Fahrzeuge, die ihr aus Europa in die
USA eingefuehren wollt, muessen alle die US-Standards erfuellen.
Fahrzeuge, die im Ausland nach US-Normen produziert werden, sind ueblicherweise fuer den sofortigen Export und den anschliessenden Verkauf in den USA vorgesehen. Es ist deshalb unwahrscheinlich, dass ein im Ausland angebotenes Fahrzeug allen US-Vorschriften entspricht. Ihr muesst skeptisch sein, wenn ein Verkaeufer behauptet, dass ein Fahrzeug diesen Vorschriften entspricht oder ohne weiteres angepasst werden koennte.
Fahrzeuge, die den Vorschriften der USA nicht entsprechen, muessen umgeruestet, wieder ausgefuehrt oder vernichtet werden.
Da die Vorschriften jederzeit erweitert und geaendert werden, solltet ihr euch vor dem Fahrzeugkauf im Ausland bei den zustaendigen US-Behoerden genauestens zu informieren.
U.S. Department of Transportation (DOT)
Director of the Office of Vehicle Safety Compliance
400 7th Street, SW
Washington, DC 20590
Telefon 001/ 202/ 6 46 50 95
Fax 001/ 202/ 3 66 10 24
www.nhtsa.dot.gov/cars/rules/import
Die zulaessigen Abgasmesswerte fuer importierte Fahrzeuge sind aus einem Merkblatt des Umweltministeriums ersichtlich. Dieses Merkblatt und weitere Informationen zur Einfuhr von Kraftfahrzeugen sind unter folgender Anschrift erhaeltlich:
U.S.Environmental Protection Agency (EPA)
Imports Section
401 M Street SW
Washington DC 20460
Telefon: 001/ 202/ 2 60 59 22
Telefax: 001/ 202/ 2 60 62 57
email

ublic-access@epamail.epa.gov
Sicherheits-, Stossstangen- und Diebstahlsicherungsvorschriften
Kraftfahrzeuge, die juenger als 25 Jahre sind, muessen den US-Sicherheitsbestimmungen entsprechen, die in dem Jahr in Kraft waren, in dem euer Fahrzeug produziert wurde. Pkw, die nach dem 1. September 1973 produziert wurden, muessen ausserdem der Stossstangenvorschrift entsprechen. Ihr oder der Einfuehrer muss bei der Einfuhr das Formular DOT HS-7 ausfuellen, das aussagt, ob das Fahrzeug der Sicherheits- und Stossstangenvorschrift entspricht.
Der Automobilhersteller ist verpflichtet, das Fahrzeug mit einer Plakette zu versehen, die bescheinigt, dass diese Vorschriften erfuellt sind.
Fahrzeuge, die diese Plakette des Herstellers nicht haben, werden bei der Einfuhr als "nicht den Vorschriften entsprechend" eingestuft und mit einer Sicherheitsleistung in Hoehe von 150 % des Zollwertes belegt. Diese muesst ihr dann zusaetzlich zur ueblichen Zollkaution zu hinterlegen.
UEblicherweise muesst ihr oder der Einfuehrer einen Vertrag mit einem Einfuhragenten des Verkehrsministeriums schliessen, der das Fahrzeug allen US-Sicherheits- und Stossstangenbestimmungen entsprechend umruesten laesst und diese AEnderungen bestaetigt.
Eine Kopie dieser Bestaetigung muesst ihr dem DOT HS-7-Formular anzuheften und der Zollbehoerde des Einreisehafens zusammen mit der Sicherheitsleistung vorzulegen.
Eine Liste von Einfuhragenten ist beim Verkehrsministerium erhaeltlich und sollte von euch angefordert werden, bevor ihr den Import eines Fahrzeuges beschliesst.
Das Verkehrsministerium schreibt ausserdem vor, dass vor der Einreise festzustellen ist, ob ein bestimmtes Fahrzeugmodell und Herstellungsjahr Importbeschraenkungen unterliegen. Ein Einfuhragent kann dies fuer euch feststellen und sollte es der Fall sein, kann er auf Wunsch einen Antrag auf Sondergenehmigung in eurem Namen einreichen. Die Gebuehren fuer einen solchen Antrag sind im voraus zu zahlen.
