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Verliebt, Verlobt, Verheiratet - Heirat mit einem US-Citizen

Alle Fragen bezueglich der Heirat mit einem US Buerger/in, dem Verlobten-Visa ( K1 Visa ) sollten in diesem Themenbereich gepostet werden!


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Alt 15.02.2008, 23:09   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #1
Charlie Frau
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Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF

Es kommen in der letzten Zeit vermehrt Fragen zu den Moeglichkeiten, wie man als Partner (Freundin, Verlobte, Ehepartnerin) eines US Buergers in die USA einwandern kann. Da sich viele Fragen gleichen oder wiederholen, kommt hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten mit den dazu passenden links zum Nachlesen.

Dieses sind reine Infothreads und daher geschlossen, damit sich Infosuchende nicht durch mehrseitige Diskussionen "kaempfen" muessen. Sollte sich irgendwo ein Fehler eingeschlichen haben oder eine Ergaenzung notwendig sein (ich bin schliesslich auch nur ein Mensch und nicht unfehlbar ), dann duerft Ihr mir gern per pm Bescheid sagen

Und daher auch noch ein Disclaimer:
Diese Infos sind alle unverbindliche Aussagen, die ich selbst zusammengetragen bzw. die zu einem Teil meiner mehrjaehrigen Forumserfahrung, zum anderen Teil meiner eigenen Auswander-Erfahrung entstammen. Ich bin kein Anwalt, und diese Infos sollen nicht als anwaltliche Ratschlaege angesehen werden. Wer Infos von Leuten will, die man im Fall eines Falles verklagen und/oder verantwortlich machen kann, der moege doch bitte einen Anwalt aufsuchen (und bezahlen)

Und noch eine letzte Anmerkung:
Ich schreibe der Einfachheit halber meistens in der Form "deutscher Partner = weiblich, US Partner = maennlich"......die andere Konstellation moege mir das verzeihen und sich die entsprechenden Stellen bitte "umdenken"

So, aber nun zu den Infos.....Zuerst ein paar Fakten:

1. Es gibt kein "Freundinnenvisum".....wer ueber ein Partnervisum einwandern moechte, muss heiraten, je nach Visum vor oder nach der Einreise.

2. Partnerschaften im Sinne von USCIS koennen nur heterosexuell sein. Auch wenn einige Staaten der USA homosexuelle Partnerschaften zulassen und anerkennen, geschieht dieses nicht auf dem federal level, es gibt demnach kein Visum fuer einen gleichgeschlechtlichen Partner.

3. Zur sogenannten Spontanhochzeit:

Es ist legal, sich z.B. waehrend eines Besuchs in den USA zu ueberlegen, dass man heiraten und gleich dableiben moechte. Dieses gilt sowohl fuer bereits vorher bestehende Partnerschaften als auch fuer den Fall, dass man seinen "Traumprinzen" erst nach der Einreise getroffen hat. (Soll ja vorkommen )

In anderen Worten: Bei der Einreise hatte man keinerlei Absichten, zu heiraten und dazubleiben.......dieses hat sich erst NACH der Einreise herausgestellt. Wenn das zutrifft, dann gilt die Eheschliessung als Spontanhochzeit, und man kann dann im Anschluss durch Beantragung eines "Adjustment of Status" (AOS) die Greencard erlangen.

Es ist auch legal, fuer einen Besuch mit Heiratsabsichten einzureisen, zu heiraten und dann wieder auszureisen. Dafuer ist auch kein Visum erforderlich (vorausgesetzt, man erfuellt generell die Anforderungen fuer das Visa Waiver Program und will nicht laenger als 90 Tage im Land bleiben).

Es ist allerdings NICHT legal, mit Heiratsabsichten einzureisen, zu heiraten und dann gleich dortzubleiben. Dieses gilt nicht als Spontanhochzeit.

Ich bestreite nicht, dass diese Praxis nicht trotzdem gaengig ist und auch oftmals zum Ziel, d.h. zur Greencard fuehrt. Doch 1. gibt es dafuer keine Ratschlaege in diesem Forum, da wir keine Plattform fuer illegale Absichten bieten, und 2. kann man auf dem Weg zur Greencard grosse Probleme bekommen, wenn USCIS nicht glaubt, dass die Eheschliessung wirklich spontan gewesen ist. Man sollte sich also gut ueberlegen, ob diese "Abkuerzung" wirklich lohnt.

Geändert von Charlie (25.03.2011 um 10:03 Uhr)
Charlie ist offline  
Alt 15.02.2008, 23:10   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #2
Charlie Frau
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Nun zu den Visummoeglichkeiten........denn auch wenn es etwas langwieriger ist, als deutscher Partner in die USA einzuwandern als es umgekehrt fuer den US Partner in D waere, gibt es doch diverse legale Moeglichkeiten

Wenn der US Partner in den USA lebt, gibt es die folgenden Variationen:

1. Beantragung des K-1 Visums (Grob geschaetzte Dauer: 6-8 Monate.) Einreise mit K-1 Visum als Verlobte, Heirat innerhalb von 90 Tagen, danach Einreichen von AOS. Nach Abschluss des AOS Prozesses erhaelt man die Greencard. (Wielange der AOS Prozess dauert, kann man nicht sagen.....zwischen 2 Monaten und 3 Jahren ist schon alles vorgekommen).

2. Heirat, Beantragung des K-3 Visums (Grob geschaetzte Dauer: 8-12 Monate). Einreise mit K-3 Visum, danach Einreichen von AOS, nach Abschluss des AOS Prozesses (siehe unter 1.) erhaelt man die Greencard.

3. Heirat, Beantragung des CR-I bzw. IR-I Visums (grob geschaetzte Dauer ca. 12 Monate oder etwas mehr). Einreise mit Visum, Greencard wird einem innerhalb von ca. 2 Wochen nach Einreise zugeschickt, es ist kein AOS noetig.

4. Sollte der US Partner in Deutschland wohnen (mit gueltigem Aufenthaltstitel im Pass) oder dort stationiert sein, gibt es die Moeglichkeit, das CR-I/IR-I Visum auf sehr schnellem Weg ueber das Generalkonsulat on Frankfurt zu erhalten (grob geschaetzte Dauer ca. 3-4 Monate). Im Volksmund (und besonders in Auswanderforen ) wird das "DCF" genannt (Direct Consular Filing), den Ausdruck benutzt das GK in Frankfurt aber meistens nicht.

(Kurze Anmerkung: Wer weniger als 2 Jahre verheiratet ist, erhaelt das CR-I Visum und nach der Einreise auch vorerst nur eine conditional Greencard, die 2 Jahre gueltig ist und bei der man in den 90 Tagen vor Ablauf noch "removal of conditions" beantragen muss, um die endgueltige (= 10 Jahre gueltige) Greencard zu bekommen. Fuer diejenigen, die laenger als 2 Jahre verheiratet sind, entfallen die conditions, sie erhalten das IR-I Visum und nach der Einreise gleich die 10 Jahre gueltige Greencard).

