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07.01.2009, 12:36
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Auswandern mit Familie Beitrag #1
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Newbie
Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 4
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Auswandern mit Familie
Hallo,
Ich habe mich bereit erklärt einen erfundenen Erfahrungsbericht über das Auswandern in die USA zu machen. Meine Familie:
- Mann (34) Dipl. Ingenieur
- Frau (32) Dipl. Kauffrau
- Tochter (8) Schülerin
- Sohn (6) Schüler
Wie ich herausgefunden habe könnte der Mann das EB-2 Visum beantragen, weil er über einen höheren akademischen Abschluss verfügt und das in einem freien Beruf (Ingenieurswesen). Eine Stelle bei einer amerikanischen Firma hat er. Diese Firma hat auch schon eine Labor Certification, also eine Bescheinigung, dass kein Amerikaner oder Resident für diese Stelle zur Verfügung steht.
Der Mann wird also aller Vorraussicht das Visum erhalten. Jetzt meine Fragen: 1. Das Diplom wird in den USA nicht anerkannt und ist auch nicht einem Master oder Bachelor gleichzusetzten.
2. Wie steht es mit der Familie, muss für jedes Mitglied ein eigenes entsprechendes Visum eingereicht und beantragt werden oder gibt es sowas wie ein Angehörigenvisum, bei dem die Familie miteinreisen darf, da der Vater der Breadwinner der Familie ist. Oder muss der Mann gar alleine auswandern US- Staatbürger werden und danach durch andere Visa die Familie ins Land holen?
3. Die EB- Visa sind arbeitsbezogene Visa was passiert wenn man den Job verliert und sind diese Visa eine GreenCard oder ist das nur ein Visa und aus dem Visa geht eine GreenCard durch einen erneuten Antrag hervor?
Ich habe mich in diesem Forum bemüht Antworten zu finden, dies ist mir vor allem bei dem Aspekt der Familienauswanderung nicht geglückt. Es tut mir leid, wenn ich einen solchen Beitrag übersehen hab und würde mich über Anregungen und hilfreiche Tipps enorm freuen.
Vielen Dank.
Grüße
Mark
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07.01.2009, 12:54
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Auswandern mit Familie Beitrag #2
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Gast
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Zitat:
Zitat von MMuecke91
Wie ich herausgefunden habe könnte der Mann das EB-2 Visum beantragen, weil er über einen höheren akademischen Abschluss verfügt und das in einem freien Beruf (Ingenieurswesen). Eine Stelle bei einer amerikanischen Firma hat er. Diese Firma hat auch schon eine Labor Certification, also eine Bescheinigung, dass kein Amerikaner oder Resident für diese Stelle zur Verfügung steht.
Der Mann wird also aller Vorraussicht das Visum erhalten. Jetzt meine Fragen: 1. Das Diplom wird in den USA nicht anerkannt und ist auch nicht einem Master oder Bachelor gleichzusetzten.
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Da hast Du so ungefaehr meinen Fall beschrieben. Es stoert hier niemanden, ob das Diplom anerkannt wird oder nicht, solange der Arbeitgeber es anerkennt. Allerdings kann die Person es bei WES evaluieren lassen, dann wird es meistens mit einem Master gleichgestellt. Das ist aber eh nur notwendig, wenn die person weiter studieren moechte, oder eventuell einen Staatsjob annehmen moechte.
Zitat:
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2. Wie steht es mit der Familie, muss für jedes Mitglied ein eigenes entsprechendes Visum eingereicht und beantragt werden oder gibt es sowas wie ein Angehörigenvisum, bei dem die Familie miteinreisen darf, da der Vater der Breadwinner der Familie ist. Oder muss der Mann gar alleine auswandern US- Staatbürger werden und danach durch andere Visa die Familie ins Land holen?
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Fuer die Familie muessen Abhanegigen Visas genmmen werden. Hier im Forum sind einige Experten, die koennen das detailiert erklaeren.
Zitat:
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3. Die EB- Visa sind arbeitsbezogene Visa was passiert wenn man den Job verliert und sind diese Visa eine GreenCard oder ist das nur ein Visa und aus dem Visa geht eine GreenCard durch einen erneuten Antrag hervor?
