vom besteuerbaren Gehalt abgezogen werden.
Da Du non-resident alien bist kannst Du nur als "married filing separately" die Steuern einreichen und kannst keine exemptions fuer Deine Frau oder Kinder geltend machen.
Demnach kannst Du auch nicht die Kinderbetreueung anrechnen lassen.
Es gibt den "child tax credit" aber auch nur fuer Kinder, die man als "Dependent" angeben kann, was ein non-resident alien aber nicht kann.

Den Umzug koenntest Du nur anrechnen lassen, wenn Du als Angestellter bezahlt wirst. Wenn Du ein Stipendium hast, kann man den Umzug nicht anrechnen lassen.

Als non-resident alien kann man nicht viel absetzen und eine "standard deduction" gibt es auch nicht. Schau mal in die Anleitung fuer das Formular 1040NR.
www.irs.gov/pub/irs-pdf/i1040nr.pdf
Da gibt es auch eine Tabelle am Ende, wo Du den Betrag fuer die zu zahlenden Steuern entnehmen kannst.

Fuer den Fall, dass Du aus dem Ausland (also nicht USA; z.B. Stipendium) bezahlt wirst, dann muesstest Du das Geld nicht in den USA versteuern.


Fuer die withholding allowance muss Du auf federaler Ebene das Formular W4 ausfuellen.
Siehe hier: http://www.irs.gov/businesses/small/...106274,00.html
A nonresident alien subject to wage withholding must give the employer a completed Form W-4 to enable the employer to figure how much income tax to withhold. In completing the form, nonresident aliens should use the following instructions instead of the instructions on Form W-4.
For Forms W-4 completed after December 31, 2005:
  1. Check only "Single" marital status on line 3 (regardless of actual marital status).
  2. Claim only one withholding allowance on line 5, unless you are a resident of Canada, Mexico, South Korea, a U.S. national, or a student or business apprentice from India.
  3. Do not claim “Exempt” withholding status on line 7.
  4. Write “Nonresident Alien” or “NRA” above the dotted line on line 6 of Form W-4.
The rules for state returns are different. California is a community property state.
Have a look here:
http://www.taxes.ca.gov/Income_Tax/newind.shtml

Zu Deutschland kann ich leider nichts sagen.
Aber ich denke Kindergeld bekommt man nur, wenn man in Deutschland wohnt.
bine22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2011, 22:51   D->US: Wo Versteuern, Renten, Absetzbarkeit... Beitrag #3
h2000
Newbie
 
Registriert seit: 15.11.2004
Ort: Bayarea
Beiträge: 8
Hi
vielen Dank fuer die ausfuehrliche Antwort. Also wie gesagt ich werde direkt von der Uni (USA) bezahlt, dennoch habe ich als non-resident alien die Moeglichkeit in Deutschland zu versteuern, korrekt? (tax treaty)

Hast Du denn eine Idee (so ungefaehr) wie meine tax (federal+state) unter diesen Bedingungen ausfallen wuerde?

Da ich in D Ehesplitting betreiben kann, Kinderkrippe zu 2/3 absetzen kann waere das ev. die bessere Loesung..?
h2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2011, 05:21   D->US: Wo Versteuern, Renten, Absetzbarkeit... Beitrag #4
bine22 Frau
Amerika Fan
 
Registriert seit: 17.08.2011
Ort: Newton Highlands, MA
Beiträge: 58
Du muesstest genau ausrechnen, wieviel Steuern Du in den USA oder in De zahlen wuerdest.
Wenn Du nichts fuer die "deductions" hast (siehe instructions for 1040NR), you would be taxed on 89000 - 3700, das waeren ca. $18000 an Steuern (siehe Tabellen am Ende der instructions).

Den tax treaty kannst Du nur in Anspruch nehmen, wenn Du nicht von einer privaten Organisation bexahlt wirst. Ich wurde z.B. in meinem ersten Jahr mit dem J1 Visum vom Howard Hughes Medical Institute bezhlt obwohl ich an der Uni gearbeitet habe. Da konnte ich den Tax Treaty nicht geltend machen.