ALLE Partnervisa haben eins gemeinsam: Der US Partner muss als sog. "Sponsor" auftreten und dafuer gewisse Einkommens- bzw. Vermoegensanforderungen erfuellen (siehe spaeter unter "Affidavit of support"). Sollte das dem US Partner nicht moeglich sein, koennen diese Anforderungen auch mit Hilfe eines Co-Sponsors erfuellt werden.

Welches Visum man waehlt, haengt von den persoenlichen Voraussetzungen und Vorlieben ab. Wer z.B. bereits verheiratet ist, kann nicht mehr das K-1 Visum beantragen. Wer unbedingt in Deutschland heiraten will, kann das K-1 ebenfalls nicht in Anspruch nehmen, beim K-1 muss die legale Eheschliessung in den USA erfolgen (eine Kombination von legaler Hochzeit in den USA und einer spaeteren kirchlichen Hochzeit in D ist allerdings moeglich). Beim K-3 kann die Eheschliessung ueberall erfolgen, wenn man allerdings nicht in den USA oder in D heiratet, sondern z.B. in Daenemark, kann es passieren, dass man dann waehrend des Visumprozesses zweimal nach Daenemark reisen muss (einmal fuer das medical und ein paar Wochen spaeter fuer das Interview), da sich bei einer Hochzeit in Daenemark Frankfurt oft als nicht zustaendig sieht. Das sind alles Aspekte, die jedes Paar selbst ueberlegen muss, um die fuer sich beste Moeglichkeit herauszufinden.


Noch kurz was zu diesem thread:

Alles zum K-1 Visum gibt es ab Posting # 3
Infos zum DCF (Beantragen des CR-1/IR-1 in FRA) in posting # 8
Infos zum Beantragen des CR-1/IR-1 in den USA ab posting # 9
Infos zum medical in posting # 4

Na, dann mal los

Geändert von Charlie (25.03.2011 um 10:02 Uhr)
Charlie ist offline  
Alt 15.02.2008, 23:18   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #3
Charlie Frau
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Das K-1 Visum


Wie bereits geschrieben, handelt es sich bei dem K-1 Visum um ein "Verlobtenvisum". Es setzt voraus, dass beide Parteien heiratsfaehig sind, dass sich die beiden Verlobten mindestens einmal in den letzten zwei Jahren persoenlich getroffen haben (Ausnahmen fuer best. Kulturkreise moeglich), und dass beide zusichern, innerhalb von 90 Tagen nach Einreise die Ehe schliessen zu wollen.

Hier kann man es offiziell nachlesen:

http://germany.usembassy.gov/visa/iv...gories/fiance/

Als erstes muss der US Partner eine petition einreichen: Petition for Alien Fiance(e), I-129F. Kosten: $ 340

Hier zu finden:
http://www.uscis.gov/portal/site/usc...0045f3d6a1RCRD

Aus gegebenem Anlass, zur Klarifizierung:
Natuerlich schickt man nicht nur die petition an sich, sondern es muessen dieser petition auch Dokumente, Formulare, Beweise, Fotos, etc. beigelegt werden. Bitte in den instructions nachlesen, was genau dazugehoert!

Der US Partner ist der "petitioner" und alleinige Ansprechpartner von USCIS. Er bekommt nach dem Einreichen eine "Notice of action" (NOA1), durch die er 1. erfaehrt, dass die petition angenommen wurde und 2. seine case number mitgeteilt bekommt. Mit dieser case number kann er sich auf www.uscis.gov einen online account einrichten und seinen Fall verfolgen.
(Achtung: Meistens dauert es ca. 1-2 Wochen nach der NOA1, bis die case number im Internet "funktioniert" )

Diese petition wird dann in den USA bearbeitet und irgendwann, meist nach ca. 3-5 Monaten, approved. Die approval notice wird in Foren meist als "NOA2" bezeichnet.

Es ist sehr wichtig, diese notice gut aufzubewahren, da sie sowohl beim Interview in Frankfurt als auch spaeter im AOS Prozess benoetigt wird!

Nach dem approval wird die petition dann - mit einem kurzen Zwischenstop im National Visa Center - nach Frankfurt zum Generalkonsulat geschickt (alle Partnervisa werden uebrigens in Frankfurt bearbeitet, egal, wo man in Deutschland wohnt).

In Frankfurt bekommt der Fall eine neue case number und es wird ein Brief an die deutsche Verlobte versandt, das sogenannte "Paket 3".

In diesem Paket befinden sich der Hinweis, dass man die Antraege fuer das Visum aus dem Internet herunterladen moege, und eine checkliste, die "abgearbeitet" und an das Generalkonsulat zurueckgeschickt werden muss. Nach Eintreffen der checkliste vergibt Frankfurt dann einen Interviewtermin (Paket 4), es muss - entweder vorher oder am gleichen Tag wie das Interview - noch eine medizinische Untersuchung bei einem der Vertragsaerzte durchgefuehrt werden (siehe spaeter unter "medical"), und wenn dann alles in Ordnung ist, wird das Visum erteilt. Normalerweise wird es innerhalb von 10-14 Arbeitstagen nach dem Interviewtermin per Post an die Verlobte geschickt.

Das Visum ist fuer eine einmalige Einreise innerhalb der 6 Monate ab Visumausstellung gueltig. Die Eheschliessung MUSS dann innerhalb von 90 Tagen ab Einreisedatum erfolgen. Zur Erlangung der Greencard muss nach der Eheschliessung noch Adjustment of Status (AOS) beantragt werden.



Hier noch die wichtigsten links und Infos fuer das K-1 Visum:

Petition I-129F:
http://www.uscis.gov/portal/site/usc...0045f3d6a1RCRD

Die webseite der US immigration:
www.uscis.gov

DS-156
http://evisaforms.state.gov/

DS-156k
http://www.state.gov/documents/organization/82063.pdf

DS-157
http://www.state.gov/documents/organization/126741.pdf

DS-230 Part I
http://www.state.gov/documents/organization/81807.pdf

Checkliste
http://germany.usembassy.gov/root/pd...nts01-2008.pdf

Ausserdem ist noch das Affidavit of support I-134 notwendig:
http://www.uscis.gov/portal/site/usc...0045f3d6a1RCRD

Da dieses aber vom petitioner in den USA ausgefuellt und unterschrieben werden muss, empfiehlt es sich, dieses schon vorher aus dem Internet herunterzuladen, so dass es dann auf dem Postweg an die Verlobte in D geschickt werden kann (es sollte allerdings beim Interview nicht aelter als 6 Monate sein, also nicht zuuuu frueh ausfuellen und losschicken ).

Noch eine Sonderinformation fuer Verlobte von US Military Angehoerigen:
Es gibt manchmal die Moeglichkeit, dass die Bearbeitung der petition beschleunigt wird. Dieses wird aber anscheinend fast nur gemacht, wenn der US Partner deployed ist/wird. Man ruft dazu eine spezielle Military helpline an und bittet um "expedited processing". Hartnaeckig bleiben, manchmal muss man mehrmals anrufen. Und manchmal wird es halt auch nicht gemacht, aber einen Versuch ist es ja wert

Hier die Kontaktdaten:

Tel. 1-877-247-4645

oder email militaryinfo.nsc@dhs.gov

Alle Infos findet man hier:

http://www.uscis.gov/files/article/faqmilitaryandfamiliesupdate.pdf


Notwendige Dokumente fuers Interview

Zum Interview muessen noch diverse andere Dokumente vorhanden sein. So z.B. ist ein polizeiliches Fuehrungszeugnis notwendig. Es ist in fast allen Faellen mindestens das deutsche Zeugnis erforderlich (gibt's beim Buergerbuero/ Einwohnermeldeamt/Stadthaus o.ae., wird innerhalb von ca. 10-14 Tagen zugeschickt). In einigen Faellen muss man auch noch auslaendische Zeugnisse beibringen.