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Diese Art Visa sind an den Arbeitgeber gebunden, udnkoennen nach einige Jahren in eine GC umgewandelt werden, falls der Arbeitgeber mitspielt.
Wenn der Arbeitnehmer seinen job veliert, hat er, glaube ich, eine sehr kurze Zeitspanne, in der er sich einen neuen Job suchen kann, der auch das Visum uebernehmen kann, ansonsten muss er das land verlassen
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07.01.2009, 13:45
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Auswandern mit Familie Beitrag #3
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Newbie
Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 4
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Auswandern mit Familie
Vielen lieben Dank für deine hilfreiche Antwort.
Wie sieht es für die Frau mit dem Abhängigen Visum aus, hat sie Arbeitserlaubnis und kann sich vor Ort einen Job suchen, muss sie auch einen Job haben, darf sie vielleicht gar nicht arbeiten? Wenn nein, könnte sie selbst auch ein EB-2 Visum beantragen aufgrund ihrer Qualifikationen und eines vorhandenen Jobs und nicht ein Angehörigen Visum? (oder wie der richtige Name des Visums auch immer lautet)
MfG
Mark
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07.01.2009, 14:17
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Auswandern mit Familie Beitrag #4
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Es kann nur EINEN geben
Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 29.749
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Zitat:
Zitat von MMuecke91
Vielen lieben Dank für deine hilfreiche Antwort.
Wie sieht es für die Frau mit dem Abhängigen Visum aus, hat sie Arbeitserlaubnis und kann sich vor Ort einen Job suchen, muss sie auch einen Job haben, darf sie vielleicht gar nicht arbeiten? Wenn nein, könnte sie selbst auch ein EB-2 Visum beantragen aufgrund ihrer Qualifikationen und eines vorhandenen Jobs und nicht ein Angehörigen Visum? (oder wie der richtige Name des Visums auch immer lautet)
MfG
Mark
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Du bist bei Deinem virtuellen Fall gleich ganz hoch rangegangen. Naemlich die direkte Beantragung einer Green Card, also eines s.g. Immigration Visa.
Bei einem GC Holder bekommen die direkte Familienmitglieder automatisch die GC mit. Das gilt fuer die Ehefrau und Kinder unter 18.
Eine GC ist die Vorstufe zur Staatsbuergerschaft. Mit ihr sind viele Rechte verbunden, nicht jedoch das aktive und passive Wahlrecht und die meisten Staats-Jobs. Vor allem aber beinhaltet die GC das Recht zum unbegrenztem Aufenthalt und zur Arbeit.
Damit haben sich die Fragen bzueglich Frau und Kindern erledigt.
Sehr paxisnah ist Dein Beispiel aber nicht. Eine Employment based GC ist langwierig und teuer fuer den Arbeitgeber. Daher wird in der Realitaet meist ein Arbeitsverhaeltnis mit einem temporaeren Visa vorgeschaltet sein, was schon schwierig genug zu bekommen ist. Waehrend des temporaeren Aufenthaltes hier kann dann der AG sich zum sponsorn der GC bereit erklaeren. Denn selbst beantragen kann man die GC nicht. Ausser man hat sehr seltene und besonders herausragende Faehigkeiten.
Doch das nur als Randbemerkung. Du gingst von einem GC Holder aus und fragtest nach der Handhabung bei seiner Frau und den minderjaehrigen Kindern. Die Antwort lautet: Die bekommen ebenfalls die GC und haben deshalb genauso viel oder wenig Probleme wie der Vater.
Geändert von Kryptos (07.01.2009 um 14:19 Uhr)
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07.01.2009, 14:42
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Auswandern mit Familie Beitrag #5
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Koelsch Maedche
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 34.324
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Zitat:
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Wie ich herausgefunden habe könnte der Mann das EB-2 Visum beantragen, weil er über einen höheren akademischen Abschluss verfügt und das in einem freien Beruf
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EB2 ist eine Greencard Kategorie und kann nur von einem AG beantragt werden.....
Zitat:
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Wie steht es mit der Familie, muss für jedes Mitglied ein eigenes entsprechendes Visum eingereicht und beantragt werden oder gibt es sowas wie ein Angehörigenvisum, bei dem die Familie miteinreisen darf
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Wenn die fanilie mit auf dem Antrag steht,bekommen sie auch eine Gc...obwohl ich mal davon ausgehe das du mit EB2 was verwechselt hast......falls es ein E2 fuer Angestellte oder anderen Arbeitsvisa wie H oder L wird, bekommet die Familie das dazu gehoerige Visa.