Abgas-Standards
Die folgenden Personenkraftwagen, Kleinlastwagen, Lastkraftwagen und Motorraeder unterliegen nationalen Abgasbestimmungen:
• Personenkraftwagen und Kleinlastwagen mit Benzinmotor, die nach dem 31.12.1967 hergestellt wurden.
• Personenkraftwagen mit Dieselmotor, die nach dem 31.12.1974 hergestellt wurden,
• Kleinlastwagen mit Dieselmotor, die nach dem 31.12.1975 hergestellt wurden,
• Lastkraftwagen, die nach dem 31.12.1969 hergestellt wurden,
• Motorraeder mit einem Hubraum von ueber 49 ccm, die nach dem 31.12.1977 hergestellt wurden.
Bei Fahrzeugen ab Baujahr 1974, die zwar nach den Abgasvorschriften der Vereinigten Staaten hergestellt, aber ausserhalb Nordamerikas gefahren wurden, kann es notwendig gewesen sein, die Abgassonde und/oder den Katalysator auszutauschen. Eine formelle Zollabwicklung ist notwendig, um sicherzustellen, dass diese Anforderung erfuellt wurde. Ihr solltet euch vor Verschiffung eures Fahrzeuges mit dem Umweltministerium in Verbindung setzen, um alle Vorschriften detailliert zu erfragen.
Fahrzeuge, die den Vorschriften nicht entsprechen, muessen von einem beglaubigten Einfuhragenten (ICI) eingefuehrt werden.
Ein Verzeichnis ist beim Umweltministerium erhaeltlich. Dieses solltet ihr euch besorgen, bevor ihr euch entscheidet, ein spezielles Fahrzeug einzufuehren. Der Agent ist dafuer verantwortlich, dass das Fahrzeug den Abgasvorschriften der Vereinigten Staaten angepasst wird.(Seit dem 01.07.1988 gibt es die einmalige Befreiung fuer Fahrzeuge, die fuenf oder mehr Jahre ab Herstellungsdatum alt sind, nicht mehr).
Beachtet auch, dass das Umweltministerium die Einfuhr von Fahrzeugen bestimmter Typen, Hersteller und Baujahre nicht genehmigt, sofern nicht ein Einfuhragent (ICI) bereit ist, die Verantwortung zu uebernehmen.
Die fuer die Verschiffung notwendigen Formalitaeten sind von euch, dem Besitzer des Fahrzeuges zu erledigen. Lasst euch von der Reederei oder dem Spediteur das genaue Ankunftsdatum eures Fahrzeuges mitteilen, damit die Zollabfertigung vorbereitet werden kann. Seefracht wird im ersten amerikanischen Hafen, den das Schiff anlaeuft, verzollt, es sei denn, Ihr lasst das Fahrzeug unter Zollverschluss zu einem fuer euch guenstiger gelegenen Zollamt bringen.
Zollbeamten ist es gesetzlich verboten, als Zollagenten aufzutreten oder die Einfuhrzollanmeldung fuer euch auszufuellen. Ihr koennt jedoch einen professionellen Zollagenten mit der Abwicklung der Einfuhrmodalitaeten beauftragen.
Dokumente
Zur Zollabfertigung benoetigen Ihr im Original den Seefrachtbrief der Reederei oder des Spediteurs, die Kaufrechnung, die auslaendischen Zulassungspapiere und alle anderen, das Fahrzeug betreffenden Papiere. Ferner benoetigt Ihr eine im voraus eingeholte schriftliche Genehmigung des Umweltministeriums oder eine am Fahrzeug befestigte Pruefplakette des Herstellers, die in englischer Sprache aussagt, dass das Fahrzeug den Abgasnormen der USA entspricht.
Ihr koennen die Importformalitaeten auch durch einen Einfuhragenten (ICI) abwickeln zu lassen. In diesem Fall, wird dieser das Fahrzeug einfuehren und alle vom Umweltministerium vorgeschriebenen AEnderungen durchfuehren lassen.