Hier kann man es genau nachlesen:
Police certificates are required for each visa applicant aged 16 years or older; if the applicant
• is living in their country of nationality at their current residence for more than 6 months
• lived in a different country for more than 12 months
• was arrested for any reason, regardless of how long they lived there
http://germany.usembassy.gov/visa/iv/step4/

Achtung:
Wer einmal in den USA gelebt hat, auch wenn dieses 12 Monate oder mehr waren, muss von dort KEIN Fuehrungszeugnis beibringen!

Military ID holders muessen meistens auch noch ein Fuehrungszeugnis von den MPs beibringen. Es sind zwar auch schon Leute ohne durchgekommen, die Norm ist das aber wohl nicht. Daher lieber eins mitbringen, auch wenn es in den Unterlagen nicht immer explizit aufgefuehrt ist.

Ansonsten braucht man seinen Reisepass und seine Geburtsurkunde.


In Frankfurt werden alle Dokumente entweder auf deutsch oder englisch akzeptiert. (Anderssprachige muessen uebersetzt werden). Demnach reicht fuer Frankfurt eine deutsche Geburtsurkunde aus, es empfiehlt sich aber, bei seinem Heimatstandesamt gleich schon eine (oder mehrere, es gibt Mengenrabatt ) INTERNATIONALE Geburtsurkunde(n) anzufordern, da im AOS Prozess nach der Hochzeit ausschliesslich englischsprachige Dokumente akzeptiert werden. Achtung: Gerichtsdokumente wie Scheidungsurteile o.ae. muessen auch fuer Frankfurt schon ins Englische uebersetzt werden!

Ggf. werden noch weitere Dokumente benoetigt (z.B. Scheidungsurteile, falls einer der Partner bereits vorher verheiratet war, Gerichtsurteile, falls man vorbestraft ist, Wehrdienstbescheinigung, etc.)
Alles hier nachzulesen:
http://germany.usembassy.gov/visa/iv/step4/


Affidavit of support im K-1 Prozess

Wie bereits geschrieben, muss der US Partner im K-1 Prozess beweisen, dass er den deutschen Partner finanziell unterstuetzen kann, so dass dieser nicht dem amerikanischen Staat zur Last fallen wird:

"As the sponsor, you must show you have sufficient income and/or financial resources to assure that the alien you are sponsoring will not become a public charge while in the United States."
(aus den instructions zum I-134)

Dieses wird mit Hilfe des Formulars I-134 durchgefuehrt.

http://www.uscis.gov/portal/site/usc...0045f3d6a1RCRD


Der US Partner muss ein Einkommen von 125 % der gerade gueltigen "poverty guidelines" haben (US Military nur 100%). Die aktuellen poverty guidelines findet man hier:

http://www.uscis.gov/portal/site/usc...0045f3d6a1RCRD

Sollte dieses Einkommen nicht vorhanden sein, koennen die Anforderungen auch durch Vermoegenswerte erfuellt werden. Dabei muss dann aber die dreifache Summe nachgewiesen werden (bzw. das Dreifache der Differenz zwischen tatsaechlichem Einkommen und dem geforderten Einkommen lt. poverty guidelines).

Wenn dieses auch nicht moeglich ist, muss man sich einen Co-Sponsor suchen, der ebenfalls ein Affidavit of support aus- und die Anforderungen erfuellen muss. Dieser Co-Sponsor muss kein Verwandter, er muss aber in den USA wohnhaft sein (gewisse Ausnahmen fuer overseas stationierte US military members sind moeglich).

Zum Affidavit muessen dann noch einige Dokumente beigefuegt werden:
Bank statement, offizielles Schreiben vom Arbeitgeber bzw. letzten tax return bei Selbstaendigen, ggf. Nachweis von Vermoegenswerten.


Das I-134 muss zum K-1 Interview in Frankfurt mitgebracht werden. Es muss uebrigens nicht mehr notarisiert werden, die Aenderung ist anscheinend nun auch zum langsamsten Bearbeiter in FRA durchgedrungen

(Nur vorsichtshalber: Es gibt noch ein anderes Formular fuer das Affidavit of support, das I-864.....das ist fuer K-1 Anwaerter aber erst NACH der Hochzeit im AOS Prozess erforderlich )

Geändert von Charlie (31.01.2011 um 08:37 Uhr)
Charlie ist offline  
Alt 15.02.2008, 23:26   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #4
Charlie Frau
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Das medical - Die medizinische Untersuchung


Jeder, der ueber ein Partnervisum einwandern moechte, muss sich einem medical unterziehen. Dieses laeuft meist wie folgt ab:

Ausfuellen von seitenlangen Frageboegen
Blutabnehmen
Urinprobe
Lungenroentgen
"Standarduntersuchung" mit Sehtest, Groesse, Gewicht, Abklopfen, Bauchdruecken, o.ae. das war's

Es gibt allerdings Impfanforderungen, die erfuellt sein muessen:
http://germany.usembassy.gov/visa/fi...unizations.pdf

Fuer die durchschnittliche Altersgruppe der Heiratskandidaten und Ehepartner (19-65 ) bedeutet das: Tetanus, Diphterie, Masern, Mumps, Roeteln, Windpocken. Die HPV Impfung, die fuer eine best. Altersgruppe von Maedchen und Frauen voruebergehend zwingend erforderlich war, ist seit einiger Zeit jetzt nicht mehr Pflicht.

Aus gegebenem Anlass:
Es aendern sich immer mal wieder Vorschriften, und da ich das hier alles in meiner knappen Freizeit mache, wird vielleicht auch mal ein update uebersehen. Der obige link ist der offizielle link mit den aktuellen Impfanforderungen. Bitte diesen link auch mal aufrufen und ueberpruefen, ob alles im eigenen Impfpass vollstaendig ist.

Achtung: Es werden oft grundsaetzlich ZWEI Masernimpfungen verlangt. Anscheinend haben manche Deutsche nur eine Masernimpfung in ihrem Impfpass vermerkt, daher ggf. Titertest durchfuehren lassen oder nachimpfen.

Windpocken: Zumindest in Frankfurt und Hamburg verlaesst sich meistens der Arzt darauf, dass es stimmt, wenn man ihm sagt, man haette Windpocken als Kind gehabt......ob man es darauf ankommen lassen sollte, bleibt jedem selbst ueberlassen

Der Nachweis der Impfungen kann entweder durch Eintraege im Impfausweis oder per Titertest vom Hausarzt erfolgen.

