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Verliebt, Verlobt, Verheiratet - Heirat mit einem US-Citizen

Alle Fragen bezueglich der Heirat mit einem US Buerger/in, dem Verlobten-Visa ( K1 Visa ) sollten in diesem Themenbereich gepostet werden!


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Alt 25.03.2011, 01:51   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #9
Charlie Frau
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Beiträge: 29.396
So, lange erwartet und nun endlich in diesem Theater: Das letzte Partnervisumposting, CR-1 und IR-1

An dieser Stelle vielen herzlichen Dank an eins unserer Mitglieder, das mir das Grundgeruest fuer dieses posting zur Verfuegung gestellt hat (und das nicht genannt werden moechte ).



Beantragung des CR-1 bzw. IR-1 Visums,
wenn der US Partner in den USA lebt


(d.h. wenn man nicht DCF-berechtigt ist).



Der Prozess beginnt mit der I-130 Petition for Alien Relative.

Man laedt als erstes die folgenden Formulare herunter:

1. I-130

2. G-325a

und ggf., da optional,
3. G-1145

Alle zu finden auf www.uscis.gov

Dann liest man sich langsam und gruendlich die instructions zu den Formularen durch.


Was muss alles mitgeschickt werden?


1. Das ausgefuellte Formular I-130

2. Scheck oder money order fuer die I-130 Gebuehr (filing fee)

3. Kopie der Geburtsurkunde (Vorder- und Rueckseite) des US-Staatsbuergers oder eine Kopie von allen Seiten des Reisepasses des US-Staatsbuergers.

4. Eine Kopie der Heiratsurkunde (sollte diese nicht in englischer Sprache sein, unbedingt eine Uebersetzung besorgen, oder beim Standesamt eine Internationale Heiratsurkundebeantragen)

5. Sollte der Antragsteller (genannt "petitioner", d.h. der US citizen) oder der Ehepartner ("beneficiary") schon einmal verheiratet gewesen sein, Kopien der Dokumente, die beweisen, dass die Ehe beendet wurde (vom Gericht beglaubigte Kopien der Scheidungsurkunden des Antragstellers oder des Einwanderungswilligen) bzw. eine Kopie der Sterbeurkunde des vorigen Ehemanns bzw der vorigen Ehefrau, falls petitioner oder beneficiary verwitwet sind

6. Das Formular G-325A, jeweils einmal vom petitioner und einmal vom beneficiary ausgefuellt, unterschrieben und datiert.

7. Je ein Passfoto. Unbedingt jeweils den vollen Namen auf die Rueckseite des Fotos schreiben. Am besten das Foto in eine Plastiktuete stecken, diese mit Namen beschriften, an einem Blatt Papier befestigen und es hinter das dazugehoerige Formular G-325A heften.

Hier kann man die Anforderungen fuer die Passfotos finden:

http://travel.state.gov/visa/visapho...oreq_5334.html

8. einen Beleg/Belege dafuer, dass es sich um eine "echte Ehe", d.h. keine Scheinehe, handelt

Dafuer kann man z.B folgendes nehmen:

1. Dokumente, die einen gemeinsamen Besitz oder gemeinsames Anlagevermoegen belegen
2. Ein Mietvertrag ueber einen gemeinsamen Wohnsitz
3. Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
4. ein Bestaetigungsschreiben (Affidavit) einer dritten Person, die persoenlich Kenntnis von der Ehe hat. Das Schreiben sollte am besten von einem Notar beglaubigt sein und den vollen Namen, die Adresse, Geburtsort und Datum der Person beeinhalten, die das Schreiben verfasst. Ausserdem muss die Beziehung (z. B. Verwandtschaft, Freundschaft etc.) zu dem Antragsteller aufgefuehrt sein, sowie eine Erklaerung, wie der Verfasser persoenlich Kenntnis von der Eheschliessung/Ehe erhalten hat.
5. andere Dokumente, die bekraeftigen, dass eine gemeinsames Eheleben stattfindet

Optional kann dann noch das ausgefüllte Formular G-1145 (E-Notification of Application/Petition Acceptance) beigefuegt werden. Dieses Formular sollte an die erste Seite deines Antrags geheftet werden (z.B. oben an den Cover Letter).