Er ist dann dafuer verantwortlich, dass alle Umwelt-Auflagen erfuellt sind. ICI-Einfuhragenten duerfen nur bestimmte Fahrzeuge einfuehren und ihre Gebuehren sind in der Regel sehr hoch.
Beachtet auch die beschriebenen Auflagen des Verkehrsministeriums!
Reinigung des Fahrzeugbodens
Als Schutz vor Einschleppung gefaehrlicher Seuchen verlangt das US-Landwirtschaftsministerium, dass der Fahrzeugboden einzufuehrender Fahrzeuge frei von auslaendischer Erde ist. Lasst den Fahrzeugunterboden also vor der Verschiffung gruendlich per Dampfstrahl oder auf andere Weise reinigen.
Euer Fahrzeug ist kein Umzugscontainer
Zu eurer eigenen Sicherheit und um Unannehmlichkeit zu vermeiden solltet Ihr das Fahrzeug nicht als Behaeltnis fuer persoenliche Gegenstaende benutzen.
Euer Besitz ist dem Diebstahlrisiko im Abgangs- und Bestimmungshafen sowie waehrend des Transportes ausgesetzt. Viele Reedereien und Speditionen verweigern die Annahme eines Fahrzeuges in dem persoenliche Gepaeckstuecke liegen.
Der gesamte Inhalt des Fahrzeuges muss bei der Einfuhrzollabertigung deklariert werden. Bei Unterlassung kann eine Geldstrafe verhaengt und das Fahrzeug samt Inhalt beschlagnahmt werden. Eine Beschlagnahme eures Fahrzeuges ist auch moeglich, wenn sich herausstellt, dass es durch andere als Transportmittel fuer illegale Drogen benutzt worden ist. In diesem Fall habt Ihr noch zusaetzlich mit einer persoenlichen Strafe zu rechnen.
Zollpflichtige Einfuhr
Auslaendische Fahrzeuge, die neu oder gebraucht, zur persoenlichen Nutzung oder zum Verkauf, in die USA eingefuehrt werden, unterliegen folgenden Zollsaetzen:
Personenkraftwagen 2,5 %
Lastkraftwagen 25 %
Motorraeder 3 % oder 3,4 %
Die Zollberechnung geht vom tatsaechlich bezahlten Kaufpreis oder dem aktuellen Wert aus. Als Buerger der USA koennt Ihr euch bei der Rueckkehr in euer Land einen Zollfreibetrag in Hoehe von 400,- US $ sowie den Freibetrag der euch begleitenden Familienmitglieder auf den Wert des Fahrzeuges anrechnen lassen, wenn
• es bei eurer Rueckkehr mitgebracht wird,
• es zum persoenlichen Gebrauch eingefuehrt wird,
• Ihr es waehrend des Auslandsaufenthaltes, von dem ihr zurueckkehrt, erworben wurde.
Zu Zollzwecken definiert man einen "returning U.S. resident" als jemanden, der von einer Reise, einem Arbeits- oder einem Studienaufenthalt aus dem Ausland zurueckkehrt. Nach Abzug des Zollfreibetrags wird auf die naechsten 1.000,- US $ ein pauschaler Zollsatz von 10 % erhoben. Der Restbetrag wird zum regulaeren Satz verzollt.
Zollfreie Einfuhr
Im Ausland beschaeftigte US-Buerger oder US-Staatsbedienstete, die aus dienstlichen oder privaten Gruenden voruebergehend in die USA zurueckkehren, duerfen ein Fahrzeug auslaendischen Fabrikats zollfrei mitbringen, vorausgesetzt, der Aufenthalt in den USA ist nur besuchsweise und ihr macht euren "Non-resident"-Status gegenueber der US-Zollbehoerde geltend und fuehren das Fahrzeug nach Beendigung des Aufenthaltes wieder aus.