Wichtig fuer K-1 Kandidaten:
Beim Interview im Konsulat erhaelt man einen kleineren versiegelten Umschlag mit Unterlagen zum medical (oder er wird einem nach dem Interview zusammen mit dem Pass und dem grossen braunen Umschlag zugeschickt). Diesen sollte man nicht oeffnen, sondern dann spaeter so versiegelt seinem AOS Antrag beilegen.

Das Roentgenbild, das man beim medical erhaelt, soll man - gemaess Richtlinien - bei der Einreise bei sich fuehren.....das tun auch immer alle ganz brav.....gefragt wuerde danach allerdings wohl noch keiner (und bei den meisten verstaubt das Ding wahrscheinlich auf einem Schrank )

EDIT: Ich wurde vor kurzem darueber informiert, dass zumindest Frankfurt jetzt das Roentgenbild auf einer CD Rom mitgibt.....ein Fortschritt


Aerzte, die berechtigt sind, das medical durchzufuehren:



Berlin:
Dr. Ilka Knur
Dr. Heiko Zürcher
im Ärztehaus am Europa-Center
Nürnberger Straße 67
10787 Berlin
Tel: 030-212 80480; Fax: 030-212 80489
Email: service@ihr-aerztehaus.de
Webseite: www.ihr-aerztehaus.de

DORTMUND:

Dr. Torsten Pollmann
Kreuzstrasse 33
44139 Dortmund
Tel: 0231-125336; Fax: 0231-103943
Email: info@dr-pollmann.de
Website: www.dr-pollmann.de

FRANKFURT:

Dr. Johannes Abel
Dr. Harald Schulte
Dr. Antje Seegebarth
Ulmenstraße 43
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069-97204316; Fax: 069-97205338
Email: Sekretariat@Abel-Schulte.de
Website: www.internisten-im-westend.de


HAMBURG:

Dr. Felix Thuneke
Dr. Simone Henne
Oderfelder Strasse 6
20149 Hamburg
Tel: 040-476086/87; Fax: 040-4605092
Email: praxis@klosterstern.info
Website: www.internisten-am-klosterstern.de

Freiburg:
Dr. Konrad Rosset
Schwarzwaldstraße 1
79117 Freiburg
Tel: 0761-72851; Fax: 0761-702920
Email: praxis@rosset-freiburg.de
Website: www.rosset-freiburg.de

LEIPZIG:
Dr. Sigrid Frimmel
Kochstrasse 138 (Entrance Selnecker Str.)
04277 Leipzig
Tel: 0341-3012017; Fax: 0341-3012017
Update 6/18/10: Ich habe gerade erfahren, dass Frau Dr. Frimmel die medicals nicht mehr durchfuehrt. Momentan (Stand 8/2010) gibt es auch noch keinen Nachfolger fuer Leipzig. Wenn ich neue Infos habe, poste ich mehr; ansonsten bitte selbst erkundigen.....

MÜNCHEN:
Dr. Georg Kiechle
Dr. Karl-Friedrich Holtz
Hess Strasse 72
80798 München
Tel: 089-52314102; Fax: 089-52314103
Website: http://www.arzt-schwabing.de/

Ueberall, ausser in Frankfurt, muss vorher ein Termin gemacht werden.....in Frankfurt ist es auf walk-in basis (zwischen 7.30 und 11 Uhr).

Hier auch ein link zu den diesbezueglichen Infos des Konsulats:
http://germany.usembassy.gov/visa/iv/step6/


Die Gebuehren schwanken von Arzt zu Arzt....momentan liegen sie bei den meisten Praxen bei 140-150 Euro. Einfach bei der Terminvereinbarung fragen, wie der aktuelle Preis ist.


Zeitpunkt fuer das medical:

Man ist relativ frei bei der Wahl des Termins fuer das medical (auch wenn es auf dem Merkblatt oft anders steht und schon bei vielen Panik verursacht hat ). Es empfiehlt sich zu warten, bis man Paket 3 aus Frankfurt erhalten hat.....denn damit hat man auch gleichzeitig seine neue case number bekommen, die man dann beim Arzt angibt....so koennen die Ergebnisse des medicals dann beim GK leichter zugeordnet werden. (Es geht zur Not aber auch ohne). Ausserdem sollte man zumindest als K-1 Kandidat das medical nicht zu frueh durchfuehren, da es beim Einreichen des AOS nach der Hochzeit nicht aelter als ein Jahr sein darf. Da man nicht immer abschaetzen kann, ob sich der Visumprozess vielleicht doch noch etwas hinzieht, ist man auf der sicheren Seite, wenn man zumindest die NOA2, besser noch das Paket 3, abwartet.

Man kann das medical auch am selben Tag wie das Interview machen (vorausgesetzt, man will sowieso zu der Praxis in Frankfurt und das Interview ist nicht gerade um 8 Uhr anberaumt). Es ist ohne groessere Probleme moeglich, morgens um 7.30 beim Arzt zu beginnen, dort zwischen 9 und 10 Uhr fertig zu sein und dann schnell zum GK zu fahren, um dort um 10.30/11 sein Interview wahrzunehmen. Ich persoenlich finde das zu stressig und habe es an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erledigt, kenne aber genuegend Leute, die es an einem einzigen Tag gemacht haben.

Sollte man es mit der Visumausstellung eilig haben (= schnell ausreisen wollen), empfiehlt es sich, das medical ca. 2-3 Wochen VOR dem Interview durchzufuehren, damit die Ergebnisse am Tag des Interviews bereits beim Konsulat vorliegen.



Nach dem Interview

Das Interview an sich ist normalerweise recht harmlos und schnell vorueber, und es heisst dann "wir schicken Ihnen das Visum innerhalb der naechsten 10 Arbeitstage zu." Das klappt normalerweise auch. Man erhaelt dann einen braunen Umschlag, in dem sich der Pass mit dem eingeklebten Visum und ein weiterer brauner Umschlag befinden.

Diesen inneren braunen Umschlag darf man auf keinen Fall oeffnen oder beschaedigen, sonst ist das Visum ungueltig!!

Der innere braune Umschlag kann evtl. eine "abgeschnittene Ecke" haben, das ist normal.

Man hat nun ab dem Datum der Visumausstellung 6 Monate Zeit, um in die USA einzureisen. Die Eheschliessung muss dann innerhalb von 90 Tagen ab Einreisedatum stattfinden, und danach muss man noch Adjustment of Status beantragen, um die Greencard zu erhalten.

Geändert von Charlie (18.11.2011 um 08:47 Uhr) Grund: update
Charlie ist offline  
Alt 05.02.2009, 07:43   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #5
Charlie Frau
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Was passiert nach dem Interview?

Wenn beim Interview alles klar gegangen ist und alle erforderlichen Unterlagen vorgelegen haben, wird einem innerhalb von ca. 10-14 Arbeitstagen ein grosser brauner Umschlag zugeschickt. In diesem befinden sich der Reisepass und ein weiterer, verschlossener brauner Umschlag.

Dieser "innere Umschlag" darf auf gar keinen Fall geoeffnet werden!!!!!

Wird er geoeffnet, ist das K-1 Visum automatisch ungueltig geworden.