Wenn man dieses Formular ausgefüllt hat, bekommt man eine Email oder SMS, wenn USCIS den Antrag angenommen hat. Diese mail/SMS ist zwar nicht rechtlich bindend (wie die NOA, die anschliessend rausgeschickt wird), aber da wir ja alle wissen, wie sehnsuechtig man auf Nachricht wartet, dass der Antrag bei USCIS angekommen ist, hilft es einem ja doch schon mal weiter. Ausserdem kostet das Formular ja (ausnahmsweise mal ) nix, insofern sollte man von der Moeglichkeit ruhig Gebrauch machen


Ebenfalls optional - aber hilfreich und nuetzlich - ist ein Anschreiben (Coverletter). Dieses sollte kurz beschreiben, was man beantragt, und sollte eine Auflistung der mitgeschickten Formulare und Dokumente enthalten (Dokumente, die nicht in Englisch sind, sollten als beglaubigte Uebersetzung vorliegen).

Das gesamte "I-130 Paket" mit allen oben erwaehnten Formularen, Dokumenten und Fotos wird dann an die USCIS Lockbox in Chicago geschickt:

For U.S. Postal Service:


USCIS
P.O. Box 804625
Chicago, IL 60680-4107



Fuer Express mail and courier deliveries:

USCIS
Attn: I-130
131 South Dearborn-3rd Floor
Chicago, IL 60603-5517

Bitte die oben angegebene Adresse vor dem Abschicken noch einmal hier auf der USCIS homepage ueberpruefen, falls sich etwas geaendert hat.

Am besten den Antrag ueber USPS (= die normale US Post) per registered mail (Einschreiben) with return receipt requested (mit Rueckschein) oder - fuer Ungeduldige - per express mail schicken.

WICHTIG!
Am besten immer 2 Kopien von allen Unterlagen, die man einreicht, machen, bevor man sie versendet; auch von der "money order" oder vom Scheck.

Alle eingereichten Formulare muessen Originale und mit Unterschrift versehen sein. Unterstuetzende Belege koennen Kopien sein.

Alle Originale der unterstuetzenden Belege sollten gut aufbewahrt werden, da USCIS das Recht hat, diese zu ueberpruefen (man erhaelt dann ein RFE, "request for further evidence", oder es wird beim Interview nach dem Original gefragt). Bitte den Anweisungen ganz genau folgen und immer Kopien von allen Unterlagen machen, die man zurueckschickt.


Was passiert, nachdem man den Antrag I-130 losgeschickt hat?

Einige Wochen nachdem der Antrag losgeschickt wurde, erhaelt man eine "Notice of Action" (NOA), in der einem mitgeteilt wird, dass der Antrag angenommen wurde und der Fall jetzt bearbeitet wird.
Man erhaelt eine USCIS Case-Number und kann auf der USCIS Homepage immer den Case-Status ueberpruefen, ebenso sieht man dort die durchschnittliche processing time.

Wenn der I-130 Antrag endlich genehmigt ist, schickt einem das Service Center, das den Antrag bearbeitet hat, eine zweite Notice of Action mit dem approval (der Bewilligung) und leitet den Antrag an das National Visa Processing Center in Portsmouth, New Hampshire weiter. Man erhaelt auch eine Telefonnummer unter der man das NVC kontaktieren kann. Der Fall wird von dem Zeitpunkt an nur noch beim NVC bearbeitet, das Service Center, bei dem man den Antrag gestellt hat, hat keine Kenntnis mehr vom Fortschritt des Falles.


Wie findet man die neue Case Number heraus?

