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Leben und Arbeiten in den USA

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Alt 29.04.2011, 22:05   Auslandsaufenthalt San Diego - 2-3 Jahre Beitrag #1
dago
Newbie
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 7
Auslandsaufenthalt San Diego - 2-3 Jahre

Hallo zusammen,

auch ich habe die konkrete Option über meine Firma ins Ausland zu gehen.

Die Diskussion ist gerade im vollen Gange, insbesondere im Hinblick auf die Konditionen und Vertragsgestaltung - derzeit "riecht" es nach lokalem Vertrag. Dauer sollen zunächst 2 Jahre mit der Option einer Verlängerung sein. Habe noch ca. ein halbes Jahr Vorlauf...

Mir wurden schon einige potentielle Vertragsbestandteile übermittelt, allerdings habe ich immer noch eine Menge unbeantworteter Fragen, die ich im Vorfeld gerne klären möchte - wäre super, wenn Ihr mir bei einigen Dingen auf die Sprünge helfen würdet...alleine alle Infos zu besorgen ist recht zeitraubend und macht nicht wirklich Spaß!

(1) Visum wird ein L1-B. Ist es korrekt, daß meine Frau automatisch ein L2 Visum erhält, sobald mir das L1-B ausgestellt wird?

(2) Beantragung EAD in San Diego - hat jemand Erfahrungen, wie lange das dauert? Heißt ja immer bis zu 90 Tage, aber sehr unspezifisch.

Hat schon jemand Erfahrungen mit einer Verlängerung einer EAD nach 2 Jahren - habe öfters gelesen, dass dies recht schwer wäre.

(3) Versicherungen würde die Tochtergesellschaft in den USA übernehmen, erscheint mir derzeit im Bereich KV noch etwas unübersichtlich. Verstehe es so, dass es einen Selbstbehalt von US$ 4,500 für die Familie gibt, wovon aber 75 % von der Firma über den Health & Savings Account übernommen werden (verstehe dies als Guthaben, welches nach und nach angesammelt und für Zuzahlungen verwendet wird?). Dental & Vision übernimmt anscheinend die Firma, wie auch weitere Versicherungen. Ist das korrekt und gibt es sonst irgendwas zu beachten?

>>>>
The current program covers the cost of insurance for employee and
their dependents equal to 100% of the plan premium for the XYZ Savings Plan, which is compatible with a Health Savings Account (HSA). The Plan has plan deductibles of $2,250 for a single employee and $4,500 for a family. The company funds 75% of the HSA deductible for employee and family for those employees who are employed for the entire year.
.
.
Dental & Vision coverage - premiums will be paid by the company.
<<<<

Es gibt noch weitere Versicherungen, die die FIrma übernimmt, wie zB Life, short term/long term disability usw.

(4) Aufenthalt ist für 2-3 Jahre geplant - worum ich mich bislang nahezu gar nicht gekümmert habe, sind Auswirkungen auf meine Versicherungen in D, als da wären

(a) Krankenversicherung - bin derzeit in der gesetzlichen KK. Muss heutzutage noch eine Anwartschaft abgeschlossen werden oder kann ich einfach die Mitgliedschaft "ruhen" lassen bzw. kündigen und werde anschließend automatisch wieder aufgenommen. Gibt es hier unterschiede, ob man gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert bei einer gesetzlichen Kasse ist?

(b) Rentenversicherung - wie wirkt sich eine Beitragslücke auf die Rente aus (sofern man davon ausgeht, dass es diese in 30 Jahren noch gibt ;-))? Habe mich nur kurz informiert - scheint mir wenig sinnvoll, freiwillig Beiträge einzuzahlen, um so die spätere Rente zu erhöhen - dann lieber privat ansparen...

(c) Pflegeversicherung - weiß nur, daß diese im ausland keine Leistungen übernimmt und daß ich mich freiwillig weiter versichern kann...aber was bringt mir das - mein verständnis, daß ich nur dann profitieren würde, wenn ich nach Rückkehr D zeitnah die Leistungen in Anspruch nehmen müßte, oder? Sozusagen als Vorversicherungszeit, die erfüllt sein muß?!?