Leider kann ich zu Steuern in De nichts sagen, bin schon zu lange weg, Du solltest Dir aber genau die instructions durchlesen.
bine22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2011, 05:22   D->US: Wo Versteuern, Renten, Absetzbarkeit... Beitrag #5
bine22 Frau
Amerika Fan
 
Registriert seit: 17.08.2011
Ort: Newton Highlands, MA
Beiträge: 58
Zu Steuern in CA kann ich Dir auch nichts sagen. Schau mal auf der Webseite des Ca Franchise Board
www.ftb.ca.gov
bine22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2011, 08:33   D->US: Wo Versteuern, Renten, Absetzbarkeit... Beitrag #6
h2000
Newbie
 
Registriert seit: 15.11.2004
Ort: Bayarea
Beiträge: 8
Hi bine
erneut vielen Dank. Am wichtigsten waere es noch mal zu klaeren ob ich nun in D versteuern darf. So wie ich es sehe bin ich non-resident alien und excempt individual welcher US-Einkuenfte bezieht (ich werde direkt von der Uni bezahlt). Das DFG wiki sagt dazu folgendes:

Als Non-Resident Alien for Tax Purposes muss man nur das US-Einkommen (US-Source-Income) in den USA versteuern

und dann spaeter:

Besonders hinzuweisen ist auf Article 20 (Visiting Professors and Teachers; Students and Trainees). Nach Absatz 1 ist es möglich in den ersten 2 Jahren Steuerfreiheit auf US Einkünfte in den USA zu beantragen (siehe auch Publikation 901). Diese Einkünfte müssen dann in Deutschland versteuert werden!

Was zaehlt nun?


was kommen denn fuer weiter Kosten auf mich zu. Ich vermute das wenn ich in den US versteuere ich auch Arbeitslosengeld/Social zahlen muss. Was noch?
h2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2011, 02:45   D->US: Wo Versteuern, Renten, Absetzbarkeit... Beitrag #7
bine22 Frau
Amerika Fan
 
Registriert seit: 17.08.2011
Ort: Newton Highlands, MA
Beiträge: 58
WEnn Du den Tax treaty in Anspruch nimmst, musst Du in den USA nicht versteuern (aber trotzdem eine Steuererklaerung machen), in Deutschland schon.
Wenn Du den Tax treaty nicht in Anspruch nimmst, musst Du inden USA nur Dein US-Einkommen versteuern.

Da Du ja auch noch andere Einkuenfte in Deutschland hast, muesstest Du die wahrscheinlich schon in Deutschland vesteuern.

Social security/Medicare muss man als non-resident alien nicht bezahlen.
bine22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2011, 06:10   D->US: Wo Versteuern, Renten, Absetzbarkeit... Beitrag #8
hanni
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Ort: Powder Springs, GA
Beiträge: 3.393
Zitat:
Zitat von bine22 Beitrag anzeigen
Social security/Medicare muss man als non-resident alien nicht bezahlen.
my mother said that it's not quite right the way the sentence is written

nonresident aliens have to pay FICA unless they're here on a F-1, J-1, M-1 or Q-1 visas.

Zitat:
Social Security & Medicare (FICA) Guidelines - Nonresident Aliens

Under Section 3121(b)(19) of the Internal Revenue code, students and scholars temporarily present in the U.S. on F-1, J-1, M-1 and Q-1 visas, are usually exempt from FICA taxes, as long as they are nonresidents for income tax purposes under section 7701(b) of the IRS tax code. This exemption applies to wages paid to them for services performed within the U.S. as long as such services are allowed by INS, and are "performed to carry out the purposes for which such visas were issued to them".

This exemption applies to the following:
F-1 and J-1 Student Visa Holders for the first 5 calendar years.
J-1 Scholars (including Teachers, Professors, Researcher, and Alien Physicians) for the first 2 calendar years.

This exemption does not apply to the following:
Spouse and children on F-2, J-2, M-2, and Q-2 visas
To non-resident aliens who have become resident aliens for tax purposes (Internal Revenue Code section 7701(b))
To non-resident aliens who have changed to any visa status other than F-1, J-1, M-1, or Q-1 status.
source: http://www1.umn.edu/ohr/payroll/inte...ica/index.html

there's some interesting material on this website
http://taxipay.blogspot.com/2008/04/...-articles.html
hanni ist offline   Mit Zitat antworten
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