Nach ca. 5 Werktagen oder mehr sollte man beim NVC anrufen und herausfinden, ob die Papiere dort eingelangt sind und man bereits eine Case Number in deren System hat. Man kann das entweder machen, indem man die AVR (Automated Voice Response) durchgeht und dann die Receipt Number der NOA von USCIS eintippt, oder man spricht mit einem Phone Operator. Die Nummer des NVC lautet (603) 334-0700.

Eine NVC case nummer sieht z.B. so aus: FRN2010xxxxxx
Die ersten 3 Buchstaben sind der code für das ausländische Konsulat (FRN in dem Fall für das Konsulat in Frankfurt), und danach kommen 10 Zahlen.

Wenn man mit einem Operator spricht wird man zuerst immer nach einer case number (entweder die NVC oder USCIS Nummer), Namen des Antragstellers, dessen Geburtsdatum, Namen des ausländischen Ehepartners und dessen Geburtsdatum gefragt. Dann muss man noch die email Adresse und die Telefonnummer des Antragstellers bestätigen.

Sobald man die Case Nummer entweder vom AVR oder einem Operator erfahren hat, sollte man einem Operator die email adresse von Petitioner und Beneficiary geben. Von nun an erhält man die neuen Dokumente von NVC ausschließlich per email!!
Das ist wichtig, weil NVC sonst alle Papiere per normaler Post versendet und sich so die Bearbeitungszeit in die Länge ziehen kann.


- weiter geht's im naechsten posting -


Charlie ist offline  
Alt 25.03.2011, 01:52   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #10
Charlie Frau
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Das DS-3032 Choice of Agent and Address Formular

Nachdem das NVC beide email Adressen erhalten hat, wird das DS-3032 generiert und an den Beneficiary geschickt. Man muss dann das Formular ausdrucken, ausfüllen und ans NVC zurueckschicken.

Man erhält danach die folgende Antwort:

Dear Sir/Madam:

Your inquiry has been received at the National Visa Center (NVC).

The NVC has received the Agent of Choice selection. The Immigrant Visa

Application (DS 230) processing fee bill will be sent to the designated
agent on the case. The fee must be paid according to the instructions
before the instruction packet will be sent
.“

Zur gleichen Zeit erhält der Petitioner eine email mit einer Kopie des Choice of Agent Formulars und eine Rechnung über $70, mit der Aufforderung diese über das Payment Portal zu bezahlen.

https://ceac.state.gov/CTRAC/Invoice/signon.aspx


Man braucht dazu die NVC Case Number und die Invoice Identification Number (zu finden auf der Rechnung). Nun kann der US-Citizen über Angabe der Bankdaten das Geld an NVC „überweisen“. Es dauert meist ein paar Tage, bis die Summe dort als "bezahlt" ausgewiesen wird.

Ein paar Wochen, nachdem man die letzte Notice of Action mit der Bestaetigung des approvals und des Weiterleitens der I-130 petition zum NVC erhalten hat, muessen wieder Formulare ausgefuellt werden, sowohl vom petitioner als auch vom beneficiary:

Das I-864 Affidavit of Support (petitioner)

http://www.uscis.gov/portal/site/usc...0045f3d6a1RCRD

Auch hier bitte wieder die Anleitung genau durchlesen


Mit dem Affidavit schickt man zurueck:

1. Den Cover Letter, den man sich auf dem payment portal ausdrucken kann, nachdem die Rechnung dort als gezahlt aufscheint. Das ist ein Zettel mit einem Barcode.

2. Den letzten („aktuellen“) tax return

Eventuell braucht man noch zusaetzliche Formulare und Belege:

Das Einkommen des Antragstellers muss mindestens 125 % der poverty guidelines betragen, um der US-Regierung eine Art "Garantie" zu liefern, dass der zukuenftige Immigrant keinesfalls irgendwelche staatliche Hilfen in Anspruch nehmen wird, sondern vom Antragsteller unterstuetzt werden kann. bei den Zahlen handelt es sich um das Jahreseinkommen (before taxes).