Also, schoen pfleglich behandeln, gut einpacken, und dann bei der Einreise dem PoE officer in die Hand druecken (dieser wird ihn dann oeffnen....der darf das auch ).

Anmerkung: Bei manchen der inneren Umschlaege ist eine Ecke abgeschnitten (die Dokumente schauen daher teilweise raus)...das ist vollkommen ok und normal.

Man hat 6 Monate nach Ausstellung des Visums zur Einreise Zeit. Und ab dem Einreisedatum tickt dann die Uhr ebenfalls wieder: Nun muss innerhalb von 90 Tagen geheiratet werden

Falls jemand noch Infos zu den Heiratsvorschriften der einzelnen Staaten braucht, dann kann er dieses hier nachlesen:

http://www.usmarriagelaws.com/search/united_states/index.shtml

Aber die rechtzeitige Eheschliessung ist nicht das einzige, was noch "erledigt" werden muss....es fehlt noch ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Greencard: AOS - Adjustment of Status.
Charlie ist offline  
Alt 05.02.2009, 07:44   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #6
Charlie Frau
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Adjustment of Status nach der Einreise mit K-1

Das K-1 Visum ist offiziell ein non-immigrant Visum, auch wenn es faktisch in Frankfurt wie ein immigrant visum behandelt wird (und man als Verlobte/r ja auch Einwanderungseinsichten hat ). Doch um die Permanent Resident Card (Greencard) zu erhalten, muss man nach der Einreise und Hochzeit dann noch "Adjustment of status" (AOS) beantragen.

Seit Mitte 2007 ist das ein recht teures Vergnuegen, da die Gebuehren extrem erhoeht wurden. (Update: Und noch ne Gebuehrenerhoehing am 23.11.2010 )

Das "AOS Paket" kostet jetzt 1070 $ ()....allerdings beinhaltet das schon die Gebuehren fuer die EAD (Employment authorization document = Arbeitserlaubnis) und die AP (Advance parole = Reiseerlaubnis), diese kosten also nicht noch extra.

Nach der Eheschliessung sollte man so schnell wie moeglich eine offizielle Heiratsurkunde besorgen. Wo man das macht und wielange das dauert, ist von Staat zu Staat verschieden.

Dann geht es an den Papierkrieg des AOS:

Man braucht das Formular I-485, Application to Register Permanent Residence or Adjust Status.

Hier zu finden:

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=3faf2c1a6855d010VgnVCM10000048f3d6a1RCR D&vgnextchannel=db029c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6 a1RCRD

In den instructions steht ganz genau drin, was man alles beifuegen muss: Marriage certificate, Kopie der Seite des Reisepasses mit dem K-1 Visum und der Datenseite, Geburtsurkunde (entweder englische Uebersetzung oder internationale Form), das I-94 (der weisse Abschnitt aus dem Pass), 2 Photos, das Formular G-325a (kennt man ja schon vom K-1 Prozess), den versiegelten Umschlag mit den medical Unterlagen aus Deutschland, das Formular I-864 (Affidavit of Support) mit den begleitenden Dokumenten (siehe instructions zum I-864) und einen Scheck ueber 1070 $, ausgestellt auf "Department of Homeland Security".

Formulare hier:

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=d7c84154d7b3d010VgnVCM10000048f3d6a1RCR D&vgnextchannel=db029c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6 a1RCRD

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=b70f8875d714d010VgnVCM10000048f3d6a1RCR D&vgnextchannel=db029c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6 a1RCRD

Achtung:
Fuer diejenigen, die mit der Hochzeit den Namen ihres Partners annehmen wollen bzw. angenommen haben: Um die Namensaenderung fuer die USA wirksam werden zu lassen, so dass man auch alle neuen Dokumente wie Greencard, EAD etc. auf den neuen Namen erhaelt, muss man nur die Formulare entsprechend ausfuellen (neuen Ehenamen unter "name" eintragen, vorherigen Namen unter "former/maiden name"). Fuer Deutschland muss erst noch eine "Erklaerung zur Namensfuehrung in der Ehe" bei der zustaendigen deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden.....mehr dazu spaeter.


Wenn man vorhat, vor Erhalt der Greencard auszureisen, dann muss man die "Advance Parole" beantragen, eine Art Reiseerlaubnis. Tut man dies nicht und reist einfach so aus, gilt der AOS Antrag als ababndoned, und man muss dann aus D ein immigrant visa beantragen (dauert ca. 12 Monate!).

Die Advance Parole beantragt man mit dem I-131 Formular:

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=b11747a55773d010VgnVCM10000048f3d6a1RCR D&vgnextchannel=db029c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6 a1RCRD

Beantragt man sie zusammen mit dem I-485, sind die Kosten in den 1070$ enthalten (sonst waeren es 360 $). Die Bearbeitungszeit ist meist ca. 8-12 Wochen.

Will man vor Erhalt der Greencard arbeiten, muss man eine Arbeitsgenehmigung beantragen, das Employment Authorization Document (EAD). Dieses tut man mit dem Formular I-765:

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=73ddd59cb7a5d010VgnVCM10000048f3d6a1RCR D&vgnextchannel=db029c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6 a1RCRD

Auch hier gilt:
Beantragt man die EAD zusammen mit dem I-485, sind die Kosten in den 1070$ enthalten (sonst waeren es 380 $). Die Bearbeitungszeit ist meist ca. 3 Monate.

Der Ablauf der Bearbeitung ist aehnlich wie bei der petition im K-1 Prozess: Zuerst erhaelt man eine notice of action (NOA), dass der Antrag eingegangen ist und angenommen wurde. Danach erhaelt man irgendwann eine NOA mit der Einladung zu einem biometrics Termin bei seinem local USCIS Buero. Dort werden Abdruecke aller 10 Finger genommen, und es wird ein Foto fuer die Greencard gemacht. Ausserdem muss man eine Unterschrift leisten. Und irgendwann erhaelt man dann entweder eine Aufforderung, sich zu einem Interviewtermin bei seinem local USCIS office einzufinden, oder man gehoert zu den Glueckspilzen, deren AOS ohne Interview genehmigt wurde. In dem Fall erhaelt man eine notice "card production was ordered" und die Greencard ca. zwei Wochen spaeter per Post.

Insgesamt kann man leider keinerlei Vorhersagen ueber die Bearbeitungsdauer von AOS Antraegen treffen. Viele Antraege werden innerhalb von wenigen Monaten genehmigt. Doch es gibt auch Ausnahmen, die laenger oder sogar bedeutend laenger dauern. Zunaechst bleibt einem ausser Warten nicht viel uebrig. Befindet man sich irgendwann ausserhalb der von USCIS genannten Bearbeitungszeiten (z.B wenn 6 Monate ohne jegliches update vergangen sind), kann man bei USCIS um eine "case inquiry" bitten. Normalerweise bedeutet das dann ein baldiges approval

In echten Haertefaellen kann man auch den congressman seines Staates kontaktieren und um Hilfe bitten...manchmal koennen diese durch Nachfragen bei USCIS etwas bewirken. Doch manche Faelle "haengen" aufgrund von name checks, die vom FBI durchgefuehrt werden. Sollte man das Pech haben, ein solcher Fall zu sein, kann man wirklich nur abwarten, da nuetzt nicht einmal die Unterstuetzung von congressman o.ae. etwas.

