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21.06.2011, 08:19
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Amerikanischer Verlobter länger als 90 Tage in Deutschland, Probleme! Beitrag #1
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Newbie
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 4
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Amerikanischer Verlobter länger als 90 Tage in Deutschland, Probleme!
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Freund ist seit Ende April in Deutschland, sein Rückflüg sollte letzte Woche sein, doch er hat seinen Flug umgebucht und würde erst im September zurück nach Amerika fliegen, d.h. er würde sich ca. 4,5 Monate in D aufhalten.
Zuvor blieb er schoneinmal etwas über 90 Tage in D, da haben wir eine Grenzübertrittsbescheinigung für die Ausreise erhalten, es gab kein Probleme.
Diesmal wollten wir eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen (diese kann von US-Bürgern auch nach Einreise nach D beantragt werden),
siehe
Zitat:
§ 41 AufenthV. # Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
(1) Staatsangehörige ... der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.
(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.
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Zitat:
§ 7 AufenthG. # Aufenthaltserlaubnis
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den in den nachfolgenden Abschnitten genannten Aufenthaltszwecken erteilt. In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen. Ist eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer wesentliche Voraussetzung entfallen, so kann die Frist auch nachträglich verkürzt werden.
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Leider bekomme ich von der Ausländerbehörde folgende widersprüchliche Nachricht:
Zitat:
"""""Ihr Verlobter wünscht, sich länger als die ihm erlaubten 90 Tage im Bundesgebiet aufzuhalten.
Sollten Sie nicht vorhaben, in dieser Zeit die Ehe zu vollziehen und mit Ihrem Verlobten dauerhaft im Bundesgebiet leben zu wollen, ist dies rechtlich nicht möglich. Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hätte keine Aussicht auf Erfolg.
Ihr Verlobter wird das Bundesgebiet spätestens am 25.07.2011 verlassen müssen! """""
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Was können wir tun? Der Beamte befindet sich doch im Unrecht, wenn man die oben aufgeführten Paragraphen beachtet!!!???
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21.06.2011, 09:10
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Amerikanischer Verlobter länger als 90 Tage in Deutschland, Probleme! Beitrag #2
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Ehrenmitglied
Registriert seit: 22.02.2011
Ort: Köln
Beiträge: 3.491
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Gehe mal davon aus, da ihr das bereits einmal gemacht habt, dass das Amt diesmal deshalb ablehnt. Ich denke, dass es eine Kann Bestimmung ist, also kein Anpruchsrecht darauf besteht.
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21.06.2011, 14:13
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Amerikanischer Verlobter länger als 90 Tage in Deutschland, Probleme! Beitrag #3
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Koelsch Maedche
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 34.313
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was sind denn das fuer Aufenthaltszwecke..?
Zitat:
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Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird zu den in den nachfolgenden Abschnitten genannten Aufenthaltszwecken erteilt.
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poste mal den link das man mal gucken kann..
Geändert von Toapert (21.06.2011 um 16:25 Uhr)
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21.06.2011, 14:48
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Amerikanischer Verlobter länger als 90 Tage in Deutschland, Probleme! Beitrag #4
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Amerikaner
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Northern New Jersey
Beiträge: 1.217
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Zitat:
Zitat von rabiene
was sind denn das fuer Aufenthaltszwecke..?
poste mal den link das man mal gucken kann..
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Der Frage schliess ich mich an, ich glaube da liegt der Hase im Pfeffer: Der nicht kurzfristige Aufenthalt ist an einen Zweck gebunden.
Geändert von Toapert (21.06.2011 um 16:25 Uhr)
Grund: zitat
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21.06.2011, 14:57
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Amerikanischer Verlobter länger als 90 Tage in Deutschland, Probleme! Beitrag #5
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Amerika Kenner
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 346
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Zitat:
Zitat von Choufleur
Der Frage schliess ich mich an, ich glaube da liegt der Hase im Pfeffer: Der nicht kurzfristige Aufenthalt ist an einen Zweck gebunden.
