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Alt 02.08.2011, 01:58   Beglaubigung durch Notar auf der Botschaft? Beitrag #1
micky16 Frau
Amerikaner
 
Benutzerbild von micky16
 
Registriert seit: 16.11.2006
Beiträge: 1.184
Beglaubigung durch Notar auf der Botschaft?

Ich plane eine Immobilie in FL (wo sonst?) zu erwerben, doch wird sich das closing nicht mehr ausgehen bis ich Ende August abreise. Meine Maklerin ist mit der guten Idee gekommen, ich solle einfach zur US Embassy in Wien spazieren und die notwendigen Papiere dort von einem amerikanischen Notar beglaubigen lassen. Amerikaner stellen sich das immer so einfach vor, man fährt dort hin, schildert sein Begehr und das wird dann sofort gemacht. Erstens weiß ich nicht einmal, ob die diesen Dienst anbieten, zweitens auch nicht, wie lange man auf einen Termin wartet. Die Maklerin stellt sich "overnight delivery" vor, also der Verkäufer unterschreibt, das wird gemailt und ich gehe sofort auf die Botschaft, notarisiere und schicke das sofort zurück und in der Früh haben sie die Originaldokumente in Papierform. Das ist sicher nicht möglich.

Weiß jemand,...

1.) Wird das angeboten?

2.) Kosten?

3.) Wartezeit auf Termin?

Ich habe auf der homepage keine Info gefunden und eine Mail an die Botschaft ist nach mehr als einer Woche unbeantwortet (ich habe auch ehrlich gesagt, keine Antwort erwartet).

Ich denke mal, wenn ich selbst in den Flieger steigen würde (was aber nicht möglich ist, weil ich gerade mal fast 3 Moante hier bin), würde ich wohl schneller sein.

Danke für die Antworten!
micky16 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2011, 02:05   Beglaubigung durch Notar auf der Botschaft? Beitrag #2
whitesnake64 Mann
US/German Media Retailer
 
Benutzerbild von whitesnake64
 
Registriert seit: 20.08.2008
Ort: Radcliff, KY
Beiträge: 3.209
Bilder: 20
Ich habe zwar keine Immobilie erworben, aber ein Business. Das Closing habe ich aus Deutschland aus arrangiert, indem ich meiner Vertrauensperson in den USA ein Power of Attorney ausgestellt habe. Das ganze habe ich im Einwohnermeldeamt innerhalb von 5 Minuten ohne Termin für ein paar Euro notarisieren lassen.

D.h. im Endeffekt brauchen die nur dein Power of Attorney im Original. Alle anderen Unterlagen unterzeichnet vorort deine Vertrauensperson.

Warum einfach, wenns auch kompliziert geht

Geändert von whitesnake64 (02.08.2011 um 02:08 Uhr)
whitesnake64 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2011, 02:08   Beglaubigung durch Notar auf der Botschaft? Beitrag #3
atlanta1611
Newbie
 
Benutzerbild von atlanta1611
 
Registriert seit: 14.01.2011
Ort: Atlanta
Beiträge: 27
hi micky,
bist du amerikanischer staatsbuerger? ich weiss naemlich definitiv, dass auf der us embassy in wien ein sogenannter 'notarize' service fuer us buerger angeboten wird.

heisst, dort wird gegen eine (undramatische) gebuehr amtlich bestaetigt wird, dass du etwas persoenlich unterschrieben hast. die genaue summe weiss ich nicht mehr, ich glaub es waren um die 20$.

falls es das ist, was du brauchst, sollte es kein probem sein. viel glueck.
atlanta1611 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2011, 02:25   Beglaubigung durch Notar auf der Botschaft? Beitrag #4
micky16 Frau
Amerikaner
 
Benutzerbild von micky16
 
Registriert seit: 16.11.2006
Beiträge: 1.184
Danke mal für die Antworten.

Nein, bin kein US-Bürger.

Also das mit der Vertrauensperson kann man vergessen, ich habe ja niemanden hier und die Maklerin weigert sich beharrlich, die Last so eines power of attorney auf sich zu nehmen.

Außerdem würde das auch für mehrere Ankäufe gelten oder immer nur für den einen für den es ausgestellt ist?
micky16 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2011, 02:49   Beglaubigung durch Notar auf der Botschaft? Beitrag #5
whitesnake64 Mann
US/German Media Retailer
 
Benutzerbild von whitesnake64
 
Registriert seit: 20.08.2008
Ort: Radcliff, KY
Beiträge: 3.209
Bilder: 20
Zitat:
Zitat von micky16 Beitrag anzeigen
Also das mit der Vertrauensperson kann man vergessen, ich habe ja niemanden hier und die Maklerin weigert sich beharrlich, die Last so eines power of attorney auf sich zu nehmen.

Außerdem würde das auch für mehrere Ankäufe gelten oder immer nur für den einen für den es ausgestellt ist?
Du kannst deinen Power of Attorney (POA = Vollmacht) so konstruieren wie du möchtest: für einen oder für alle Ankäufe. Ich an deiner Stelle würde einen fähigen Anwalt konsultieren, der dir die POA definiert. Dann hätte dann auch deine Maklerin keine Probleme das für dich durchzuführen, wenn diese "sicher" im Sinne aller Beteiligten ist.
whitesnake64 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2011, 12:50   Beglaubigung durch Notar auf der Botschaft? Beitrag #6
micky16 Frau
Amerikaner
 
Benutzerbild von micky16
 
Registriert seit: 16.11.2006
Beiträge: 1.184
Danke für die Antworten. Hast du zufällig eine grobe Vorstellung, was das ungefähr kostet. Sind das hunderte oder tausende von Dollar?

Macht das jeder "public notary" oder auch die "title company"?
micky16 ist offline   Mit Zitat antworten
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