Hat man dann aber das kostbare Kaertchen endlich in der Hand, sollte man sich nach der ersten Freude unbedingt das Ablaufdatum der GC notieren. Denn als K-1 Kandidat erhaelt man zunaechst ja nur die "conditional GC", und muss dann innerhalb der 90 Tage vor Ablauf der Karte das "removal of conditions" beantragen, um die "echte", jeweils 10 Jahre gueltige, GC zu erhalten.

Mehr zum removal of conditions spaeter in einem weiteren post.

Geändert von Charlie (24.11.2010 um 16:18 Uhr)
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Alt 05.02.2009, 07:45   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #7
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Removal of conditions

Wenn man mit K-1 Visum eingereist ist, geheiratet und AOS beantragt hat, erhaelt man vorerst nach approval nur eine “conditional” Greencard. Dasselbe gilt fuer Ehepartnervisum-Inhaber, die zum Zeitpunkt der Visumausstellung weniger als 2 Jahre verheiratet waren. Diese erhalten dann statt dem IR-I das CR-I und damit nach Einreise die conditional Greencard. Man hat zwar mit der cond. GC dieselben Rechte und Pflichten wie jeder andere permanent resident auch, muss allerdings noch einen letzten "Verwaltungsakt" ueberstehen, um die "endgueltige Greencard" zu erhalten.

Die conditional Greencard ist 2 Jahre gueltig, und innerhalb der 90 Tage vor ihrem Ablauf MUSS das “removal der conditions” beantragt werden. Sollte man dieses nicht tun, verliert man seinen Status als Permanent Resident und muss ggf. das Land verlassen. (Bei Vorliegen besonderer Umstaende kann man den removal of conditions Antrag auch noch spaeter stellen, allerdings muessen da schon richtig handfeste Gruende vorliegen, warum man es nicht rechtzeitig einreichen konnte, daher wuerde ich empfehlen, ganz genau auf das Ablaufdatum zu achten). Wenn der Antrag genehmigt worden ist, erhaelt man die “ganz normale” Greencard, die 10 Jahre gueltig ist. Diese muss dann immer nur rechtzeitig verlaengert werden (reine Formsache).

Sonderfall K-2:
Kinder, die zeitgleich mit dem K-1 Inhaber oder innerhalb von 90 Tagen nach dessen approval die cond. GC erhalten hatten, koennen mit auf den Antrag des K-1 Inhabers gesetzt werden, WENN dieser “jointly“ einreicht, d.h. gemeinsam mit dem US citizen Ehepartner. Sollte das K-2 approval ausserhalb dieses Zeitrahmens gelegen haben oder der K-1 Inhaber nicht “jointly” einreichen, dann braucht das K-2 Kind einen eigenen removal of conditions Antrag.

Der Antrag:
Man benutzt das Formular I-751.
http://www.uscis.gov/files/form/i-751.pdf

Wohin schicke ich das Ding?
Es wird entweder an das Service Center in California oder an das Service Center in Vermont geschickt, je nachdem, wo man seinen Wohnsitz hat:

Where to File :

If you live in Alaska, American Samoa, Arizona, California, Colorado, Guam, Hawaii, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Michigan, Minnesota, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, North Dakota, Ohio, Oregon, South Dakota, Utah, Washington, Wisconsin, and Wyoming, file with the California Service Center at:

USCIS California Service Center
P.O. Box 10751
Laguna Niguel, CA 92607-1075

If you live in Alabama, Arkansas, Connecticut, Delaware, Washington, D.C., Florida, Georgia, Kentucky, Louisiana, Maine, Maryland, Massachusetts, Mississippi, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, Oklahoma, Pennsylvania, Puerto Rico, Rhode Island, South Carolina, Tennessee, Texas, Vermont, Virginia, U.S. Virgin Islands, and West Virginia, file with the Vermont Service Center at:

USCIS Vermont Service Center
75 Lower Welden Street
P.O. Box 200
St. Albans, VT 05479-0001

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=f858d59cb7a5d010VgnVCM10000048f3d6a1RCR D&vgnextchannel=db029c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6 a1RCRD



Die Gebuehren: $590 ($505 plus $85 biometric service fee)



Was passiert nach dem Einsenden?
Nach Eingang des Antrags bei USCIS erhaelt man eine NOA (notice of action, form I-797C), die einem 1. bestaetigt, dass der Antrag angenommen wurde und 2. als Verlaengerung der GC fuer max. ein Jahr gilt. Dieses steht auch explizit auf der NOA, sie kann ggf. zum Reisen, Arbeiten, usw. anstelle der dann abgelaufenen conditional GC als Nachweis seines resident status benutzt werden.

Als nachstes bekommt man ein Schreiben, mit dem man zu einem biometrics appointment eingeladen wird. Dabei darf man dann nochmal Fingerabdruecke und eine Unterschrift abliefern und wird noch einmal fotografiert. (Achtung: Beim biometrics Termin das Einladungsschreiben, Pass und cond. GC dabei haben!!). Meistens kommt das biometrics- Schreiben ca. 1 Monat nach Einreichen des Antrags.

Nach erfolgtem biometrics Termin und weiterer Bearbeitung des Antrags bekommt man entweder eine Einladung zu einem Interview oder - wie in den meisten Faellen in der letzten Zeit - man erhaelt einfach ein approval Schreiben mit einem Text von der Art “Your request for the removal of the conditional basis of your permanent resident status has been approved. You are deemed to be a lawful permanent resident of the United States as of the date of your original admission or adjustment of status.”

Letzteres ist natuerlich die einfachste Moeglichkeit, aber selbst wenn man zum Interview eingeladen wird, ist das noch kein Grund zur Sorge, es bedeutet nicht automatisch, dass einem die Echtheit seiner Ehe nicht geglaubt wird. Ich persoenlich wuerde allerdings dann die Beweisbelege besonders sorgfaeltig zusammenstellen.

Was braucht man alles?

- den Antrag I-751
- check oder money order ueber $ 590
(ausgestellt auf "U.S. Department of Homeland Security")
- eine Kopie der conditional GC
- Beweise der bestehenden ehelichen Beziehung, wie z.B.:
- Bank statements fuergemeinsame accounts
- Lebensversicherung, wo der Ehepartner als "beneficiary" eingesetzt
wurde
- Testament, wo der Ehepartner als Beguenstigter eingesetzt wurde
- gemeinsame Tax returns ("filed jointly")
- Mortgage/Kredit in beider Namen
- Utility bills
- Beweise gemeinsamer Urlaube seit Erhalt der cond. GC, falls
vorhanden
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, die seit Erhalt der cond. GC
geboren wurden
- Affidavits von zwei Freunden, Kollegen, o.ae.
- andere Korrespondenz, die eine eheliche Beziehung belegen koennte
(z.B. Glueckwunschkarten an beide o.ae.).

Das sind alles Beispiele, was man beilegen kann/will/sollte, aber es ist natuerlich alles von der individuellen Situation abhaengig.


Sind Affidavits wirklich notwendig und wie schreibt man so etwas?

