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Zitat von Marcelo7
danke Tom. Aber wofür benötigt man das Permit?....ausser dass man seine Steuern im voraus bezahlt hat. Wer fragt danach, der Zoll bei der Containerverschiffung? ...oder wenn man bei der Flughafen Immi seine GC abgibt?
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Wie ich das jetzt auf die Schnelle gelesen hab, trifft das diejenigen in den USA, die nicht unter die exceptions fallen mit ihrer Visumskategorie.
Fragen wird danach vermutlich keiner so direkt (weiß das aber selber nicht), aber es könnte aufgrund von Abkommen mit Deutschland auch zur Belangung im Ausland kommen, wenn man dies nicht erledigt hat.
Im Zweifel bei der Beantragung fragen, wo dieses permit dann vorzuzueigen ist. Vielleicht wird es auch automatisiert in der Datenbank erfaßt?
Prinzipiell sollte es gemacht werden, wie beschrieben.
Als Beispiel ist es ja jetzt so, dass dein Freund seinen Status als LPR in den USA aufgibt (da ja die Abgabe der Greencard - übrigends bei USCIS / Botschaft mittels Formular I-407 zu machen).
Wenn er jetzt schön brav gearbeitet hat und nun ausreit und seine Steuererklärung, wenn er dann schon mal in Deutschland ist einfach nicht mehr macht, für das was er in den USA noch gearbeitet und nicht versteuert hat, würde die IRS sozusagen um die Einnahmen umfallen.
Um da auch ganz sicher zu gehen, dass keiner dem Fiskus entwischt, bedarf es dieser "sailing permit", die in ihrem Prozeß einerseits ausweist wie viel man der IRS noch schuldet, und die dann nach bezahlten Steuern auch als Nachweis dient, dass keine Steuerschuld in den USA vorliegt und man sich guten gewissens wieder nach Deutschland als dauerhafter Einwohner begeben kann...
(Habe jetzt die Ausnahme mit der "in dubio pro reo"-Passage weggelassen, laut der einem die IRS ihr Vorschuß-Vertrauen schenkt, was die Steuerzahlung angeht...)