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Nach Paragraph 41 Absatz 3 hat er doch gegen das Gesetz verstossen, oder nicht? (beim ersten Mal ueber 90 Tage) Er ist einfach laenger geblieben, ohne die dafuer notigen Schritte zu unternehmen... also illegaler AUfenthalt
Geändert von Toapert (21.06.2011 um 16:25 Uhr)
Grund: zitat
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21.06.2011, 15:08
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Amerikanischer Verlobter länger als 90 Tage in Deutschland, Probleme! Beitrag #6
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Newbie
Registriert seit: 23.01.2011
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von Nepomuk
Nach Paragraph 41 Absatz 3 hat er doch gegen das Gesetz verstossen, oder nicht? (beim ersten Mal ueber 90 Tage) Er ist einfach laenger geblieben, ohne die dafuer notigen Schritte zu unternehmen... also illegaler AUfenthalt
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Beim ersten Mal handelte es sich nicht um einen illegalen Aufenthalt, da wir rechtzeitig eine Grenzübertrittsbescheinigung eingeholt haben!
Zweck wäre: zum einen "familiäre Gründe", das Zusammenleben mit mir (kann man als Zweck ein "Zusammenleben auf Probe" nennen, bevor wir final zusammen ziehen), oder könnte man angeben, dass er sich ein "berufliches Netzwerk" aufbauen möchte, bevor er nach final nach Deutschland zieht? Er ist Musiker und hat im August ein paar Auftritte in D und anderen EU-Ländern... könnte man also auch einen beruflichen Zweck angeben?
ODER dass er einen Deutschlurs besucht (für den er sich allerdings noch anmelden muss), um seine Sprachkenntnisse zu verbessern) ????
Ich habe das Gefühl, von der Ausländerbehörde würde ich keine Tipps bekommen, wie wir seinen Aufenthalt legal verlängern können.
Geändert von Toapert (21.06.2011 um 16:25 Uhr)
Grund: zitat
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21.06.2011, 15:21
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Amerikanischer Verlobter länger als 90 Tage in Deutschland, Probleme! Beitrag #7
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Koelsch Maedche
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 34.313
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Zitat:
Zitat von Kitty_Kat
Zweck wäre: zum einen "familiäre Gründe", das Zusammenleben mit mir (kann man als Zweck ein "Zusammenleben auf Probe" nennen, bevor wir final zusammen ziehen),
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Wird das Zusammenleben auf Probe dort genannt..  ...das erscheint mir nicht wirklich ein familiaerer Grund...
Zitat:
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oder könnte man angeben, dass er sich ein "berufliches Netzwerk" aufbauen möchte, bevor er nach final nach Deutschland zieht? Er ist Musiker und hat im August ein paar Auftritte in D und anderen EU-Ländern... könnte man also auch einen beruflichen Zweck angeben?
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das haette er ja schon laengst machen koennen und da ihr ja jetzt aktenkundig seit,glaubt euch da wahrscheinlich niemand..
Zitat:
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ODER dass er einen Deutschlurs besucht (für den er sich allerdings noch anmelden muss), um seine Sprachkenntnisse zu verbessern) ????
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das haette er auch schon vorher anmelden koennen,denn jetzt ploetzlich mit Deutschkurs zu kommen nachdem 1.5 Monate overstay...  ..das jetzt nicht meine Ansicht, sondern so koennte der Beamte denken..
Zitat:
Ich habe das Gefühl, von der Ausländerbehörde würde ich keine Tipps bekommen, wie wir seinen Aufenthalt legal verlängern können.
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haben sie dir aber doch geschrieben..
Zitat:
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Sollten Sie nicht vorhaben, in dieser Zeit die Ehe zu vollziehen und mit Ihrem Verlobten dauerhaft im Bundesgebiet leben zu wollen, ist dies rechtlich nicht möglich
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21.06.2011, 15:42
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Amerikanischer Verlobter länger als 90 Tage in Deutschland, Probleme! Beitrag #8
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defender of good taste
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: NC
Beiträge: 3.442
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Zitat:
Zitat von Kitty_Kat
Er ist Musiker und hat im August ein paar Auftritte in D und anderen EU-Ländern... könnte man also auch einen beruflichen Zweck angeben
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Dafuer braucht er auch eine Aufendhalts/Arbeitgenehmigung.
Wie will ihn denn sein Auftraggeber abrechnen ohne gueltige Papiere/ Sozialversicherungsnr? Schwarz,unter der Hand?
Ihr koennt heiraten und dann kannst du ihn nach D holen o. er findet einen Arbeitgeber,beginnt ein Studium.
Auf Probe zusammen leben gibt es in D auch nicht.
90 Tage Tourist u. danach ist zu bedenken ,wie es weitergeht.
Ihr wisst doch Bescheid.Warum macht ihr nicht Naegel mit Koepfen und heiratet?
Geändert von Toapert (21.06.2011 um 16:26 Uhr)
Grund: zitat
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