Jein. Affidavits sind nicht zwingend erforderlich, sie sind lediglich EINE Moeglichkeit, um die nach wie vor bestehende Ehe nachzuweisen. Wenn man also ansonsten viele/starke Beweise hat, koennte man theoretisch auch ohne affidavits einreichen. Ich kenne einige Faelle, deren Antraege ohne affidavits approved wurden. Auf der anderen Seite stehe ich persoenlich auf dem Standpunkt "lieber zu viel als zu wenig", die Affidavits sind ja auch keine zu schwere Anforderung, warum also nicht beilegen?

Hier ein Beispiel fuer so ein Schreiben:


John Smith
Address
Telephone number

To Whom It May Concern:

I am writing this letter to support the I-751 petition by X and Y Miller. I have known X and Y since ....., we met ..... (as co-workers, in church, o.ae.....einfach genauere Angaben geben, wie die bekanntschaft zustande kam. Ggf. auch noch zusaetzliche Infos geben, wie z.B. I attended their wedding, o.ae.).

Since then, I have seen X and Y together as a couple many times and in a variety of situations, both at my house and theirs, as well as in public.
The most recent time that I saw them as a couple was ....
(Hier kann man ggf. noch etwas weiter elaborieren, z.B. we regularly attend church functions together, we serve on blabla committee together, our children regulary play together at one of our houses, o.ae.)
If you have any questions, I may be reached at the phone number or the
address above.

Sincerely,

John Smith



Die Affidavits muessen unbedingt "signed and dated" sein. Notarisieren ist m.E. nicht notwendig, kann man aber natuerlich machen, wenn man gern auf Nummer Sicher gehen moechte. Ich hatte meine ohne Notarisierung geschickt und wurde problemlos approved.


Sonderfall:
Was tun, wenn die Ehe, auf der die conditional GC basierte, nicht mehr besteht?

Sollte in der Zeit der conditional GC eine Scheidung stattgefunden haben oder der US Ehepartner gestorben sein, ist es trotzdem moeglich, removal of conditions zu beantragen. Man beantragt dann einen waiver fuer das "joint filing requirement". Eine weitere Moeglichkeit ist, wenn die Ehe zwar noch formal besteht, aber man als "battered spouse/child" den waiver fuer das joint filing requirement beantragen moechte. Dieses ist genau in den instructions zum I-751 beschrieben:

If you are still married, the petition should be filed jointly by you and the spouse through whom you obtained conditional status. However, you may apply for a waiver of this joint filing requirement if:

1. You entered the marriage in good faith, but your spouse subsequently died;

2. You entered the marriage in good faith, but the marriage was later terminated due to divorce or anulment;

3. You entered the marriage in good faith and have remained married, but you have been battered or subjected to extreme cruelty by your spouse; or

4. The termination of your status and removal would result in extreme hardship.

http://www.uscis.gov/files/form/i-751instr.pdf



Es gibt noch ein paar weitere Ausnahmen/Sonderfaelle, die aber alle in den eben verlinkten instructions zum I-751 beschrieben werden. Bitte diese Anweisungen ganz genau durchlesen



Das removal of conditions bedeutet im Normalfall etwas Arbeit und Nerverei, aber mehr auch nicht. Meistens ist man innerhalb von 3-6 Monaten mit dem ganzen Prozess durch. Sollten besondere Umstaende vorliegen, sieht es natuerlich evtl. etwas anders aus, und besonders im Fall von 3. und 4. (battered spouse/extreme hardship) waere wol die Hinzuziehung eines guten immigration Anwalts zu erwaegen

Viel Erfolg beim Papierkrieg

Geändert von Charlie (24.11.2010 um 16:17 Uhr)
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Alt 05.02.2009, 07:54   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #8
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DCF - Direct Consular Filing

Unter "DCF" versteht man die Beantragung eines immigrant visa in Frankfurt fuer Ehepartner von in D'land gemeldeten oder stationierten US citizens (CR-1/IR-1 Visum).

Dieses Visum ist ab Ausstellung 6 Monate gueltig. Innerhalb dieser Zeit reist man in die USA ein und bekommt dabei einen Stempel in den Pass, der als vorlaeufige Greencard gilt (1 Jahr gueltig). Die "richtige" Greencard wird dann normalerweise nach ein paar Wochen per Post zugeschickt.

Der DCF Prozess ist die schnellste Moeglichkeit fuer einen US citizen, seinen auslaendischen Ehepartner nach Amerika zu holen. Nur, wie gesagt, es setzt voraus, dass der US Partner zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung in D wohnt oder stationiert ist. Danach kann er dann D verlassen, z.B. wenn er schon mal einen Job in den USA suchen moechte, o.ae. Der Rest des Prozesses kann vom auslaendischen Ehepartner allein abgewickelt werden.

(Anmerkung: Offiziell muss der US citizen fuer DCF seit 6 Monaten in D gemeldet/stationiert gewesen sein, aber die Vorgabe wird wohl nicht immer so streng beachtet, daher zur Not einfach probieren )

Die Beantragung kann zwar auch per Post geschehen, aber dieses kann den ganzen Prozess erheblich verzoegern, daher wird empfohlen, die ersten Antraege persoenlich beim Generalkonsulat in Frankfurt abzugeben.

Das geht nur Montags, Mittwochs und Freitags, und dafuer braucht man einen Infopass Termin, den macht man online:

https://infopass.uscis.gov/info_en.php

Zu dem Termin bringt man dann die folgenden Unterlagen mit:

I-130 Petition for Alien Relative (vom US citizen auszufuellen)
G-325a einmal vom US citizen und einmal vom Ehepartner auszufuellen
Geburtsurkunde des US citizen
Heiratsurkunde
ggf. weitere Dokumente (z.B. Scheidungsurkunden voriger Ehen, Namensaenderungsurkunden, o.ae.)
2 Passbilder im Format 5x5 cm (je eins pro Person)
DS-230 Part I
Reisepass und Passkopie des auslaend. Ehepartners
Nachweis, dass der US Partner seit mind. 6 Monaten in D lebt bzw. stationiert ist

Aus aktuellem Anlass noch ein kleiner Hinweis:
US citizens muessen - auch wenn sie nicht in den USA leben und arbeiten! - jedes Jahr eine US Steuererklaerung abgeben. Sie werden zwar aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht zweimal besteuert, die Abgabe des jaehrlichen tax returns ist aber grundsaetzlich Pflicht (Ausnahmen gibt es bei null oder ganz geringem Einkommen, das bitte ggf. direkt bei der IRS erfragen, um sicherzugehen). Und das Vorhandensein der tax returns wird normalerweise beim Visumprozess auch abgefragt (spaetestens beim Interviewtermin). Wenn das dann erst nachgeholt werden muss, kann es mehrere Wochen Verzoegerung bedeuten. Daher also ggf. rechtzeitig den/die tax return/s nachholen, falls das vorher "verpennt" wurde


Achtung: Generell gilt, Dokumente koennen auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden. Dieses gilt aber nicht fuer "Gerichtsdokumente", d.h. auch fuer Heirats- und Scheidungsurkunden. Dafuer wird fast immer eine Uebersetzung verlangt, also lieber mitbringen.