(d) Arbeitslosenversicherung - werden Auslandsjahre mit lokalem Vertrag nach der Rückkehr in D angerechnet? Vermute nicht, oder?

(5) Vertrag in D: ich will mit meiner Firma in D vereinbaren, dass der derzeitige Vertrag ruht und bei Rückkehr aus den USA weitergilt (egal wann ich zurückkomme). Gibt es diesbezgl. irgendwelche "Fallstricke", die man beachten sollte?

Um alle Eventualitäten zu beachten: wie sähe es theoretisch aus, wenn ich ein Rückkehr-Recht im dt Vertrag verankert habe, aber in den USA gekündigt würde?

(6) 401K Plan - macht die Beteiligung daran Sinn, wenn man nur für 2-3 Jahre in den USA bleiben will (jaja, man weiß es nie ;-)). Habt Ihr Erfahrungen damit? Überlege zu verhandeln, daß anstelle dessen weiter in meine AV in D weiter einbezahlt wird von der Firma...weiß aber nicht, ob die SteuerbegünstigUNG auch dann geltend gemacht werden kann, wenn ich zu dem Zeitpunkt gar nicht in D angestllt bin. Vermute mal: nein. Kennt sich jemand damit aus?

(7) Habt Ihr sonst noch wertvolle Tipps, worauf man bei den vertraglichen Dingen achten sollte?

Nach so viel Theorie:
Die schönen Seiten sehen natürlich auch eine tolle Wohnung vor - am liebsten in Strandnähe - ist sowas machbar in San Diego (Miete) oder gänzlich unbezahlbar?

Gibt es spezielle Immobilienseiten für SD, die Ihr empfehlen könnt?

Habt Ihr sonst noch Tipps für Neuankömmlinge in San Diego?

Besten Dank!

Gruß, Dago
dago ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2011, 00:48   Auslandsaufenthalt San Diego - 2-3 Jahre Beitrag #2
rabiene Frau
Koelsch Maedche
 
Benutzerbild von rabiene
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 34.313
Zitat:
Zitat von dago Beitrag anzeigen
!

(1) Visum wird ein L1-B. Ist es korrekt, daß meine Frau automatisch ein L2 Visum erhält, sobald mir das L1-B ausgestellt wird?
Automatisch nicht...sie muss schon mit auf dem Antrag stehen...
Zitat:
Beantragung EAD in San Diego - hat jemand Erfahrungen, wie lange das dauert? Heißt ja immer bis zu 90 Tage, aber sehr unspezifisch.
das ist ueberall gleich..es dauert 90 Tage in der Regel..mal mehr aber selten weniger...
Zitat:
Hat schon jemand Erfahrungen mit einer Verlängerung einer EAD nach 2 Jahren - habe öfters gelesen, dass dies recht schwer wäre.
nein, ist es nicht...und die wird meist solange ausgestellt wie das 94...

Zitat:
Krankenversicherung - bin derzeit in der gesetzlichen KK. Muss heutzutage noch eine Anwartschaft abgeschlossen werden oder kann ich einfach die Mitgliedschaft "ruhen" lassen bzw. kündigen und werde anschließend automatisch wieder aufgenommen. Gibt es hier unterschiede, ob man gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert bei einer gesetzlichen Kasse ist?
Anwartschaft macht nicht viel Sinn, weil sie dich eh wieder nehmen muessen..aber um das genau zu erfahren solltest du dich mit deiner KV unterhalten..ich weiss auch nicht ob sowas still gelegt werden kann..
Zitat:
Rentenversicherung - wie wirkt sich eine Beitragslücke auf die Rente aus (sofern man davon ausgeht, dass es diese in 30 Jahren noch gibt ;-))? Habe mich nur kurz informiert - scheint mir wenig sinnvoll, freiwillig Beiträge einzuzahlen, um so die spätere Rente zu erhöhen - dann lieber privat ansparen...
Du vierlierst nichts, weil dir das aus USA angerechnet wird..du hast also keine luecken....