Sollte der Antragsteller diese Anforderungen nicht erfuellen, muss er das I-864 Affidavit of Support trotzdem einreichen, jedoch muss ein Co-Sponsor gefunden werden, der die Anforderungen erfuellen kann.

Der Co-Sponsor muss in den Vereinigten Staaten leben (Nachweis von citizenship oder permanentem Aufenthaltsstatus erforderlich) und ebenfalls ein I-864 und Finanzunterlagen einreichen. Man legt dann alles dem Affidavit des petitioners bei.

Es gibt noch diverse Sonderformen/situationsabhaengige Moeglichkeiten, aber das wuerde hier den Rahmen sprengen, daher bitte genau in den instructions zum I-864 nachlesen, was fuer die eigene spezielle Situation in Frage kommt.

Falls der US-Citizen Angehöriger der US Army ist, muss man einen Beweis dafür beilegen.

Zusätzlich kann man noch andere Sachen einsenden, wie z.B. ein statement des Arbeitgebers mit Angaben zum Arbeitsverhaeltnis (Stundenzahl/Vollbeschaeftigung, Verdienst, seit wann beschaeftigt, unbefristetes Arbeitsverhaeltnis, etc.), oder auch Steuererklaerungen der Vorjahre, wenn der akuelle tax return nicht aussagekraeftig genug ist. Diese Sachen sind aber nicht zwingend erforderlich, sondern optional.


Die IV Bill = Immigrant Visa Bill

Sobald die AOS Rechnung als bezahlt erscheint, kann man die IV Bill bezahlen (zur Zeit $404).
Es dauert wieder einige Tage bis „bezahlt“ dort steht, und dieses Mal sollte sich der beneficiary den cover letter ausdrucken. Diesen braucht man nämlich für das DS-230 package.


Das DS-230 Package (beneficiary)

Bei in Deutschland oder Österreich lebenden beneficiaries werden alle wichtigen Dokumente zuerst ans NVC geschickt, dort kontrolliert und dann ans Konsulat weitergeleitet. (Anders als beim DCF Prozess, bei dem man das DS-230 und das Affidavit of support direkt beim Konsulat einreicht).

Man sollte das DS-230 Formular also möglichst sorgfältig ausfüllen, keine Fehler machen und alle unterstützenden Dokumente mitschicken, weil man sonst einen RFE bekommt, was den Prozess sehr hinauszögern kann.

Was muss man mitschicken?

1. Cover Sheet mit Barcode, ausgedruckt vom Payment Portal

2. DS-230 Part 1 – datiert und signiert

3. DS-230 Part 2 – NICHT!! signiert da man dies vor dem Konsul unter Eid tun muss.

4. Eine Kopie des Passes des ausländischen Ehepartners

5. Original oder beglaubigte Kopie seiner Geburtsurkunde

6. Original oder beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde

7. Original oder beglaubigte Kopie des Polizeilichen Führungszeugnisses

8. 2 Passfotos des ausländischen Ehepartners (US Groesse)

9.
Ausgefuelltes und unterschriebenes Formular G-325A (des beneficiary)

Falls zutreffend noch militärische Unterlagen, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden, usw.


Hier kann genau geprüft werden wie die Anforderung der einzelnen Dokumente sind: Documents The Applicant Must Submit (Appointment4)

Besonders wichtig ist es, Belege für jedes US Visum beizulegen, das man je hatte. Dies gilt aber nicht für Reisen unter VWP, da es sich dabei ja um eine VISUMSFREIE Einreise handelt.


Am besten Sendungen ans NVC immer over night schicken, mit Empfangsbestätigung. So lässt sich immer genau nachverfolgen, wie lange es dauert, bis beim NVC die Sachen im System registriert werden, und ob alles angekommen ist.

Wenn man immer brav das AVR vom NVC abhört, ist man gut informiert über den Eingang der Papiere und den Status des Falles. Sobald alle Papiere bei NVC eingelangt sind, kommt die Meldung „NVC has received all your documents.
Please allow 6-8 weeks to inform you of the outcome of your review“. Dann heißt es warten.

