So, nun nochmal zum B2: der INS ist ein seltsames Gebilde. Ausserdem herrscht Willkuer:-(! Einen Einspruch einzulegen, nachdem der officer Dir an der Grenze Deine 180 Tage nicht gegeben hat ist eine Moeglichkeit, aber Du solltest dieser Moeglichkeit von vornherein aus dem Weg gehen, da es nur wieder mit Aerger verbunden ist.
Ein B1-Visum auf 'Business' ausgerichtet basiert auf folgendem: Du darfst z.B. fuer Deine Firma in den
USA arbeiten, jedoch KEIN sog. "PRODUCTIVE LABOUR", d.h. Du darfst nach Bueroraeumen suchen, Dir Angestellte zu Vorstellungsterminen holen, an Meetings teilnehmen, Kunden akqurieren, usw., alles organisatorische Arbeiten eben. Du darfst NICHT auf einer payroll erscheinen!!
Der officer am port of entry will nun also mit groesster Wahrscheinlichkeit von Dir wissen, was Du hier tust und warum Du 6 Monate Aufenthalt brauchst. Wenn Du ihm Deine Gruende hierfuer logisch und rhetorisch wiedelegst, solltest Du auch Deine 180 Tage bekommen. Du musst zusaetzlich Dein Rueckflugticket in Betracht ziehen, denn es macht nicht viel Sinn, wenn Dein Ticket auf einen Rueckflug nach 3 Monaten ausgelegt ist; dann wird Dich der Officer fragen warum Du 6 Monate haben willst, wenn doch Dein Rueckflug schon nach 3 Mon. ist.
Mir ist das ganze vor kurzem am airport LAX passiert und ich zaehlte meine Gruende auf. Ich wurde wiederholt gefragt, wann denn mein "Projekt" beendet sei. Ich sagte daraufhin immer wieder, dass ich dies nicht absehen kann, da wir in einer Business Gruendungsphase sind und ich durch die ganzen USA reisen muss, um div. Bueros zu finden incl. Mitarbeiter. Kein officer kann verlangen, dass diese Arbeit nach 2-3 Mon., abgeschlossen ist.
Noch ist das B auf 6 Monate ausgelegt, Du hast dafuer auch Deine Visagebuehr bezahlt und es steht Dir zu, Dich 6 Monate in den USA aufzuhalten.
Schlag deren Willkuer mit guten Argumenten - lass Dir was einfallen das 'Hand und
Fuss' hat.
Da Du ja von einem B2 gesprochen hast, das auf 'pleasure'(pers. Gruende/Urlaub) basiert kommt das o.g. fuer Dich evtl. in Betracht, da in Deinem Visum sowieso "B1/B2" stehen wird. Du musst dann also im Flugzeug das WEISSE I94 ausfuellen anstatt das gruene. Nach dem Grund der Reise wird nicht mehr gefragt. Vergiss nicht im Antrag Gruende aufzufuehren, warum Du nach Ablauf des Visums 100%ig wieder nach Deutschland zurueckkehrst (sog. "STRONG TIES").
Gruesse,
ANDY
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