Zitat:
Arbeitslosenversicherung - werden Auslandsjahre mit lokalem Vertrag nach der Rückkehr in D angerechnet? Vermute nicht, oder?
Denke ich auch nicht....

Zitat:
Vertrag in D: ich will mit meiner Firma in D vereinbaren, dass der derzeitige Vertrag ruht und bei Rückkehr aus den USA weitergilt (egal wann ich zurückkomme). Gibt es diesbezgl. irgendwelche "Fallstricke", die man beachten sollte?
ich kenne es nur mit Arbeitsplatzgarantie fuer eine bestimmte Zeit...wir hatten die erst Laufzeit vom Visum..5 jahre....ob die sich auf "egal wann" einlassen glaube ich kaum,aber fragen kostet nix...

Zitat:
Um alle Eventualitäten zu beachten: wie sähe es theoretisch aus, wenn ich ein Rückkehr-Recht im dt Vertrag verankert habe, aber in den USA gekündigt würde?
da du einen lokalen vertrag hast, musst du Koffer packen und das land verlassen weil die Visumsgrundlage weg ist...wie die dich dann in D beschaeftigen duerfte nicht dein Problem sein..ausser du warst ein boeser Bube in USA,dann bisse ja selber schuld...

Zitat:
401K Plan - macht die Beteiligung daran Sinn, wenn man nur für 2-3 Jahre in den USA bleiben will (jaja, man weiß es nie ;-))
wir haben in 5 jahren fast 100K da drauf und das Geld ist ja dir..wenn du gehen wuerdest kannst du dir das geben lassen ...

Zitat:
Habt Ihr Erfahrungen damit? Überlege zu verhandeln, daß anstelle dessen weiter in meine AV in D weiter einbezahlt wird von der Firma...weiß aber nicht, ob die SteuerbegünstigUNG auch dann geltend gemacht werden kann, wenn ich zu dem Zeitpunkt gar nicht in D angestllt bin. Vermute mal: nein. Kennt sich jemand damit aus?
hanni hier aus dem Forum vielleicht....

Zitat:
Die schönen Seiten sehen natürlich auch eine tolle Wohnung vor - am liebsten in Strandnähe - ist sowas machbar in San Diego (Miete) oder gänzlich unbezahlbar?
Kommt wohl auf dein Gehalt an und was fuer dich unbezahlbar ist.....Strand ist unverschaemt teuer...

Immos kannste mal bei remax.com.....prudential.com...oder hier

http://www.rentals.com/California/San-Diego/
rabiene ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2011, 04:55   Auslandsaufenthalt San Diego - 2-3 Jahre Beitrag #3
Jovel
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von Jovel
 