Militaer- und Zivilangehoerige der US-Regierung, die nach Beendigung ihrer Dienstzeit im Ausland in die USA zurueckkehren, koennen als Umzugsgut auch ein Fahrzeug, das den amerikanischen Bestimmungen entspricht, einfuehren. Es muss im Ausland gekauft und vor dem Umzug vom Besitzer dort genutzt worden sein. Als Mindestzeitraum fuer den Auslandsaufenthalt gelten 140 Tage.
Nicht in den USA ansaessige Personen (Nonresidents) duerfen ein Fahrzeug zum persoenlichen Gebrauch zollfrei importieren, wenn dies in Verbindung mit ihrer Ankunft geschieht. Fahrzeuge die den Bestimmungen der Vereinigten Staaten nicht entsprechen, muessen binnen eines Jahres wieder ausgefuehrt und duerfen nicht verkauft werden. Es gibt keine Befreiung von der Ausfuhrpflicht und keine Verlaengerung der Einjahresfrist.
Voruebergehende zollfreie Einfuhr aus anderen Gruenden
Ein Fahrzeug samt ueblicher Ausstattung darf von einer nicht in den USA ansaessigen Person voruebergehend dort eingefuehrt werden, um an Rennen oder anderen Veranstaltungen teilzunehmen.
Eine vorherige schriftliche Genehmigung des Umweltministeriums ist dafuer erforderlich; sie wird jedoch nur solchen Fahrzeugen erteilt, von denen die Behoerde ueberzeugt ist, dass Sie nicht fuer den Einsatz auf oeffentlichen Strassen geeignet sind.
Fuer Veranstaltungen ohne kommerziellen Hintergrund kann ein Fahrzeug maximal 90 Tage ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung eingefuehrt werden, wenn der Zollbeamte von der Identitaet und Glaubwuerdigkeit des Einfuehrers ueberzeugt ist.
Das Fahrzeug wird beschlagnahmt, wenn es nicht innerhalb von 90 Tagen wieder ausgefuehrt wird oder Sicherheitsleistung hinterlegt wird.
Ein Rat zur Vorsicht!
Sowohl das Verkehrsministerium wie auch das Umweltministerium weisen darauf hin, dass es zwar unter Umstaenden moeglich ist, ein Fahrzeug einzufuehren, das nicht von vornherein den US-Vorschriften entspricht, die notwendigen AEnderungen jedoch unverhaeltnismaessig aufwendig und teuer sind.
Es ist daher ratsam, Verbote und Beschraenkungen genauestens zu erfragen, bevor man ein Fahrzeug kauft um es in die USA einzufuehren.
Ausnahmen
Die folgenden Fahrzeuge muessen die Abgas- oder Sicherheitsvorschriften nicht erfuellen, duerfen aber nicht in den USA verkauft werden.
• Fahrzeuge, die von Besuchern ohne Wohnsitz in den USA zum persoenlichen Gebrauch fuer nicht laenger als 1 Jahr eingefuehrt werden. Das Fahrzeug muss mit Ablauf der Einjahresfrist ausgefuehrt werden - Ausnahmen oder Fristverlaengerungen sind nicht moeglich.
• Fahrzeuge von Angehoerigen auslaendischer Streitkraefte, diplomatischem Personal und von Mitarbeitern internationaler Organisationen, denen durch das auswaertige Amt frei Einfuhr gewaehrt wurde.
• Fahrzeuge, die zu Ausstellungs-, Forschungs- und Wettbewerbszwecken eingefuehrt werden, sofern sie keine Zulassung fuer den oeffentlichen Strassenverkehr haben.
Auch fuer diese Fahrzeuge sind bei der Einreise die korrekt ausgefuellten Einfuhrdokumente EPA 3520-1 und DOT HS-7 vorzulegen. Zusaetzlich kann von der Zollbehoerde die Vorlage einer schriftlichen Bewilligung verlangt werden. Bedenkt bitte, dass die Kosten der Wiederausfuhr eines Fahrzeuges, dem die Einfuhr verweigert wurde, hoch sein koennen und vom Fahrzeugbesitzer zu tragen sind.