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Visa, Green Card und US Citizenship

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Alt 31.08.2010, 12:25   AOS: Mieteinnahmen aus Deutschland? Beitrag #1
Wawa
Newbie
 
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 12
AOS: Mieteinnahmen aus Deutschland?

Hallo miteinander,

ich bin seit 4 Jahren mit einer Amerikanerin verheiratet.

Sie hat einige Zeit hier in Deutschland gewohnt, war danach für ca. ein Jahr in den Staaten und ist nun wieder hier.
Damals hatte sie ein Visum mit Arbeitserlaubnis für Deutschland, welches wir jetzt erneuern lassen möchten. Laut Ausländerbehörde ist das auch kein Problem.

Ich hatte für die USA bislang lediglich ein Besuchervisum ohne Arbeitserlaubnis.

2011 würden wir gerne ein permanent visa für mich beantragen und dann zusammen in die USA gehen. DCF in Frankfurt sollte möglich sein? Sie wird zu dem Zeitpunkt über 6 Monate hier gewohnt haben und gemeldet gewesen sein.

Ich habe mir den entsprechenden Thread hier im Forum durchgelesen und die nötigen Formulare angeschaut. Das einzige Problem ist das AOS, da sie erst einmal keinen Job nachweisen können wird, wenn wir in die USA gehen werden.
Bis sie nach Deutschland gekommen ist, war sie angestellt. Es ist derzeit allerdings unklar, ob ihr Arbeitgeber sie erneut anstellen wird, wenn sie wieder in den USA ist.

Ob wir Unterstützung eines Sponsors haben werden, steht momentan leider auch noch nicht fest.
Meine Familie würde aushelfen, aber da der Sponsor ja in den USA wohnen muss, ist das leider nicht möglich.

Allerdings besitze ich ein Haus mit vier Mietwohnungen hier in Deutschland. Drei davon sind zur Zeit vermietet, eine bewohnen wir. Kann ich diese Mieteinnahmen irgendwie als Einkommensnachweis im AOS geltend machen?
Die Miete würde ja weiterhin bezahlt werden, egal, ob wir in Deutschland oder den USA wohnen. Die Frage ist nur, ob das auch so anerkannt wird...?

Und falls uns das nicht beim AOS helfen würde: würde man mir ein Visum verweigern, wenn wir nicht genug Einkommen in den USA im AOS vorweisen könnten? Oder würde ich trotzdem ein Visum bekommen, vielleicht mit besonderen Auflagen o.Ä.?

Schon mal vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Wawa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2010, 16:28   AOS: Mieteinnahmen aus Deutschland? Beitrag #2
Wawa
Newbie
 
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 12
Ach so, mit AOS meinte ich das I-134 Affidavit of Support und NICHT Adjustment of Status...
Wawa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2010, 17:50   AOS: Mieteinnahmen aus Deutschland? Beitrag #3
Philk2511 Mann
Amerikaner
 
Benutzerbild von Philk2511
 
Registriert seit: 01.08.2009
Ort: West Hollywood, CA -> Tacoma, WA
Beiträge: 1.105
Zitat:
Zitat von Wawa Beitrag anzeigen
... Allerdings besitze ich ein Haus mit vier Mietwohnungen hier in Deutschland. Drei davon sind zur Zeit vermietet, eine bewohnen wir. Kann ich diese Mieteinnahmen irgendwie als Einkommensnachweis im AOS geltend machen?
Die Miete würde ja weiterhin bezahlt werden, egal, ob wir in Deutschland oder den USA wohnen. Die Frage ist nur, ob das auch so anerkannt wird ...
Wir hatten auch keine Jobs, als wir in die USA sind. Als Einkommensnachweis haben wir die Einnahmen aus einer Mietwohnung in D und einer in London, UK (in dieser haben wir vorher gewohnt, war dann aber zu dem Zeitpunkt vermietet) angegeben. Dazu hatten wir noch etwas Erspartes und ein paar Aktiensparplaene, allerdings keine Riesensummen. Der Beamte hat die Unterlagen einmal kurz ueberflogen und das wars, keine Probleme.

Zur Info, meine Frau ist Amerikanerin und das Ganze war in London.
Philk2511 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2010, 00:00   AOS: Mieteinnahmen aus Deutschland? Beitrag #4
Wawa
Newbie
 
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 12
Zitat:
Zitat von Philk2511 Beitrag anzeigen
Als Einkommensnachweis haben wir die Einnahmen aus einer Mietwohnung in D und einer in London, UK (in dieser haben wir vorher gewohnt, war dann aber zu dem Zeitpunkt vermietet) angegeben.
Gibt es dafür noch ein spezielles Formular?

