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Visa, Green Card und US Citizenship

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Alt 04.09.2004, 14:32   Alle Fragen rund um die 2 Jahres Sperre/2 year rule nach J-1 Beitrag #1
bacons
Newbie
 
Registriert seit: 04.07.2004
Beiträge: 10
Frage Alle Fragen rund um die 2 Jahres Sperre/2 year rule nach J-1

Ich habe von meinem Sponsor für ein Praktikum von 6 Monaten ein
DS-2019 bekommen. da ich ein halbes Stipendium erhalte, ist im unteren Bereich angemerkt, dass diese Zweijahres-Regel in meinem Fall angewendet wird. Auf meinem frisch eingetroffenen Visum steht nun aber aber genau das Gegenteil, nämlich das ich nicht zwei Jahre warten muss. Dem Bisum beigefügt ist im Reisepass das DS-2019. Mein Vermtung ist nun, dass ein Officer bei der Einreise ins Land beide Dokumente miteinander vergleichen wird und dann einen Stempel machen wird? Ist das richtig oder gilt das, was im Visum steht (was in meinen Augen auch Sinn machen würde, weil es ja zeitlich gesehen NACH dem DS-2019 ausgestellt wurde) Kann mir das jemand erklären?

Wenn ich nun nach dem Praktkum feststelle, dass der Job Spass macht, kann ich dann – mit oder ohne 2 year HRR - trotzdem das Visum wechslen? Möglicherweise lässt sich die HRR doch per Waiver aufheben?
bacons ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2004, 22:48   Alle Fragen rund um die 2 Jahres Sperre/2 year rule nach J-1 Beitrag #2
IngaH Frau
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von IngaH
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: BaWü
Beiträge: 2.004
Hi Bacons,
hm also so viel werde ich Dir leider nicht weiterhelfen können..
Ich war selbst einmal in Besitz eines J1 für 18 Monate. Ist das DS2019 dieser rosa DinA4 Durchschlag?! (meins ist so zerfusselt ich kann keine form-number und nix mehr erkennen..) Richtig ist, daß Du das im Paß behalten mußt. Bei der Einreise (u. auch Wiedereinreise zB nach Urlaub) mußt Du das zusammen mit dem Paß (inkl. Visum-Aufkleber) wieder vorzeigen. Der Stempel ist dann der ganz normale Einreisestempel im Paß.
Da ich damals über 9/11 dort war haben sich noch während meines Aufenthaltes die Bestimmungen geändert. Man kann nur noch einmal pro Person ein J1 bekommen und nicht mehrmals. Du würdest dann zu einem anderen Visa-Typ wechseln müssen, zB H1 (Management oder Assistant Mgmt..) -->wenn die 2 year rule nicht gilt. Dieses muß dann auch neu beantragt (& gesponsort) werden, und das dauert ja wieder einige Zeit. Sollte eine zeitliche "Lücke" zwischen den Visa entstehen darfst Du theoretisch nicht dort bleiben/arbeiten sondern reist aus und wenn das neue Visum da ist, wieder ein.
Besteht denn die Chance daß Du bleiben möchtest/ kannst? Wenn Du schon einen Sponsor hast, dann gibt es dort vielleicht jemanden der sich entsprechend auskennt. Mein HR Büro hat damals einen Anwalt eingeschaltet (die Mädels hatten nämlich keine Ahnung, ist ja auch ein umfangreiches Fach!!..), den sie dann jederzeit konsultieren konnten.
ich würde auf jeden Fall versuchen herauszufinden, ob Du das J1 vielleicht dann verlängern könntest, denn das gibt es für bis zu 18 Monate.
Bezüglich der verschiedenen Angaben mit der 2 year rule weiß ich leider auch nicht, sorry. Wobei es für die erste Einreise eigentlich keinen Unterschied machen sollte, denn die 2-Jahres-Regel bezieht sich ja auf künftige Visa.
Hmmm, ich glaub wir brauchen hier doch noch die Hilfe eines richtigen Experten.. :-)
Wann geht es denn eigentlich los und wohin? Wünsche Dir viel Glück!
Inga
IngaH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2004, 17:00   Alle Fragen rund um die 2 Jahres Sperre/2 year rule nach J-1 Beitrag #3
Michu
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von Michu
 
Registriert seit: 24.05.2003
Beiträge: 14.155
Re: J1 Visum: Two Year Rule, wird Sie angewendet oder nicht?