Nun kann man sich jeden Tag (oder so oft man möchte ) im payment portal einloggen und hoffen, dass eines Tages ein rotes Feld mit „Sign in failed“ erscheint. Das ist ein Grund zur Freude, denn das heißt, dass das NVC den Fall abgeschlossen hat und man nicht mehr einen RFE fürchten muss. Ca. 2 Tage später oder vielleicht auch früher wird der Ansagetext im AVR erneuert, und dortwird dann auch bestätigt „The case is completed at NVC“. Dann dauert es noch ein paar Tage, bis eine weitere neue Ansage mitteilt „your case has been forwarded to the embassy in......“.

Nun wird wieder gewartet.
Und wenn man die Ungeduld kaum mehr ertragen kann, kommt eine e-mail von NVC, in der man über den Interviewtermin informiert wird.


Als naechstes schreibt das NVC oder das auslaendische Konsulat dem beneficiary einen Brief mit den Angaben, zu welcher Zeit und an welchem Datum das Interview stattfinden wird und welche Formulare und Dokumente zum Interview mitgebracht werden muessen. Von allen Original-Dokumenten oder Beweisstuecken sollte man zwei Kopien machen und diese zusammen mit den Originalen mitnehmen.

Das Medical

Vor dem Interview sollte noch die medizinische Untersuchung erledigt werden. (Bis vor kurzem ging es auch noch nach dem Interview, aber in der letzten Zeit gab es mehrere Berichte, dass das Konsulat in FRA die Untersuchung VOR dem Interview abgeschlossen haben wollte, daher lieber vorher zum doc gehen ).

Die Infos zum medical sind ja grundsaetzlich dieselben fuer alle Visumarten, egal ob K-1 oder Ehepartnervisa, daher bitte einmal nach oben in posting # 4 schauen und dort alles Notwendige nachlesen

http://www.amerika-forum.de/227173-post4.html




- weiter im naechsten posting -



Charlie ist offline  
Alt 25.03.2011, 09:34   Alles zu den "Partnervisa"......K-1, CR-1/IR-1, DCF Beitrag #11
Charlie Frau
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Registriert seit: 13.07.2005
Ort: Eisbaerland
Beiträge: 29.396
Was braucht man fuers Interview?

1. Reisepass
2. Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
3. Original oder beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde
4. Polizeiliches Fuehrungszeugnis
5. I-864 Affidavit of Support zusammen mit der letzten US-Steuerklaerung und andere benoetigte Finanz- oder Bankunterlagen (s. weiter oben die Ausfuehrungen zum Affidavit of support).
6. Zwei Passfotos des beneficiary
7. zusaetzliche Beweise fuer die Echtheit der Ehe

Ggf. weitere Dokumente, wie z.B. Adoptionsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden, Gerichtsakten/Papiere bez. Haftstrafen/Verurteilungen, o.ae., falls erforderlich bzw. zutreffend.

Am Tag des Interviews muss der auslaendische Ehepartner alle aufgelisteten Dokumente mitbringen. Er sollte vorsichtshalber auf eine laengere Wartezeit vorbereitet sein. (Viele bringen sich etwas zum Lesen mit, aber oft kommt man vor lauter Aufregung gar nicht dazu )

Es koennte sein, dass noch zusaetzliche Dokumente benoetigt werden.
Bei der Interview-Einladung liegt eine Liste mit allen erforderlichen Dokumenten bei, die der beneficiary mitbringen muss, daher bitte noch einmal genau durchlesen und pruefen, ob alles abgedeckt wurde.
Ausserdem wird der Betrag aufgefuehrt sein, der noch gezahlt werden muss, und auch, in welcher Form diese Zahlung zu erfolgen hat.