Das affidavit of support kann ja nur meine Frau (oder ggf. ein Sponsor aus USA) ausfüllen. Die Mietverträge der Wohnungen habe aber nur ich unterschrieben, sie nicht.
Genau genommen supportet also nicht sie mich durch die Mieteinnahmen, sondern ich mich selbst (das kommt zwar aufs Gleiche heraus, aber ich weiß nicht, wie genau die das beim Konsulat nehmen).

Oder geben wir das nicht im Formular an, sondern geben zusätzlich Kopien der Mietverträge und meiner Kontoauszüge ab?
Wawa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2010, 01:04   AOS: Mieteinnahmen aus Deutschland? Beitrag #5
Philk2511 Mann
Amerikaner
 
Benutzerbild von Philk2511
 
Registriert seit: 01.08.2009
Ort: West Hollywood, CA -> Tacoma, WA
Beiträge: 1.105
Zitat:
Zitat von Wawa Beitrag anzeigen
Gibt es dafür noch ein spezielles Formular?

Das affidavit of support kann ja nur meine Frau (oder ggf. ein Sponsor aus USA) ausfüllen. Die Mietverträge der Wohnungen habe aber nur ich unterschrieben, sie nicht.
Genau genommen supportet also nicht sie mich durch die Mieteinnahmen, sondern ich mich selbst (das kommt zwar aufs Gleiche heraus, aber ich weiß nicht, wie genau die das beim Konsulat nehmen).

Oder geben wir das nicht im Formular an, sondern geben zusätzlich Kopien der Mietverträge und meiner Kontoauszüge ab?
Meine Frau ist auf dem Kauf- und dem Mietvertrag der einen Wohnung. Sie ist nicht auf den Konten oder auf der anderen Wohnung. Wir haben das Formular ausgefuellt und Kopien der Vertraege und Kontoauszuege mit zur Botschaft genommen. Desweiteren haben wir ein I-864a ausgefuellt, bei dem deine Einkuenfte zu denen deines Sponsor (deiner Frau) hinzugezaehlt werden. Du kannst dich, da ihr verheiratet seid und zusammen lebt/leben werdet (davon gehe ich mal aus ), dich ueber deine Frau dann doch indirekt selbst sponsern. Lade einfach mal das Formular runter und lies dir die erste Seite durch, das sollte alles erklaeren.

http://www.uscis.gov/files/form/i-864a.pdf

Ich hatte noch vergessen, das wir ausserdem ein Schreiben ihres Bruders hatten, dass wir bei ihm zeitlich unbegrenzt mietfrei wohnen koennen.
Philk2511 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2010, 02:15   AOS: Mieteinnahmen aus Deutschland? Beitrag #6
Charlie Frau
Super-Moderator
ehemals Mat-Su
 
Benutzerbild von Charlie
 
Registriert seit: 13.07.2005
Ort: Eisbaerland
Beiträge: 29.411
Zitat:
Zitat von Wawa Beitrag anzeigen
Genau genommen supportet also nicht sie mich durch die Mieteinnahmen, sondern ich mich selbst (das kommt zwar aufs Gleiche heraus, aber ich weiß nicht, wie genau die das beim Konsulat nehmen).
Das sollte - solange die Einnahmen hoch genug sind - kein Problem sein.

Es heisst ja, dass Dein Einkommen mit hinzugenommen werden kann, wenn dieses Einkommen nach der Auswanderung weiterhin aus derselben Quelle kommt. Und das ist ja bei den Mieteinahmen gegeben.

Garantieren, dass das Konsulat das so akzeptiert kann Dir natuerlich keiner, aber die Chance ist zumindest sehr gut.
Charlie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2010, 15:22   AOS: Mieteinnahmen aus Deutschland? Beitrag #7
Wawa
Newbie
 
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 12
Das klingt ja schon mal alles sehr positiv
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Unter Punkt 9 "I am currently"
kreuze ich also (b) "self-employed as a landlord" an.

Unter Punkt 11
"I have filed a Federal tax return for each of the three most recent tax years. I have attached the required photocopy or transcript of my Federal tax return for only the most recent tax year. My total income (adjusted gross income on IRS Form 1040EZ) as reported on my Federal tax returns for the most recent three years was:"

Muss ich da die dt. Steuererklärung als Kopie beilegen, oder bezieht sich das nur auf US citizens?
Wawa ist offline   Mit Zitat antworten
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