Zitat:
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3. Die EB- Visa sind arbeitsbezogene Visa was passiert wenn man den Job verliert und sind diese Visa eine GreenCard oder ist das nur ein Visa und aus dem Visa geht eine GreenCard durch einen erneuten Antrag hervor?
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EB sind greencards..wie schon erwaehnt..und damit kannst du arbeiten wo du willst...deshalb denke ich auch das der AG das nicht macht......
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07.01.2009, 14:53
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Auswandern mit Familie Beitrag #6
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Newbie
Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 4
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Auswandern mit Familie
Also muss der Mann ein Visa beantragen. In seinem Fall das E2 Visum,oder? Dann stellt sich wieder die Frage mit der Familie. Mit dem E2 Visum kann er, weil der eine Stelle hat einreisen, arbeiten und wohnen. Dann kann ihn der AG unter Umständen sponsorn und ihm eventuell eine GreenCard verschaffen.
Das E2 Visum ist aber nicht zeitlich begrenzt, oder? Das ist aber das falsche Visum glaub ich das ist das Investitoren visum und er möchte kein unternehmen eröffnen.
Geändert von MMuecke91 (07.01.2009 um 15:29 Uhr)
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07.01.2009, 15:05
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Auswandern mit Familie Beitrag #7
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Es kann nur EINEN geben
Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 29.749
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Zitat:
Zitat von MMuecke91
Gut zu wissen, Vielen Dank.
Das mit dem Arbeitsverhältnis mit einem temporären Visum verstehe ich nicht ganz. Heißt das, dass er zuerst für einen eingeschränkten Zeitraum in die USA geht dort arbeitet und ihm dann der Arbeitgeber vorschlägt ihn zu sponsorn? Also benötigt er ein Non- Immigration Visa.
Ich dachte, wenn man eine Stelle hat und die Qualifikation für dieses EB-2 Visum könnte man es beantragen, dann wenn man es erhalten würde (muss ja nicht sein gibt ja noch andere Bewerber) könnte man in die USA legal auswandern und dort arbeiten und leben für immer und später die GreenCard bekommen und dann noch eventuell US-Staatsbürger werden.
Allerdings scheint das jetzt etwas von mir vereinfachte nicht so einfach zu sein. Wo ist mein Fehler? Warum ist es eigentlich teuer für den Arbeitgeber einen zu sponsorn. Wenn der AN ein guter Arbeiter ist liegt das doch im Interesse der Firma ihn zu behalten.
Danke Mark
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Pebbles hat das schon ganz richtig geschrieben.
Teuer wird es durch Gebuehren und durch die Einschaltung eines Immigration Anwaltes zur Abwicklung. Das ist ratsam, da sonst die Sache nicht klappt (alles sehr restriktiv) und die ganzen Gebuehren trotzdem futsch sind.
Weiterhin berechtigt die GC, fuer jeden AG zu arbeiten. Die Mitarbeiterbindung ist dann auch dahin. Daher als Normalfall das Nonimmigrant Visa. Das dauert schon lange, geht aber wohl schneller als der GC Antrag.
EB-2 ist eine GC Kathegorie, kein Visa. Man kann die GC in dieser Kathegorie nicht selbst beantragen.
Es reicht nicht, einen Job in den USA zu finden, um einwandern zu koennen. Die Einwanderung unterliegt strengen Regeln und Kontingentierungen.
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07.01.2009, 15:27
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Auswandern mit Familie Beitrag #8
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Newbie
Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 4
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Auswandern mit Familie
Ich glaub jetzt hab ichs.
Nur welches Visum muss er beantagen E- Visa sind falsch, H1B Visum ist auch nicht das richtige, L Visum, F Visum auch nicht.
Mal angenommen er hat jetzt das richtige Visum, dann ist es ein Visum mit begrenztem Zeitraum, mit dem er arbeiten und leben darf. Und dann kann der AG ihn sponsorn.
Hoffe das ist von mir richtig verstanden worden.
Dankeschön
Mark
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