Ob das Interview kurz und schmerzlos (10 mn. o.ae.) oder etwas laenger (bis zu einer Stunde) sein wird, ist abhaengig von eurem speziellen Fall. Die meisten liegen wohl eher im kuerzeren Bereich.

Man sollte generell alle Fragen so wahrheitsgemaess wie moeglich beantworten und schwoert auch einen dementsprechenden Eid. Als Ehepartner eines US citizen ist man schon etwas privilegiert und wird meistens recht zuvorkommend behandelt, aber man sollte trotzdem vorsichtshalber alle moeglichen Unterlagen mitbringen, die beweisen, dass die Ehe keine Scheinehe ist (Telefonrechnungen, Briefe, Fotos, etc). Wonach gefragt wird/was verlangt wird, ist unterschiedlich und bearbeiterabhaengig. Oft beschraenkt es sich auf "harmlose" Fragen zur Beziehung (z.B. wo und wann man sich kennengelernt haette, ob man die Eltern/Geschwister des Partners kennt, was und wo der Partner arbeitet, o.ae.)


Wenn der Konsulatsbeamte den Visum-Antrag befuerwortet, wird das immigrant visa CR-1 bzw. IR-1 ausgestellt, dass dem beneficiary erlaubt, dauerhaft in die Vereinigten Staaten einzuwandern und dort zu leben und zu arbeiten. Welches Visum ausgestellt wird, richtet sich nach dem Heiratsdatum: Ist man zum Zeitpunkt der Visumausstellung weniger als 2 Jahre verheiratet, gibt es das CR-1 Visum, sonst das IR-1.

Die Gueltigkeit des Visums betraegt 6 Monate, d.h. man muss innerhalb von 6 Monaten nach Visumausstellung in die USA einreisen.

Bei der Einreise haendigt man dem immigration officer den grossen braunen Umschlag aus, den man zusammen mit seinem Pass vom Konsulat erhalten hat (Achtung: Pfleglich behandeln, der Umschlag darf weder geoeffnet worden noch beschaedigt sein!). Dieser schaut dann einmal durch die Unterlagen aus dem Umschlag und stempelt dann eine "vorlaeufige Greencard" in den Pass, den I-551 Stempel. dieser verleiht einem fuer max. ein Jahr anb Einreise alle Rechte und Pflichten eines Greencardinhabers, d.h. damit kann man arbeiten, reisen, etc., bis die "echte Greencard", d.h. die "Permanent Resident Card" per Post eintrudelt. Normalerweise dauert das nur wenige Wochen, in Ausnahmefaellen auch mal ein paar Monate.

Ist man zum Zeitpunkt der Einreise weniger als 2 Jahre verheiratet gewesen, wird man vorerst nur eine 2 Jahre gueltige conditional Greencard erhalten. In den 90 Tagen vor deren Ablaufen muss dann zwingend "removal of conditions" beantragt werden, um den permanenten, unconditional Aufenthaltsstatus zu erlangen. Dieses ist nicht lediglich ein Verlaengerungsantrag, sondern dabei wird der Ausstellungsgrund fuer die Greencard, d.h. die Ehe, auf der die conditional GC basierte, nochmals unter die Lupe genommen.

Infos zum removal of conditions findet man hier:

http://www.amerika-forum.de/1352493-post3.html

War man bei der Einreise bereits mehr als 2 Jahre verheiratet gewesen, erhaelt man direkt die 10 Jahre gueltige Permanent Resident Card, deren Verlaengerung dann immer lediglich eine - wenn auch teure - Formsache ist.

Ca. 10-14 Tage nach der Einreise ist man dann auch im System erfasst und kann bei der Social Security Administration eine Social Security number (SSN) beantragen.
(das automatische Zuschicken funktioniert meistens nicht, auch wenn man die Option angekreuzt hatte ).

Hier gibt es dazu naehere Infos, Formulare und einen office locator:

www.ssa.gov




So, das war's.....dann bleibt nur noch zu sagen:

Welcome to the USA - Welcome home


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