Registriert seit: 20.06.2010
Ort: San Jose, CA
Beiträge: 2.059
Die meisten Deiner Fragen solltest Du direkt mit den entsprechenden Behörden bzw. Deinem Arbeitgeber abklären, statt Dich auf ein Internet-Forum zu verlassen.
Zitat:
(1) Visum wird ein L1-B. Ist es korrekt, daß meine Frau automatisch ein L2 Visum erhält, sobald mir das L1-B ausgestellt wird?
Nur auf Antrag.
Zitat:
(a) Krankenversicherung - bin derzeit in der gesetzlichen KK. Muss heutzutage noch eine Anwartschaft abgeschlossen werden oder kann ich einfach die Mitgliedschaft "ruhen" lassen bzw. kündigen und werde anschließend automatisch wieder aufgenommen. Gibt es hier unterschiede, ob man gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert bei einer gesetzlichen Kasse ist?
Hier solltest Du Dich unbedingt beraten lassen. Meines Wissens ist die gesetzliche Krankenkasse ohne Anwartschaft nur dann verpflichtet, Dich wieder aufzunehmen, wenn Du nach der Rückkehr schnell wieder in ein Angestelltenverhältnis kommst. Aber bei den vielen Reformen kann das mittlerweile auch wieder anders aussehen.
Zitat:
(b) Rentenversicherung - wie wirkt sich eine Beitragslücke auf die Rente aus (sofern man davon ausgeht, dass es diese in 30 Jahren noch gibt ;-))? Habe mich nur kurz informiert - scheint mir wenig sinnvoll, freiwillig Beiträge einzuzahlen, um so die spätere Rente zu erhöhen - dann lieber privat ansparen...
Es gibt zwischen Deutschland und USA ein Sozialversicherungsabkommen, durch das sich Versicherungszeiten im anderen Land u.U. anerkennen lassen. Näheres findest Du in dieser Broschüre: http://www.germany.info/contentblob/...rochure_DD.pdf
Zitat:
(6) 401K Plan - macht die Beteiligung daran Sinn, wenn man nur für 2-3 Jahre in den USA bleiben will (jaja, man weiß es nie ;-)). Habt Ihr Erfahrungen damit? Überlege zu verhandeln, daß anstelle dessen weiter in meine AV in D weiter einbezahlt wird von der Firma...weiß aber nicht, ob die SteuerbegünstigUNG auch dann geltend gemacht werden kann, wenn ich zu dem Zeitpunkt gar nicht in D angestllt bin. Vermute mal: nein. Kennt sich jemand damit aus?
Wenn die Firma Matching Contributions als Teil der Benefits zahlt ja, sonst nein. Wenn Du Dir das angesparte Geld vor dem Rentenalter auszahlen läßt, mußt Du es nämlich nicht nur versteuern, sondern es werden obendrein noch 10% Strafsteuer abgezogen. Wenn die Matching Contributions die 10% nicht wettmachen, sparst Du besser aus versteuertem Einkommen.
Jovel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2011, 13:03   Auslandsaufenthalt San Diego - 2-3 Jahre Beitrag #4
dago
Newbie
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 7
Hallo Ihr Beiden.

Danke für die Antworten - sicher werde ich mich selber mit den Behörden und Versicherungen auseinander setzen, aber um einen ersten Überblick zu erhalten, finde ich ein solches Forum hilfreich...

Rentenversicherung - über das Abkommen hatte ich schon gelesen, allerdings noch nicht komplett verstanden, wie es umgesetzt wird. Meine im Hinterkopf zu haben, dass für Aufenthalte bis zu 18 Monaten eine Auszahlung nur durch die dt Rentenversicherung im Alter durchgeführt wird, während bei längeren Aufenthalten ein Teil der Rente direkt aus den USA bezogen wird...kann das jemand bestätigen oder dementieren? Werde mir aber in den nächsten Tagen die Broschüre nochmal komplett durchlesen - danke dafür!

401k Plan
Ok - meine Firma würde pro eingezahltem US$ zusätzlich 50 cent dazu zahlen bis zu einer Obergrenze von 6% des Jahresgehaltes - das könnte schon lohnen. habe aber noch nicht ganz verstanden, wie das System funktioniert.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es steuerbegünstigt in etwa wie unsere betriebliche AV, kann aber erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Falls frühere Auszahlung gewünscht, werden die Steuern fällig und zusätzlich eine Strafsteuer von 10%. Ist eine Auszahlung im Alter ins Ausland ohne Probleme möglich? Gilt die Auszahlung auch für Hinterbliebene im Zweifelsfall, wie das bei einer bettr. AV in der Regel für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist...kennt Ihr Euch damit aus und wißt, wo man umfassende Infos zu diesem System finden kann? Ist sicher nicht mein "Nummer-Eins-Thema", aber schon jetzt informieren kann nicht schaden...

Besten Dank und schöne Restwochenede

Dago
dago ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2011, 13:13   Auslandsaufenthalt San Diego - 2-3 Jahre Beitrag #5
rabiene Frau
Koelsch Maedche
 
Benutzerbild von rabiene
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 34.313
Zitat:
Zitat von dago Beitrag anzeigen
. Meine im Hinterkopf zu haben, dass für Aufenthalte bis zu 18 Monaten eine Auszahlung nur durch die dt Rentenversicherung im Alter durchgeführt wird, während bei längeren Aufenthalten ein Teil der Rente direkt aus den USA bezogen wird.
Es geht nicht so um die Auszahlung sondern das du keine Luecken hast...die Zeit in USAird dir angerechnet in D.....wenn es zum Auszahlen kommt und du hast US-Rentenanspruch erwirtschaftet..dann bekommst du halt 2 Renten...