Zitat:
Zitat von bacons
Ich habe von meinem Sponsor für ein Praktikum von 6 Monaten ein
DS-2019 bekommen. da ich ein halbes Stipendium erhalte, ist im unteren Bereich angemerkt, dass diese Zweijahres-Regel in meinem Fall angewendet wird. Auf meinem frisch eingetroffenen Visum steht nun aber aber genau das Gegenteil, nämlich das ich nicht zwei Jahre warten muss. Dem Bisum beigefügt ist im Reisepass das DS-2019. Mein Vermtung ist nun, dass ein Officer bei der Einreise ins Land beide Dokumente miteinander vergleichen wird und dann einen Stempel machen wird? Ist das richtig oder gilt das, was im Visum steht (was in meinen Augen auch Sinn machen würde, weil es ja zeitlich gesehen NACH dem DS-2019 ausgestellt wurde) Kann mir das jemand erklären?

Wenn ich nun nach dem Praktkum feststelle, dass der Job Spass macht, kann ich dann – mit oder ohne 2 year HRR - trotzdem das Visum wechslen? Möglicherweise lässt sich die HRR doch per Waiver aufheben?
Wichtig allein ist grundsaetzlich erstmal das was im DS-2019 steht.
Nach dieser bescheinigten Form wird der Immigration Beamte am POE die Aufenthaltsdauer im I-94 festlegen.

Dann kommt es darauf an was im Visum steht, so z.B. ob dort ein Eintrag ist, das man der 2YHRR unterliegt. Das koennte dann als Eintrag so drin stehen: "Subject to 212(e)".

Dabei kommt es ganz allein darauf an um welche Art sich das Praktikum handelt.

Sollte man tatsaechlich der 2YHRR unterliegen, gaebe es die Moeglichkeit, einen "Waiver" zubeantragen:

http://travel.state.gov/visa/tempvis...o_waivers.html

Das ganze muss dann mit der Form DS-3035 den Antrag stellen:

http://travel.state.gov/visa/DS-3035.pdf

Gebuehren z.Zt. $230

Zusammengefasst: Nicht das Visum entscheidet, sondern die Form DS-2019.
Wer dieser 2YHRR Regel (two-year-home-residency-requirement) unterliegt, richtet sich nach nach dem jeweiligen Program:

-man erhaelt finanzielle Unterstuetzung von einer Regierungsorganisation der USA oder Deutschlands, oder von DAAD

-man macht ein Praktikum im medizinischen Bereich

-man hat einen"Mangelberuf" in seinem Heimatland, der auf der "Exchange-Visitor Skills List" aufgefuehrt ist:

http://exchanges.state.gov/education...kills_list.pdf

Gruss
Michael
Michu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2004, 19:58   Alle Fragen rund um die 2 Jahres Sperre/2 year rule nach J-1 Beitrag #4
bacons
Newbie
 
Registriert seit: 04.07.2004
Beiträge: 10
J1 Visum: Two Year Rule, wird Sie angewendet oder nicht?

Danke für die Antwort.
Wie gesagt, auf dem DS-2019 steht das eine (Two year rule applies), auf dem Visum steht, dass sie angwendet wirdin meinem Fall.
Mediziner bin ich nicht, sondern im Verlag tätig.
Beamter wird also Stempel machen und diese Regel wird dann eintreffen für meinen Fall. An eine Festanstellung denke ich eh nicht wirklich, zu unwahrscheinlich, dass der ganze Aufwand für ein H1B Visum betrieben wird. Aber möglichweise ein weiteres Praktikum in einer befreundeten Firma oder eine Verlängerung. Danke für die Info, ich freue mich sehr auf acht tolle Monate!
bacons ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2005, 11:08   Alle Fragen rund um die 2 Jahres Sperre/2 year rule nach J-1 Beitrag #5
Daiana
Amerika Fan
 
