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30.11.2011, 05:19
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Alles rund um die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit und die BBG Beitrag #761
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Super-Moderator - Kojak is mine -
Registriert seit: 29.08.2007
Ort: Pacific Northwest
Beiträge: 21.412
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Da man fuer Minderejaehrige kein US Citizenship beantragen kann, eruebrigt sich die Frage.
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30.11.2011, 07:28
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Alles rund um die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit und die BBG Beitrag #762
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Amerika Tourist
Registriert seit: 24.07.2010
Beiträge: 221
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oops, dass wusste ich nicht.
aber dh dann das das kind mit die greencard bekommt und wenn es 18 wird, muss es entweder die staatsbuergerschaft beantragen oder wenn es eine weile in einem anderen land leben will, jedes jahr in die usa einreisen, ansonsten verliert es alle rechte darauf, richtig? wenn das kind zb in usa 18 jahre gewohnt hat, dann aber in deutschland ein paar jahre studiert und nicht die usa besucht, verliert es die greencard ja oder nicht?
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30.11.2011, 15:49
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Alles rund um die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit und die BBG Beitrag #763
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Ehrenmitglied
Registriert seit: 03.02.2010
Ort: San Antonio
Beiträge: 3.873
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Zitat:
Zitat von Kerstin1976
oops, dass wusste ich nicht.
aber dh dann das das kind mit die greencard bekommt und wenn es 18 wird, muss es entweder die staatsbuergerschaft beantragen oder wenn es eine weile in einem anderen land leben will, jedes jahr in die usa einreisen, ansonsten verliert es alle rechte darauf, richtig? wenn das kind zb in usa 18 jahre gewohnt hat, dann aber in deutschland ein paar jahre studiert und nicht die usa besucht, verliert es die greencard ja oder nicht?
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Dein Kind hat immer den gleichen Status wie du als Mutter. Hast du eine Greencard, bekommt deine Tochter auch eine. Wirst du US Staatsbuerger, kommt deine Tochter auch mit auf den Antrag und bekommt die US-Staatsbuergerschaft auch. Einziger Unterschied ist glaub ich, dass das Kind nicht unbedingt eine eigene Beibehaltungsgenehmigung einreichen muss. Aber das weiss Toapert besser, wie das bei Kindern laeuft....
Nur jedes Jahr in die USA reisen, wird auf Dauer nicht klappen - sie wird ihre Greencard verlieren (und du auch, wenn du nicht dauerhaft in den USA wohnen willst). Ach ja, wenn man eine Greencard hat oder US-Staatsbuerger ist, muss man jedes Jahr eine US-Steuererklaerung einreichen, egal wo man wohnt.
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30.11.2011, 16:38
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Alles rund um die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit und die BBG Beitrag #764
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Super-Moderator - Kojak is mine -
Registriert seit: 29.08.2007
Ort: Pacific Northwest
Beiträge: 21.412
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Das Kind kommt nicht mit auf den US Citizenship Antrag per se ... wird zwar, glaube ich gelistet, das hat aber primaer keinen Einfluss auf den Status des Kindes.
Das Kind wird, so es mit Greencard bei der Mutter respektive dem Vater in den USA lebt, AUTOMATISCH, per child citizenship act zum US Citizen, wenn Vater oder Mutter eingebuergert werden. Ohne Zutun, ohne Antrag.
Aus diesem Grund benoetigt es keine BBG. Man kann sich aber eine aus Rechtssicherheitsgruenden ausstellen lassen. Kostet 55 Euro.
Aus eigener Kraft kann das Kind kein US Citizen werden; das geht erst mit 18 Jahren.
Bei Kindern, die ja mit den Eltern leben muessen, koennte ich mir sogar vorstellen, dass ein Antrag auf Returning Resident Visum genehmigt wird, so das Kind den Antrag stellt, sobald es volljaehring ist. Vorher hat das Kind ja keinen Einfluss darauf wo es lebt.
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11.04.2012, 13:46
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Alles rund um die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit und die BBG Beitrag #765
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Newbie
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3
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Hilfe!!! Bezüglich d. Beibehaltung d. Deutschen Staatsbürgerschaft
Hallo,
Ich fasse es kurz zusammen:
Ich habe meine Green Card schon seit 9 Jahren und würde nun gerne auch Amerikanischer Staatsbürger werden.
Seid ca. 2 Jahren bin Ich mit meinem Freund (Deutscher Staatsbürger & Wohnhaft in Deutschland) zusammen. Wir würden gerne zusammen in Deutschland wohnen für ein paar Jahre (aus Beruflichen Gründen seiner seits) und dann wieder in die USA ziehen. Ich bin noch Schülerin & 20 Jahre alt.
Meine frage ist; was soll ich als Grund für die Amerikanische Staatsbürgerschaft angeben?
Meine persönlichen Gründe sind:
Dass ich mich längere Zeit in Deutschland aufhalten werde.
Dass ich durch meine Green Card and Stipendien für das Studium in USA benachteiligt bin.
Selbst meine "Notlösung" dem Militär bei zutreten geht nicht.
Ich würde mich gerne in einem Land zuhause fühlen, Steuern zahlen und Wählen!
Wie habt ihr das gemacht? Wie habt ihr eure Gründe belegt?
Außerdem: habt ihr 1 Grund angegeben und den ausführlich bearbeitet oder mehrere Gründe!?
Ich bitte um dringende Hilfe!
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11.04.2012, 13:53
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Alles rund um die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit und die BBG Beitrag #766
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Ehrenmitglied
Registriert seit: 06.06.2005
Ort: Fort Wayne, IN, USA
Beiträge: 2.322
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also, ich habe den ganzen Prozess - BBG und dann N-400 - gerade erst kürzlich abgeschlossen und kann mich noch gut daran erinnern, wie das lief 
Als erste Anlaufstelle empfehle ich dringend die Yahoo! Gruppe "zweipaesse". Dort findest Du große Mengen (auch jüngeren Datums) erfolgreicher Anträge auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Grob gesagt sind die erfolgversprechenden Argumente für die BBG in zwei Schwerpunkte aufzuteilen:
1. Starke, anhaltende, persönliche Bindung an das deutsche Heimatland
2. Nachweisliche, glaubwürdig dargestellte, finanzielle/berufliche Nachteile in den USA wg. der fehlenden US-citizenship
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11.04.2012, 13:58
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Alles rund um die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit und die BBG Beitrag #767
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Koelsch Maedche
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 34.304
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Zitat:
Zitat von raspberrylicious
Ich habe meine Green Card schon seit 9 Jahren und würde nun gerne auch Amerikanischer Staatsbürger werden.
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lebst du denn auch zur Zeit in USA?
Zitat:
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Meine frage ist; was soll ich als Grund für die Amerikanische Staatsbürgerschaft angeben?
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Du musst angeben warum du die Deutsche behalten willst..wenn du nur die US haben willst, dafuer braucht man keine Gruende..nur die deutschen wollen Gruende wissen warum du 2 haben willst/musst
Ob das mit dem Stipendium klappt keine Ahnung, denn soweit ich weiss kann man auch als GC besitzer Stipendien bekommen...aber das juckt die deutschen auch nicht..ein Grund waere z.b. das du bestimmte Jobs in USA nicht machen kannst als GC-holder...
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11.04.2012, 13:59
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Alles rund um die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit und die BBG Beitrag #768
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Koelsch Maedche
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 34.304
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Jesus..nicht 3x dasselbe posten...
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