Zitat:
401k Plan
Ok - meine Firma würde pro eingezahltem US$ zusätzlich 50 cent dazu zahlen bis zu einer Obergrenze von 6% des Jahresgehaltes - das könnte schon lohnen. habe aber noch nicht ganz verstanden, wie das System funktioniert.
ganz einfach..das wird per pay check abgezogen und auf ein Konto eingezahlt....wir haben das so das mit dem geld ein broker arbeitet..das investiert und mehr draus macht...

Zitat:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es steuerbegünstigt in etwa wie unsere betriebliche AV, kann aber erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Falls frühere Auszahlung gewünscht, werden die Steuern fällig und zusätzlich eine Strafsteuer von 10%. Ist eine Auszahlung im Alter ins Ausland ohne Probleme möglich? Gilt die Auszahlung auch für Hinterbliebene im Zweifelsfall, wie das bei einer bettr. AV in der Regel für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist...kennt Ihr Euch damit aus und wißt, wo man umfassende Infos zu diesem System finden kann? Ist sicher nicht mein "Nummer-Eins-Thema", aber schon jetzt informieren kann nicht schaden...
Du musst das so sehen wie ein Sparbuch..das ist dein Geld und hat nichts mit der normalen Rente zu tun...
rabiene ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2011, 16:57   Auslandsaufenthalt San Diego - 2-3 Jahre Beitrag #6
Jovel
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von Jovel
 
Registriert seit: 20.06.2010
Ort: San Jose, CA
Beiträge: 2.059
Zitat:
Zitat von dago Beitrag anzeigen
401k Plan
Ok - meine Firma würde pro eingezahltem US$ zusätzlich 50 cent dazu zahlen bis zu einer Obergrenze von 6% des Jahresgehaltes - das könnte schon lohnen.
Dann lohnt es auf jeden Fall. Ich würde Dir empfehlen, die vollen 6% zu sparen, damit Du die maximalen Matching Contributions bekommst. Das ist geschenktes Geld. Allerdings gibt es bei manchen Vertägen "Vesting Periods", was bedeutet, daß die Matching Contributions dem Arbeitnehmer erst nach einer bestimmten Zeit voll gehören. Die Details mußt Du mit Deiner Firma klären.
Zitat:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es steuerbegünstigt in etwa wie unsere betriebliche AV, kann aber erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Falls frühere Auszahlung gewünscht, werden die Steuern fällig und zusätzlich eine Strafsteuer von 10%.
Ist im Prinzip einfach ein System zur nachgelagerten Besteuerung. Dein Beitrag wird vor Versteuerung vom Paycheck abgezogen und auch die Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei. Du bekommst in der Regel einige verschiedene Anlageoptionen angeboten (diverse Fonds und ggf. Firmenaktien), zwischen denen Du selbst auswählen kannst.
Zitat:
Ist eine Auszahlung im Alter ins Ausland ohne Probleme möglich? Gilt die Auszahlung auch für Hinterbliebene im Zweifelsfall, wie das bei einer bettr. AV in der Regel für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist...
Es ist Dein Geld, Du kannst damit machen was Du willst.
Jovel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2011, 15:35   Auslandsaufenthalt San Diego - 2-3 Jahre Beitrag #7
waltera Mann
USA profi
 
Benutzerbild von waltera
 
Registriert seit: 13.05.2008
Ort: Westchester County NY
Beiträge: 573
Zitat:
Zitat von dago Beitrag anzeigen
(1) Visum wird ein L1-B. Ist es korrekt, daß meine Frau automatisch ein L2 Visum erhält, sobald mir das L1-B ausgestellt wird?
Du meinst wohl zeitgleich wenn es mit beantragt wurde. Das ist wohl so.

