Guten Abend,
auch wenn man dem Fragenden eine gewisse Naivität unterstellen kann, finden sich in diesem Thema einige Vermutungen und Pauschalisierungen, die ich im Folgenden zumindest teilweise richtigstellen möchte.
Da dieses Thema jedoch nicht mit wenigen Sätzen bis ins letzte Detail erörtert werden kann, werde ich mich an dieser Stelle auf die wesentlichen Punkte beschränken.
Zitat:
Zitat von stan84
Hallo,
ein Studienkumpel und ich hatten nun vor kurzem die Idee vlt nach Amerika zu ziehen und dort eine Anwaltskanzlei zu gründen. Wir sind beide sehr an dem Land interessiert und unser Jurastudium ist auch vorbei. Ich wollte nun Fragen, was man da besonderes beachten muss. Wir haben schon einig Erfahrungen mit dem amerikanischen Strafrecht gemacht, dennoch ist die Rechtslage in den USA ja in vielen Dingen anders. Müssen wir noch eine Art Umschulung machen? Wo kann man sowas machen? Gibt es verschiedene Literatur dazu? Wir haben uns nun schon ein Buch über die gekauft... Was muss man alles bei einer Kanzleigründung in Amerika beachten?? Wo finden wir eine gute Beratungsstelle?
|
Es ist mir ehrlich gesagt schleierhaft, wie man als Jura-Absolvent mit "einig Erfahrungen mit dem amerikanischen Strafrecht" nicht in der Lage sein kann, die zahlreichen, öffentlich zugänglichen Informationen zu diesem Thema zu finden und entsprechend auszuwerten. Wie dem auch sei, als frisch gebackener Absolvent der deutschen Rechtswissenschaften eine eigene Kanzlei in den USA gründen zu wollen, dürfte grundsätzlich nahezu unmöglich sein. Leider hast Du keine weiteren Informationen zu Deinen beruflichen Qualifikationen geäußert, ich nehme daher an, dass Du das zweite Staatsexamen entsprechend als "Volljurist" abgeschlossen hast und demnach eine Anwaltszulassung in Deutschlad besitzt.
Um in den USA als Anwalt arbeiten zu dürfen, bedarf es ebenfalls einer staatlichen Prüfung, dem sogenannten "bar exam". Dieses ist von Staat zu Staat unterschiedlich geregelt, weshalb sich auch die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Möglichkeiten:
1. Juris Doctor
Der "Juris Doctor" (abgekürzt "J. D.") ist ein universitärer Abschluss, der durch ein mehrjähriges Studium des anglo-amerikanischen Rechts an einer Law School erworben und in, soweit mir bekannt, allen Staaten als Zulassungsvoraussetzung für das "bar exam" anerkannt wird. Als eine Besonderheit ist dabei zu berücksichtigen, dass man in den USA nicht einfach so "Rechtswissenschaft" studieren kann, sondern hierfür bereits einen vorhandenen, universitären Abschluss benötigt. In vielen Fällen wird das erfolgreich abgelegte deutsche Staatsexamen dabei als möglicher Abschluss anerkannt, genaueres findest Du in den Zulassungsbedingungen der jeweiligen Law School.
2. LL.M.
In den Staaten New York und Calfornia ist eine Zulassung zum bar exam auch ohne J. D. möglich, hier genügt ein erfolgreich an einer Law School abgeschlossenes LL.M.-Studium mit dem Schwerpunkt des anglo-amerikanischen Rechts. Dieser LL.M. wird im Regelfall innerhalb von einem Jahr erworben, jedoch ist der Abschluss normalerweise nicht als Vorbereitung auf das bar exam konzipiert (sondern als zusätzliche Qualifikation ausländischer Absolventen, die nach diesem Jahr normalerweise wieder in ihr Heimatland zurückkehren), weshalb neben dem Besuch der Kurse auch die weitergehende Beschäftigung mit den Prüfungsinhalten in der Freizeit erforderlich ist. Meistens geht hiermit auch der Besuch von Intensivkursen einher, die ähnlich aufgebaut sind wie die deutschen Repetitorien während der Vorbereitungszeit auf das Staatsexamen. Dieser Weg zum bar exam ist also wesentlich kürzer, gleichzeitig jedoch im Regelfall auch deutlich anstrengender.
Besteht man das bar exam, hat man grundsätzlich sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt, da einige große "law firms" (insbesondere in den großen Wirtschaftszentren), sowie ansässige, auf deutsches Recht spezialisierte Kanzleien händeringend nach Anwälten suchen, die gleichzeitig sowohl in Deutschland als auch in den USA eine entsprechende Zulassung besitzen und somit in beiden Staaten praktizieren können. Nichtsdestotrotz kommt man auch hier nicht an sehr guten Noten vorbei, als Anwalt sollte Dir der Begriff "Prädikatsexamen" geläufig sein. Ohne ein solches scheitert man bereits häufig bei den Bewerbungsverfahren der Law Schools, inbesondere, wenn man hier den Besuch einer renommierten Fakultät anstrebt.
Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass es bei entsprechender Qualifikation durchaus möglich ist, als deutscher Anwalt in den USA zu arbeiten. Nur sollte dabei bedacht werden, dass sich die beiden Rechtssysteme deutlich voneinander unterscheiden und es daher in der Vorbereitung auf das bar exam häufig notwendig ist, sich von vielen (über die Jahre hinweg mühsam erlernten) Eigenheiten des Deutschen Rechts gedanklich wieder zu trennen (bestes Beispiel ist hierfür das "Abstraktionsprinzip").
Falls noch Bedarf an weitergehenden Informationen besteht, empfehle ich Dir, Dich mit der DAJV (Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V.) in Verbindung zu setzen. Diese bietet auch regelmäßge Seminare und Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an.
BlueInvention