Benutzerbild von Daiana
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 53
Daiana eine Nachricht über AIM schicken
2 year home rule - ich kappiers nich kann jemand helfen?

hey everyone,

Also mir liegt die 2 year home rule am Herzen. Es wäre toll wenn mir jemand dabei behilflich sein kann mich darüber aufzuklären.
Die Sache ist die: Ich möchte nächstes Jahre für ein Semester an ein öffentliches College gehen, daher bekomme ich ein I 20. Ich habe die US Botschaft angerufen und die meinten es stehe auf dem DS2019 ob ich unter die 2 year rule falle oder nicht, aber in meinem Fall gibt es das doch nicht. Wenn doch, dann spielt doch auch der Fakt eine rolle ob ich mir das alles selbst finanziere oder nicht,... das habe ich zu mindest ein paar mal gelesen.
Wenn ich also alles selbst bezahle, kann es dann trotzdem möglich sein dass ich unter diese rule falle?
Mein Freund geht an dieses college und die rule würde vieles dumm dastehen lassen, da die rule ja eine Einwanderungsbewandnis hat.

Es wäre toll wenn jemand mir helfen könnte.

Liebe Grüße
Daiana
Daiana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2005, 12:05   Alle Fragen rund um die 2 Jahres Sperre/2 year rule nach J-1 Beitrag #6
garfieldshome
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von garfieldshome
 
Registriert seit: 25.08.2005
Beiträge: 12.154
also erstnmal muesstest du bereits ein J-1 visa gehabt haben um von der rule betroffen zu sein. falls du eins hattest steht es auf dem visa ob du drunter faellst. das ist mir zumindest so bekannt. bei F-1 visa gibt es die rule nicht.
garfieldshome ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2005, 13:39   Alle Fragen rund um die 2 Jahres Sperre/2 year rule nach J-1 Beitrag #7
TransatlanTicker
Newbie
 
Benutzerbild von TransatlanTicker
 
Registriert seit: 28.10.2005
Beiträge: 37
Daiana,

mit einem I-20 Dokument bekommst du ein F-1 Studentenvisum, für das es keine 2-year home rule gibt. Brauchst du dir also auch keine Gedanken mehr drum zu machen.

Für alle anderen, die es interessiert:

Diese offiziell als "Two Year Home-County Physical Presence Requirement [212(E)]" bezeichnete Regelung für Inhaber eines J-1 Visums gilt in folgenden drei Fällen:

a. Wenn das zugrundeliegende Austauschprogramm zu einem gewissen Grad aus öffentlichen Mitteln der US-Regierung oder aus der deutschen Regierung finanziert wird (z.B. über InWEnt).

b. Wenn es um die Aus- bzw. Fortbildung von Fertigkeiten geht, die in der "Exchange Visitor Skills List" der eigenen Regierung aufgeführt sind.

c. Wenn der Zweck des USA-Aufenthaltes darin bestand, als Mediziner z.B. eine Facharztausbildung (residency) oder eine andere Form der Postgraduiertenfortbildung zu absolvieren.

Mit anderen Worten: Ob man schon einmal ein J-1 Visum hatte oder nicht, spielt in diesem Punkt überhaupt keine Rolle. Wen das alles ganz brennend interessiert, der kann sich gerne die gesamten Regularien des J-1 Exchange Visitor Programs zu Gemüte führen:

http://www.exchanges.state.gov/educa...ut/22CFR62.pdf

Vergnügliche Lektüre!
TransatlanTicker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2005, 13:43   Alle Fragen rund um die 2 Jahres Sperre/2 year rule nach J-1 Beitrag #8
garfieldshome
Ehrenmitglied
 
Benutzerbild von garfieldshome
 
Registriert seit: 25.08.2005
Beiträge: 12.154
danke fuer die aufklaerung. dachte immer wenn du ein J-1 hattest trifft die rule zu. aber so ist es um so besser.
garfieldshome ist offline   Mit Zitat antworten
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