Zitat:
Zitat von dago Beitrag anzeigen
Dental & Vision übernimmt anscheinend die Firma, wie auch weitere Versicherungen. Ist das korrekt und gibt es sonst irgendwas zu beachten?
bei Dental solltest du genau prüfen welche Cap's es gibt. Oft wird da nur bis zu eine jährlichen Obergrenze bezahlt. Ausserdem hat dental normalerweise ein eigenes deductible.

Zitat:
Zitat von dago Beitrag anzeigen
(b) Rentenversicherung - wie wirkt sich eine Beitragslücke auf die Rente aus (sofern man davon ausgeht, dass es diese in 30 Jahren noch gibt ;-))? Habe mich nur kurz informiert - scheint mir wenig sinnvoll, freiwillig Beiträge einzuzahlen, um so die spätere Rente zu erhöhen - dann lieber privat ansparen...
Du musst entweder die US Social Security Tax zahlen womit du dir geringe amerikanische Rentenansprüche sicherst oder du kannst davon befreit werden, wenn dein Arbeitgeber (d.h. der deutsche Teil der Gesellschaft) freiwillig Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einzahlt.

Zitat:
Zitat von dago Beitrag anzeigen
(d) Arbeitslosenversicherung - werden Auslandsjahre mit lokalem Vertrag nach der Rückkehr in D angerechnet? Vermute nicht, oder?
US Arbeitslosenversicherung kommt nicht in Frage da du ja nach einer Entlassung strenggenommen das Land sofort verlassen musst, dein Visum ist an die Anstellung an eine Firma gebunden. Wenn dein Arbeitgeber keine freiwilligen Beiträge zur deutschen Arbeitslosenversicherung bezahlt dann hast du keinen Versicherungsschutz. Eine Lösung ist mit dem Arbeitgeber einen begrenzen Kündigungsschutz zu vereinbaren z.B. über eine Wiedereinstellungsgarantie in Deutschland.


Zitat:
Zitat von dago Beitrag anzeigen
(5) Vertrag in D: ich will mit meiner Firma in D vereinbaren, dass der derzeitige Vertrag ruht und bei Rückkehr aus den USA weitergilt (egal wann ich zurückkomme). Gibt es diesbezgl. irgendwelche "Fallstricke", die man beachten sollte?
...schriftlich eine Wiedereinstellungsgarantie vereinbaren.


Zitat:
Zitat von dago Beitrag anzeigen
(6) 401K Plan - macht die Beteiligung daran Sinn, wenn man nur für 2-3 Jahre in den USA bleiben will (jaja, man weiß es nie ;-))
Was man wissen muss: es gibt ein 10% Steuerpenalty (also 10% Strafsteuer zusätzlich zu der normalen Besteuerung auf den vollen Entnahmebetrag) bei einer vorzeitigen Entnahme. Allerdings kann ein 401K bei einem steigenden Aktienmarkt und eventuell einem hohem Co-payment der Firma durchaus Sinn machen. Mit 50% Firmenco-payment (das ist aber eher selten) kann man bis zu $26000 im Jahr absolut steuerfrei ansparen. Die Versteuerung erfolgt erst bei der Entnahme im Rentenalter. Auch alle Zinsen und Dividenden sind zunächst absolut steuerfrei (d.h. auch erst bei der Entnahme wird Einkommensteuer erhoben) zumal man wenn der Aufenthalt länger gehen sollte man auch auf das Geld über einen Kredit an sich selbst zugreifen kann welcher keine Steuerpenalty hat aber eben wie jeder Kredit zurückbezahlt werden muss (es ist sozusagen ein Kredit den man an sich selbst vergibt und verzinst an sich zurückzahlen muss, wenn man es nicht tut wird wiederum die Steuerpenalty wirksam).

Geändert von waltera (07.05.2011 um 15:51 Uhr)
waltera ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2011, 18:37   Auslandsaufenthalt San Diego - 2-3 Jahre Beitrag #8
dago
Newbie
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 7
Hallo zusammen,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten, auch an Dich Waltera.

Werde mich sicher bei Gelegenheit wieder hier melden, bin aber jetzt erst mal 3 Wochen im Urlaub, um mich von dem ganzen Stress zu erholen ;-)

Bis bald

Dago
dago ist offline   Mit Zitat antworten
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