Hier kann man die Antragsformulare runterladen:

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=c67c7f9ded54d010VgnVCM10000048f3d6a1RCR D&vgnextchannel=db029c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6 a1RCRD

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=d7c84154d7b3d010VgnVCM10000048f3d6a1RCR D&vgnextchannel=db029c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6 a1RCRD

und das DS 230:
http://www.state.gov/documents/organization/81807.pdf

Man wartet in der grossen Halle, bis die Nummer aufgerufen wird, die man am Eingang erhalten hat. Dann geht man zum entsprechenden Schalter und gibt das I-130, die beiden G-325a, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde ab. Die Dokumente werden geprueft (man bekommt sie ggf. zum Korrigieren zurueck) und dann "darf" man an einem anderen Schalter 420 $ zahlen. Mit der Quittung und den korrigierten Unterlagen geht man dann zum ersten Schalter zurueck und gibt diese und die beiden Passbilder ab.

Danach wartet man wieder bis zum naechsten Aufrufen. Dann erhaelt man einen Kontaktdatenzettel (fuer den US citizen) und das DS-230 Part I (fuer den non US citizen) zum Ausfuellen (doch schlaue Leute haben letzteres ja bereits zu Hause ausgefuellt und mitgebracht, nicht wahr? ).

Wieder warten, beim naechsten Aufrufen gibt man dann den Kontaktdatenzettel, das DS 230 Part I und die Passkopie des non-US citizen ab. Im Gegenzug erhaelt man das Formular I-864 (Affidavit of Support), eine Checkliste und ein paar Infoblaetter. Auf der checklist sollte die case number draufstehen....bitte pruefen und ggf. nachfragen, falls das vergessen wurde, die Nummer braucht man fuer saemtliche Anfragen, das medical, usw.

Das war der erste Schritt. Nun beginnt die Bearbeitungszeit der petition. Man kann nach ein paar Wochen von Zeit zu Zeit immer mal mal nachfragen, wie der Stand ist (Tel. 069 7535-0 /nach der "immigration visa unit" fragen).

Nach Genehmigung der petition beginnt die eigentliche Visumbearbeitung in Frankfurt.

Man hatte in der Zwischenzeit ja die einzelnen positionen der checklist abgearbeitet und alle notwendigen Dokumente besorgt (Fuehrungszeugnis, Geburtsurkunde, I-864 ausgefuellt und supporting documents besorgt, etc.) und dann die checklist ans Konsulat gefaxt, um zu signalisieren, dass man "bereit sei".

Mit dieser checklist kann man auch etwas den zeitlichen Ablauf beeinflussen:
Schickt man die checklist baldmoeglichst zurueck und schreibt ein baldiges Datum als Ausreisewunschdatum in das Feld, wird man normalerweise auch schnell zum Interview eingeladen. Aber es gibt ja Situationen, in denen man gern noch etwas Zeit bis zum Interview verstreichen lassen wuerde (e.g. bei deployment des Mannes, oder wenn es Probleme gibt, einen Sponsor zu finden, o.ae.) Dann kann man natuerlich mit dem Zurueckschicken der checklist auch noch etwas laenger warten.


Das medical kann man vorher machen oder auch am Tag des Interviews in Frankfurt (genauere Infos zum medical siehe weiter oben in den K-1 postings). Wenn es ca. 2 Wochen vorher erledigt wurde, sollten die Ergebnisse am Interviewtag bereits im Konsulat vorliegen und das kann die Visumausstellung um ein paar Tage beschleunigen.

Update: Es wurde anscheinend einigen Kandidaten gesagt, dass das medical nicht mehr am Tag des Interviews durchgefuehrt werden solle....ob das generell gueltig oder nur bearbeiterabhaengig ist, kann man momentan noch nicht wissen, aber ich persoenlich wuerde wohl lieber vorher zum medical gehen

Das Interview:

Wie gesagt, der US citizen muss nicht dabei sein (ist natuerlich netter fuer den non US citizen, wenn er es ist, und die Interviews bestehen dann oft auch eher aus small talk zwischen den Amis ).

Man bringt die folgenden Dokumente und Formulare mit:

Schreiben vom Konsulat bez. Interviewtermin
Pass
2 Passbilder im Format 5x5 cm
DS-230 part II (nicht unterschrieben! Man unterschreibt es vor dem consular officer)
knapp 5 Euro in Briefmarken (mein letzter Stand war 4,25 Euro, aber das aendert sich ja manchmal.......oder ausreichend Kleingeld fuer den Briefmarkenautomaten, aber hin und wieder funktioniert der nicht)
Geburtsurkunde (Kopie zum Dalassen, Original zum Vergleichen)
Heiratsurkunde (dito)
ggf. Scheidungsurkunde(n), court records, o.ae. mit engl. Uebersetzung
Fuehrungszeugnis(se)
I-864 Affidavit of Support mit den supporting documents (siehe instructions zum I-864)

http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=b70f8875d714d010VgnVCM10000048f3d6a1RCR D&vgnextchannel=db029c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6 a1RCRD

Umschlag muss man nicht mitbringen, den erhaelt man im Konsulat und muss diesen dann frankieren und an sich selbst adressieren.

Sonderfall US Militaer:
Military ID holders muessen meistens auch noch ein Fuehrungszeugnis von den MPs beibringen. Es sind zwar auch schon Leute ohne durchgekommen, die Norm ist das aber wohl nicht. Daher lieber eins mitbringen, auch wenn es in den Unterlagen nicht immer explizit aufgefuehrt ist.

Ausserdem darf man nochmal $404 zahlen

Das Interview an sich ist normalerweise recht harmlos und schnell vorueber, und es heisst dann "wir schicken Ihnen das Visum innerhalb der naechsten 10 Arbeitstage zu." Das klappt normalerweise auch. Man erhaelt dann einen braunen Umschlag, in dem sich der Pass mit dem eingeklebten Visum und ein weiterer brauner Umschlag befinden.

Diesen inneren braunen Umschlag darf man auf keinen Fall oeffnen oder beschaedigen, sonst ist das Visum ungueltig!!

Der innere braune Umschlag kann evtl. eine "abgeschnittene Ecke" haben, das ist normal.

Man hat nun ab dem Datum der Visumausstellung 6 Monate Zeit, um in die USA einzureisen und bekommt nach der Einreise automatisch einige Wochen spaeter die Green card zugeschickt.

Sollte man zum Zeitpunkt des Interviews weniger als 2 Jahre verheiratet gewesen sein, wird man in den USA erst einmal nur eine "conditional greencard" erhalten. Man muss dann durch Antrag auf "removal of conditions" innerhalb von 90 Tagen vor dem Ablaufdatum der conditional card die endgueltige Greencard beantragen. Diese ist 10 Jahre gueltig und muss immer nur verlaengert werden.

Und hier noch ein link mit weiteren Infos zur Greencard und den Rechten und Pflichten eines Greencard Inhabers:

http://www.uscis.gov/files/nativedocuments/M-618.pdf

Geändert von Charlie (17.09.2011 um 08:23 Uhr)
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